Christian Tischner
Entwurf der Rahmenvereinbarung VI zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes (Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2034)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, für euch die wichtigste Botschaft vornweg: Studieren in Thüringen lohnt sich.
(Beifall CDU)
Die Hochschulen sind das Herz der Wissenschaft, sie sind entscheidende Motoren der Zukunft unseres Landes und sie sind wichtige Akteure in der Gesellschaft, denn sie generieren neues Wissen, stellen dem Arbeitsmarkt Hochschulabsolventen als hochqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung, entwickeln Zukunftstechnologien, betreiben aktiv den Wissenschaftstransfer und ermöglichen Ausgründungen sowie Unternehmensbildungen und tragen damit zu Wohlstand und Offenheit in unserer demokratischen Gesellschaft bei. Damit leisten unsere Hochschulen einen maßgeblichen Beitrag für die Zukunft unseres Freistaats, gerade in Zeiten großer Veränderungen und verschiedener Krisen. Auch die demografischen Veränderungen beeinflussen die Hochschulsysteme und damit auch die Thüringer Hochschulen, die vor einer doppelten Herausforderung stehen. Sie sind einerseits selbst vom demografischen Wandel betroffen. Seine Folgen zeigen sich bei der Nachfrage nach Studienangeboten, bei den Studierendenzahlen, bei der Personalgewinnung und bei der regionalen Einbindung. Sie sind andererseits ein zentrales Instrument und eine gesellschaftliche Antwort auf diesen Wandel, denn die Qualifizierung von Fachkräften und die Entstehung von Wissen und Innovation gehören zu den unverzichtbaren Ressourcen unseres Landes. Ich finde, wir sollten uns die Ausgangslage dabei auch nicht schönreden. Die Zahl der Studierenden an unseren staatlichen Hochschulen in Thüringen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Wir kommen aus einer Zeit mit deutlich über 50.000 Studierenden. Heute sind es an unseren zehn staatlichen Hochschulen rund 44.000. Gleichzeitig brauchen wir in Thüringen mehr denn je gut qualifizierte Fachkräfte. Wir brauchen Innovationen und wir brauchen wissenschaftliche Leistungsfähigkeit. Das ist ein Spannungsverhältnis, auf das wir Antworten geben müssen. Ein einfaches Weiter-so kann es deshalb nicht geben, kann nicht unsere Antwort sein. Darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen unsere Hochschulen reagieren, ihre Profile einem kritischen Blick unterziehen und daraus zukunftsfähige Szenarien im Sinne der Hochschulautonomie entwickeln. Gleichzeitig ist es unsere Aufgabe, ihnen eine sichere Perspektive und finanzielle Planungssicherheit zu geben. Die Rahmenvereinbarung setzt dabei den gesetzlichen Auftrag des Thüringer Hochschulgesetzes um. Sie verbindet die strategischen Entwicklungsziele des Landes und der Hochschulen mit einer verlässlichen staatlichen Finanzierung. Mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V im vergangenen Jahr haben wir für 2026 Planungssicherheit geschaffen und zugleich Zeit gewonnen für Orientierung, für Diskussion und die Festlegung von Zielen für ein zukunftsfähiges Thüringer Hochschulsystem mit einem Blick weit über 2030 hinaus. Diese Zeit haben wir intensiv genutzt. Hochschulleitungen, Studien- und Personalvertretungen, Politik und Gewerkschaften waren in den Diskussions- und Abstimmungsprozess einbezogen. Ich will dabei auch an den Ausgangspunkt dieses Prozesses erinnern, denn bereits im November vergangenen Jahres habe ich in der Landeswissenschaftskonferenz beschrieben, worauf es mir bei der Weiterentwicklung unseres Hochschulsystems ankommt: starke wissenschaftliche Profile und Exzellenz, Fachkräftesicherung, moderne und bedarfsorientierte Studienangebote, verlässliche Karrierewege und gute Arbeitsbedingungen, eine moderne Hochschulentwicklung, mehr Transfer sowie eine stärkere internationale Vernetzung. Wenn Sie die heute vorliegende