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Plenarprotokoll 8/2

03.12.2024 · 65 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (9)BSW (9)CDU (8)AfD (7)

Ulrike Liedtke

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. – Ich begrüße alle Abgeordneten des Landtages Brandenburg, alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die unsere Sitzung am Bildschirm mitverfolgen, sowie die Vertreter der Presse, die uns bei unseren Sitzungen begleiten, herzlich zur 2. Sitzung des Landtages Brandenburg. Meine Damen und Herren, bevor ich über den Entwurf der Tagesordnung abstimmen lasse, informiere ich Sie darüber, dass die BSW-Fraktion in ihrer Sitzung am 26. November 2024 anstelle von Herrn Abgeordneten Stefan Roth nunmehr Herrn Abgeordneten Falk Peschel zum Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt hat. – Viel Erfolg! (Allgemeiner Beifall) Des Weiteren informiere ich Sie darüber, dass der Hauptausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 12. November 2024 Herrn Abgeordneten Daniel Keller zum Vorsitzenden gewählt hat und dass der Wahlprüfungsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 10. November 2024 Herrn Abgeordneten Benjamin Filter zum Vorsitzenden und Herrn Abgeordneten Ludwig Scheetz zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. – Auch Ihnen viel Erfolg! (Allgemeiner Beifall) Meine Damen und Herren, die heutige Sitzung des Landtages Brandenburg findet gemäß Art. 64 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 17 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung statt, und zwar auf Verlangen von 42 Mitgliedern der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, zu dem Beratungsgegenstand „Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes“. Darüber hinaus haben sich die Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt, dem Landtag weitere Beratungspunkte zur Beratung und Beschlussfassung vorzuschlagen. Der entsprechende Entwurf der Tagesordnung liegt Ihnen vor. Ich darf Sie fragen: Gibt es dazu Bemerkungen? – Dann darf ich Sie bitten, abzustimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Für die heutige Sitzung wurde die Abwesenheit der Abgeordneten Brüning, Drenske, Galau, Hanko, Hoffmann und von Ossowski angezeigt. Für den Fall eines Sitzungsendes nach 17 Uhr wurde zudem die Abwesenheit der Abgeordneten Filter, Hohm, Janke und Zimmermann angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. 2024 3 TOP 1: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der BSW-Fraktion Drucksache 8/62 1. Lesung Das Wort hat Frau Abgeordnete Poschmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag: Dies ist die erste Arbeitssitzung des neuen Landtages in dieser Legislaturperiode. Dies ist der erste Tagesordnungspunkt dieser ersten Arbeitssitzung, und er behandelt die finanzielle Entlastung von Eltern und Familien. (Beifall SPD, BSW und CDU) Besser kann man Prioritäten nicht setzen. Besser kann man nicht starten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Forderung nach einer beitragsfreien Kindertagesbetreuung hat schon einen langen Weg hinter sich. Nie werde ich vergessen, wie wir als Elterninitiative die Petition zur Beitragsbefreiung an den Petitionsausschuss des Landtages übergeben haben. Herr Wichmann von der CDU-Fraktion hat sie am 02.06.2015 hier im Landtag im Namen des Ausschusses von uns entgegengenommen. Schon damals gab es Zweifler; bis heute gibt es Kritiker. Es gab auch jene, die mich immer wieder fragten: „Warum tust du das? Bis das durch ist, sind deine Kinder doch aus der Kita raus.“ Letztere behielten teilweise recht: Meine Jüngste ist inzwischen in der sechsten Klasse. Für all jene Familien, die heute von der Beitragsbefreiung und den -entlastungen profitieren, freut es mich aber umso mehr, denn Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen, (Beifall SPD, BSW und CDU) und es ist absolut richtig, Familien zu fördern. Während der vergangenen zwei Jahre war es aber mehr als nur richtig: Es war mehr denn je notwendig. Die Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen haben die Menschen im Land – und besonders die Familien – stark belastet. Die Koalitionspartner SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gemeinsam beschlossen, verschiedene finanzielle Hilfen auf den Weg zu bringen, die die Menschen im Land unterstützen sollen – darunter weitere Beitragsbefreiungen und -entlastungen im Bereich Krippe und Hort. Sie wurden zusätzlich zu den bereits gesetzlich festgelegten beitragsfreien Kindergartenjahren auf den Weg gebracht, um ganz gezielt dort zu unterstützen, wo Unterstützung am meisten gebraucht wird. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war eine sehr gute Entscheidung. (Beifall SPD, BSW und CDU) Deswegen ist es mir eine große Freude und Ehre, heute im Namen der SPD- und der BSW-Fraktion einen Gesetzentwurf im Landtag einbringen zu können, der diese wirklich gute Entscheidung der letzten Legislaturperiode entfristen und damit dauerhaft gesetzlich festschreiben soll. Mit diesem Gesetz werden die Familien von ca. 45 000 Kindern in Brandenburg ab dem 01.01.2025 weiterhin und dauerhaft von Kitabeiträgen für ihre Krippen- und Hortkinder befreit oder dabei entlastet. Meine Damen und Herren! Dank dieses Gesetzes gilt für die Familien von ca. 70 % aller Kinder in Brandenburg entweder Beitragsfreiheit oder – je nach Einkommen – sie zahlen reduzierte Elternbeiträge. Insgesamt entlasten wir dadurch die Familien von ca. 150 000 Kindern. (Beifall SPD, BSW und CDU) Das ist ein Meilenstein, und ich bin stolz darauf. Wir dürfen gemeinsam stolz darauf sein – „gemeinsam“, weil wir diesen Weg nicht erst seit heute gehen, sondern schon in den vergangenen Jahren gemeinsam gegangen sind. Uns allen ist aber auch klar: Das ist nur eine Etappe. – Wir brauchen weiterhin Klarheit bei der Finanzierung von Kindertagesstätten, und wir müssen das Kitagesetz aufräumen. Beides bleibt trotz allem unbestritten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU- und der BSW-Fraktion, mit diesem Gesetzentwurf setzen wir fort, was wir begonnen haben. Wir bringen diesen Entwurf im Landtag ein, obwohl der Koalitionsvertrag noch nicht unterzeichnet ist. Das ist etwas Außergewöhnliches. Es zeigt, wie wichtig es ist. Ich sagte eingangs, heute sei ein besonderer Tag. Auch das war damit ausdrücklich gemeint. Ich bitte Sie um Überweisung an den Hauptausschuss, um den Gesetzentwurf dort weiter beraten zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hohloch hat das Wort für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich Sie alle erst einmal herzlich im neu gewählten Landtag begrüßen, meine Damen und Herren. Es freut mich, dass der Wählerwille in diesem Hohen Haus in den nächsten Jahren so gut repräsentiert werden wird. Wir werden sehen, was die Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen bringen wird. Meine Damen und Herren! Frau Poschmann erzählte gerade von einer Entlastung der Eltern. Ich finde es immer schön, wenn man einen neuen Landtag wählt, aber alles beim Alten bleibt. Wir haben die letzte Legislaturperiode mit Märchengeschichten der Koalition beendet und starten die neue Legislatur mit der nächsten Märchenstunde. Sie reden von Kindereinrichtungen, die Bildungseinrichtungen seien, beschließen aber mit Ihrem Minister Freiberg einen Bildungsplan, der alles andere ermöglicht als Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen. Sie reden von Entlastung der Eltern. Zuvor hieß es – ich zitiere Herrn Keller –: „Wir wollen Familien weiterhin entlasten, damit sie planbar mehr Geld zum Leben haben. […] Das ist für uns ein klares Zeichen sozialdemokratischer Politik.“ Heute heißt es von Frau Poschmann: Finanzielle Entlastung von Familien – besser kann man nicht starten. So weit, so gut – das war das Märchen. Dann kommen wir in die Realität zurück. Denn wo werden unsere Familien hier im Land entlastet? Sie werden belastet. Und weshalb? Aufgrund von sozialdemokratischer Politik, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Sozialdemokratische Politik bedeutet im Bund wie im Land – ob Scholz oder Woidke, spielt dabei keine Rolle – Massenarbeitslosigkeit, sie bedeutet Deindustrialisierung, Masseninsolvenzen, Inflation, bald teurere Ticketpreise für Bus und Bahn. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD] sowie weitere Zurufe von der SPD) Und dann sprechen Sie auf der anderen Seite von Entlastungen. Meine Damen und Herren, Sie machen nichts anderes als Taschenspielertricks, und die SPD ist der Hauptverantwortliche dafür. Das BSW sollte sich ganz klar fragen, ob es mit so einer Taschenspielerpartei in eine Koalition gehen möchte, (Lars Hünich [AfD]: Na klar!) denn das Prinzip lautet „linke Tasche, rechte Tasche“, während alle Bürger draußen – alle Familien! – seit Jahren mehr zahlen müssen, obwohl Herr Keller hier im Landtag einmal gesagt hat, nach fünf Jahren Keniakoalition hätten die Eltern mehr in der Tasche als vorher. Ich kenne keinen einzigen Elternteil, bei dem das der Fall ist, meine Damen und Herren. (Lachen des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) Nach den hohen Energiepreisen, nach den Arbeitsplatzverlusten – überall müssen die Eltern mehr zahlen –, Inflation: All diese Dinge sind Ihnen bekannt. Jetzt, nachdem Sie den Eltern den Kuchen genommen haben, mit Ihren Steuern, verteilen Sie Krumen und machen nichts besser als in der letzten Legislaturperiode. Da kommen wir gleich einmal zu dem Gesetzentwurf. Sie haben … (Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) Da kommen wir gleich zu dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren – hören Sie einmal genau zu. Den Status quo der letzten Legislaturperiode haben Sie nicht verändert. Für Sie sind Eltern, die zusammen ein Jahresnettoeinkommen von 55 000 Euro haben, reich – und reiche Eltern müssen auch den Höchstbetrag zahlen, nämlich 210 Euro pro Kind. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wer das so sieht, der weiß wirklich nicht mehr, was Sozialdemokratie eigentlich einmal war, und der hat alles verraten, wofür diese Partei jemals stand! (Beifall AfD) Im Bildungsausschuss und auch hier im Plenum habe ich Sie gefragt, warum Sie diese Grenze so willkürlich ziehen und wie viele Eltern Sie damit ausklammern. Wissen Sie noch, was Sie da gesagt haben? Ich zitiere es – Daniel Keller sagte: Wir beantworten Ihre Frage nicht. – Das ist normal bei der SPD, die seit über 30 Jahren regiert. Frau Poschmann sagte: Wir haben diesen Einblick nicht. (Lachen des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Auch das ist normal bei der SPD, denn einen Einblick und einen Durchblick hatte diese Regierung noch nie, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Ich will Ihnen einmal ein ganz praktisches Beispiel nennen – von Ihren „reichen“ Eltern, mit 55 000 Euro Familieneinkommen im Jahr. Gehen wir von einer Familie mit drei Kindern aus – das ist nicht ganz so unüblich –, zwei Kinder in der Krippe, ein Kind im Hort. Das bedeutet: 210 Euro für jedes Kind. Sagen wir, 50 Euro noch für das Essen obendrauf, plus 70 Euro für den Hort. Dann sind sie bei 590 Euro im Monat; das macht 7 080 Euro im Jahr. Zieht man das von den 55 000 Euro ab, bleiben der Familie noch 48 000 Euro. Diese fünfköpfige Familie lebt in Potsdam. Nehmen wir es einmal sportlich und sagen: 1 500 Euro Miete. Dann bleibt der Familie noch weniger zum Leben. Ziehen wir die Kosten für Strom, für das Auto und all die Fixkosten ab, die hinzukommen. Dann werden Sie sehen, dass dieser Familie in diesem Land dank Ihrer Politik nicht mehr viel zum Leben bleibt, meine Damen und Herren. Wenn Sie von der SPD noch einmal sagen, dass diese Familien, die zum klassischen Mittelstand gehören, reich sind und es nicht wert sind, entlastet zu werden, zeigt das abermals, dass Sie jedweden Sinn für die Realität verloren haben. (Beifall AfD) Mit dieser Kritik stehen wir ja nicht allein. Ich erinnere Sie an das Schreiben der Liga der Wohlfahrtsverbände vom November 2022, die genau das kritisiert haben. Der Verband hat gefragt: Warum gibt es keine weitere Eingruppierung zwischen 55 001 und 70 000 Euro Jahreseinkommen, um auch diese Familien zu entlasten? – Das haben Sie gar nicht beantwortet! Warum auch? Sie sind ja die SPD; Sie müssen das nicht tun. 2024 5 Aber ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren: Das Wahlergebnis hat eindeutig gezeigt, dass mit dieser Politik Schluss ist. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: In den nächsten zwei Jahren wird auch damit Schluss sein. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Peschel hat für das BSW das Wort. Bitte schön. (Daniel Keller [SPD]: Sieben Abgeordnete mehr – würde ich so nicht interpretieren! – Zurufe von der AfD)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt noch eine Premiere – Frau Kollegin Poschmann sprach gerade davon –: Es ist meine erste Rede in einer Landtagssitzung, (Allgemeiner Beifall) und ich bin sehr froh, dass es eine Rede zum Thema Elternbeitragsentlastung ist. Es wird gleich noch davon zu sprechen sein. Falls man mir meine Nervosität ein wenig anmerkt, bitte ich um Nachsicht. Das bessert sich hoffentlich mit der Zeit. Lassen Sie mich die Gelegenheit aber bitte auch nutzen, um meinem Wunsch auf gute und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes Ausdruck zu verleihen – eine Zusammenarbeit, die beispielweise, wie heute im konkreten Fall, das Wohl der Familien in unserem Land in den Vordergrund stellt. (Beifall BSW und SPD) Heute ist die erste Plenarsitzung nach unserer Konstituierung, und wir können festhalten: Das Bündnis Sahra Wagenknecht wirkt schon ein wenig, denn der von uns mit eingebrachte vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes mit dem Ziel der Fortführung der Entlastung von Eltern mit geringerem Einkommen ist ein erster wichtiger Erfolg einer Politik für Vernunft und Gerechtigkeit in diesem Land. (Beifall BSW und SPD) Das zeigt, dass wir unsere Kernthemen ernst nehmen und auch umsetzen. Diese Kernthemen sind soziale Gerechtigkeit, Kinder- und Familienfreundlichkeit, ein gerechtes Leistungsprinzip – und in diesem ganz konkreten Fall die Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen, die Familien in der Erziehung und Betreuung von Kindern erbringen. Unser Ziel als Fraktion in diesem Landtag ist eine faire Leistungsgesellschaft mit echter Chancengleichheit und einem hohen Grad an sozialer Sicherheit. Es braucht einen zuverlässigen Sozialstaat, der Zukunftsängste abbaut und vor sozialem Absturz schützt. Die für die Zukunft unseres Landes so wichtige Entscheidung von Familien für ein Kind oder mehrere Kinder, sie großzuziehen und ihnen eine glückliche Kindheit zu ermöglichen, darf diese Familien nicht in finanzielle Bedrängnis geraten lassen und schon gar nicht zu einem sozialen Absturz führen. Deshalb steht das BSW zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der die bislang befristete Elternbeitragsfreiheit sowie die ebenfalls befristete Beitragsentlastung über den 31.12.2024 hinaus fortschreibt. Ich möchte ausdrücklich betonen: Auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte muss eine finanzielle Entlastung von Familien und eine kinderfreundliche Politik in unserem Land höchste Priorität haben. (Beifall BSW und SPD) Was bedeuten die bisherigen Fortführungen und die aktuelle Fortführung der Entlastung konkret? Dafür würde ich ganz gern einen persönlichen Bezug herstellen; mir geht es da ähnlich wie Frau Poschmann: Als Vater von drei Kindern, die zwischen 1999 und 2017 Krippe, Kita und Hort besucht haben, weiß ich sehr wohl um die finanzielle Belastung. Für mich kommt die aktuelle Entlastung auch zu spät, aber ich freue mich für die Familien, die in ihren Genuss kommen. Wenn ich diese knapp 18 Jahre nur einmal grob überschlage und die Elternbeiträge aufaddiere, kommt für meine Familie locker der Preis eines gut ausgestatteten Mittelklassewagens heraus – dieser plastische Eindruck nur, um einmal die Größenordnung zu verdeutlichen. Nach Auffassung der Fraktion des BSW bedarf es nach der seit 01.08.2024 geltenden vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung in der Folge noch weiterer Schritte zur Beitragsentlastung. Hier muss selbstverständlich unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landes agiert werden; der Weg für weitere familienentlastende Maßnahmen muss aus unserer Sicht aber weiter beschritten werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein positives Signal einer in die Zukunft gerichteten kinderfreundlichen Familienpolitik, für Konstanz und Verlässlichkeit bei politischen Entscheidungen – auch das ist wichtig – und übrigens auch ein Teil des so dringend notwendigen Bürokratieabbaus. Elternbeitragsbescheide, die nicht geschrieben werden müssen, können auch nicht mit Widersprüchen oder Klagen überzogen werden. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal der Entlastung – auch für das tägliche Geschäft der Kommunen und Kitaträger. Zusammenfassend ist zu sagen: Diese Änderung des Kitagesetzes ist ein unverkennbares Signal an die Familien in unserem Land, dass sie in Zeiten inflationsbedingter Mehrausgaben für das tägliche Leben nicht aus dem Fokus der politisch Handelnden geraten, und es ist eine Investition in unsere Zukunft. Ich wünsche mir, dass alle Fraktionen in diesem Haus das so sehen und den vorliegenden Gesetzentwurf mittragen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Augustin. Bitte sehr.