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Prof. Dr. Teichert

11.09.2026 Sitzungen 8/54

Rechtsstaat und Demokratie in den Thüringer Hochschulen verteidigen – linksextreme Strukturen auflösen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Hochschulen des Landes sind Freiheitsräume. Es gibt viele gute Gründe, dass das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen Wissenschaftsfreiheit und Lehrfreiheit der Hochschulangehörigen vor staatlichen Eingriffen schützen. Die Hochschulen sind auch keine Behörden, sie dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Das hat dieser Landtag selbst mit dem Hochschulgesetz des Landes so festgelegt. Und die Hochschulen des Landes sind verfassungsgetreu. Das beweisen sie jeden Tag. Bei allen Aufgaben, die Hochschulen haben, eines sind Hochschulen ganz sicher nicht: die verlängerten Werkbänke der Politik. Die im Antrag der AfD-Fraktion enthaltene, mehr oder weniger subtile Diffamierung der fast 9.000 Beschäftigten und mehr als 44.000 Studierenden an den Hochschulen des Landes weisen wir daher ausdrücklich zurück. Die Hochschulen des Landes erfüllen jeden Tag ihre Aufgaben und sie erfüllen diese Aufgaben auf dem Boden der Verfassung und im Rahmen der Gesetze. Wenn sich Studierende mit Politik auseinandersetzen, wenn sie an der Gestaltung der Hochschulen mitwirken, wenn sie Brücken aus den Hochschulen in die Kommunalpolitik und in die Zivilgesellschaft bauen, dann tun sie genau das, was der Gesetzgeber, was wir alle von ihnen erwarten. Dann funktionieren Hochschulen in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Was steht denn im Thüringer Hochschulgesetz als ein Ziel des Studiums? Dort steht, dass Studierende sich zu Menschen bilden, die zu selbstständigem, kritischem Denken und zu einem auf ethischen Normen gegründeten Handeln in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung fähig sind. Hochschulen sind keine staatlichen Lehranstalten, sie sind Lern- und Bildungsorte und sie sind insbesondere auch Teil unserer Gesellschaft. Es mag ja sein, dass dem einen oder anderen nicht gefällt, was an den Hochschulen des Landes geforscht, gelehrt, diskutiert und in die Gesellschaft hinausgetragen wird. Aber wer Meinungsfreiheit ernst nimmt, der muss auch aushalten, wenn Menschen von dieser Freiheit Gebrauch machen, auch wenn es nicht der eigenen Meinung entspricht. Mit diesem Antrag entsteht aus unserer Sicht der Eindruck, dass die sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Aufgaben und Zuständigkeiten des Studierendenwerks nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wenn die Landesregierung dazu verpflichtet werden soll – ich zitiere –, „der Rechtsaufsicht über das Studierendenwerk […] nachzukommen, sodass dieses […] keinen unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung und den freien Meinungsaustausch der Studenten ausübt“. Das Studierendenwerk Thüringen hat insbesondere den Auftrag, die Studierenden durch Angebote wie Wohnraum, Verpflegung und soziale Unterstützung zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher konkreten Grundlage der Antrag von einem „unlauteren Einfluss auf die politische Willensbildung“ der Studierenden ausgeht. Es ist deshalb auch nicht nachvollziehbar, eine solche Forderung nach Maßregelung des Studierendenwerks an die Landesregierung zu richten. Auch bei dem Antrag insgesamt entsteht der Eindruck eines tiefen Misstrauens gegen die Wissenschaft und die Thüringer Hochschulen. In seiner Wirkung richtet sich der Antrag gegen das Vertrauen, auf das wissenschaftlicher Fortschritt und eine freie, starke Hochschullandschaft Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

Protokoll ↗