Rahmenvereinbarung lesen, werden Sie genau diese Schwerpunkte wiederfinden. Aus den damaligen Leitgedanken sind nun konkrete Zielsetzungen geworden. Im Fokus standen dabei insbesondere die Sichtbarkeit und die Profilbildung unserer Hochschulen, Qualitätsverbesserungen in Studium, Lehre und Forschung, mehr hochschulübergreifende Kooperationen, die Fachkräfte- und Studierendengewinnung unter den Bedingungen des demografischen Wandels und ein zielgerechter Einsatz der vorhandenen Ressourcen. Das sind ambitionierte Ziele, ja, die Land und Hochschulen aber nun gemeinsam angehen und auch gemeinsam erreichen können. In zwei Werkstattgesprächen und in der Landeswissenschaftskonferenz wurden auch verschiedene organisatorische und rechtliche Strukturmodelle diskutiert. Im Ergebnis dieser Prozesse wurde der heute vorliegende Entwurf der Rahmenvereinbarung VI erstellt und in konstruktiven Gesprächen mit den Hochschulen erörtert. Parallel dazu haben wir mit dem Thüringer Finanzministerium intensiv über die künftige Finanzausstattung verhandelt. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf dem Ausbau bestehender und neuer Kooperationen, auf Profilbildung und auf der Konsolidierung unserer Hochschullandschaft. Dabei haben wir uns bewusst gegen eine von oben verordnete Fusionsarchitektur entschieden. Aber ebenso ist klar, ich habe es gesagt: Ein Weiter-so ist auch keine Option. Wir geben den Hochschulen Gestaltungsspielraum bei der Frage, welche Form der Zusammenarbeit fachlich sinnvoll und organisatorisch tragfähig ist. Mit dieser Freiheit verbindet sich aber auch Verantwortung. Kooperation, Profilbildung und ein effizienter Ressourceneinsatz müssen am Ende konkret sichtbar werden. Daher setzen wir zunächst auf flexible und niedrigschwellige Formen der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit, die bereits ab 2027 etabliert und im Vereinbarungszeitraum weiterentwickelt werden soll. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich den Hochschulen und all denjenigen danken, die sich bereits auf diesen Weg begeben haben, die ihre Profile derzeit kritisch überprüfen, neue Kooperationen vorbereiten und auch bereit sind, Gewachsenes einmal neu zu denken. Veränderung ist nicht immer bequem. Umso mehr verdient diese Bereitschaft unsere Anerkennung. Der vorliegende Entwurf greift diesen Ansatz auf, indem ein eigener Vereinbarungsteil zu hochschulstrukturellen Zielstellungen aufgenommen wird, ein Strategie- und Kooperationsbudget gemeinsame Aktivitäten finanziell unterstützt und konkrete Kooperationsvorhaben in den noch zu verhandelnden Ziel- und Leistungsvereinbarungen verbindlich verankert werden. Um diesen Entwicklungsprozess auch zeitlich abzusichern, ist die Laufzeit der Rahmenvereinbarung VI nun erstmals langfristig auf insgesamt acht Jahre von 2027 bis 2034 angelegt. Und wir möchten auch klar sagen, welches Zielbild wir mit diesen acht Jahren verbinden. Wir möchten im Jahr 2034 eine Thüringer Hochschullandschaft mit starken Hochschulen an starken Standorten sehen, jeweils über einem klar erkennbaren Profil, der zugleich viel stärker als heute als gemeinsamer Wissenschaftsraum zusammenarbeitet. Nicht jede Hochschule muss jede Leistung selbst vorhalten. Studienangebote können stärker abgestimmt, Forschungsinfrastrukturen gemeinsam genutzt und IT sowie Verwaltungsleistungen dort gemeinsam organisiert werden, wo dies Qualität erhöht und Ressourcen sinnvoller einsetzt. Unsere Hochschulen sollen national und international noch sichtbarer sein, ihre Studienangebote sollen stärker auf Nachfrage und Fachkräftebedarf reagieren und dabei gilt für uns: Unsere Thüringer Hochschulstandorte sind ein Wert und sollen erhalten bleiben. Aber nicht jede heute bestehende Struktur ist deshalb für alle Zeiten auch festgeschrieben. Strukturen müssen den Aufgaben dienen und nicht umgekehrt. Es geht also