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Lutz Liebscher

SPD 11.09.2026 Sitzungen 8/54

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Prof. Benz, die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und seinen staatlichen Hochschulen – das haben wir jetzt schon gehört – gehört zu den wirklich wichtigsten Grundlagen unserer Hochschulpolitik. Unsere zehn staatlichen Hochschulen brauchen Planungssicherheit, auch das hat die Debatte schon gezeigt. Sie müssen wissen, mit welchen Rahmenbedingungen sie in den kommenden Jahren arbeiten können. Das gilt für die Studienangebote und Berufungen, das gilt für das Personal und die Forschungsmöglichkeiten und nicht zuletzt auch für die Investitionen und für ihre strategische Entwicklung. Der nun vorgelegte Entwurf schafft dafür eine Grundlage bis zum Jahr 2034. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Auch inhaltlich finden sich viele Punkte, die wir als SPD für wichtig halten. Das gilt für gute Arbeit und den Grundsatz, dass Daueraufgaben in der Regel von unbefristet Beschäftigten wahrgenommen werden sollen. Es gilt für Chancengleichheit, Diversität und Inklusion und es gilt dafür, die Bedingungen für ein erfolgreiches Studium noch stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemeinsam mit dem Studierendenwerk müssen Beratungsund Unterstützungsangebote weiterentwickelt werden, ausdrücklich auch im psychosozialen Bereich. Wir begrüßen die stärkere Verbindung von Hochschulpolitik und Fachkräftesicherung. Gerade unsere Fachhochschulen übernehmen hier eine wichtige regionale Funktion. Ihre anwendungsorientierte Praxisnähe und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Einrichtungen vor Ort sind für Thüringen von großer Bedeutung und der Entwurf trägt dem Rechnung. Auch die bessere Integration internationaler Studierender und ihre Bindung an Thüringen sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollen junge Menschen aus aller Welt für ein Studium bei uns gewinnen, also müssen wir ihnen auch Perspektiven eröffnen, nach dem Abschluss hier leben und arbeiten zu können. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich gehören die Themen „Digitalisierung“ und „künstliche Intelligenz“ in eine Rahmenvereinbarung, die weit in die 2030er-Jahre hineinreichen soll. Dass Lehre, Forschung und Verwaltung dabei gemeinsam betrachtet werden, halten wir für sinnvoll und notwendig. Und wir unterstützen ausdrücklich den Ansatz, die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen weiter auszubauen. Bei IT, bei Bibliotheken und bei Verwaltungsleistungen liegen solche Möglichkeiten auf der Hand und werden auch längst praktiziert. Auch in Forschung und Lehre können Kooperationen sinnvoll sein. Entscheidend ist für uns dabei aber doch, dass diese Kooperationen fachlich getragen werden und freiwillig entstehen. Genau das hält der vorliegende Entwurf fest. Dabei ist auch klar: Die einzelnen Hochschulstandorte und ihre jeweils traditionellen Identitäten sollen gewahrt bleiben. Daran werden wir die weitere Umsetzung der Rahmenvereinbarung auch messen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Punkt im Entwurf der Rahmenvereinbarung müssen wir im weiteren Verfahren aber sehr gründlich beraten. Das ist die Finanzierung. Für die Jahre 2027 bis 2031 sind jährliche Steigerungsraten zwischen 1,24 und 1,75 Prozent vorgesehen. Das ist deutlich weniger als die 4 Prozent pro Jahr in der Rahmenvereinbarung V und auch weniger als die 3,5 Prozent im Verlängerungsjahr 2026. Die Hochschulen haben steigende Tarif- und Personalkosten. Energie, Bewirtschaftung, Geräte und Bauunterhalt werden ebenfalls nicht billiger. Wir werden deshalb diskutieren müssen, ob der vorgesehene Finanzrahmen ausreicht, um den heutigen Leistungsstand dauerhaft zu sichern und den Hochschulen darüber hinaus echte Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Planungssicherheit braucht eine verlässliche finanzielle Grundlage. Wenn Hochschulen Kostensteigerungen dauerhaft aus ihren bestehenden Budgets auffangen müssen, wächst der Druck auf Personal, auf Lehrangebot, auf Material und auf die Investitionen. Das ist auch etwas, was die Petenten gestern mit ihrer Petition vor dem Landtag deutlich gemacht haben, dass das ein Thema ist, das alle umtreibt. Ja, es stimmt, der Landeshaushalt steht selbst unter erheblichem Druck. Das wissen wir. Die Finanzierungsfrage der Hochschulen ist damit für uns aber dennoch noch nicht abschließend beantwortet. Hier besteht weiterer Gesprächsbedarf. Das gilt im Übrigen auch für die Rücklagen. Der Entwurf sieht beim Übergang zur neuen Rahmenvereinbarung sehr weitgehende Regelungen zur Rückführung vorhandener Mittel vor. Rücklagen der Hochschulen sind häufig Teil mehrjähriger Planungen. Sie dienen Investitionen in Geräte und Bauvorhaben oder auch den notwendigen Eigenanteilen. Hier müssen wir sehr genau darauf achten, dass verantwortungsvolle Haushaltsführung und langfristige Planung nicht erschwert werden. Diese und weitere Fragen gehören auch nach unserer Auffassung im Wissenschaftsausschuss weiter diskutiert. Dort wollen wir den Entwurf gründlich beraten. Wir wollen die Hochschulen und weitere Beteiligte im Verfahren anhören. Wir wollen vor allem klären, wo es bis zur abschließenden Entscheidung noch Änderungen oder Präzisierungen braucht. Das Ziel ist also klar: Thüringen braucht zum 1. Januar 2027 eine neue Rahmenvereinbarung. Sie muss unseren Hochschulen verlässliche Perspektiven geben und ihre Leistungsfähigkeit für die kommenden Jahre sichern, denn sie sind für die positive Entwicklung des Freistaats enorm wichtig. Deshalb beantragen auch wir die Überweisung an den zuständigen Wissenschaftsausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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