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die neue Landesregierung steht noch nicht einmal, ein Ministerpräsident ist noch gar nicht gewählt, der Haushalt 2025 nicht beschlossen, da behandeln wir rasch und eilig noch eine Änderung des Kitagesetzes. Und, sehr geehrte Damen und Herren, auch mir ist eines aus der letzten Legislaturperiode noch schmerzlich haften geblieben: dass es nicht gelungen ist, die geplante Kitarechtsreform umzusetzen. – Ich habe die Entscheidung des vorläufigen Stopps der Kitarechtsreform zu Beginn des Ausbruchs des Ukrainekriegs und mit Blick auf den Hilferuf der Landkreise hier in der Debatte 2022 noch verteidigt. Wir haben mit der vergangenen Koalition im Kitabereich sicherlich sehr viel umgesetzt, und ich bin auch sehr dankbar, dass ich im Bereich der Kindertagespflege – fast schon ahnend – so viel Druck aufgebaut habe, dass wir es geschafft haben, das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege zu verabschieden. Für die Kitarechtsform – unser großes Projekt – gilt das aber eben nicht, ein Vorhaben, das ich nun von der neuen Landesregierung erwarte und an das ich regelmäßig erinnere, an dem ich gern auch aktiv mitwirken werde. Nun aber zum vorliegenden ersten gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht, der sich dem Kitabereich widmet: Dieses Signal finde ich zunächst einmal richtig. Damit ist in den Kitas selbst zwar noch nichts getan, aber der Versuch einer familienpolitischen frohen Botschaft zum Jahresende – passend auch kurz vor Weihnachten – war ja fast zu erwarten. An der grundsätzlichen Idee – Frau Kollegin Poschmann hat es ausgeführt –, Familien mit geringem und insbesondere mittlerem Einkommen als tragende Säule unserer Gesellschaft zu entlasten – eine wichtige familienpolitische Maßnahme –, ist nichts auszusetzen. Die Finanzsituation insbesondere für diese Einkommensgruppen hat sich in den vergangenen Monaten ja auch nicht wirklich verbessert, übrigens auch nicht für Familien mit mittlerem Einkommen, die über dem Einkommen von 55 000 Euro liegen. Die Inflation ist nach wie vor hoch, und das, was am Ende des Tages für viele Familien übrigbleibt, reicht nicht, um ein Fundament für die Zukunft zu legen; das wünschen wir aber den Familien in Brandenburg. Auch wenn das Ganze nur ein Teilschritt sein kann – klar ist und bleibt, dass die bisherigen Maßnahmen bei vielen Familien auch tatsächlich ankommen. Deshalb haben wir diese in der letzten Regierungskoalition ja auch auf den Weg gebracht. Wichtig ist ebenfalls, dass die Familien, Kitaträger und zuständigen Behörden – das Feedback aus den Kommunen kam ja auch – keine Neuberechnungen anstellen müssen und die kommunale Ebene, vor allem auch die Familien zunächst einmal eine klare Anschlussperspektive haben und planen können. Trotzdem bedarf es einiger Abers: Das Auslaufen der geltenden Regelung zum 31.12.2024 war lange bekannt. Die Diskussion über einen Vorschlag zur Anschlussfinanzierung hätte man deutlich früher führen können. Hierfür hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, mit der alten Koalition auch eine deutlich tragfähigere Regierungsmehrheit, und diese familienpolitische Maßnahme hätte sicherlich auch die bisherige Familienministerin sehr begrüßt. Nun also die Einbringung kurz vor knapp, ohne Haushaltsentwurf, ohne bestätigte Regierung, mit einer schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände innerhalb von drei Tagen und vor allem mit dem Ziel einer Entfristung dieser Maßnahme. Das heißt: dauerhaft 32 Millionen Euro. Das einfach mal vor die Klammer zu setzen, hat schon ein ziemliches Geschmäckle. (Daniel Keller [SPD]: Aber wir hätten es früher machen können!) SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht müssen sich schon fragen lassen, wie sich diese – ich betone es noch einmal – dauerhafte Lösung mit dem großen Wahlversprechen einer kompletten Beitragsfreiheit für alle Familien in Brandenburg deckt, also auch für Krippe und Hort. Entlastung ist eben keine Befreiung. Sind die Wahlversprechen einer kompletten Befreiung damit schon relativiert? Mit der Platzierung von dauerhaft 32 Millionen Euro stellen Sie auch die Machbarkeit von dringend notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Kita zum Beispiel bei der Leitungsfreistellung, bei weiteren Schlüsselverbesserungen über Jahre hinweg infrage. Ein Punkt, der unserer CDU-Fraktion auch immer sehr wichtig war – das wissen Sie –, war, auch die Qualität in den Blick zu nehmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau! – Lars Hünich [AfD]: Dann hätten Sie es doch vorher gemacht!) Auch Sie wollen – glaubt man dem Entwurf des Koalitionsvertrags – mehr für die Qualität tun. Ihre Vorstellung, wie sich das mit dem Prozess der Novellierung des Kitagesetzes bis 2027 verbinden lässt, in dem explizit keine Standardverbesserungen zugelassen sind, werden Sie uns dann erklären müssen. Auch hätte sich die CDU-Fraktion gefreut, wenn Sie den Landtag über die Ergebnisse der parallel zu den Maßnahmen laufenden Evaluation informiert hätten. Reicht der finanzielle Ausgleich an die Kommunen? Wie hoch ist der bürokratische Aufwand? Diese Fragen können wir gern noch diskutieren und das MBJS kann diese auch gern beantworten. Von daher werbe natürlich auch ich für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Frau Abgeordnete Poschmann frage ich, ob sie noch einmal das Wort haben möchte. (Katja Poschmann [SPD]: Nein!) Dann kommen wir schon zur Abstimmung über den Überweisungsantrag. Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion beantragen die Überweisung ihres Gesetzentwurfs mit dem Titel „Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes“, Drucksache 8/62, an den Hauptausschuss. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung einstimmig zugestimmt; es gab Enthaltungen. – Danke schön. 2024 7 Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Krankenhäuser jetzt sichern Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/79 in Verbindung damit: Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben – Gesundheitliche Versorgung in der Fläche sichern und Klinikstandorte erhalten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/120 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion. Bitte.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte gar nicht so weit ausholen, denn der vorliegende Antrag spricht ja für sich, und ich gehe davon aus, dass alle die Brisanz dieses Themas hier im Land Brandenburg diskutiert haben. Sie wissen, die Krankenhäuser befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation, und die Planinsolvenzen beispielsweise von Spremberg und Guben zeigen ja nur die Spitze des Eisbergs. Zahlreiche Kliniken sind in Finanznot und schreiben rote Zahlen. Sie überleben nur deshalb, weil die Träger – meist die Kommunen – Millionenbeträge zuschießen, die die Haushalte der Kommunen natürlich sehr stark belasten. Die Frage lautet daher: Wie lange können die Kommunen, die Träger, das noch tun? Wahrscheinlich nicht mehr lange. Damit besteht die Gefahr einer sogenannten kalten Bereinigung der Krankenhauslandschaft, und was das heißt, spüren die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bestimmt bald, denn einige Auswirkungen sind ja jetzt schon sichtbar: Bereits jetzt schließen einzelne medizinische Fachbereiche wie die Geburtsheilkunde, HNO oder auch die Pädiatrie. – Aber es könnte noch schlimmer kommen – ich hoffe nicht –: Ganze Krankenhausstandorte könnten schließen, und so weit, meine Damen und Herren, darf es nicht kommen! (Beifall CDU) Und dass wir aufgrund dieser Situation eine Krankenhausreform benötigen, die mehr Effizienz ins System bringt, ist jedem klar. Darüber sind wir uns wahrscheinlich auch alle einig – nur streiten wir noch um das Wie. Dass das vom Bundestag und nun vom Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Krankenhausversorgungsverbesserung – so heißt es – nicht die aktuellen Probleme löst, ist wohl jedem klar. Und obwohl in den letzten Wochen noch einige Ausnahmeregelungen in den Leistungsgruppen und in den Anforderungen an die Leistungsgruppen geschaffen wurden, ist dieses Gesetz nicht ausreichend durchdacht. Die ehemalige Gesundheitsministerin Frau Nonnemacher hat noch wichtige Änderungsanträge eingebracht, die zum Beispiel die Situation der Sicherstellungskrankenhäuser verbessert hätten. Ohne diese Änderungen wäre dieses schlecht gemachte SPD-Reformgesetz eine Bankrotterklärung für 23 von 28 Häusern im Land Brandenburg gewesen. Aber auch diese Ausnahmeregelungen, die jetzt noch schnell hineingebracht wurden, machen dieses „Professor-Lauterbach-Gesetz“ nicht hübsch, weil es den Versorgungsauftrag und die Bedarfe in der Fläche weiterhin nur ungenügend abbildet. Es gibt zudem keine konkrete Auswirkungsanalyse und keine – dringend notwendige – Übergangsfinanzierung zur Vermeidung von finanziellen Schieflagen, bis die Reform überhaupt wirkt. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir verschiedenste Maßnahmen aufgelegt, um unsere Krankenhäuser zu unterstützen. So konnte sich der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung im dualen Finanzierungssystem des Gesundheitssystems im bundesdeutschen Durchschnitt durchaus sehen lassen – wir waren spitze! Wir wollen auch spitze bleiben, und deswegen ist unser Anspruch, da weiterzumachen. BSW und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Garantie zum Erhalt aller Krankenhausstandorte gegeben – das finden wir gut. Das haben wir als Union unterstützt und das werden wir weiterhin unterstützen. Das ist klar, das war unsere Politik. (Vereinzelt Beifall CDU und SPD) – Danke für den Applaus! (Heiterkeit CDU und SPD) Aufgrund der beschriebenen Situation bedarf es aber nicht nur dieser Deklaration, sondern jetzt auch konkreter Schritte zur stärkeren finanziellen Unterstützung unserer Krankenhäuser. Die Union sieht sich und auch ich sehe mich hinsichtlich des Überlebens der Krankenhäuser im Land Brandenburg als Partner, um diese dramatische Situation hier gemeinsam auch zu bewältigen. SPD und BSW werden bald – wahrscheinlich; wir werden es nächste Woche sehen – die neue Regierung stellen. Wir werden Teil der Opposition sein. Das bedeutet neue Funktionen und neue Aufgaben – deswegen dieser Antrag und dieser Appell. Sichern Sie schon heute mindestens 200 Millionen Euro Investitionspauschale für unsere Krankenhäuser zu, um Planungssicherheit zu schaffen – jetzt schon, wie wir es gerade bei den Kitabeiträgen getan haben! Ziehen Sie es also vor die Klammer. Schaffen Sie jetzt schon kurzfristig wirksame Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, um Insolvenzen zu verhindern! Denn die Notfallkredite, die wir angeboten haben, haben sich ja am Markt nicht bewährt. Sichern Sie die Kofinanzierung des Transformationsfonds zu! Fördern Sie Klinikverbünde und Kooperationen! Entwickeln Sie die ambulant-stationäre Versorgung weiter! Sichern Sie die Notfallversorgung vor Ort! Sorgen Sie für Rahmenbedingungen, damit ärztliche Weiterbildung weiterhin stattfinden kann! Und: Nutzen Sie die Akteure im Land – die Landesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte –, aber auch die Ergebnisse der regionalen Bedarfsanalyse zur Planung von Leistungsgruppenzuweisungen unter sinnvoller Ausschöpfung der Ausnahmeregelungen. Was wir nicht benötigen, sind reine Absichtserklärungen, irgendwelche Prüfaufträge oder Verweise auf die Zukunft. Dafür ist die Lage viel zu dramatisch. Handeln Sie bereits jetzt! An das BSW: Das BSW wollte alles anders machen als bisher. Wir werden nachher, bei der Abstimmung, sehen, ob Sie in das gleiche Muster verfallen: Die Opposition unterbreitet konstruktive Vorschläge, und die Regierung lehnt prinzipiell ab. - Das werden wir nachher sehen. Lösen Sie Ihr Versprechen ein! Kommen wir zum 22. November im Bundesrat: Der 22. November im Bundesrat wird uns allen noch eine Zeit lang in Erinnerung bleiben. Es war ein denkwürdiger Tag, der zeigte, wie Intransparenz und politische Machtkämpfe auf offener Bühne ausgefochten werden. (Dennis Hohloch [AfD]: Da hat die CDU richtig Kante gezeigt!) Bitte bedenken Sie: Nachdem Ihr SPD-Gesundheitsminister, Herr Lauterbach, bei der Erarbeitung des Gesetzes alles versucht hatte, um die Länder nicht ausreichend in die Reform einbeziehen zu müssen – er kappte die Stimmen der Länder quasi, indem er das Krankenhausreformgesetz in ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz umwandelte –, hat das Gesetz viel Frust in den Ländern ausgelöst. Das Verfahren hat länger gedauert, als es hätte dauern müssen; das wissen Sie alle. Die Länder-Gesundheitsminister, so auch Frau Nonnemacher, mussten entscheidend intervenieren, damit das Reformgesetz keinen Kahlschlag in den Ländern bedeutet; das ist also kein Verdienst von Herrn Lauterbach und auch nicht der SPD. Frau Nonnemacher nun so auf offener Bühne für ein Gesetz der SPD zu feuern, nachdem sie sich in der gesundheitlichen Versorgung in den letzten Jahren verdient gemacht hat, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Na ja - Corona!) ist meiner Erachtens menschlich sehr schwierig. Grundübel bleibt das schlechte Lauterbach-Gesetz, welches auch vom Bundeskanzler anscheinend nur geduldet wird. Wie ich es am Anfang sagte, so beende ich auch meine Rede: Wir benötigen eine Krankenhausreform, aber nicht diese. – Darin, dass diese SPD-Reform nicht gut gemacht ist, sind sich die Experten und die verschiedenen Akteure parteiübergreifend einig. Wir haben ein unfertiges Gesetz mit ungewissen Auswirkungen. Dieses Gesetz wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Sorgen über die Auswirkungen in den ländlichen Regionen sind groß. Wichtig ist nun, dass wir Verantwortung übernehmen und unseren Krankenhäusern helfen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen. Bitte. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Die Gesundheitsversorgung in Brandenburg ist bedroht – nicht nur, weil diese Landesregierung das Land seit Jahren abwirtschaftet; nein, ab Januar kommt noch die Krankenhausreform des Genossen Lauterbach hinzu und verschärft die Lage im Land, zusätzlich zu all den Problemen, die bereits bestehen. Dabei hätte diese Landesregierung das vermeiden können. Denn das, was im Bundestag beschlossen und im Bundesrat durchgewunken wurde, geht den Bund eigentlich gar nichts an: Krankenhausplanung ist nämlich Ländersache und muss es bleiben! (Beifall AfD) Wir sagen: Diese Einmischung ist verfassungswidrig. (Zuruf vom BSW: Oh!) Dass die Landesregierung jetzt zur Tagesordnung übergeht, geht gar nicht. Deswegen fordern wir: Das Land soll bitte vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Einmischung des Bundes in Länderhoheit klagen. (Beifall AfD) Es ist die letzte Chance, diesen Wahnsinn zu stoppen. Brandenburg darf sich nicht noch einmal lächerlich machen, so wie vor Kurzem im Bundesrat, als Ministerpräsident Woidke der – mittlerweile geschassten – grünen Gesundheitsministerin Nonnemacher auf dem Flur die Entlassungsurkunde in die Hand drückte und sie kurz vor der Abstimmung, in letzter Minute, feuerte, weil diese Landesregierung es nicht geschafft hatte, zeitnah zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Das war hochnotpeinlich für unser Land Brandenburg, zum Fremdschämen! (Steeven Bretz [CDU]: Also, dass Sie das bedauern, glaube ich nicht!) Brandenburg darf nicht länger zu einer Lachnummer werden. (Beifall AfD) Jetzt haben wir dieses Krankenhausabwrack-Gesetz für unser Land, eine Reform, die greift, ohne dass wir genau wissen, was sie mit unserer Krankenhauslandschaft anrichtet. Ja, Sie hören richtig – hören Sie einmal zu, die Damen und Herren von der SPD! –, dieses Gesetz, solch eine tiefgreifende Reform, wurde im Bundestag durchgewunken, ohne dass eine belastbare Folgenabschätzung vorlag. Das ist unverantwortlich; es geht nämlich um die Gesundheit unserer Brandenburger. (Beifall AfD) Wir brauchen eine transparente Folgenabschätzung für die Bürger, für die Mitarbeiter, für die Kliniken. Sie müssen wissen, was ab Januar 2025 passiert. Deswegen darf das Gesundheitsministerium nicht länger mauern. Die Zahlen und Fakten müssen auf den Tisch. (Beifall AfD) 2024 9 Ziel müssen eine genaue Analyse und ein zukunftsweisender neuer Krankenhausplan für unser Land sein, und zwar so schnell wie möglich. Denn momentan zahlen die Kreise Millionen Euro, um ihre Krankenhäuser vor der Pleite zu bewahren – so in der Ostprignitz und jetzt in der Stadt Potsdam. Es gehen auch Kliniken pleite: Spree-Neiße hatten wir gerade schon einmal, jetzt wahrscheinlich Ludwigsfelde. Das verunsichert die Bürger vor Ort und die Mitarbeiter. Die Kliniken brauchen Planbarkeit. Meine Damen und Herren, der Bund mischt sich in eine Ländersache ein, doch zahlen dürfen das andere. Ja, die Finanzierung des Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, also des Fonds, aus dem diese gesamte Krankenhausreform finanziert werden soll, sollen sich zum einen die Länder aufteilen – sie sollen 25 Milliarden Euro zusammenkratzen – und zum anderen sollen die gesetzlich Krankenversicherten 25 Milliarden Euro tragen. Ich frage Sie: Was haben die gesetzlich Krankenversicherten mit Krankenhausplanung, mit diesem Reformvorhaben zu tun? Genau: Nichts! Nichts haben sie damit zu tun. Mit ihren Beiträgen sollen sie einfach nur die Haushaltslöcher der mittlerweile geschassten Ampel des Bundes stopfen. Das ist schäbig. (Beifall AfD) Höhere Kosten für weniger Leistung – das ist typische sozialdemokratische Politik. Dazu sagen wir von der AfD: Nein! (Beifall AfD) Ich fordere die Landesregierung auf, diesen Irrsinn rückgängig zu machen. Den gesetzlich Krankenversicherten drohen nächstes Jahr astronomische Beitragserhöhungen; sie werden ausgequetscht wie eine Zitrone. Unsere Wirtschaft wird unnötig belastet. Für jeden ideologischen Unsinn ist Geld da – für Klimawahn, für Massenmigration –, nur nicht für die Gesundheit der Bürger; da wird gespart. Das geht nicht! Am Ende bleiben überall leere Kassen, auch bei den Kliniken. Klar, sie bekommen für die Reform ein bisschen mehr Geld, aber das wird bei Weitem nicht ausreichen. Die Einnahmen vieler Kliniken, gerade auf dem Land, werden durch die Reform vermutlich wegfallen. Warum? Die Qualitätsvorgaben sind sehr starr. Viele Kliniken werden Behandlungen – Behandlungen, durch die sie sich finanzieren – nicht mehr anbieten dürfen. Das heißt: Einnahmen fallen weg. Für Mediziner werden diese Kliniken unattraktiv. Es ist also hinderlich, wenn wir junge Ärzte für Brandenburg gewinnen wollen. Und das Bürokratiemonstrum schafft diese Reform sowieso nicht ab, sondern sie baut eher noch eines auf. Das Kreditprogramm dieser Landesregierung, für das sie sich im Frühjahr noch gefeiert hat, war auch ein Riesenflopp. Hohe Zinsen und komplizierte Förderbedingungen haben dazu geführt, dass nicht ein einziger Antrag bei der ILB eingegangen ist. Von den 40 Millionen Euro ist nichts abgerufen worden – ich habe nachgefragt. Schon wieder ein Staatsversagen! Wir fordern von der Landesregierung, diese 40 Millionen Euro den Kreisen und Städten in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. (Beifall AfD) Wir fordern weiterhin, dass die Investitionspauschale für unsere Kliniken in Höhe von 8 % – das sind 200 Millionen Euro – verstetigt wird, und das nicht nur für zwei Jahre, wie es die CDU fordert. Nein, das ist Ländersache. Das ist die Aufgabe des Landes. Das muss dauerhaft passieren. Da hat sich die Landesregierung, das Land, in den letzten Jahren nämlich einen schlanken Fuß gemacht. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Landesbasisfallwerte erhöht werden, denn die Kliniken brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Meine Damen und Herren, die Bürger haben Angst, dass viele Krankenhäuser durch diese Reform pleitegehen. Diese Furcht ist begründet. Die Patienten müssten dann wer weiß wohin fahren, um behandelt zu werden. Deswegen müssen wir jetzt handeln, um die Probleme zu lösen. Lösungsvorschläge finden Sie in unserem Antrag formuliert. Wem die Gesundheit unserer Brandenburger am Herzen liegt, der stimmt unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Fraktion der SPD spricht Herr Abgeordneter Lüttmann. Bitte sehr.

