Steffen Quasebarth
Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher hier auf der Zuschauerbühne und am Livestream, zehn Hochschulen, acht Jahre Laufzeit, mehr als 3,1 Milliarden Euro bis 2031 – das sind zunächst gute Nachrichten. Unsere Hochschulen brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Planungssicherheit und sie brauchen die Gewissheit, dass alle zehn Standorte erhalten bleiben, denn Hochschulen sind weit mehr als Ausbildungsstätten für den Arbeitsmarkt, sie sind auch Orte des Denkens, Orte des Widerspruchs, aber auch Orte der Kultur und in vielen Regionen sind sie darüber hinaus wichtige Arbeitgeber und Motoren der Entwicklung, das wurde heute schon gesagt. Deshalb ist es richtig, ihnen eine langfristige Perspektive zu geben. Aber Planungssicherheit ist nur dann wirkliche Sicherheit, wenn das Geld auch mit den Kosten Schritt hält. Hier gibt es eben das eine oder andere Fragezeichen. Die jährliche Steigerung sinkt von 1,75 Prozent auf 1,5 und schließlich auf 1,25 Prozent. Der Minister hat selbst eingeräumt: Damit werden die kommenden Tarifsteigerungen, Bewirtschaftungskosten und Versorgungsaufgaben nicht automatisch ausgeglichen werden. Das bedeutet aber auch, die Summe wächst und die Aufgaben und Kosten wachsen womöglich schneller. Dann wird aus Planungssicherheit sehr schnell ein planbarer Mangel. Das jedoch, meine Damen und Herren, berührt einen zentralen Grundsatz von Thüringen.Gerecht. Wir wollen starke öffentliche Einrichtungen, wir wollen gute, verlässliche und tarifgebundene Arbeit. In der Rahmenvereinbarung steht daher sehr viel Richtiges über gute Beschäftigungsbedingungen, über Dauerstellen und über planbare Karrierewege. Gleichzeitig sollen die Hochschulen zusätzlich Personal- und Bewirtschaftungskosten mit den vorhandenen Mitteln auffangen. Das passt nicht ohne Weiteres zusammen – wer gute Arbeit verspricht, der muss sie eben auch finanzieren. Alle zehn Hochschulstandorte bleiben erhalten – so die Aussage des Ministers –, das begrüßen wir ausdrücklich. Sie sagen aber auch, sehr geehrter Herr Minister, nicht jede bestehende Struktur ist für alle Zeiten festgeschrieben. Auch das ist zunächst nachvollziehbar. Wir müssen allerdings sehr genau hinschauen, nach welchen Kriterien entschieden wird. Nicht jeder Studiengang lässt sich allein an Nachfragezahlen messen, nicht jedes kleine Fach ist verzichtbar und nicht jede künstlerische oder geisteswissenschaftliche Leistung lässt sich in Patenten, Ausgründungen oder Drittmitteln ausdrücken. Manches trägt eben nicht sofort zur Bilanz eines Unternehmens bei, aber es trägt eben sehr wohl zur kulturellen, demokratischen und gesellschaftlichen Bilanz unseres Landes bei. Kooperation kann sinnvoll sein, sie darf aber nicht zum freundlicheren Wort für Kürzung werden. Sie darf nicht dazu führen, dass junge Menschen aus dem ländlichen Raum noch weitere Wege zurücklegen müssen oder regionale Hochschulen Stück für Stück ihre Bedeutung verlieren. Ein dritter Punkt betrifft die soziale Gerechtigkeit. Die Vereinbarung spricht über Studienerfolg, Beratung und psychosoziale Unterstützung. Das ist wichtig, aber ein Studium gelingt nicht allein im Hörsaal, es braucht bezahlbares Wohnen, es braucht eine funktionierende Mensa, es braucht gute Mobilität, es braucht vor allem auch eine rechtzeitige BAföG-Entscheidung. Und Unterstützung für Studierende mit Kindern, mit Behinderungen oder in schwierigen Lebenslagen gehören ebenfalls dazu. Deshalb müssen wir neben den Hochschulleistungen auch die Studierenden und das Studierendenwerk anhören. Wir müssen diejenigen hören, die an den Hochschulen arbeiten, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt, bevor aus allgemeinen Formulierungen konkrete Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden. Ein Punkt irritiert uns allerdings ganz besonders: Für das Jahr 2026 wurde noch ausdrücklich angekündigt, das Engagement der Thüringer Hochschulen in der Friedens- und Konfliktforschung zu stärken. In der neuen Rahmenvereinbarung taucht dieser Schwerpunkt nicht mehr auf, kein Wort dazu. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum? Gerade derzeit ist Frieden ein Thema und es sollte daher auch kein Thema für Sonntagsreden bleiben. Frieden kann und muss erforscht werden: die Ursachen von Konflikten, die Möglichkeiten von Diplomatie, die Möglichkeiten von Abrüstung und Rüstungskontrolle, die Bedingungen gesellschaftlicher Verständigung. Gerade in einer Zeit, in der Kriege wieder als beinahe normales Mittel der Politik erscheinen, sollte die Thüringer Friedensforschung nicht aus einer Vereinbarung gestrichen werden. Wir sollten sie stattdessen ausbauen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sehr richtig!)
nicht, indem Politik der Wissenschaft Ergebnisse vorschreibt, sondern indem wir Räume schaffen, in denen unabhängig über Wege zum Frieden geforscht werden kann. Auch das gehört für uns zur Freiheit der Wissenschaft. Meine Damen und Herren, diese Rahmenvereinbarung enthält gute Ansätze. Mehr Kooperation kann sinnvoll sein, ein höheres Grundbudget schafft Stabilität, die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Gleichstellung und guter Arbeit ist richtig. Aber noch sind viele Versprechen nicht ausreichend finanziell untersetzt und noch ist nicht klar, wer über die konkreten Veränderungen mitentscheidet. Deshalb sprechen wir uns für eine breite Anhörung aus, nicht nur mit denen, die diese Vereinbarungen unterschreiben und nicht nur mit denen, die Absolventinnen und Absolventen als Fachkräfte suchen, nein, wir müssen auch diejenigen hören, die unter diesen Bedingungen studieren, lehren, forschen und arbeiten. Denn eine Hochschule ist keine Fabrik für Abschlüsse, sie ist ein öffentlicher Raum für Wissen, Kultur, Kritik und Zukunft. Diesen Raum wollen wir ausdrücklich erhalten: sozial gerecht, regional ausgewogen, demokratisch und dem Frieden verpflichtet. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
