thueringer-landtag.de ↗

Stefan Schard

CDU 11.09.2026 Sitzungen 8/54

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann sich insgesamt zur Vergütung von Politikern eine durchaus differenzierte Meinung machen. Man kann insgesamt auch vieles machen. Man kann sich sachlich über dieses wahrlich nicht einfache Thema hier besprechen. Man kann darüber diskutieren und man kann es aber auch nutzen, um mit Zynismus und Polemik Stimmung zu machen. Und das habe ich aus Ihrer Rede mitgenommen, Herr Kollege Schlösser. Allein die Bearbeitung der Frage, welche Bezahlung angemessen ist, könnte Bände füllen, berechtigt Bände füllen und ist selbstverständlich und richtigerweise auch Gegenstand immer wieder geführter Debatten. So soll es auch sein, meine Damen und Herren. Es handelt sich schließlich auch um Steuergelder, mit denen sehr verantwortungsbewusst umgegangen werden muss. Und ich denke auch, eine Debatte zu führen, eine Lösung zu finden, die keine Vorurteile bedient, die nicht spaltet, die sich sehr sachlich der gesamten Problematik stellt, muss natürlich auch die Aufgabe eines verantwortlichen Gremiums sein. Und zu diesem Kontext gehört natürlich auch das Ministergesetz mit seinen Regelungen. Und ich habe jedoch nicht nur meine berechtigten Zweifel nach der Rede des Kollegen Schlösser. Ich bin davon überzeugt, dass Sie, werte Damen und Herren von der AfD, gar keine Sachdebatte wollen, die das ganze Thema aber eigentlich verdient hätte. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Woran mache ich das fest im Übrigen – neben der polemischen Rede des Kollegen Schlösser? Ich mache das fest auch in der Vorgeschichte zu Ihrem Entwurf und da ist offenkundig nicht ordentlich recherchiert worden. In der Ankündigung beim jüngsten Misstrauensvotum, das Gesetz hier einzubringen, hat der Fraktionsvorsitzende der AfD, Herr Björn Höcke, behauptet, das Thüringer Ministergesetz sei mit dem Blick auf andere Länder ein absolutes Unikum. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ist es ja auch!) Diese Behauptung hält aber einem Faktencheck nicht stand, meine Damen und Herren. Es stimmt nicht, dass in keinem anderen Land der Anspruch auf Ruhegehalt schon nach zwei Jahren entsteht. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Nicht in Höhe von 20 Prozent!) Brandenburg, Hessen, NRW, auch in diesen Ländern entsteht der Anspruch ebenso nach zwei Jahren. Auch in Sachsen-Anhalt ist das übrigens der Fall.

Alle Reden von Stefan Schard Protokoll ↗