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Björn Lüttmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schon erstaunlich, dass hier zwei Anträge von CDU und AfD vorliegen, die im Prinzip eigentlich dasselbe beschreiben, was SPD und BSW im Entwurf ihres Koalitionsvertrags sowieso festgeschrieben haben, (Beifall SPD und BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann stimmen Sie einfach zu!) und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die neue Regierung noch nicht vereidigt ist und auch noch keine Haushaltsberatungen begonnen haben, um die Forderungen auch finanziell abzusichern. Insofern denke ich, eine vertiefte Debatte zu den angesprochenen Punkten werden wir führen, wenn es um die Aufstellung der Landeshaushalte für das kommende und das übernächste Jahr geht. Aber ich halte für das Protokoll gern einmal fest: Wir sind uns in diesem Haus fraktionsübergreifend einig, dass Krankenhausplanung Ländersache ist und bleiben soll, (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt AfD) dass wir alle Krankenhausstandorte erhalten und die wohnortnahe Gesundheitsversorgung stärken wollen, (Beifall SPD und BSW) dass wir eine erhöhte Investitionspauschale brauchen und die notwendige Kofinanzierung des Transformationsfonds sicherstellen (Beifall SPD und BSW) und dass wir unseren in Not geratenen Krankenhäusern helfen müssen. Damit unterstützen alle Fraktionen in diesem Haus die Forderungen des rot-lila Koalitionsvertrags. Das, finde ich, ist doch ein ganz guter Start miteinander. (Beifall SPD und BSW) Nun können Sie kritisieren, dass im Koalitionsvertrag keine feste Summe für die erhöhte Investitionspauschale genannt ist. Okay, das würde ich als Opposition auch tun.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Björn Lüttmann SPD

Ja, bitte.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Lüttmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Herr Lüttmann, sehe ich es richtig, dass die Anträge von CDU und SPD ins System gestellt wurden, bevor der Entwurf des Koalitionsvertrags geschrieben war, dass insofern der Koalitionsvertrag die Forderungen von AfD und CDU aufnimmt und nicht umgekehrt? (Beifall AfD – Lachen beim BSW)

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Björn Lüttmann SPD

Mir ist kein solcher Antrag der SPD bekannt, vielleicht Ihnen. Aber Sie meinen wahrscheinlich Anträge der CDU und der AfD. – Den Ablauf kenne ich, ehrlich gesagt, nicht genau. Aber man hätte spätestens zu dem Zeitpunkt, als klar war, was im Entwurf des Koalitionsvertrags steht, sagen können: Diese Debatte rufen wir später noch einmal auf. (Beifall SPD und BSW) Hintergrund dessen, dass noch keine feste Summe im Koalitionsvertrag steht, ist zum einen, dass noch große Unsicherheiten bestehen, mit welchen Summen wir in den nächsten Jahren im Haushalt wirklich planen können. Denn die Wirtschaft und damit auch die Steuereinnahmen sind fragil. Zum anderen ist die Summe, die wir für das Haushaltsjahr 2025 einplanen müssen, sicherlich eine andere als die für das Haushaltsjahr 2026. Das liegt ganz einfach daran, dass ab 2026 bis voraussichtlich 2035 der Transformationsfonds, also der Umbau unserer Krankenhauslandschaft, vom Land kofinanziert werden muss. Insofern ist es aus meiner Sicht sehr schlau und weitsichtig von SPD und BSW, dass wir uns die nötige Flexibilität für die kommenden Haushaltsberatungen erhalten. Klar ist aber auch, dass die finanziellen Belastungen, die auf das Land Brandenburg und die die Krankenhäuser tragenden Kommunen zukommen, eng mit der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund zusammenhängen. Auch die gerade verabschiedete Krankenhausreform – sie war ja schon Thema – wird Einfluss darauf haben, wie hoch unser Etat für die Brandenburger Krankenhäuser sein muss. Brandenburg wollte das Krankenhausreformgesetz noch einmal in den Vermittlungsausschuss schicken, um schnell zu weiteren Verbesserungen des Gesetzes zu kommen. Dabei ging es um Übergangsfristen, um den Fachärztestandard, um eine klare Definition der Vorhaltevergütung und um mehr Bürokratieabbau. Diese notwendige Überarbeitung des Gesetzes muss nun eine neue Bundesregierung vornehmen. Vor allem aber kritisieren wir gemeinsam mit unseren Landkreisen und den kreisfreien Städten sowie der Landeskrankenhausgesellschaft, dass die finanzielle Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser in den nächsten fünf Jahren weiterhin unklar ist. Denn während wir als Land Brandenburg in den letzten vier Jahren insgesamt rund 200 Millionen Euro jährlich an Investitionspauschalen ausgezahlt haben – damit liegen wir prozentual bundesweit an der Spitze –, ist die Betriebskostenfinanzierung durch den Bund nicht an die steigenden Kosten angepasst worden. Im Gegenteil: Rund 70 bis 80 % aller Krankenhäuser in Deutschland sind infolge gestiegener Energie-, Material- und Personalkosten inzwischen in den roten Zahlen. Angesichts dieser kritischen Lage unserer Krankenhäuser macht es sich der Bund zu einfach, wenn er den Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren allein von Krankenkassen und Ländern bezahlen lassen will. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wird es spannend. Denn es ist ja nicht so, dass der amtierende Bundesgesundheitsminister – es war von einem SPD-Reformgesetz die Rede – ganz freiwillig auf eine Anschubfinanzierung der Reform aus dem Bundeshaushalt verzichtet hat. Im Gegenteil: Ich weiß, dass die SPD-Bundestagsfraktion sehr gern mittels eines Vorschaltgesetzes tätig geworden wäre. Nein, zur Wahrheit gehört auch, dass der Gesundheitshaushalt insbesondere durch die Vorgaben der Schuldenbremse besonders betroffen ist. Um rund ein Drittel, von 24 auf 16 Milliarden Euro, ist der Haushalt des Gesundheitsministers in diesem Jahr gekürzt worden. (Zuruf: Hört, hört!) Deshalb wird auch eine neue Bundesregierung nicht an der Frage vorbeikommen, woher zusätzliches Bundesgeld kommen soll, wenn wir weiter am Fetisch Schuldenbremse festhalten. (Beifall SPD und BSW) Diese Frage stellt sich auch mit Blick auf den Landeshaushalt. Insofern beobachte ich erfreut die ersten „Lockerungsübungen“ der Bundes-CDU. Auch Ausnahmen von der Schuldenbremse sollen künftig möglich sein, zumindest für die Länder. Mal sehen, wie das nun weitergeht.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Björn Lüttmann SPD

Sehr gern. 2024 11

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Dr. Redmann, bitte.

