Stefan Schard
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes
Ich führe aus und am Ende, wenn noch Zeit ist, gern. Insofern darf man gespannt sein, ob die AfD auch dort einen Antrag in Sachsen-Anhalt einbringen will, wo das ebenso der Fall ist, wenn sie gegebenenfalls dort den Ministerpräsidenten stellt. In Sachsen gibt es neben dem Ruhegehalt im Übrigen auch noch ein Altersgeld. Das ist vorhin nicht zur Sprache gekommen. Für das Ruhegehalt braucht es in der Tat vier Jahre Mitgliedschaft der Landesregierung. Das stimmt. Aber der Anspruch auf Altersgeld in Höhe von 25 Prozent der Bezüge entsteht in Sachsen bereits nach zwei Jahren. In Thüringen erhält man nach diesen zwei Jahren 18,3 Prozent, also weniger als in Sachsen. Und summa summarum gibt es in mehr als einem Drittel der Bundesländer ähnliche Regelungen wie in Thüringen. Auch andere Länder liegen in unserer Bundesrepublik unter den vier Jahren. Also von einem Thüringer Unikum zu sprechen, ist falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Auch bei der Höhe der Versorgung zeigt sich – und das ist angesprochen worden –, dass Thüringen sich hier keine über die anderen im Vergleich stehende generöse Regelung gönnt. Sachsen beispielsweise gewährt bereits nach zwei Jahren höhere Ansprüche als Thüringen. Und dieser Unterschied bleibt auch nach vier Jahren bestehen. Auch nach einer ganzen Legislaturperiode liegt das Thüringer Ruhegehalt der Minister bundesweit im vergleichbaren Rahmen. Man könnte auch betrachten, ab wann das Ruhegehalt überhaupt bezogen wird. Auch das ist zur Sprache gekommen. Und auch hier gab es im letzten Plenum zumindest die Falschbehauptung und auch heute wieder, man bekomme es ein Leben lang nach dem Ausscheiden. Zumindest ist der Eindruck erweckt worden. Das ist nicht der Fall. Ein voller Bezug ist erst ab der Regelaltersgrenze möglich, also derzeit bei 67 Jahren. Allerdings, und das gehört zur Wahrheit auch dazu, ab dem 60. Lebensjahr kann ein Antrag gestellt werden, der dann aber mit Abzügen goutiert wird. Hier sind also viele andere Bundesländer deutlich weniger streng, besonders früh in Hessen. Hier wird der Bezug bereits ab Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt, also der Bezug des Altersgeldes. Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren, Thüringen ist an manchen Stellen strenger als andere Länder, ist aber an anderen Stellen durchaus auch großzügiger. Ein Sonderfall, wie hier behauptet wurde, sind wir aber nicht, meine sehr geehrte Damen und Herren. Natürlich, und das ist immer die Hauptfrage, ist die Frage, was angemessen ist, keine leicht zu beantwortende Frage. Und für eine sachliche Debatte muss man natürlich auch die Rahmenumstände und die Fragen, was dem Land ein qualitätsvoll ausgefülltes Ministeramt wert ist, was uns Qualität im Ministeramt insgesamt wert ist, mit einbeziehen. Ich denke, auch dieser Umstand, dass ein Ministeramt regelmäßig nur auf Zeit ausgeübt wird und sich nur bedingt mit einem normalen Anstellungsverhältnis vergleichen lässt, muss Teil einer solchen inhaltlich geführten Debatte sein. Und auch bei politischen Ämtern und insbesondere bei Ministern oder Ministerpräsidenten lässt sich der Grundsatz, dass natürlich qualifiziertes Personal auch etwas mit einem entsprechenden Angebot und Bezug zur Besoldung zu tun hat, nicht wirklich wegleugnen. Bei Menschen, die beispielsweise ohne Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst arbeiten, ist die Entscheidung, ein Ministeramt zu übernehmen, auch ein gewisses Risiko, wenn eben eine Rückfallklausel nicht besteht. Man muss auch festhalten, dass generell früher Regierungen stabiler waren als heute. Deshalb frage ich mich bei der insgesamt geänderten Gesamtlage, auch in Bezug auf Stabilität, wie man sonst sehr gut geeignetes Personal, insbesondere aus der Wirtschaft, was ja aus meiner Sicht lobenswert ist für Ministerämter, mit einem extrem hohen Verantwortungsbereich gewinnen möchte. Für mich und auch meine Fraktion spielt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Eignung die entscheidende Rolle. Bei entsprechender Eignung ist es nun mal erforderlich – und das lässt sich nicht wegleugnen – auch ein entsprechendes Gesamtangebot zu unterbreiten, was wohlgemerkt auch ausgewogen sein muss. Darüber muss man natürlich auch immer reden, das ist klar. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang an unsere Initiative zur fachlichen und persönlichen Voraussetzung für das Amt eines Ministers aus der letzten Wahlperiode erinnern. Wir wollten Mindestanforderungen an die fachliche und persönliche Eignung von Ministern im Gesetz verankern und so auch dem Grundsatz der Eignung und Befähigung Genüge tun. So sollten Minister über ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung sowie eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit verfügen. Das war unser Ansatz, dem leider nicht gefolgt wurde. Ich halte diesen Ansatz nach wie vor für richtig. Bei der Zusammensetzung der aktuellen Landesregierung hat man in der Koalition diese Anforderungen erfüllt und auch so umgesetzt, wie wir sie damals gern in unserem Gesetz verankert hätten. Wenn wir in Zukunft solche qualifizierten Menschen gewinnen wollen, müssen wir ihnen natürlich auch eine angemessene Vergütung und eine angemessene Absicherung bieten. Darüber muss man reden, was das ist. Das ist völlig klar, dem will sich auch keiner entziehen. Aber, ob man will oder nicht, in der Diskussion muss man sachlich bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne entsprechende Aspiranten für solche Ämter abzuschrecken. Meine Überzeugung ist, dass ganz oben in den Behörden schon die Besten sitzen sollten und das muss sich nun mal auch in den Konditionen widerspiegeln. Meine Damen und Herren von der AfD, ich bin der Überzeugung, dass Sie diese sachliche Auseinandersetzung nicht angestrebt haben, das hat sich heute auch gezeigt. Ihr Fraktionsvorsitzender hat das ja im letzten Plenum in den Gierbereich gerückt. Heute ist auch noch mal deutlich geworden, dass es sich eigentlich um eine Lex Voigt handele und man will ja gar nicht über das Ministergesetz als solches reden. Aber wir sollten trotzdem Übermaß im Auge haben. Frau Muhsal, ja, es ist angesprochen worden und das zu Recht: Der Finanzbetrug im Thüringer Landtag wäre ein Beispiel, über ein solches Übermaß zu reden. Und wenn ich mal schaue, dass sich Herr Chrupalla und Frau Weidel – die Fraktionsspitze – im letzten Jahr mal eben
