Lennart Geibert
Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, so viel vorweg: Wer politische Gewalt ausübt, wer Straftaten vorbereitet, wer Menschen einschüchtert oder den demokratischen Rechtsstaat bekämpft, muss mit einer konsequenten Reaktion dieses Staats rechnen. Für uns ist dabei selbstverständlich, dass es keinen Unterschied machen darf, aus welcher politischen Richtung eine solche Bedrohung kommt. Rechtsextremismus ist nicht hinnehmbar, Linksextremismus ist nicht hinnehmbar, Islamismus ist nicht hinnehmbar, Extremismus muss mit der vollen Härte des Gesetzes begegnet werden.
(Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich kann einmal den ganz prominenten Punkt, weshalb wir Ihren Antrag nicht annehmen werden, hervorstellen. Denn wenn man sich das durchliest – und ich habe gedacht, ich finde das noch irgendwo –, dann fällt doch eines auf: Das wahre Thema „Extremismus“ an Thüringer Universitäten greifen Sie gar nicht auf, nämlich das Problem von zunehmenden antisemitischen Vorfällen auch an Thüringer Hochschulen und Universitäten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist mit dabei in dem Antrag!)
Das ist Ihnen kein einziges Wort in diesem Antrag wert.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Wer Anschläge auf die zivile Infrastruktur verübt, Einsatzkräfte angreift, politische Gegner einschüchtert oder versucht, den demokratischen Rechtsstaat mit Gewalt zu bekämpfen, darf auf keine Nachsicht hoffen. Das gilt nicht nur an den Hochschulen, das gilt im ganzen Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer dem Titel dieses Antrags Glauben schenken mag, dürfte hier Forderungen zur Stärkung von Polizei und Justiz erwarten. Wer Rechtsstaat und Demokratie gegen den Angriff von Extremisten verteidigen will, muss dafür Sorge tragen, dass unsere Einsatzkräfte und unsere Gerichte die nötigen Mittel haben, Straftaten aufzuklären, Täter zu ermitteln und rechtsstaatlich zur Verantwortung zu ziehen. Doch damit hat dieser Antrag erstaunlich wenig zu tun. Er trägt einen großen Titel, liefert aber einen völlig anderen Inhalt. Das ist politischer Etikettenschwindel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, stattdessen liefert der Antrag der AfD-Fraktion hier eine Reihe von pauschalen Verdächtigungen und weitreichenden Eingriffsforderungen, die vieles im Sinn haben, aber sicherlich keine Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie. Stattdessen lesen wir hier Geraune von angeblicher Indoktrination, von linksextremistischer Radikalisierung, die angeblich an den Thüringer Hochschulen um sich greifen würde.
(Unruhe AfD)
Der Antrag zeichnet ein Bild von unseren Hochschulen, die angeblich in weiten Teilen von gewaltbereiten Linksextremisten durchsetzt seien, die sowohl unter den Mitarbeitern als auch unter den Studenten schon tiefe Wurzeln geschlagen hätten. Dieser Generalverdacht ist so nicht haltbar. Das Problem ist nicht, dass man solchen Vorwürfen grundsätzlich nicht nachgehen dürfte. Im Gegenteil, wenn es konkrete Hinweise auf Straftaten, Extremismus oder dienstrechtliche Pflichtverletzungen gibt, müssen die zuständigen Behörden handeln. Das Problem dieses Antrags ist, dass aus Vermutungen, politischen Kontakten und pauschalen Zuschreibungen unmittelbar staatliche Maßnahmen abgeleitet werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem pauschalen Verdachtsbild konstruiert der Antrag dann einen ebenso problematischen Maßnahmenkatalog. Hier sollen der AfD unliebsame Mitarbeiter der Hochschulen dienstrechtlich ins Visier genommen werden, obwohl der Antrag selbst teilweise nur mit Zweifeln, politischen Kontakten und Meinungsäußerungen operiert. Gerade das ist rechtsstaatlich hochproblematisch. Für dienstrechtliche Maßnahmen braucht es einen konkreten Tatbestand: ein individuell zurechenbares Verhalten und ein geordnetes Verfahren, nicht den politischen Verdacht einer Landtagsfraktion. Hier sollen den Hochschulen strikte Regeln auferlegt werden, wofür sie ihre Räume nutzen dürfen. Veranstaltungen mit parteipolitischen Elementen sollen ganz verboten werden. Das klingt zunächst vielleicht nach Neutralität, bedeutet in der Praxis aber einen massiven Eingriff in den politischen Diskurs an Hochschulen. Lassen Sie uns gern weiter inhaltlich auf diesen Antrag schauen. Es geht schon damit los, dass Sie in I.1 feststellen wollen, dass die staatlichen Hochschulen der Neutralität unterliegen würden. Ein strenges Neutralitätsgebot gilt nur für Beamte, aber nicht für Beschäftigte einer Universität. Meine Damen und Herren von der AfD, das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist auch Ausfluss der Neutralität und strenges Gebot für alle Beschäftigten des Staats und natürlich auch an den Thüringer Hochschulen.