nicht darum, zehn Hochschulen einfach nur billiger zu machen, es geht darum, unser gesamtes Hochschulsystem unter veränderten Bedingungen leistungsfähiger, sichtbarer und zukunftssicher aufzustellen. Auch die Deckung des Lehrkräftebedarfs nimmt einen wichtigen Platz in der Rahmenvereinbarung ein. Das Lehramtsstudium soll bedarfsorientiert weiterentwickelt und die Attraktivität, insbesondere in Fächern mit hohem Bedarf, erhöht werden. Weiterbildungsangebote für Seiten- und Quereinsteiger sollen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ziel ist ausdrücklich, die Zahl der Absolventinnen und Absolventen entsprechend dem Bedarf zu erhöhen, und diese Zielsetzung wird uns auch in den nun folgenden Ziel- und Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den lehrerbildenden Universitäten beispielsweise beschäftigen. Auch das Thema „Transfer“ steht weiterhin im Mittelpunkt. Transferaktivitäten sollen gestärkt und künftig auch bei Leistungsbewertungen und Berufungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Mit der Rahmenvereinbarung VI liegt zudem ein Fokus auf künstlicher Intelligenz in Lehre, Forschung und Verwaltung. Wir wollen die Potenziale von KI konsequent nutzen und zugleich einen verantwortungsvollen Umgang damit auch sichern. Auch das gehört zu unserem Anspruch: Leistungsfähige Hochschulen brauchen gute Beschäftigungsbedingungen. Deshalb haben verlässliche Karrierewege und die Weiterentwicklung der Personalstrukturen ihren Platz in dieser Rahmenvereinbarung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die außerordentlich schwierige Finanzlage unseres Freistaats halte ich das erreichte Finanzierungsergebnis für beachtlich. Für die Jahre 2027 bis einschließlich 2031 stellt der Freistaat den zehn staatlichen Hochschulen insgesamt mehr als 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist eine verlässliche Finanzierungszusage über fünf Jahre, in einer Zeit, in der in nahezu in allen Bereichen des Landeshaushalts – Sie wissen es, liebe Kolleginnen und Kollegen – ein erheblicher Konsolidierungsdruck besteht. Ein weiterer Punkt ist mir wichtig: Die vereinbarten Mittel, die sind vor allem geschützt. Für diese Beträge sind grundsätzlich keine Kürzungen, sonstigen Haushaltssperren oder Beteiligungen an Globalen Minderausgaben vorgesehen.
(Beifall CDU)
Die bewährte Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung, sie bleibt erhalten. Das ist echte Planungssicherheit und stärkt vor allem auch die Autonomie unserer Hochschulen. Ausgehend von rund 608 Millionen Euro im Jahr 2027 steigen die Landesmittel bis 2031 schrittweise weiter an. Ich sage aber auch ganz genauso offen, damit sind nicht automatisch sämtliche künftigen Kostensteigerungen der Hochschulen ausgeglichen. Tarifentwicklungen, Bewirtschaftungskosten und insbesondere steigende Versorgungsausgaben bleiben eine Herausforderung. Deshalb ist die Finanzierung zunächst bis 2031 konkret festgeschrieben, während die Rahmenvereinbarung insgesamt – ich habe es gerade ausgeführt, Sie wissen es – bis 2034 läuft. Im Jahr 2030 werden die Verhandlungen über die finanzielle Ausstattung für die Jahre 2032, 2033 und 2034 aufgenommen. Hinzu kommen jährlich bis zu rund 40 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre. Auch die bewährte Möglichkeit, Finanzmittel jahresübergreifend einzusetzen und Rücklagen zu bilden, wird fortgeführt. Damit behalten die Hochschulen ein wichtiges Instrument für strategische und mehrjährige Planung. Ein weiterer Punkt, der ist auch schon angesprochen worden, sind die Versorgungs- und Pensionslasten. Die Versorgungsausgaben sind nach wie vor im Einzelplan 04 verankert. Im Sinne der Transparenz werden die prognostizierten Versorgungsausgaben der Hochschulen aber erstmals gesondert in der Rahmenvereinbarung auch ausgewiesen. Damit haben wir innerhalb der Landesregierung einen