Ralph Hutschenreuther
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Haus und am Livestream, manchmal – oder sollte ich bei AfD-Anträgen sagen, leider viel zu oft – ist das Interessanteste an Gesetzentwürfen nicht, was drinsteht, sondern vielmehr der Zeitpunkt und die Motivation, mit denen sie eingebracht werden. Manchmal lohnt sich auch die Frage, wen eine Regelung konkret treffen soll. Die AfD behauptet zwar mit ihrem Gesetzentwurf, dass das Problem, das im Raum steht, sei, dass die Mindestamtszeit für einen Ruhegehaltsanspruch von Mitgliedern bereits nach zwei Jahren erdient sei und dieses dann auf vier Jahre und sechs Monate erhöht sei. Aber für Thüringen.Gerecht sage ich ganz ausdrücklich: Ja, wir halten diese Regelung für überprüfungsbedürftig, aber nein, dieser Entwurf ist es nicht wert, eine Zustimmung zu erfahren.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Ja, man darf durchaus eine Frage aufwerfen, warum ein Minister bereits nach zwei Amtsjahren eine entsprechende Versorgungsanwartschaft erwerben soll, während im Beamtenrecht andere Maßstäbe gelten. Diese Debatte ist legitim und das hat der Kollege Schard völlig zu Recht gesagt.
(Unruhe AfD)
Aber wenn Sie sie führen, dann führen Sie diese Debatte doch richtig, denn, meine Damen und Herren der AfD, Sie wollen keine Debatte führen und Sie wollen auch keine Reform anstreben. Sie wollen einen Treffer versenken. Und jeder hier im Haus weiß genau, in welche Richtung dieser Treffer gehen soll. Das Bemerkenswerteste ist aber, dass Sie sogar selber gespürt haben, wie durchsichtig Ihr Manöver ist, denn Sie schreiben in eine Gesetzesbegründung hinein: „Die Regelungen sind abstrakt-generell gefasst. Sie gelten unabhängig von Person, Parteizugehörigkeit und Ressort.“ Mussten Sie dabei lachen?
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Denn wenn man in einen Gesetzentwurf, liebe Zuschauer – das ist das Bemerkenswerte – hineinschreiben soll, sogar ausdrücklich versichert, dass es wirklich nicht auf bestimmte Personen abzielt, dann muss man sich doch die Frage stellen: Warum ist so ein Hinweis überhaupt notwendig?
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Und das, meine Damen und Herren von der AfD, ist der Unterschied zwischen Ihrem Ansatz und unserem Verständnis von Gerechtigkeit. Wenn wir über gerechte Alimentierung und Versorgung politischer Amtsträger reden wollen, dann müssen wir das gesamte System betrachten, so wie es 2021 passiert ist, so wie es 2018 passiert ist, als der § 11 geändert worden ist. Da war nichts von Ihnen zu hören oder zu lesen. Jetzt, nach über zehn Jahren Landtagszugehörigkeit, fällt Ihnen plötzlich ein, dass die Regelung abstrakt-generell reformbedürftig ist.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Gerechtigkeit aber heißt vergleichbare Sachverhalte bei vergleichbaren Maßstäben, Gerechtigkeit trägt keine Namensschilder. Und wenn wir darüber reden wollen, dann reden wir über Minister, dann reden wir über Staatssekretäre, dann reden wir über Abgeordnete, dann reden wir über die Zuwendungen an die Fraktionen und an Fraktionsvorsitzende.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Und wo Vergleichbarkeit behauptet wird, da müssen wir uns selbstverständlich auch anschauen, welche Regeln für die Beamten gelten, die Sie herangezogen haben.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Aber all das tun Sie nicht. Sie tun das, was Sie scheinbar am besten können: Sie nehmen sich eine Gruppe heraus und versuchen, das Land zu spalten und aufzuhetzen. Sie treiben eine Hetzjagd auf tatsächlich arbeitende Minister voran, obwohl Ihr Fraktionsvorsitzender, der seit über zehn Jahren in derselben Gehaltsliga spielt, über Ruhegeldansprüche nach zwei Jahren nur lachen kann. Dieser Steuergeldmillionär versucht, die sozial Schwachen seiner Wählerschaft wieder mal gegen die da oben in Rage zu bringen.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Und warum? Weil sich Rage leicht verkauft, weil Rage für Klickzahlen sorgt, weil ehrliche Bemühungen für das Land nun mal leider unattraktiv sind und weil andernfalls eine umfassende Reform nötig, aber auch kompliziert gewesen wäre. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Für solche Spielchen werden wir mit Thüringen.Gerecht nicht zur Verfügung stehen. Frau Kollegin Große-Röthig, Sie gestatten mir, dass ich meine Rede mit dem von Ihnen geprägten Satz schließe: Niemandem geht es besser, nur weil es jemandem schlechter geht. Danke.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