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Jan Redmann CDU

Danke, Herr Abgeordneter Lüttmann. Ich finde es spannend zu erfahren, welche Vorstellungen Sie von einer anderen Schuldenbremsenregelung hätten. Aber habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dem Bund die Möglichkeit geben wollen, Schulden für Betriebskosten aufzunehmen – der Bund ist ja gerade für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig –, also in diesem Fall Schulden für Konsum aufzunehmen, und dass Sie sich damit von allem verabschieden, was jemals ordnungspolitisch in der SPD zu Hause war?

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Björn Lüttmann SPD

Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich stelle mir – das wurde in den letzten Jahren vom Bund immer wieder gewünscht – ein Anschubfinanzierungsprogramm zum Umbau der Kliniklandschaft in Deutschland, also Investitionen in unsere Kliniklandschaft, vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, die neue Bundesregierung – das passt dazu – erkennt, dass wir jetzt kräftig in die Zukunft unserer Krankenhäuser investieren müssen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern. Denn es geht ja nicht um irgendetwas. Es geht um unsere Gesundheit, um eine vollwertige medizinische Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Für die BSW-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Dr. Gruhn. Auch dies ist eine Premiere. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat recht: Es ist eine Premiere. Dies ist mir eine große Ehre, und ich habe mir vorgenommen, mich den Anträgen, die heute auf dem Tisch liegen, wohlwollend zu nähern. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] sowie Zuruf: Sehr gut!) In den vorliegenden Anträgen der CDU und der AfD wurde jeweils zutreffend die verheerende Lage in den Brandenburger Krankenhäusern beschrieben – danke dafür. Denn es braucht klare Worte und einen unverstellten Blick auf die Realität, um Lösungen zu finden. Davon bin ich überzeugt. Ja, die Kliniken in Brandenburg befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Lage, und die Zukunft ist wegen der – erlauben Sie mir den Ausdruck – unausgegorenen Krankenhausreform noch ungewiss, nicht zuletzt dadurch – Herr Lüttmann hat es erwähnt –, dass eine Nachverhandlung auf Bundesebene wegen des Votums einiger Länder im Bundesrat nun leider nicht mehr stattfindet. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Herrn Woidke ausdrücklich dafür, dass er auf seinem Krankenhausgipfel die Nöte unserer Krankenhäuser angehört und für eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Vermittlungsausschuss gestimmt hat. – Danke! (Beifall BSW und SPD) Nun zu den Anträgen der CDU und der AfD und dazu, warum diese nicht zustimmungsfähig sind. (Steeven Bretz [CDU]: Och, Sie wollten doch wohlwollend sein! – Vereinzelt Heiterkeit) – Es tut mir leid, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie fordern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils 200 Millionen Euro. Wir sagen: Das greift zu kurz. (Steeven Bretz [CDU]: Oh!) Die künftige Landesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag – Sie haben es gehört – zum Erhalt aller Krankenhausstandorte und aller Orte der regionalen Gesundheitsversorgung, und das nicht nur für zwei Jahre. Die Krankenhäuser sollten daher selbstverständlich auch nach 2026 in auskömmlicher Höhe unterstützt werden. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] tritt an ein Saalmikrofon.) Hierbei nur auf Sicht zu fahren, wäre das falsche Signal und würde auch nicht zu der von Ihnen geforderten Planungssicherheit führen – im Gegenteil. Zusätzlich zu Ihrer Forderung braucht es – Prof. Schierack hat es mündlich schon erwähnt – die Absicherung der Kofinanzierung des Transformationsfonds. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] begibt sich wieder an seinen Platz – Zuruf: Fürs Protokoll: Ich bin wohlwollend!) Ich habe noch einmal nachgelesen; das findet sich in Ihrem Antrag leider nicht. Das ist bedauerlich. (Zuruf von der AfD: Ärgerlich!) Wir erinnern uns: Der Transformationsfonds des Bundes soll die benötigten Umbaumaßnahmen der Krankenhäuser absichern und ist damit für die Zukunft unserer Kliniken zwingend erforderlich. Die Brandenburger Kliniken – ich muss es leider so sagen – fordern nämlich keine nebulöse Liquiditätsunterstützung, sondern die ihnen gesetzlich zustehende auskömmliche Investitionskostenfinanzierung durch das Land. Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Deshalb greift der Antrag der CDU, obwohl sicherlich gut gemeint – hier ist wieder mein Wohlwollen im Ansatz –, nicht weit genug. Er ist daher abzulehnen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Kommen wir zum Antrag der CDU. (Zurufe: AfD!) Der AfD. Ich schaue Sie an. – Wie Sie treffend beschreiben, musste die öffentliche Hand schon das eine oder andere Krankenhaus mit Millionenbeträgen unterstützen. Aber auch Ihr Antrag greift zu kurz. (Lars Hünich [AfD]: Schade!) Wo bleibt auch bei Ihnen die Forderung nach der Absicherung des Transformationsfonds? Auch wenn man, wie ich zugestehe, berechtigte Kritik an der Gesamtfinanzierung durch die gesetzlich Versicherten üben kann, braucht es einen Transformationsfonds. Davon bin ich fest überzeugt. Leider wird es im Verlauf Ihres Antrags noch schwieriger, Ihre Position sachlich nachzuvollziehen. Ich greife aus Zeitgründen nur ein Beispiel auf. Exemplarisch nenne ich Ihre Forderung, im Land Brandenburg bis zum zweiten Quartal 2025, also in etwa drei Monaten, einen neuen, zukunftsfähigen Krankenhausplan für die Krankenhäuser unter Berücksichtigung des am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorzulegen. Das ist sportlich. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein! Ende zweites Quartal!) – Selbst wenn dort „Ende des zweiten Quartals“ stünde – ich greife Ihren Zwischenruf auf –, wäre es trotzdem noch weitaus zu früh. Was man nämlich wissen sollte: Das KHVVG ist ja nur das „Gerippe“. Erst im Laufe des Jahres 2025 folgen, quasi als Fleisch, ausführende Rechtsverordnungen. Das BMG hat beispielsweise bis zum 31. März 2025 Zeit, in einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung die weiterentwickelten Leistungsgruppen inklusive der von den Krankenhäusern zu erfüllenden Qualitätskriterien vorzulegen. Die Verordnung zu den leistungsgruppenspezifischen Mindestvorhaltezahlen ist sogar erst für den 1. Januar 2026 angekündigt. Dann erst kann das Land in Kenntnis aller Umstände den bestmöglichen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erstellen, den wir alle wollen. Zusammengefasst: Die Krankenhäuser in Brandenburg sind auskömmlich mit Investitionsmitteln und zusätzlich mit Mitteln für den Transformationsfonds aus der Landeskasse zu finanzieren. (Beifall BSW und SPD) Weiterhin ist der jetzt erst beginnende Prozess der Krankenhausreform – dass dieser erst beginnt, wollte ich Ihnen aufzeigen – über die nächsten Jahre durch die Landesregierung eng zu begleiten. Wir dürfen unsere Krankenhäuser jetzt nicht im Regen stehen lassen. Die Anträge der CDU und der AfD in dieser Sache sind daher abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Steeven Bretz [CDU]: So viel Wohlwollen war selten!)

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Ulrike Liedtke

Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Es besteht noch Redemöglichkeit für Herrn Prof. Schierack. – Bitte sehr.

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Michael Schierack CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Lüttmann, danke schön für diesen rhetorischen Griff, uns alle einzubeziehen. (Björn Lüttmann [SPD]: Wir sitzen alle in einem Boot!) Die Analyse ist richtig; nur, wenn Sie fragen, ob es schlau ist, dass SPD und BSW diesen Antrag heute ablehnen, kann ich nur sagen: Es ist nicht schlau. Die Kitabeiträge ziehen Sie ja auch vor die Klammer und sichern den Eltern bereits jetzt etwas im Voraus zu. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Heute wäre es auch wichtig, ein Signal an unsere Krankenhäuser zu senden, dass sie eben nicht im Regen stehen gelassen werden. Ein letztes Wort. Frau Dr. Gruhn, ich habe es hier noch nie erlebt, dass Oppositionsanträge abgelehnt werden, weil sie zu wenig fordern. Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen. (Vereinzelt Heiterkeit) Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)

