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Dr. Jens Dietrich

AfD 11.09.2026 Sitzungen 8/54

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, ja, es gibt eine unübersehbares Problem mit militantem Linksextremismus an den Thüringer Hochschulen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: What?) Das erkennt jeder, der sich anschaut, welche Veranstaltungen in den Hörsälen hier im Land so stattfinden. Der Einzige, der das nicht zu wissen scheint, ist der Herr Bildungsminister. Wir haben oft genug im Ausschuss, in Anfragen und in der Regierungsbefragung auf dieses Thema hingewiesen. Als Antwort kam dann sinngemäß immer: Da gibt es keine Erkenntnisse, aber wir haben ein Auge darauf. Nun gut, wenn das stimmt, dann haben Sie zugesehen, wie sich gewaltbereite Linksextreme an unseren Hochschulen festgesetzt haben, dort die Gremien unterwandern und sich vermeintlich im Namen der Studenten äußern. Dieses ungelöste Problem hat sich die CDU auf ihre Fahnen zu schreiben. Die staatlichen Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie und ihre Beschäftigten sind an das Neutralitätsgebot und an die gesetzlichen Grundlagen gebunden. Die sogenannte verfasste Studentenschaft hat ein rein hochschulpolitisches, kein allgemeinpolitisches Mandat. Über sie führt die jeweilige Hochschule die Rechtsaufsicht. Ihr Ministerium, Herr Tischner, führt die Rechtsaufsicht über die Hochschulen. Rechtsaufsicht ist kein Wohlwollen nach Gutsherrenart, Rechtsaufsicht ist eine Pflicht. Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz an den Hochschulen eingehalten werden. Wenn an einer staatlichen Hochschule Veranstaltungen stattfinden, die darauf gerichtet sind, rechtswidrige Aktionen vorzubereiten, dann ist die Verwaltung nicht mehr im Ermessensspielraum, dann muss sie handeln. Dann stellt die Verwaltung die von allen Steuerzahlern bezahlten Einrichtungen rechtswidrigen Extremisten zur Verfügung, die sich teilweise implizit und teilweise explizit über das Gesetz stellen. Sie hätten dagegen vorgehen können. Und ja, Sie hätten sogar dagegen vorgehen müssen, sind Sie aber nicht. (Beifall AfD) Das ist Aufsichtsversagen, anders kann man das nicht beschreiben. Deshalb verlangt dieser Antrag nichts Außergewöhnliches. Er verlangt etwas, was selbstverständlich sein sollte: dass geltendes Recht auch umgesetzt wird. Die Landesregierung und die Hochschulen müssen ihre Rechtsaufsicht ernst nehmen. Das Ministerium muss sicherstellen, dass die Präsidenten ihre Rechtsaufsicht über die studentische Selbstverwaltung tatsächlich ausüben, damit diese ihr hochschulpolitisches Mandat einhalten. Dazu gehört, dass die Haushaltsführung der Studentenschaften ordentlich geprüft und die Haushaltsverordnung endlich auch effektiv angewendet wird. Darauf hatte auch der Landesrechnungshof schon hingewiesen. Es geht schließlich um Pflichtbeiträge und deren treuhänderische Verwendung. Auch braucht es eine einheitliche Richtlinie für die Nutzung der Räumlichkeiten und des Geländes, die klar und für jeden gleiche Maßstäbe setzen. Gleiche Regeln für alle, Neutralität der Verwaltung bei der Entscheidung, ein Mandat der studentischen Selbstverwaltung, welches seine Grenzen hat und eine Aufsicht, die nicht wegsehen darf – das ist unser Anliegen, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall AfD)

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