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Dr. Jens Dietrich

AfD 11.09.2026 Sitzungen 8/54

Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in Nah und Fern, die Rahmenvereinbarung VI, über die wir heute beraten, hat 34 Seiten. Die Rahmenvereinbarung V hatte 22 Seiten. Die Vereinbarung betrifft dieselbe Anzahl an Hochschulen. 17 Pflichtabschnitte damals, 18 heute. Aber anderthalbmal soviel Text. In der Präambel des neuen Vertrags steht ein Versprechen – ich zitiere –, „jede neu begründete Pflicht durch den Wegfall, die Vereinfachung oder die Zusammenführung bestehender Pflichten zu kompensieren.“ Pflichten, die weggefallen sind, habe ich nicht entdecken können, neu geschaffene dagegen reichlich: eine erweiterte Geschäftsstelle der Landespräsidentenkonferenz mit Datenanalyse und Kennzahlenmonitoring, eine Servicestelle Chancengerechtigkeit, ein aktives Diversitätsmanagement mit eigenen Strukturen, Zuständigkeiten und Meldemechanismen, eine einheitliche Forschungsinformationsplattform, Wirkungskennzahlen für jedes Kooperationsvorhaben, eine jährliche Rücklagenplanung und eine jährliche Fortschreibung der Entwicklungspläne, vorzulegen am 31. Mai. Sieben neue Strukturen, keine gestrichene Pflicht und die Servicestelle bezahlen die Hochschulen aus eigenem Budget. Tja, ich habe im Dezember zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V gesagt: Das Versprechen zum Bürokratieabbau sei, als würde man Gackern, ohne ein Ei zu legen. (Beifall AfD) Neun Monate später ist das Ei immer noch nicht da. Der Stall ist nur größer und die Hühnerleiter dreckiger geworden. (Beifall AfD) Zweitens, die Laufzeit: Acht Jahre soll dieser Vertrag gelten. Basierend auf den Erfahrungen mit der Vereinbarung V wäre eine Laufzeit bis 2030 sinnvoll – sofern die Legislatur überhaupt bis zum Ende 2029 hält. Über die Vorstellungen zur Finanzierung möchte ich mich noch nicht im Detail auslassen, da warte ich mal auf die Ausführungen im Ausschuss. Klar ist aber, dass perspektivisch der Gürtel enger gezogen werden muss und wir uns auf die wirklichen Aufgaben der Hochschulen konzentrieren sollten. Interessant ist aber folgender Punkt: Über die Finanzierung ab 2032 wird– ich zitiere – „auf Grundlage des Evaluationsergebnisses nach Ziffer 2.2 Abs. 9“ verhandelt. Und dort wird bis Mitte 2030 bewertet, ob die Hochschulen genug kooperiert haben. Drei Seiten vorher versichert derselbe Vertrag: „Kooperation[…] [wird] nicht administrativ verordnet“, die Hochschulen seien in der Wahl ihrer Partner frei. Beides zusammen kann nicht stimmen. Schizophrenie ist offensichtlich der Politikstil der neuen, noch namenlosen Koalition, basierend auf einseitigem Sprachakt. (Beifall AfD) Die Rahmenvereinbarung V kannte keinen Abschnitt „Hochschulen in der Gesellschaft“. Die Rahmenvereinbarung VI hat einen: „Die Hochschulen verstehen sich als gesellschaftliche [Akteure], die […] zur Stärkung von Demokratie, offener Gesellschaft und nachhaltiger Entwicklung beitragen.“ Sie sollen eine Rolle in gesellschaftlichen Transformationsprozessen einnehmen, nicht als Reagierende, sondern – Zitat – „als mitgestaltende Akteurinnen“. Ich habe an dieser Stelle am 4. Dezember letzten Jahres gesagt: „Hochschulen haben einen gesellschaftlichen […], aber keinen gesellschaftspolitischen Auftrag“. Neun Monate später steht der gesellschaftspolitische Auftrag im Vertrag. Das war eine Mahnung, keine Anleitung. (Beifall AfD) Dazu kommt Diversitätsmanagement als Pflicht, das Kaskadenmodell, verankert in den Satzungen, um mindestens 30 Prozent der neu zu besetzenden Professuren mit Frauen. Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes kennt drei Maßstäbe für ein öffentliches Amt: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung. Das Geschlecht, ein fluider Geisteszustand oder die Abstammung ist keiner davon. (Beifall AfD) Anderes Thema – in der Rahmenvereinbarung V heißt es: „Das Land setzt für den Hochschulbau bedarfsgerecht […] Mittel […] ein.“ Jetzt heißt es: „Das Land unternimmt alle Anstrengungen, […] Mittel […] einzusetzen.“ Aus einer Zusage ist eine Bemühung geworden. Ja, Sie bemühten sich. Eine Zahl für den Hochschulbau steht auf keiner der 34 Seiten und das Wort „Sanierungsstau“ kommt kein einziges Mal vor. Dafür aber die hohe Priorität von Bauvorhaben, die einen Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz, Energieeffizienz und CO -Reduzierung leisten. In der Rahmenvereinbarung V waren Umwelt- und Nachhaltigkeitseffekte 2 lediglich in den Blick zu nehmen. Jetzt entscheiden sie über die Reihenfolge. Kein Betrag zugesagt, aber schon festgelegt, wofür er zuerst ausgegeben wird. Das undichte Dach, die keimigen Toiletten oder das alte Labor kommen nach der Dämmung oder dem Solardach. Und weil es offenbar schnell in Vergessenheit geraten ist: Was hat der Landtag am 18. Dezember in der Drucksache 8/2667 beschlossen? Die Entlastung bei Energie- und Tarifsteigerungen, die Prüfung von Studierendenwerk und Klinikum aufzunehmen und den Sonderlastenausgleich. Nichts davon wurde im Vertrag angegangen. Ja, an diesem Vorschlag haben sich offensichtlich die ökosozialistischen Gesellschaftsklempner von schwarz bis dunkelrot ausgetobt. (Beifall AfD) Die Hochschulen haben den Auftrag, für eine zukunftsfähige Ausbildung und für gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Mehrwert zu sorgen. Dieser kann nur auf faktenbasierter Lehre und Forschung erfolgen, nicht auf dem Totholz der Wissenschaften von Gender, Diversität, Klimasteuerung durch Kohlendioxid oder einer verlässlichen und günstigen Energieversorgung durch Zappelstromquellen. Wir haben schon die Rückepferde angespannt, um das Totholz aus dem Hochschulwald zu bringen und stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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