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Ulrike Liedtke

Auch Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen kann noch einmal das Wort nehmen. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Vizepräsidentin! (Lachen bei der AfD) Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Gruhn, ich lasse mich ja sehr gern überraschen, wie viel Altpartei dann doch darin ist, wenn „BSW“ draufsteht. (Björn Lüttmann [SPD]: Die AfD ist jetzt Altpartei!) Wenn es tatsächlich nur an Fristen liegen sollte, dass Sie unseren konstruktiven Oppositionsanschlag … (Vereinzelt Heiterkeit und Lachen) 2024 13 – Oppositionsvorschlag. Aber ein Anschlag auf die Krankenhausreform ist er auch. Das ist sehr wohl wahr. Sollten Sie also unseren konstruktiven Oppositionsvorschlag ablehnen, dann legen wir Ihnen sehr gern bis zum nächsten Plenum einen Antrag mit entsprechenden Fristen vor. Aber ich bin mir sicher, auch da finden Sie das Haar in der Suppe. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) Trotzdem gebe ich Ihnen im Interesse der Brandenburger mit auf den Weg: Setzen Sie sich dafür ein, dass der Transformationsfonds so ausgestaltet wird, dass die Krankenversicherten nicht mitzahlen müssen. Das ist eine Sache der Fairness. Krankenversicherungsbeiträge sind nicht dazu da, Krankenhausplanungen voranzutreiben. Das ist rechtswidrig. (Beifall AfD) Stärken Sie damit unseren Wirtschaftsstandort, und entlasten Sie die Bürger. Machen Sie die Debatte öffentlich und transparent. Deswegen hier noch einen Aufruf: Dem Ministerium liegen Gutachten darüber vor, warum unsere Krankenhäuser in Not geraten sind. Es gibt auch Auswirkungsanalysen. Es gibt ein Tool des Bundesgesundheitsministeriums. Bitte legen Sie dies dem Landtag, den Abgeordneten, vor! Denn nur gemeinsam können wir zu einer guten und konstruktiven Lösung kommen. Und klagen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht! Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Sie ist in Landeshoheit. Einen Krankenhausplan kann die Landesregierung trotzdem erstellen. Denn nur hier ist die Kompetenz vorhanden, hier weiß man, was wo gebraucht wird. Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Setzen Sie sich bitte dafür ein! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Da ist jetzt etwas schiefgegangen. Frau Dr. Gruhn hat selbstverständlich als Abgeordnete und nicht als Vizepräsidentin gesprochen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/79: Krankenhäuser jetzt sichern. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Nun lasse ich über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/120, „Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben – Gesundheitliche Versorgung in der Fläche sichern und Klinikstandorte erhalten“, abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! (Lars Hünich [AfD]: Oh, ist ja ganz knapp!) Die Enthaltungen! – Der Antrag wurde abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Abschaffung des sog. Verfassungstreuechecks und Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit mit sofortiger Wirkung Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/117 Frau Abgeordnete Kotré hat das Wort. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wenn vermeintliche Demokraten vorgeben, die Verfassung schützen zu wollen, ist Obacht geboten – und es muss ihnen Einhalt geboten werden. Die noch in der letzten Legislaturperiode regierende Keniakoalition aus SPD, Grünen und CDU hat einen von ihr so bezeichneten Verfassungstreuecheck in den Landtag eingebracht – und ihn auch durchgebracht. 2022 war er Thema in den Ausschüssen, aber erst 2024 wurde der sogenannte Verfassungstreuecheck im Hauruckverfahren durch teilweise unzuständige Ausschüsse und durch den Landtag gepeitscht. Die damaligen Koalitionäre haben sich trotz der gravierenden Fehler im Gesetzentwurf und der Warnungen der angehörten Experten nicht davon abbringen lassen, das verfassungswidrige ursprüngliche Gesetz tatsächlich noch durchzubringen. Plötzlich und unerwartet wurde das bereits fast eineinhalb Jahre versunkene Gesetzesvorhaben im Innenausschuss im Rahmen eines Änderungsantrages der Fraktionen von SPD, CDU und den Grünen noch um die gravierenden und ebenso verfassungsfeindlichen Änderungen des Disziplinarrechts erweitert – eigentlich ein völlig neuer Gesetzentwurf, der ein völlig neues Gesetzgebungsverfahren hätte einleiten müssen. (Beifall AfD) Aber das war den vermeintlichen Demokraten der Koalition aus SPD, CDU und Grünen völlig egal, heiligt – ihrer Ansicht nach – doch der Zweck die Mittel. Einzig unsere Fraktion hat nach Verabschiedung des verfassungswidrigen Gesetzes ein Normenkontrollverfahren vor dem brandenburgischen Landesverfassungsgericht angestrengt. Allerdings besteht aufgrund der Landtagswahl am 22. September dieses Jahres und der veränderten Mehrheitsverhältnisse bereits heute die Möglichkeit, dieses verfassungswidrige Gesetz abzuwickeln. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren vom Bündnis Sahra Wagenknecht, sind nicht auch Sie im Landtagswahlkampf dafür eingetreten, dieses verfassungswidrige Gesetz rückabzuwickeln? Wollten nicht auch Sie die Änderungen im Disziplinarrecht rückabwickeln? (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist doch schon lange her!) Wollen Sie nicht heute Ihren Worten Taten folgen lassen? (Beifall AfD) Dr. Crumbach – mehr als 40 Jahre lang SPD-Mitglied gewesen – hat ja schon im Wahlkampf, aber auch danach immer wieder deutlich gemacht, dass er auf jeden Fall lieber ein trojanisches Pferd der Altparteien sein, als eine tatsächliche Änderung ihrer verfehlten Politik herbeiführen möchte. (Vereinzelt Beifall AfD sowie Zurufe) Also doch ein „Weiter so!“ statt einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bürger in diesem Land – was für eine Wählertäuschung, meine Damen und Herren! (Vereinzelt Beifall AfD) Und fragen Sie jetzt nicht nach einer Glaskugel; die brauche ich dafür nicht. Sie vom BSW haben einen Koalitionsvertrag unterzeichnet, (Daniel Keller [SPD]: Haben sie noch gar nicht!) der Sie verpflichtet, niemals AfD-Anträgen zuzustimmen. Sie lassen sich von einer SPD knebeln, die seit Jahren – nein, seit Jahrzehnten – in diesem Land versagt hat, (Beifall AfD) einer SPD, die darauf angewiesen war, Grüne und Linke aus diesem Landtag zu fegen, (Vereinzelt Heiterkeit AfD) nur um irgendwie mit Ach und Krach noch stärkste Kraft im Land zu werden. Wie erbärmlich! (Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) Sie lassen sich mundtot machen, wie es die Keniakoalition mit ihren Kritikern versucht hat. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) Wissen Sie, unsere Demokratie lebt von der Integrität und der Verlässlichkeit staatlicher Institutionen und ihrer Bediensteten. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) – Herr Noack, Sie müssen nicht immer dazwischenquatschen. Gegenüber dem Landtag ist ein Zirkuszelt aufgebaut; vielleicht wären Sie dort besser aufgehoben. (Heiterkeit und Beifall AfD) Es ist daher essenziell, stets einen angemessenen Rahmen zu finden, in dem die Treue gegenüber der Verfassung überprüft, aber auch die Rechte und Pflichten der Betroffenen geschützt werden können. Der sogenannte Verfassungstreuecheck mag Ihnen auf den ersten Blick als geeignetes Werkzeug erscheinen, um sicherzustellen, dass Staatsdiener uneingeschränkt zur Verfassung dieses Landes stehen. Doch der Teufel steckt im Detail: Statt objektiver und fairer Überprüfungen erleben wir eine Praktik, die sich zunehmend zum Instrument der politischen Willkür und Einflussnahme entwickelt. (Daniel Keller [SPD]: Bringen Sie mal ein Beispiel!) Dadurch entsteht eine Atmosphäre der Unsicherheit und des Misstrauens unter den bisherigen und unter potenziellen Staatsbediensteten. Eine funktionierende Verwaltung braucht vor allem eins: Vertrauen – Vertrauen in die Integrität der Verfahren, Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen darauf, dass Beamte nicht aufgrund von politisch motivierten Entscheidungen ihren Arbeitsplatz verlieren. (Beifall AfD) Die Wiedereinführung der Disziplinarklage ist unerlässlich. In diesem Sinne möchten wir mit unserem Antrag Folgendes erreichen: Erstens, die Abschaffung des Verfassungstreuechecks. Die derzeitigen Überprüfungsverfahren sind nicht nur uneinheitlich, sondern auch in ihrer Durchführung und in den daraus resultierenden Konsequenzen intransparent. Das widerspricht dem Grundsatz der Rechtssicherheit. Zweitens, die Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit. Die Disziplinarklage ist ein bewährtes Verfahren, das präzise und fachgerecht Missstände in der Verwaltung aufgreifen und behandeln kann. Durch die Wiederherstellung dieser Möglichkeit wird gewährleistet, dass diesbezügliche Entscheidungen nicht politisch motiviert sind, sondern auf einer klaren rechtlichen Grundlage getroffen werden. Ein zentraler Punkt, den ich dabei betonen möchte, ist die notwendige Neutralität und Objektivität des Verwaltungshandelns. Wenn die Integrität von Beamten infrage gestellt wird, sollten die Methoden zur Überprüfung von einwandfreier Integrität und Transparenz sein. Der neu eingeführte sogenannte Verfassungstreuecheck wird diesen Anforderungen nicht gerecht. (Beifall AfD) Wir haben es mit einem Instrument zu tun, das willkürlich eingesetzt werden kann und damit lediglich einen Regierungstreuecheck darstellt – nichts anderes. (Beifall AfD) Ja, sehr geehrte Damen und Herren, man ist geneigt, den Verfassungstreuecheck als zahnlosen Tiger zu bezeichnen, stützt sich die Überprüfung von Beamten und Beamtenanwärtern doch angeblich nur auf frei verfügbare und nicht auf geheimdienstliche Informationen. Aber so harmlos, wie es klingt, ist es nicht, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) denn die Rechnung wurde ohne den Wirt – namentlich den politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz – gemacht. Er ist 2024 15 es ja, der entscheidet, welchen Informationen er welche Bedeutung zumisst. (Vereinzelt Beifall AfD) Da werden Konstrukte wie die sogenannte Delegitimierung des Staates geschaffen, um Regierungskritik endlich ahndbar zu machen – und damit, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir schon fast bei totalitären Systemen angelangt, die ihre Bürger einschüchtern und mundtot machen wollen. (Beifall AfD – Zuruf von der SPD: Das sagen ausgerechnet Sie!) Das dürfen wir nicht hinnehmen. Ich möchte betonen, dass es uns mit unserem Antrag darum geht, sicherzustellen, dass die Überprüfung der Treue zur Verfassung wieder auf einem soliden, rechtssicheren Fundament steht, das Vertrauen erzeugt und nicht zerstört. Dafür müssen der Verfassungstreuecheck abgeschafft und die Disziplinarklagemöglichkeit wieder eingeführt werden – um die Rechtssicherheit und das Vertrauen in unsere Institutionen wiederherzustellen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, Darbietungen im Zirkus sind Kunst; es handelt sich um Zirkuskunst. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Das stimmt! Und da gehört er natürlich nicht hin, zur Kunst! Da hat sie schon recht!) Herr Abgeordneter Adler, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Uwe Adler SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Mit vorliegendem Antrag fordert die Alternative für Deutschland mit sofortiger Wirkung die Abschaffung des nunmehr gesetzlich verankerten Verfassungstreuechecks (Beifall und Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Ja!) und die Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit. Unter Punkt eins des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes in den Landtag einzubringen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Der Gesamtantrag ist populistisch intendiert und offenbart zudem Unkenntnis der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages, wonach Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags heraus eingebracht werden. Dazu braucht es nur eine eigene politische Mehrheit und ein Verständnis der Lebendigkeit von Demokratie. Beides erkenne ich im vorliegenden Antrag nicht. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich empfehle demnach einen Blick in unsere Geschäftsordnung bzw. in die Landesverfassung. Im Rest des vorliegenden Antrages verweist die Antragstellerin auf vorgebliche formelle Unregelmäßigkeiten im Gesetzgebungsverfahren. Sie behauptet pauschal, das vorliegende Gesetz sei materiell verfassungswidrig; der belegende Begründungsteil hierzu fehlt jedoch. Insbesondere fehlt im vorliegenden Antrag jegliche Begründung dafür, warum der Gesetzentwurf nebst Änderung im Disziplinarrecht inhaltlich und verfassungsrechtlich abgelehnt wird. Sehr geehrte Abgeordnete, worauf haben sich die in den zurückliegenden Wochen stets vertrauensvoll und konstruktiv miteinander verhandelnden zukünftigen Koalitionspartner zum Thema Verfassungstreue in Brandenburg verständigt? Lassen Sie mich bitte in aller Klarheit zitieren: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.“ (Beifall SPD und BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Freiheit und Sozialismus! - Lars Hünich [AfD]: Seid bereit!) „Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“ Das, sehr verehrte AfD-Landtagsfraktion, ist die Antwort auf Ihren Antrag. Aber wie, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, sehr verehrte Abgeordnete, kann sich das tatsächliche Interesse der AfD am Gesetz erklären? Ein Versuch: Auf der Landesliste Brandenburg und als Direktkandidaten zur Landtagswahl 2024 traten 23 rechtsextremistische AfD-Politiker an. Ich wiederhole: 23! Davon sind 11 Rechtsextremisten tatsächlich von den Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in das Parlament gewählt worden. Ein Drittel dieser Landtagsfraktion ist rechtsextrem! (Zuruf von der AfD: Wer sagt das?) Und dass eine Partei, eine Fraktion, die selbst in Teilen aus Rechtsextremisten besteht, keinerlei Interesse daran hat, dass der öffentliche Dienst vor extremistischen oder rechtsextremistischen Bestrebungen geschützt wird, ist aus deren Sicht nur politisch konsequent. (Beifall SPD) Hinsichtlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion verhält es sich ähnlich: Die Fraktion beschäftigt Identitäre. (Gelächter des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Da sind beispielsweise ehemalige Mitglieder verbotener neonationalsozialistischer Bestrebungen und Rechtsextremisten als Mitarbeiter oder Dienstleister angestellt. (Lars Günther [AfD]: Das ist eine Lüge!) – Das ist keine Lüge. Dieser Partei geht es überhaupt nicht um Verfassungstreue und auch nicht um den Schutz der demokratischen Ordnung, sondern um Gegnerbekämpfung und um das Protegieren der eigenen Leute. (Beifall SPD – Daniel Münschke [AfD]: Das sagen Sie, gerade Sie! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten und ihre Verbündeten dieses Parlament und seine Debatten strategisch und in ihren verfassungsfeindlichen Absichten übernehmen! Wir, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, müssen entscheiden: Wer wollen wir sein und wofür wollen wir stehen? (Lena Kotré [AfD]: Fürs Scheitern! – Weitere Zurufe von der AfD) Diese Entscheidung treffen wir für unsere Zukunft, aber auch für eine Zukunft, die unseren Kindern, unseren Enkelkindern und allen ihnen nachfolgenden Generationen gehören wird. Welche Zukunft wollen wir ihnen hinterlassen? Brandenburg ist und Brandenburg bleibt unser aller Zuhause. Beschützen und bewahren wir es! Den Antrag lehnen wir ab. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Kollegen des BSW, ich hoffe, Sie haben inzwischen gesehen, mit wem Sie sich hier eingelassen haben. (Beifall AfD) Ich hoffe, Sie haben gemerkt, dass Sie sich in eine Koalition des Unglücks stürzen, mit Leuten, die nichts anderes können, als andere Menschen zu stigmatisieren, auszugrenzen (Oh! bei der SPD – Zuruf von der SPD: Spiegelbild!) und ihnen ein Rechtsextremismusetikett anzuhängen. Ich möchte jetzt noch einmal ganz deutlich werden, Herr Adler – der Name ist ja Programm; ich weiß gar nicht, wie lange der Sturzflug noch anhalten soll –: (Beifall AfD) Wenn Sie elf Kollegen meiner Fraktion als Rechtsextremisten bezeichnen, weil Ihr instrumentalisierter Verfassungsschutz – ja noch von der CDU, von Ihrer eigenen Koalition geführt – uns als verfassungsfeindlich einstuft, obwohl es noch kein Gerichtsverfahren dazu gab, und mir der Verfassungsschutz, nachdem ich das Innenministerium angeschrieben und gefragt habe, warum ich jetzt rechtsextrem sein soll, mitteilt, dass ich nicht auskunftsberechtigt bin und mir diese Frage nicht beantwortet wird, dann ist doch offensichtlich, was hier passiert: Sie haben Angst! (Beifall AfD) Sie haben Angst vor der größten Opposition im Land, und diese Angst, Herr Adler, die spürt man in jeder Faser Ihres Körpers, wenn Sie hier vorne stehen und losplärren – losschreien – und Leute diffamieren und beleidigen. (Tina Fischer [SPD]: Sie plärren doch da vorn!) Diese Fraktion ist nicht rechtsextrem. Diese Fraktion steht auf dem Boden des Grundgesetzes, (Beifall AfD) und diese Partei nimmt die Sorgen und Nöte der Menschen, die aus der Misswirtschaft, Klüngelei und Parteiwirtschaft Ihrer Sozialdemokratie, aber auch der CDU und der anderen Parteien, die hier noch im Hause saßen, entstanden sind, ernst, meine Damen und Herren. (Uwe Adler [SPD]: Sie beschwindeln die Leute! – Weitere Zurufe des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Liebe Kollegen vom BSW, ich möchte wirklich an Ihr Gewissen appellieren: Sie haben gesagt, Sie wollen es anders machen – und das ist hier kein politisches Schauspiel oder Kasperletheater, sondern Sie sehen, wie rau der Ton sein kann, obwohl die AfD-Fraktion ein völlig legitimes Interesse geäußert und einen Antrag gestellt hat, der in Ihrem Wahlprogramm stand –: (Beifall AfD) Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten diesen Antrag gestellt, und sehen Sie, was diese Kollegen – Ihre zukünftigen Freunde und Kollegen – dann mit Ihnen angestellt und gesagt hätten. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Adler, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? Bitte. 2024 17

