Lennart Geibert
Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute legt uns die Landesregierung die neue Rahmenvereinbarung VI vor. Mit ihr entscheiden wir über einen zentralen Teil der Zukunft unseres Wissenschaftsstandorts in Thüringen. Es geht um zehn staatliche Hochschulen und Universitäten, um Forschung, um Lehre. Es geht um 10.000 Studenten und Beschäftigte. Es geht aber ebenso um die wichtige Frage, wie Thüringen in den nächsten Jahren Fachkräfte gewinnt und im Land hält, Innovationen ermöglicht und damit auch den Wissenschaftsstandort Thüringen dauerhaft stärkt. Die Thüringer Hochschulen stehen dabei vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Zahl der Studenten ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Der Wettbewerb um junge und talentierte Menschen nimmt spürbar zu und gleichzeitig steht leistungsfähige Forschung unter wachsendem Kosten- und Finanzierungsdruck. Die hier vorliegende Rahmenvereinbarung VI setzt aus unserer Sicht an den richtigen Stellschrauben an. Wir brauchen Hochschulen mit klaren Profilen, eine stärkere Kooperation untereinander und zugleich langfristige Planungssicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt für uns ist die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Hochschulen im Freistaat sollen künftig stärker dazu beitragen, dass junge Menschen nicht nur zum Studieren nach Thüringen kommen, sondern nach ihrem Abschluss möglichst auch hierbleiben. Die Internationalisierung an den Hochschulen ist für unser Land besonders dann ein Erfolg, wenn es gelingt, internationale Studenten nach ihrem Abschluss für eine berufliche Zukunft in Thüringen zu halten. Der Schlüssel dafür ist die frühzeitige Verbindung mit der regionalen Wirtschaft, die gesellschaftliche und kulturelle Integration vor Ort und ganz besonders der Erwerb der deutschen Sprache. Deshalb ist es wichtig, dass fremdsprachige Studiengänge künftig stärker mit studienbegleitender Deutschförderung verbunden werden. So soll ab dem Wintersemester 2028/2029 insbesondere in englischsprachigen Masterstudiengängen grundsätzlich ermöglicht werden, das Sprachniveau B1 zu erreichen. Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel für Integration und für den erfolgreichen Zugang zum Thüringer Arbeitsmarkt. Sie entscheidet deshalb auch mit darüber, ob aus einem Studienaufenthalt eine dauerhafte berufliche Perspektive in Thüringen wird. Auch bei der Lehrkräftebildung setzt die Vereinbarung einen klaren Akzent. Die Studienangebote sollen sich stärker als bisher am tatsächlichen Bedarf orientieren, insbesondere in den wichtigen Mangelfächern. Damit setzen wir an den Hochschulen fort, was wir bei der Gewinnung von Fachkräften in den Schulen bereits begonnen haben. Gleichzeitig sollen da, wo es sinnvoll und notwendig ist, Weiterbildungsangebote für Seiten- und Quereinsteiger ausgebaut werden. Bei Digitalisierung und künstlicher Intelligenz stoßen auch wir auf veränderte Bedingungen, die angemessen in der Rahmenvereinbarung behandelt werden. Die Rahmenvereinbarung greift diese Entwicklung ausdrücklich auf. Die Hochschulen sollen KI nun stärker in Forschung, Lehre und Verwaltung einsetzen. Studenten sollen künftig systematisch Kompetenzen im Umgang mit Daten und digitalen Werkzeugen und künstlicher Intelligenz erwerben. Gleichzeitig sollen die Hochschulen KI nutzen, um ihre Prozesse in der Verwaltung effizienter zu gestalten. Neue Forschungs- und Lehrformen können künftig gezielter mithilfe von KI erschlossen und angewendet werden. Thüringen darf bei dieser Entwicklung nicht hinterherlaufen, sondern muss seine Hochschulen in die Lage versetzen, die Chancen künstlicher Intelligenz innovativ zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit ihren technischen, rechtlichen und ethischen Herausforderungen umzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist für uns vor allem aber auch die finanzielle Stabilität der Hochschulen. Für die Jahre 2027 bis 2031 stellt ihnen der Freistaat in mehr als 3,1 Milliarden Euro bereit. Was dabei aber mindestens genauso wichtig ist: Diese Mittel sollen vor zusätzlichen Kürzungen, Einsparungen und Haushaltssperren in Form von globalen Minderausgaben geschützt werden. Gerade in einer schwierigen finanziellen Lage ist das ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit an unseren Hochschulen. Es gibt ihn für die kommenden Jahre eine belastbare Planungssicherheit. Auch die notwendige stärkere Kooperation von Hochschulen wird mit einem eigenen Budget unterlegt. Das neue Strategie- und Kooperationsbudget wächst von rund 5 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 9 Millionen Euro im Jahr 2031. Damit wird Kooperation nicht nur gefordert, sondern auch gezielt finanziell unterstützt. Hochschulen, die gemeinsam Strukturen entwickeln, zusammenlegen und teilen und ihre Angebote besser aufeinander abstimmen, sollen dafür auch die nötige Unterstützung erhalten. Kooperation heißt aber hier, keinesfalls die Aufgabe oder Schließung von Standorten. Die Rahmenvereinbarung betont ausdrücklich, dass Identität, Profil und Standort der einzelnen Hochschulen gewahrt bleiben. Unser Ziel sind auch künftig zehn starke Universitäten und Hochschulen an starken Standorten, die zugleich wesentlich intensiver als gemeinsamer Thüringer Wissenschaftsraum zusammenarbeiten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Rahmenvereinbarung erstmals die prognostizierten Versorgungsausgaben separat ausweist. Diese steigen von rund 51,7 Millionen im Jahr 2027 auf rund 71,9 Millionen im Jahr 2031, also um rund 40 Prozent. Das schafft zunächst einmal Transparenz über einen Kostenblock, der einen erheblichen Teil des finanziellen Aufwuchses bindet. Hier würden wir uns freuen, darüber ins Gespräch zu kommen, ob die Versorgungsausgaben nicht langfristig im Einzelplan 17 besser aufgehoben wären. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegenden Zahlen sind für uns eine belastbare Grundlage, aber kein Schlusspunkt. Wir wissen heute nicht, wie sich Tarifabschlüsse, Energiepreise und Bewirtschaftungskosten in den kommenden Jahren tatsächlich entwickeln. Gerade Tarif- und Besoldungsentwicklungen können die Hochschulen in den kommenden Jahren erheblich belasten. Deshalb werden wir genau beobachten müssen, in welchem Verhältnis die tatsächliche Kostenentwicklung zu den vereinbarten Mittelaufwüchsen steht. Deshalb ist die Beratung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur besonders wichtig. Dort werden wir genauer prüfen, wie tragfähig die finanzielle Ausstattung und die vorgesehenen Strukturveränderungen sind, wie Kooperationen praktisch umgesetzt werden können und wie wir stärkere Profile mit verlässlicher Standortsicherheit verbinden. Wir unterstützen ausdrücklich die Richtung dieser Rahmenvereinbarung – mehr Kooperation, mehr Profilbildung, ein stärkerer Fokus auf Fachkräftesicherung, Transfer, künstliche Intelligenz verbunden mit finanzieller Stabilität und Planungssicherheit. Aber eine Vereinbarung mit einer Laufzeit bis 2034 verdient eine gründliche parlamentarische Beratung. Deshalb wollen wir die kommenden Beratungen nutzen, um offene Fragen zu klären und insbesondere über die finanzielle Entwicklung mit den Hochschulen und der Landesregierung ins Gespräch kommen. Danke schön.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