(Beifall CDU, SPD)
Weiterhin gehen Sie in I.2 darauf ein, dass die verfasste Studierendenschaft lediglich ein hochschulpolitisches Mandat hätte. Hier lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Ein Professor von mir hat immer gesagt: Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz. Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes ist es Aufgabe der verfassten Studierendenschaft, die hochschulpolitischen Belange der Studenten zu vertreten und nach Nummer 4 die politische Bildung der Studenten zu fördern. Es ist also sogar ihre Aufgabe nach staatlichem Gesetz. Wenn es nach der AfD geht, wäre also Schluss mit kritischen Diskussionsrunden zwischen Studenten und Politikern, Schluss mit Podiumsdiskussionen an Hochschulen. Auch hier sollen Veranstaltungen unterbunden werden, die sich explizit gegen eine politische Partei richten. Wie weit das interpretiert werden soll, weiß vermutlich nur die antragstellende Fraktion. Soll da bereits eine kritische Diskussionsveranstaltung über das Programm einer Partei fallen, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit parteipolitischen Positionen, eine studentische Debatte? Der Antrag bleibt hier bewusst oder fahrlässig unbestimmt. Was das in der Praxis bedeuten kann: weniger kritischer Diskurs, weniger politische Debatte und mehr staatliche Inhaltskontrolle. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kommen aus dem Nichts Forderungen, dass das Land das Studierendenwerk Thüringen politisch disziplinieren soll. Es solle keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung und den freien Meinungsaustausch der Studenten ausüben. Da stellt sich zunächst eine ganz einfache Frage: Welcher Vorgang rechtfertigt eigentlich diese Forderung? Wissen Sie überhaupt, was das Studierendenwerk macht? Es betreibt Mensen, Wohnheime, Beratungsstellen im Land. Es beantwortet die BAföG-Anträge, leistet soziale Unterstützung für Studenten und bietet interkulturelle Angebote für unsere internationale Studentenschaft. Politisch aktiv, wie es der Antrag hier fantasiert, ist das Studierendenwerk nicht. Dementsprechend beteiligt sich das Studierendenwerk selbstverständlich auch nicht an der Bewerbung, Vorbereitung oder Durchführung von Blockaden oder sonstigen Straftaten und übt selbstverständlich auch keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung aus. Was Sie hier herbeifantasieren, ist wohl nur Ihnen selbst bewusst.
(Beifall SPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich unterliegen Hochschulen und Studierendenschaft Recht und Gesetz. Natürlich gibt es Rechtsaufsicht. Aber Rechtsaufsicht bedeutet, die Rechtmäßigkeit eines Handelns zu kontrollieren. Sie bedeutet nicht, politische Zweckmäßigkeit oder unerwünschte Meinung zu kontrollieren. Wissenschaft braucht Freiheit, keine engen Grenzen. Sie braucht offenen Diskurs und kontroverse Debatten. Wenn ich hier Ihre Debatte so verfolgt habe, dann wird klar: Es war sehr viel Mimimi, die sind gegen uns, die teilen nicht unsere Auffassung und deshalb soll es verboten werden. Ich habe aus meiner Studentenzeit sehr gute Erfahrungen gemacht mit offenem Diskurs, offenem Visier, konnte dafür viel lernen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