ersten wichtigen Schritt erreicht. Die tatsächlichen Versorgungsausgaben werden zudem spitz abgerechnet. Auch mögliche Fehlbeträge im Rahmen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags werden abgesichert. Ich will auch hier keine falschen Erwartungen wecken, das ist noch nicht die abschließende Lösung der grundsätzlichen Frage der Pensionslasten. Aber es schafft Transparenz und eine bessere Grundlage für die weiteren Beratungen innerhalb des Landtags und der Landesregierung. Die Landesmittel gliedern sich künftig im Wesentlichen in drei Budgets: Der Großteil steht den Hochschulen im sogenannten Vereinbarungsbudget zur Verfügung. Der Anteil des Leistungsbudgets wird dabei künftig von 10 auf 5 Prozent reduziert. Damit stehen 95 Prozent der jeweiligen Mittelzuweisungen als Grundbudget zur Verfügung. Das schafft zunächst Stabilität und zusätzliche Stabilität. Für das neue Strategie- und Kooperationsbudget sind rund 5 Millionen Euro im Jahr 2027 vorgesehen. Dieses Strategie- und Kooperationsbudget wächst bis zum Jahr 2031 von 5 Millionen auf 9 Millionen Euro auf. Wir verlangen Kooperation also eben gerade nicht zum Nulltarif, lieber Kollege Schaft, sondern wir schaffen dafür einen wachsenden finanziellen Anreiz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zum Schluss auch deutlich machen, was diese Rahmenvereinbarung leisten kann und was sie eben auch nicht leisten kann. Sie nimmt unseren Hochschulen nicht jede Schwierigkeit ab. Demografie, der Wettbewerb um Studierende und Fachkräfte sowie die Kostenentwicklung werden auch in den kommenden Jahren Priorisierungen und Veränderungen im Sinne der Hochschulautonomie notwendig machen. Auch die nun beginnenden Verhandlungen über die hochschulindividuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen werden anspruchsvoll sein. Dort geht es um konkrete Ziele und Leistungen und die Budgets der einzelnen Hochschulen und auch um die heute schon gehörten Wünsche der einzelnen Abgeordneten. Unterschiedliche Interessen und weitergehende finanzielle Forderungen werden dabei aufeinandertreffen. Diese Verhandlungen werden sicherlich nicht geräuschlos verlaufen. Das gehört zu einem solchen Prozess aber eben auch dazu. Mit der heutigen Einbringung beginnt zugleich eine neue Phase. Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, zugehört und Vorschläge verändert. Nun liegt die Rahmenvereinbarung dem Thüringer Landtag vor. Jetzt ist zu Recht das Parlament am Zug. Die parlamentarischen Beratungen und die Anhörungen sind kein Hindernis auf diesem Weg, sondern ein wesentlicher, wichtiger und notwendiger Teil. Und natürlich gibt es in jedem Veränderungsprozess nachvollziehbare Interessen, insbesondere auch Bewährtes zu erhalten. Aber aus dem berechtigten Wunsch nach Sicherheit darf eben kein Stillstand für unser gesamtes Thüringer Hochschulsystem werden. Das hatten wir leider in den letzten Jahren viel zu oft. Landesregierung, Hochschulen und nun auch der Landtag tragen gemeinsam Verantwortung für das Ganze, für leistungsfähige Hochschulen, für starke Standorte und für einen Wissenschafts- und Forschungsstandort Thüringen, der auch über 2034 hinaus konkurrenzfähig, wettbewerbsfähig und attraktiv ist. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wächst bis zum Ende dieses Jahres und stellt damit einen zentralen Arbeitsschwerpunkt des Wissenschaftsministeriums dar. Mit diesem Vertragswerk schaffen wir in einer von erheblichen Unsicherheiten geprägten Zeit die Grundlage für Finanzierungs- und Planungssicherheit ab dem 1. Januar 2027 und formulieren zugleich einen klaren Entwicklungsauftrag für die kommenden acht Jahre. Ich bitte Sie deshalb um Überweisung des Entwurfs der Rahmenvereinbarung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen und der Thüringer Hochschullandschaft. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