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Uwe Adler SPD

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. – Ich glaube eher, die Angst und der Geruch von Angst kamen eben aus Ihren Worten. (Gelächter bei der AfD) Das merke ich noch hier; das steht hier vorn geradezu. Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, Sie haben gehört, wie sehr die AfD, ihre Fraktion und ihr PGF von der Wahrheit verletzt sind. Und dass es die Wahrheit ist, haben nicht nur wir festgestellt, das haben in der Vergangenheit unter anderem auch 17 Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler festgestellt. (Unruhe bei der AfD - Andreas Galau [AfD]: Einer hat eine Abmahnung kassiert! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: 97 % aller Staatsrechtler!) Die haben nämlich ganz klassisch festgestellt, dass die AfD darauf aus sei, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen: „Wir sind der Auffassung, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist.“ Die Partei verfolge eine „völkisch-nationalistische Ideologie“ und knüpfe an die „kulturelle Herkunft“ als unveränderliches Wesensmerkmal und Teil der „deutschen Identität“ an. (Zurufe von der AfD) Zudem delegitimiere sie den Staat und seine politischen Akteure sowie seine politischen Prozesse. Sie haben Angst: Sie haben Angst vor der Wahrheit, Sie haben Angst vor der Demokratie, und Sie haben Angst vor den Leuten dort draußen. Schämen Sie sich! (Beifall SPD – Gelächter bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Ihr seid die Antidemokraten!)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Lüders für die BSW-Fraktion – und auch das ist eine allererste Rede. Bitte schön. (Beifall BSW und SPD)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich relativ kurzfassen, und hoffentlich kann ich auch ein bisschen sachlicher bleiben, als das eben der Fall war. Das BSW konnte mit der SPD vereinbaren, dass der Verfassungstreuecheck bereits im nächsten Jahr überprüft und geändert wird. Das ist ein großer Erfolg in der Sache, den es ohne das BSW überhaupt nicht geben würde. Ich habe den Eindruck, dass einige diesen Umstand allzu leicht vergessen. Und für alle, die das vielleicht auch nicht ausreichend auf dem Schirm haben: Das nächste Jahr beginnt in 28 Tagen. In unserem Koalitionsvertrag sind auch schon ausdrücklich die Kriterien benannt, die bei dieser Überprüfung und Änderung ausschlaggebend sein sollen, nämlich vor allem die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes, die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und die disziplinarrechtlichen Auswirkungen. Das ist vernünftig, und Sie können sich sehr sicher sein, dass sich das BSW mit Nachdruck für diese Kriterien einsetzen wird. Nun liegt uns aber ein Antrag vor, der unter anderem vorsieht, die Landesregierung zur sofortigen Aussetzung der Anwendung des Verfassungstreuechecks zu verpflichten. Zur Verdeutlichung noch einmal: Die Regierung, noch dazu eine lediglich geschäftsführend im Amt befindliche, soll also ein vom Parlament beschlossenes Gesetz einfach nicht mehr anwenden bzw. dessen Anwendung untersagen? (Zuruf von der AfD: Wenn das Parlament es so beschließt!) Darf die Regierung das überhaupt? Nein, das darf sie natürlich nicht. (Lena Kotré [AfD]: Natürlich!) Die vollziehende Gewalt, also die Regierung und die Verwaltung, ist gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden. Die Landesregierung darf diesen Rechtsstaatsgrundsatz nicht einfach mal eben aussetzen – übrigens auch nicht auf einen Beschluss des Parlaments hin –, und das ist gut so. (Dennis Hohloch [AfD]: An Gesetze muss man sich halten!) Ich könnte jetzt zu einem kleinen Vortrag über das für die Demokratie so essenzielle Prinzip der Gewaltenteilung ansetzen. (Beifall BSW) Ich tue es nicht. Ich könnte auch historische Vergleiche anstellen; denn so etwas wurde schon versucht – Stichwort: Notverordnung. Auch das tue ich ausdrücklich nicht. Der Antrag der AfD ist jedenfalls schon einigermaßen verwunderlich. Handwerkliche Fehler können vorkommen. Ich stehe auf dem Standpunkt und bleibe dabei: Es ist ein handwerklicher Fehler. – Nehmen Sie es einfach sportlich! Aus den genannten Gründen können wir Ihren Antrag nicht annehmen bzw. ihm nicht zustimmen. Ich möchte zum Abschluss noch etwas zum Umgang miteinander und zum Politikstil sagen: In der Sache völlig plumpe und nutzlose Anträge, mit denen Politiker sich gegenseitig testen und den jeweils anderen vorführen wollen, um anschließend in den sozialen Medien lediglich Diffamierungskampagnen führen zu können – das gab und gibt es schon genug. Das BSW ist angetreten, um einen anderen Politikstil umzusetzen. Lassen Sie uns also sachlich über Fachfragen streiten, gern auch mit unterschiedlichen Auffassungen. Denn ich finde, es ist wirklich Zeit für einen anderen Politikstil – einen, bei dem es um die Sorgen und Nöte der Menschen geht (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) und um vernünftige Lösungen in der Sache, aber eben nicht darum, andere verächtlich zu machen, wie es Ihr Antrag ganz klar zum Ziel hat.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Niels-Olaf Lüders BSW

Nein. – Nur so können wir doch – und ich hoffe, dass dies unser aller Anliegen ist – die immer tieferen Gräben in unserer Gesellschaft zuschütten. – Das war es schon. Danke. (Beifall BSW und vereinzelt SPD – Lars Hünich [AfD]: Mit Reden wie der von Herrn Adler machen Sie die Gräben nur tiefer!)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Eichelbaum.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern wurde hier im Plenum und in den Ausschüssen in der vergangenen Wahlperiode ausführlich diskutiert. Ich möchte für die CDU-Fraktion klarstellen, dass sich an unserer Auffassung zu diesem Gesetz nichts geändert hat. (Beifall CDU) Bei der Einstellung von Beamten darf es keinerlei Zweifel an ihrer Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben. Für den Staat darf niemand handeln, der ihn ablehnt oder bekämpft. (Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie greifen mit ihren Handlungen in die Rechte von Bürgern ein. Deshalb haben sie auch besondere Pflichten. Dazu gehört die Verfassungstreuepflicht. Diese verpflichtet alle Staatsdiener, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten. Dieses Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die unsere Staatsordnung ablehnen, dass Personen, die sich mit ihren Zielen und Ideen gegen grundlegende Werte unserer Verfassung richten, nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden können. Das halten wir für richtig und wichtig. (Beifall CDU) Wir wollen nicht, dass Verfassungsfeinde in unserem Land als Polizisten, Lehrer oder Beamte im Justizvollzug tätig werden. Die von der AfD-Fraktion vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz sind aus unserer Sicht nicht haltbar. Ich möchte betonen, dass der Entwurf hier im Landtag ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. (Lena Kotré [AfD]: Schwachsinn – tut mir leid!) Das unterscheidet dieses Gesetz eben vom sogenannten Radikalenerlass aus dem Jahr 1972, als sich – nach dem RAF-Terror – die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler darauf einigten, dass Verfassungsfeinde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden dürfen. Diese Regelung wurde damals mittels Rechtsverordnung ohne parlamentarische Beteiligung durchgesetzt. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht deshalb in seinen Entscheidungen aus den Jahren 1975 und 1984 festgestellt, dass eine Regelung, die in Grundrechte des Einzelnen eingreift, nicht im Verordnungswege, sondern als Gesetz verabschiedet werden muss. Zudem muss klar definiert sein, welche Gründe zur Nichteinstellung in den öffentlichen Dienst führen. Genau diese Punkte werden in unserem Gesetz berücksichtigt. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag ebenfalls die Wiedereinführung der Disziplinarklage. Auch dafür sehen wir keine Notwendigkeit. Wirksamer Rechtsschutz ist mit einer Klage gegen die Disziplinarverfügung vor dem Verwaltungsgericht weiterhin möglich. Im Übrigen verweise ich auch hier auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2020. Das Bundesverfassungsgericht führt darin aus – ich zitiere –: „Das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG erfordert keinen Richtervorbehalt für Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis, wenn effektiver nachgelagerter Rechtsschutz sichergestellt ist.“ Und weiter: „Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch erfolgen darf, besteht nicht.“ Damit ist alles gesagt. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Die Landesregierung verzichtet darauf, das Wort zu nehmen. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Lüders, selbstverständlich können wir 2024 19 als Legislative Gesetze, die hier beschlossen wurden, rückabwickeln. Und selbstverständlich können wir hier bis zu einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts dieses Verfahren auch aussetzen. (Beifall AfD) Das ist doch eine unserer originären Aufgaben in diesem Landtag! Wir sind nicht ohne Grund die Legislative. Herr Eichelbaum, Sie haben gesagt, wir hätten ausführlich über den damaligen Gesetzentwurf diskutiert. Sie waren nicht Mitglied des Innenausschusses; deshalb können Sie es nicht wissen. Der Gesetzentwurf hatte anderthalb Jahre irgendwo in einer Schublade geschlummert. Dann, kurz vor zwölf, kam man damit heraus. Man musste es auf einmal doch noch in der 7. Wahlperiode durchbringen, weil man dafür in der 8. Wahlperiode keine Mehrheit mehr sah. Diese Vermutung war richtig, denn eine Mehrheit dafür gibt es sicherlich nicht mehr. Und: Dieses Gesetz wurde im – unzuständigen! – Hauptausschuss vor der 3. Lesung behandelt, weil man es sonst in der Kürze der Zeit nicht mehr hätte durchbringen können. Die AfD hatte dazu eine mündliche Anhörung beantragt. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, unter anderem von Ihrer Fraktion, das heißt, auch von den Mitgliedern der CDU-Fraktion. Es gab also keine ausführliche Diskussion über den Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Herr Adler, zu Ihnen kann ich nur sagen: Sie stehen sinnbildlich für diesen Staat: (Beifall AfD) für einen Staat, der Menschen wegen Äußerungsdelikten härter bestraft, als wenn sie jemanden vor den Bus schubsen; für einen Staat, der Rentnern lieber morgens die Bude auseinandernimmt, als sich mit staatlich finanzierten linksextremen Strukturen zu befassen; (Beifall AfD) für einen Staat, der sich von politisch motivierten – sogenannten – Verfassungsschützern vorgeben lassen will, wen er in Beamtenverhältnisse beruft und wen nicht. (Adler [SPD]: Sie haben doch nur Angst!) Ich kann Ihnen aber sagen – und das ist ein Versprechen an die Beamten draußen –: Ihr Gebaren wird schneller ein Ende finden, als Sie es glauben. (Beifall AfD) Liebe Beamte, bleibt stabil! Sagt, was ihr denkt! Und: Wählt die AfD! – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angekommen und stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/117 ab. Er trägt den Titel: „Abschaffung des sog. Verfassungstreuechecks und Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit mit sofortiger Wirkung“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und eröffne als letzten Punkt der heutigen Tagesordnung Tagesordnungspunkt 4. TOP 4: Frieden in Europa schaffen – für eine Politik der Deeskalation Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/116 in Verbindung damit: Für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmungsrecht Antrag der SPD-Fraktion der BSW-Fraktion Drucksache 8/129 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/154 Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Dr. Berndt. Er spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Krieg in der Ukraine dauert jetzt beinahe drei Jahre, und immer mehr droht er, sich zu einem Weltkrieg auszuweiten. Wir können die Eskalation in diesem Krieg anhand der Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland nachzeichnen. Es begann mit der Forderung, Helme zu liefern, dann Panzer. Jetzt geht es um Taurus-Marschflugkörper und eventuell in Kürze um Bodentruppen, deren Einsatz Frankreich und England erwägen. Diese Entwicklung, sehr geehrte Damen und Herren, ist besorgniserregend. Aber sie ist mehr als besorgniserregend: Sie muss uns alle auf den Plan rufen. Artikel 2 der Brandenburger Landesverfassung – Sie von der SPD und vom BSW haben ihn in Ihrem Antrag genannt – besagt – ich zitiere –: „Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes, demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern anstrebt […].“ Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wie schaffen wir es, diesem Verfassungsauftrag, Frieden und Zusammenarbeit mit anderen Völkern zu suchen, Geltung zu verschaffen? Offensichtlich nicht durch eine Politik der Einseitigkeit. Die Eskalation des Krieges in der Ukraine beweist doch, wie fruchtlos und wie furchtbar eine Politik ist, die die eigene Sicht oder – noch schlimmer – die Sicht einer Vormacht, die man sich zu eigen macht, verabsolutiert und moralisch überhöht. Nebenbei, sehr geehrte Damen und Herren, dürfte diese Politik, die maßgeblich von der deutschen Außenministerin vertreten wird, entscheidend dazu beigetragen haben, dass die Partei der Außenministerin diesem Landtag nicht mehr angehört. Wir im Osten der Bundesrepublik Deutschland bejahen die Multipolarität der Welt. Das macht es uns leicht, auszusprechen, dass Frieden in der Ukraine und ein Ende der Sanktionen gegen Russland in unserem nationalen Interesse liegen. (Beifall AfD) Der deutschen Außenpolitik der Gegenwart mangelt es an diesem Verständnis. Aber sie sollte Lehren ziehen, sie sollte Lehren annehmen. Einer, von dem sie so viel lernen könnte, ist Gustav Stresemann, der Außenminister der Weimarer Republik von 1923 bis 1929. In seiner Rede zum Beitritt Deutschlands zum Völkerbund sagte Stresemann am 10. September 1926 – ich zitiere aus dieser Rede –: „Dem Völkerbundsgedanken widerstrebt es, die im Bunde mitarbeitenden Nationen zu trennen in solche, mit denen Sympathien oder Antipathien die einzelnen Mitarbeitenden verbinden. […] Erst durch die Universalität wird der Bund vor jeder Gefahr geschützt, seine politische Kraft zu anderen Diensten als zu reinen Friedensdiensten einzusetzen. Nur auf der Grundlage einer Gemeinschaft, die alle Staaten ohne Unterschied in voller Gleichberechtigung umspannt, können Hilfsbereitschaft und Gerechtigkeit die wahren Leitsterne des Menschenschicksals werden.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünschte, ich wünschte wirklich sehr und von Herzen, wir alle hier in diesem Landtag könnten uns auf diese Prinzipien verständigen. Unser Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt basiert auf diesen Prinzipien. Auch wenn die Außenpolitik eine Angelegenheit des Bundes und das Land Brandenburg mit seinen 2,5 Millionen Einwohnern ein kleines Bundesland ist, könnte ein Ruf aus dem Landtag Brandenburg Aufmerksamkeit finden, wenn er einmütig, vielleicht sogar einstimmig wäre. Weil Krieg oder Frieden eine Frage ist, bei der Parteiinteresse zurücktreten sollte, bitten wir – wir bitten Sie alle, wir bitten alle Fraktionen dieses Landtags – um Zustimmung zu unserem Friedensantrag. (Beifall AfD) Wir unsererseits werden unter Zurückstellung aller Bedenken dem Antrag von SPD und BSW „Für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmungsrecht“ zustimmen. Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, Ihr Antrag, der uns kurz vor der Sitzung erreicht hat, enthält so viel Bedenkenswertes, dass wir es nicht über uns gebracht haben, unsere Bedenken zu Ihrem Antrag zurückzustellen. Diesem Antrag werden wir nicht folgen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Für die Fraktion der SPD spricht Herr Abgeordneter Keller. Bitte sehr.

