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Sascha Schlösser

AfD 11.09.2026 Sitzungen 8/54

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, Weihnachten ist dieses Jahr schon am 12. Dezember – nicht für alle Thüringer, aber für einen. Der 12. Dezember 2026 ist ein besonderes Datum. Merken Sie ihn sich, streichen Sie ihn sich im Kalender an. Beim Ministerpräsidenten ist er auf jeden Fall rot eingekreist. Der 12. Dezember ist wichtiger als der Zombie-Koalitionsvertrag mit einem halbtoten, offensichtlich austauschbaren BSW, wichtiger als jede neue Fallobstpartei, die am Wochenende in Windeseile in Erfurt gegründet wird und künftig sowieso unter „Sonstige“ läuft, (Beifall AfD) wichtiger auch als neue Fraktionen und Gruppen mit der Haltwertzeit eines Mettbrötchens, in Thüringen sagt man Gehacktesbrötchen. (Beifall AfD) Und wenn wir beim Gehacktesbrötchen sind, für den Ministerpräsidenten ist dieser Tag wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern und die Verleihung eines neuen Doktorgrades in einem. Denn am 12. Dezember 2026 ist Herr Voigt auf den Tag genau zwei Jahre im Amt. Und nach § 11 des Thüringer Ministergesetzes passiert an diesem Tag etwas Wunderbares – nicht für die Thüringer, nicht für Thüringen, aber für Herrn Voigt –: An diesem Tag besteht ein lebenslanger Anspruch auf Ruhegehalt, rund 3.500 Euro im Monat bis ans Lebensende für ganze zwei Jahre Arbeit. Das ist eine unanständige Blitzpension, praktisch Minister-Sofortrente, eine goldene Hängematte nach zwei Jahren Regierungssessel, nachdem man mal geradeso die Möbel in die Staatskanzlei eingeräumt hat. Und ich erkläre Ihnen hier, warum das keine Übertreibung ist: Ein Thüringer Arbeitnehmer bekommt nach zwei Jahren Arbeit nichts. Er muss fünf Jahre einzahlen, bevor er überhaupt einen Rentenanspruch hat. Ein Thüringer Beamter bekommt nach zwei Jahren Arbeit auch nichts – fünf Jahre Wartezeit, sonst allenfalls Nachversicherung. Und wer als deutscher Durchschnittsverdiener eine Rente von 3.500 Euro haben will, der müsste 82 Jahre lang einzahlen – 82 Jahre und vier Monate, um genau zu sein. Ein typischer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter in Thüringen müsste bei heutigem Verdienstniveau rechnerisch rund 99 Jahre arbeiten, um in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch im Wert von 3.500 Euro brutto monatlich zu erwerben. Und wenn ich diese Rechnung für meine Wähler im Wahlkreis Erfurt-Nord durchführe, dann garantiere ich Ihnen, dann brechen wir die 100 Jahre, die jemand arbeiten müsste, um diese Pension oder diese Rente zu erwirtschaften. (Beifall AfD) Und das ist in höchstem Maße unanständig. Ich halte es sogar für obszön. Der Thüringer Neurentner bekommt heute im Schnitt 1.257 Euro nach einem ganzen Arbeitsleben. Der Ministerpräsident bekommt fast das Dreifache nach zwei Jahren. Das ist keine Altersversorgung, das ist ein Lottogewinn. Und so gnadenlos und unanständig ist das auch tatsächlich nur in Thüringen. Der Bundestag verlangt vier Jahre. Bayern verlangt fünf Jahre, Baden-Württemberg fünf Jahre, Rheinland-Pfalz fünf Jahre, Sachsen verlangt vier Jahre. Und die Länder, die Sie mir wahrscheinlich gleich entgegenhalten werden, wie Brandenburg, Sachsen-Anhalt und NRW, die eine Ministerpension auch nach zwei Jahren auszahlen, die zahlen aber auch nur 10 oder 12 Prozent und nicht fast 20 wie hier in Thüringen. Nirgendwo in Deutschland gibt es so viel Pension für so wenig Amtszeit wie hier. Das ist eine Absurdität und es ist ungerecht. (Beifall AfD) Deshalb legt Ihnen die AfD-Fraktion heute ein Gesetz vor, das ist ganz einfach, das ist ehrlich, es ist das beste und gerechteste Gesetz, dass dieser Landtag je gesehen hat. (Beifall AfD) Wir ändern das Ministergesetz: Erstens: Wer als Ministerpräsident oder Minister Ruhegehalt will, muss vier Jahre und sechs Monate im Amt gewesen sein und nicht zwei – im Prinzip eine effektive Wahlperiode unter Berücksichtigung einer Spanne für Koalitionsverhandlungen. Zweitens: Die Staffelung folgt dem bayerischen Modell. Das ist immer noch eine fette Pension. Niemand geht hier nach einer Wahlperiode als Minister arm nach Hause. Drittens: Wer die Zeit nicht schafft, wird nachversichert, wie jeder Arbeitnehmer in diesem Land. Es entsteht keine Versorgungslücke, aber eben auch keine Blitzpension in absurder Höhe. Viertens: Wer die zwei Jahre schon voll hat – herzlichen Glückwunsch, Herr Innenminister Maier – behält seinen Anspruch. Wir brechen kein Vertrauen, das verlangt der Rechtsstaat und wir halten uns daran. Ob Sie Ihre Pension allerdings genießen werden, ist fraglich, weil Sie jetzt schon im Delir überall nur noch Spione sehen. (Beifall AfD)

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