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Daniel Keller SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns heute über Realitäten sprechen. Vor 1 013 Tagen überfiel Russland die Ukraine und entfesselte einen Krieg. Auf beiden Seiten starben seither zusammen mehr als 200 000 Soldaten. Doch der Krieg schont auch nicht die Zivilbevölkerung. Nach Angaben des UNHCR starben in der Ukraine durch den Krieg bislang mehr als 10 000 Zivilisten. Das sind Dinge, über die wir heute auch reden. Eltern verloren ihre Kinder, Familien wurden auseinandergerissen, und zur Realität gehört in diesem Winter erneut, dass, wenn es dunkel wird, die Angst in der Ukraine umgeht, dass viele Schutz suchen müssen vor Raketen, vor Drohnen, vor Luftangriffen. All das sind Punkte, Herr Berndt, bei denen ich mir gewünscht hätte, dass Sie da auch ein wenig klarer geworden wären. Jeden Tag wird das Land mehr zerstört, haben mehr Menschen keinen Strom, kein Wasser oder müssen frieren. Jeden Tag werden die Menschen in der Ukraine mehr zermürbt. Und darum geht es. Das ist ein Ausmaß von Gewalt und Tod, wie es Europa bereits überwunden glaubte. Umso wichtiger ist es, eines hier noch einmal deutlich zu sagen und nicht zu vergessen: Diesen völkerrechtswidrigen Krieg hat Russland begonnen und führt ihn seitdem Tag für Tag weiter – Tag für Tag! (Beifall SPD und CDU) Russland kann diesen Krieg zu jedem Zeitpunkt beenden, und Russland kann zu jedem Zeitpunkt seine Truppen aus der Ukraine zurückziehen. (Beifall SPD und CDU) Russland hat mit dem Krieg die Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa mit einem Schlag zerstört und das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine mit Füßen getreten. Ich sage es auch hier mit aller Deutlichkeit: Bis heute gibt es dafür keine Rechtfertigung. Weder sicherheitspolitische Überlegungen noch der Umgang der NATO mit Russland können auch nur ansatzweise als mildernder Umstand in der Schuldfrage herhalten. Solche Diskussionen halte ich für nicht akzeptabel. Sehr geehrte Damen und Herren, als Teil Europas können wir in Brandenburg nicht die Augen davor verschließen, was keine 2 000 km von uns entfernt passiert. Ebenso wenig dürfen wir ignorieren, was viele Menschen in unserem Land bewegt, nämlich den Wunsch nach Frieden und auch den Wunsch nach Sicherheit. Wir alle wissen: Brandenburg entscheidet nicht über Krieg oder Frieden, auch nicht über Waffenlieferungen oder über diplomatische Initiativen. Dennoch ist es wichtig und auch klar, dass wir hier im Landtag über solche existenziellen Fragen diskutieren und miteinander reden. 2024 21 Ja, wir haben das in den Koalitionsverhandlungen besprochen. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg und die Sicherheitslage in Europa ist die Koalitionsvereinbarung von einem Dreiklang aus gemeinsamen Einschätzungen, aus Absichten, aber auch aus Zuversicht geprägt. Erstens haben wir gemeinsame Einschätzungen. So nehmen wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einer Ausweitung des Krieges ernst. Man muss sie auch ernst nehmen. Daher ist es wichtig, dass wir einen besonnenen Bundeskanzler haben, der sich bei den Entscheidungen über Waffenlieferungen eben nicht von einer medialen Berichterstattung oder von einem medialen Überbietungswettbewerb in irgendeiner Form treiben lässt. Wir als Koalition haben die Einschätzung, dass militärische Unterstützung für die Ukraine kein Selbstzweck ist, sondern einem Ziel dienen muss, und zwar der Beendigung des Krieges. So verstehe ich auch die Position der Ukraine. Nicht zuletzt haben wir die gemeinsame Einschätzung, dass die veränderte Sicherheitslage für Europa, aber auch für unsere Bundesrepublik neue Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr stellt. Sehr geehrte Damen und Herren, aus diesen Einschätzungen müssen Ableitungen folgen, müssen gemeinsame Absichten formuliert werden. So setzt sich diese Koalition im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Budapester Memorandums auf Bundesebene und auf Ebene der Europäischen Union für eine diplomatische Lösung des Ukraine-Konflikts ein. Ich sage auch: Diese Bedingungen schließen für uns einen Diktatfrieden aus. Wir haben weiterhin die Absicht, die Entwicklung der Bundeswehrstandorte in Brandenburg zu unterstützen. Damit leistet Brandenburg seinen Beitrag zur notwendigen Stärkung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. (Beifall SPD und CDU) Es ist aber auch wichtig und notwendig, dass wir der Debatte über Frieden und Sicherheit mehr Raum geben. Das ist dringend geboten. Dazu gehört auch, dass wir unterschiedliche Positionen in der Frage, wie wir wieder zu Frieden Europa kommen, aushalten müssen, dass wir auch unterschiedliche Diskussionen aushalten müssen. Lassen Sie mich nun zur Zuversicht kommen. Der Ukraine-Krieg kann beendet werden. Es kann Entspannung in Europa geben, und es kann, wenn auch noch nicht morgen, eine neue Friedensordnung geben. Wir haben die Zuversicht, dass es uns in Brandenburg bei allen Diskussionen und Polarisierungen, bei all diesen Debatten gemeinsam gelingen kann, gesellschaftliche Gräben zu überwinden und die Kraft für einen Zusammenhalt zu finden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Dreiklang ist Gegenstand des vorliegenden Antrags, den wir heute eingereicht haben. Aber es gibt auch einen Antrag der AfD. Bemerkenswert am Antrag der AfD sind nicht die üblichen Provokationen – so wird das Kaliningrader Gebiet jetzt auch als ehemaliges Nordostpreußen bezeichnet; geschenkt, das ist bei der AfD-Fraktion zu erwarten –, sondern dass Sie ganz offen zugeben, dass Sie mit diesem Antrag – ich habe Ihre Pressekonferenz genau verfolgt – nur die BSW-Fraktion auf die Probe stellen wollen. Ein Antrag zum Ukrainekrieg ist für Sie lediglich ein politischer Lackmustest. Der Tod von Menschen verkommt bei Ihnen also zum willkommenen Vehikel, um hier heute billig Politik zu machen. (Lena Kotré [AfD]: Ekelhaft! – Unmut bei der AfD) Sie müssen sich doch die Frage beantworten, was Sie in der Pressekonferenz von sich geben. (Lars Hünich [AfD]: Wollen Sie Frieden? – Gegenruf von der SPD) Wo Zynismus Inhalt ersetzt – das sage ich ganz klar –, endet die Menschlichkeit, und anscheinend beginnt dort auch die Politik der AfD. (Beifall SPD und CDU) Ihnen muss doch klar sein, dass das hier nicht unwidersprochen stehen bleiben kann. Doch lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Punkt ansprechen: Lassen Sie uns diese Diskussion, die wir hier im Plenarsaal noch oft führen werden, die wir auch in Brandenburg oft führen werden – ich bitte darum –, auch in Zukunft mit Demut und ein Stück weit mit Bedacht führen. Denn – das sage ich auch am Ende meiner Rede noch einmal deutlich –: Wir sind nicht im Krieg. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber geistig schon!) Wir müssen nicht jeden Tag Angst haben, dass Familienmitglieder sterben, und wir müssen auch keine Angst haben, unsere Heimat verlassen zu müssen – (Zuruf von der AfD) anders als viele Ukrainerinnen und Ukrainer. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Redmann. Bitte.

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Jan Redmann CDU

Ich habe einen Zwischenruf vermisst. (Lars Hünich [AfD]: Ja! Ich darf ja nicht!) – Ach so, okay. Ich habe mich schon so daran gewöhnt. (Zuruf von der AfD: Das übernehme ich gern!) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im nächsten Jahr begehen wir den 80. Jahrestag des Kriegsendes in Europa. 80 Jahre: eine Periode, die auch historisch betrachtet außerordentlich lang ist, die keine Selbstverständlichkeit ist, in der kein Krieg auf deutschem Boden stattfand, in der Menschen auf deutschem Boden nicht kriegerisch sterben mussten, in der Menschen nicht vertrieben wurden, in der Generationen friedlich aufwachsen konnten. Diese 80 Jahre wurden nicht von allein zu einer so langen Friedensperiode, sondern weil über 80 Jahre hinweg zweierlei auch in schwierigsten Phasen immer bedacht wurde. Das eine ist natürlich: im Gespräch bleiben, Diplomatie betreiben, Kanäle offen halten, sich austauschen. Doch das andere ist: zu keinem Zeitpunkt vergessen, dass man selbst mit seinen Partnern stets in der Lage sein muss, seine Freiheit, seinen Wohlstand und seine Sicherheit – zur Not auch mit Waffen – zu verteidigen! (Beifall CDU) Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine verdeutlicht, wie sehr wir immer noch auf eine gemeinsame Verteidigung unserer Heimat, unserer Werte und unseres Wohlstandes angewiesen sind. Herr Keller, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie hier auf das Leid der Ukrainerinnen und Ukrainer so eindrücklich hingewiesen haben. Aber ich finde, nach Ihren Ausführungen passt es nicht, gleich einem Antrag zuzustimmen, in dem Sie und das BSW der Ukraine künftig Unterstützung versagen wollen. Da beißt sich etwas, da passt etwas nicht zusammen. Sie versuchen, mit Ihrer Rede – nicht ganz ungeschickt – einen Graben zu überbrücken, der dennoch da ist. Seriös ist das sicher nicht. Eins wird aus den verschiedenen Anträgen deutlich: AfD und BSW verfolgen in diesen Fragen einen ähnlichen Politikansatz. Beide unterstellen Deutschland eine aggressive militärische Haltung, die es gar nicht gibt. Beide betreiben das populistische Spiel der Angst und der Zuspitzung. Beide vernachlässigen die innenpolitische Verantwortung für Deutschland und für Brandenburg und ignorieren, dass wir bereits täglich mit hybrider Kriegsführung konfrontiert sind, dass wir handeln können und handeln müssen. Wir werden täglich von Mächten angegriffen, die uns um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere Selbstbestimmung, unsere wirtschaftliche Stärke bringen wollen. Dazu gehört das bewusste Auslösen von Migrationsströmen, über das wir hier im Landtag schon häufiger geredet haben. Dazu gehören Troll-Armeen aus Russland, dem Iran und China, die auf Medien und Wahlen Einfluss nehmen und Propaganda verbreiten. (Zurufe von der AfD) Hacker und Online-Sabotageakte legen Kommunalverwaltungen und Krankenhäuser in Deutschland lahm. (Unruhe bei der AfD) Sicherheitsbehörden sind alarmiert, weil jederzeit Anschläge auf unsere Infrastruktur und unsere Unternehmen erfolgen können. Meine Damen und Herren, dem müssen wir uns entschlossen entgegenstellen. Das bedeutet handeln; das bedeutet investieren – zunächst in starke Bündnisse, in Bündnisse wie die NATO, die unsere Sicherheit in Westdeutschland seit 80 Jahren – oder 75 Jahren – und in Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung erfolgreich gewährleistet haben. Ja, ich glaube, wir werden uns eines Tages wünschen, dass starke Bündnispartner wie die USA unsere Verteidigung weiter stärken – auch durch die Stationierung von Waffen und Soldaten. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine starke, schlagkräftige Bundeswehr. Deshalb kann ich nicht verstehen, wie sich das BSW – zumindest im Wahlkampf noch; gegenwärtig ist die Position etwas indifferenter – gegen die Stationierung von Flugabwehrraketen in Holzdorf, einem der wichtigsten Bundeswehrstandorte für unsere nationale Sicherung des Luftraums, aussprechen kann! Dafür brauchen wir auch die Produktion von Rüstungsgütern. Auch in Brandenburg haben wir Unternehmen, die Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter produzieren – ob das bei Rolls-Royce in Dahlewitz oder bei Diehl ist. Diese müssen wir weiter in Brandenburg produzieren können, denn sie leisten ebenfalls einen Beitrag dazu, dass sich Deutschland verteidigen kann. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht vergessen, was uns 80 Jahre lang Frieden in Deutschland und im Großteil Europas beschert hat: ja, Diplomatie; ja, offene Kanäle, aber auch der unbedingte und zweifelsfreie Wille, sich selbst, seine Freiheit, seine Werte, seine Sicherheit zu verteidigen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Crumbach, für die BSW-Fraktion. Bitte sehr.

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Robert Crumbach BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Viele Politiker fordern seit Monaten – und jetzt im Bundestagswahlkampf noch viel lauter –, Deutschland solle der Ukraine auch Taurus-Marschflugkörper liefern. (Zuruf von der AfD: Um Gottes willen!) Die Bedienung dieser Waffen müsste durch Bundeswehrsoldaten erfolgen. Das wäre nicht nur nach meiner Meinung ein direkter Kriegseintritt Deutschlands. Seit fast drei Jahren dreht sich diese Eskalationsspirale immer weiter; die Äußerungen werden immer schriller. Wir stehen so knapp wie vielleicht noch nie vor einem dritten Weltkrieg – und das gegen eine große Atommacht. Ja, Russland hat den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine begonnen, doch dieser Fakt entbindet uns nicht von der Aufgabe, realistisch, besonnen und verantwortlich zu handeln. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt AfD) Ich weise auf diese Gesamtsituation hin, um eins deutlich zu machen: Der Entwurf unseres Koalitionsvertrages und der Ihnen vorliegende gemeinsame Antrag von BSW und SPD sind nicht nur ein starkes Zeichen für den Frieden, sondern der Koalitionsvertrag ist besonders bedeutend, weil wir uns trotz politischer Unterschiede mit der SPD auf das in diesen Zeiten Notwendige verständigen konnten, auf Vernünftiges – und das Notwendige ist nicht immer das Einfache. Nein, man bekommt dafür von den Falken in der Politik und in den Medien erheblichen Gegenwind. Der Koalitionsvertrag und unser Antrag sind auch deswegen so wichtig, weil darin der Einsatz für Diplomatie festgehalten und die Stationierung von US-Waffen auf deutschem Boden kritisiert wird. Und unsere beiden Parteien wollen schon gar keine Taurus-Waffen liefern. (Beifall BSW und SPD) 2024 23 Der Vertrag steht für Weitsichtigkeit, weil wir erkannt haben, dass der Krieg in der Ukraine nicht durch weitere Waffenlieferungen beendet wird. Wir sprechen uns gemeinsam für Angebote zur Abrüstung aus und bekennen uns zu der Idee eines in Frieden vereinten Europas. All diese Passagen machen einen Unterschied aus, weil sie das genaue Gegenteil von dem sind, was uns tagtäglich in den Talkshows eingebläut werden soll. Wir sind sehr froh darüber, dass wir uns mit der SPD auf diese Positionen einigen konnten, und dafür möchte ich mich bei der SPD und ihrem Ministerpräsidenten ausdrücklich bedanken. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Robert Crumbach BSW

Aber gerne doch.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Bretz.

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Steeven Bretz CDU

Vielen Dank, Herr Kollege Crumbach, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe Ihre Worte gehört.

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Robert Crumbach BSW

Das ist schön!

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Steeven Bretz CDU

Gestatten Sie mir, dass ich die Möglichkeit nutze, einmal zu fragen, was das – konkret – heißt. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Deshalb meine Frage an Sie, Herr Crumbach: Ist es nicht so, dass Russland die Ukraine angegriffen hat? (Unmut beim BSW und bei der SPD) Wenn Sie sagen, dass in der Ukraine Frieden herrschen möge, ist es nicht so, dass man damit letztendlich sagt, Russlands territoriale Gewinne werden akzeptiert? Wenn man auf diese Weise Frieden fordert, ist es nicht so, dass das ein Scheinfrieden ist, der letztendlich besagt, dass Despoten die territoriale Integrität von Ländern ungestraft infrage stellen können? Ist es nicht so, dass wir damit eher einer Politik des Stärkeren zur Geltung verhelfen? (Unmut bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ist es nicht so, dass die Geschichte doch bewiesen hat, dass diese Art des Friedens trügerisch sein kann? Wäre es nicht klug, an der Stelle auch zu sagen: „Ja, in der Ukraine werden auch die Werte verteidigt, die uns in Deutschland einen, die uns in Europa einen, und die uns in der Welt in einem Bündnis einen“? (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sind wir nicht auch in der Pflicht, Herr Crumbach, diese Werte an dieser Stelle zu verteidigen? (Zuruf der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD]) Deshalb meine Frage: Was heißt das denn konkret, wenn Sie sagen, dass Sie für den Frieden sind? (Lars Hünich [AfD]: Was heißt das bei Ihnen konkret? In den Krieg eintreten? – Weitere Zurufe)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Robert Crumbach BSW

Herr Bretz, ich danke Ihnen sehr herzlich. Sie hätten vielleicht nicht nur hören, sondern auch zuhören und verstehen sollen. Das ist aber nicht immer so einfach – ich weiß. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Dann wären viele dieser vielen Fragen, die Sie mit einer Frage umkleiden, beantwortet worden. Ich will Ihnen sagen, was das konkret heißt: Es heißt ganz konkret, dass man Probleme auch einmal benennen muss, dass man sie feststellen muss, dass man akzeptieren muss, dass nicht nur eine militärische Auseinandersetzung, sondern vor allen Dingen Diplomatie eine Lösung bringen kann und muss und, auch das sage ich, hoffentlich bringen wird. (Beifall BSW, SPD und AfD) Ich will Ihnen aber auch sagen: Anders als für Sie ist für mich das Ergebnis etwaiger Verhandlungen über einen Waffenstillstand, über einen dauerhaften Frieden, nicht per se gesetzt – ganz im Gegenteil. Sie unterstellen mir und meiner Partei mit Ihrer Frage Annahmen, gegen die ich mich nur verwehren kann, und ich gehe davon aus, dass Sie das nicht ohne Grund tun. Selbstverständlich gibt es zwischen BSW und SPD abseits dieser Einigung in unserem Entwurf eines Koalitionsvertrages auch unterschiedliche Auffassungen – in der Außenpolitik und den Frieden betreffend; Herr Keller hat auch schon darauf hingewiesen. Und wissen Sie was? Das ist gut so; das ist für eine Landespolitik auch völlig in Ordnung. Für uns ist wichtig, dass wir das akzeptieren und dennoch vertrauensvoll zusammenarbeiten können. (Beifall BSW und SPD) Etwas verwundert bin ich darüber, meine Damen und Herren von der AfD, wenn Sie nun meinen, Sie seien eine Friedenspartei. Ich darf Sie daran erinnern, dass Ihre Parteivorsitzende, Frau Weidel, die Aufrüstung in Höhe von 2 % des Bruttoinlandsproduktes noch zu niedrig findet. Ihr Obmann im Verteidigungsausschuss des Bundestages, Herr Lucassen, ist Rüstungslobbyist und will selbstverständlich ebenfalls mehr als diese 2 % in Aufrüstung stecken. Viele von Ihnen im Bundestag haben auch der 100-Milliarden-„Zeitenwende“-Aufrüstung zugestimmt, (Lars Hünich [AfD]: Ja!) und schließlich möchten viele von Ihnen, wie etwa Ihr Bundestagsabgeordneter Wundrak, noch mehr Waffen an Israel liefern, als es die Ampel schon getan hat – in einen laufenden Krieg. Unbenommen des Selbstverteidigungsrechtes Israels: Eine Friedenspartei macht so etwas nicht, sondern setzt sich in allen Kriegen für Diplomatie und ein rasches Ende der Kämpfe ein. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Liebe Abgeordnete von der AfD, ich weiß, dass Sie Ihren Antrag nicht ernst meinen. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Sie wollen uns testen – das haben Sie so angekündigt. (Lena Kotré [AfD]: Was?!) Aber das wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. (Beifall BSW und SPD) Seien Sie ehrlich zu sich, zu Ihren Wählern – und seien Sie auch ehrlich zu uns! (Lars Hünich [AfD]: Wir sind ehrlich! Was sind Sie?) Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie feststellen: All dies ist davon geprägt, dass Sie gemerkt haben, dass das BSW in der kurzen Zeit seiner Existenz tatsächlich in der Lage ist, Politik zu verändern – und dass Sie nur danebensitzen und zuschauen. Das ist Ihr Problem! (Beifall BSW und SPD – Lachen der Abgeordneten Birgit Bessin [AfD] – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich lade daher alle Fraktionen, denen der Frieden wirklich wichtig ist, dazu ein, dem Antrag von SPD und BSW zuzustimmen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Das wäre ein gutes Zeichen dafür, dass wir in unserem Bundesland bei den Bemühungen um Frieden am selben Strang ziehen, und würde die Sache des Friedens stärken. Für Spielchen oder Tests ist jetzt nicht die Zeit. – Danke. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? Das war zu spät.

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Robert Crumbach BSW

Das kann ja keine Zwischenfrage mehr sein, da ich fertig bin. – Danke schön.

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Ulrike Liedtke

Danke. (Lars Hünich [AfD]: Vielleicht liegt das aber daran, dass die Präsidentin nicht zeitig genug reagiert hat! – Weiterer Zuruf) Die Landesregierung hat Verzicht angemeldet; sie wird nicht das Wort nehmen. – Also hat Herr Abgeordneter Dr. Berndt noch einmal für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht vor, mich noch einmal zu Wort zu melden, aber die Beiträge, die wir hier im Plenum gehört haben, lassen so viel Seriosität vermissen, dass ich doch das eine oder andere noch kommentieren möchte. Ich beginne mit dem Kollegen Keller. Herr Keller, Sie kommen in Ihren Ausführungen darauf zu sprechen, unserem Antrag fehle am Ende die Menschlichkeit. Zwei Sätze später reden Sie davon, eine Diskussion in Demut führen zu wollen. Eine größere Unglaubwürdigkeit, Herr Keller, als Sie hier bewiesen haben, kann ich mir nicht vorstellen! (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ganz bewusst Gustav Stresemann zitiert, der gemeinsam mit Aristide Briand, dem früheren französischen Kriegsgegner, den Friedensnobelpreis erhalten hat. Das war doch nur möglich, weil beide, Stresemann und Briand, wussten, was wir alle wissen sollten und was auch Sie wissen müssten: dass jeder Krieg eine Vorgeschichte hat – über die Sie aber nie reden. Jeder Krieg hat eine Vorgeschichte, und gerade deshalb ist es wichtig, den Völkerbundgedanken zu pflegen, von dem Stresemann beim Beitritt Deutschlands zum Völkerbund gesprochen hat: dass man nicht zwischen Nationen, die gut und böse sind, unterscheidet, sondern mit allen zusammenarbeitet, wenn man Frieden will. (Beifall AfD) Diese Lehre tut Deutschland und der jetzigen Außenpolitik dringend not. Dass die Grünen diese Lehre nicht verinnerlicht haben und Annalena Baerbock ein Beispiel dafür ist, wie man es nicht tun sollte, wissen wir. Aber wir lernen in diesen Tagen und Wochen mehr und mehr, dass die CDU genauso eine falsche Außenpolitik betreibt wie die Grünen – und Sie, Herr Redmann, und Sie, Herr Bretz, haben das hier im Landtag auch vorgeführt. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 2024 25 Mit Ihnen und Ihrer Politik wird es keinen Frieden geben, nicht in Europa und auch sonst nirgendwo. Drittens. Ja, wir sind eine Friedenspartei, Herr Crumbach. (Lachen des Abgeordneten Robert Crumbach [BSW]) Wir sind eine Friedenspartei – da müssen Sie gar nicht lachen. Ich frage mich überhaupt, welches Maß an Glaubwürdigkeit und Selbstreflexion Sie denn aufbringen, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir dem 100-Milliarden-Euro-Paket Ihres Bundes-Koalitionspartners, von Bundeskanzler Scholz, zugestimmt haben. Sie haben keine Scheu, mit der SPD, die diese ganze aggressive Ukrainepolitik mit anführt, in Koalition zu treten, und werfen uns vor, keine Friedenspartei zu sein. Herr Crumbach, das können Sie doch wirklich nicht ernst meinen. (Beifall AfD) Ich will Ihnen noch einmal sagen, warum wir diesen Antrag stellen, was der entscheidende Grund ist: Mich und uns alle macht die Eskalation dieses Ukrainekrieges betroffen, diese Eskalation, die ich hier geschildert habe, von der Lieferung von Helmen bis hin zum bevorstehenden eventuellen Einsatz von Bodentruppen in der Ukraine. Das macht mich, das macht uns betroffen. Und wir wollen, dass dem ein Ende gesetzt wird. Das ist die Motivation. Wenn wir deswegen Anträge stellen und diese Anträge Bruchstellen in Ihrer Koalition aufzeigen, Herr Crumbach, ist das nicht unsere Schuld. Dann liegt es an Ihnen und Ihrem Koalitionspartner. Das ist nicht unsere Schuld! Und unseren Antrag dann darauf zu reduzieren, dass wir Sie testen, ist schäbig und nicht ernst zu nehmen. (Robert Crumbach [BSW]: Das ist eine Aussage von Ihnen selbst, nicht von mir! – Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) – Das mag ein Nebeneffekt sein, Herr Crumbach. Das ist ein Nebeneffekt. Wir haben viele Anträge, mit denen wir Ihre Glaubwürdigkeit testen. Wir haben es beim Verfassungstreuecheck gehört, wir werden es bei den Abgeordnetendiäten tun. Und wir werden sehen, was von Ihren Wahlversprechen Sie einhalten. Aber dieser Antrag um Frieden und Krieg ist zu wichtig, um ihn in dieser Weise parteipolitisch zu instrumentalisieren, wie Sie es getan haben, Herr Crumbach. (Beifall AfD) Und ich kann nur hoffen, dass Sie in dieser Frage zu mehr Ernsthaftigkeit gelangen. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Die Redezeiten der Abgeordneten Crumbach und Keller sind erschöpft, sodass wir schon zur Abstimmung kommen. Zuerst stimmen wir über den Antrag „Frieden in Europa schaffen – für eine Politik der Deeskalation“ der AfD-Fraktion, Drucksache 8/116, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. (Steeven Bretz [CDU]: Doch, eine! Die Friedenspartei BSW!) – Oh, habe ich nicht gesehen, Entschuldigung. Also eine Enthaltung. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmungsrecht“ der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/129. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Jetzt frage ich noch einmal nach Enthaltungen, damit ich nichts übersehe. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zwei Gegenstimmen!) – Ja? Zwei Gegenstimmen? – Bitte noch einmal die Enthaltungen. – Keine Enthaltungen. (Zurufe: Doch, eine!) – Ach so, doch, dort. Ja, okay. Also eine Enthaltung. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/154 … (Steeven Bretz [CDU]: Es gab keine Enthaltung! – Zuruf von der AfD: Doch! – Lars Hünich [AfD]: Haben Sie Ihre Fraktion nicht im Griff? – Unruhe) Meine Damen und Herren, wenn es solch eine Unklarheit gibt, machen wir das einfach noch einmal. Also: „Für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmungsrecht“, SPD-Fraktion und BSW-Fraktion, Drucksache 8/129. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Und jetzt die Enthaltungen! – Dem Antrag ist auf jeden Fall mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Freiheit, Stabilität und Sicherheit – Brandenburg steht zu seiner partnerschaftlichen Verantwortung“ der CDU-Fraktion, Drucksache 8/154. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt, und es gab keine Enthaltungen. Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 4 sowie die 2. Plenarsitzung. Ich weise auf die in fünf Minuten beginnende Sitzung des Hauptausschusses in Raum 2.050 hin. Wir sehen uns nächste Woche wieder. – Vielen Dank. Ende der Sitzung: 16.35 Uhr Anlagen 1 Gefasster Beschluss Für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmungsrecht 3. Dezember 2024 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Bedrohungen von Frieden, Wohlstand und Zusammenhalt nehmen zu. Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine erschüttert Europa. Brandenburg ist durch Artikel 2 Absatz 1 seiner Verfassung dem Frieden verpflichtet und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Völkern an. Dazu gehört, aktiv zur Sicherung des Friedens beizutragen und ein Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit. Dieses politische Ziel besteht losgelöst von der Zuständigkeit des Bundes für die Außen- und Verteidigungspolitik. Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst, dass sich der Krieg ausweitet und damit das Risiko besteht, dass auch Deutschland in eine sich immer schneller drehende Kriegsspirale hineingezogen wird. Der Krieg wird nicht durch weitere Waffenlieferungen beendet werden können. Wir sind übereingekommen, dass wir uns im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Budapester Memorandums auf Bundesebene und auf Ebene der Europäischen Union dafür einsetzen, eine diplomatische Lösung des Ukrainekonflikts und den Abbau der damit verbundenen Spannungen innerhalb Europas durch Verhandlungen mit den Konfliktparteien mit dem Ziel von Waffenstillstand und dauerhaftem Frieden voranzutreiben. Wir sehen vor diesem Hintergrund die geplante Stationierung von Mittelstrecken- und Hyperschallraketen auf deutschem Boden kritisch. Es braucht konkrete Angebote, um wieder zu Abrüstung und Rüstungskontrolle zu kommen. Wir setzen uns für eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte zu diesen Themen ein. Wir stimmen darin überein, dass für Frieden und Sicherheit die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes von großer Bedeutung ist und die Fähigkeit der Bundeswehr zur Verteidigung gestärkt werden muss. Deswegen stehen wir zur Bundeswehr und ihren Brandenburger Standorten. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der oben genannten Prinzipien für Frieden, Freiheit, Sicherheit und das Selbststimmungsrecht der Völker in Europa einzusetzen.“ 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2024 27 Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)

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