Falk Peschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt noch eine Premiere – Frau Kollegin Poschmann sprach gerade davon –: Es ist meine erste Rede in einer Landtagssitzung, (Allgemeiner Beifall) und ich bin sehr froh, dass es eine Rede zum Thema Elternbeitragsentlastung ist. Es wird gleich noch davon zu sprechen sein. Falls man mir meine Nervosität ein wenig anmerkt, bitte ich um Nachsicht. Das bessert sich hoffentlich mit der Zeit. Lassen Sie mich die Gelegenheit aber bitte auch nutzen, um meinem Wunsch auf gute und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes Ausdruck zu verleihen – eine Zusammenarbeit, die beispielweise, wie heute im konkreten Fall, das Wohl der Familien in unserem Land in den Vordergrund stellt. (Beifall BSW und SPD) Heute ist die erste Plenarsitzung nach unserer Konstituierung, und wir können festhalten: Das Bündnis Sahra Wagenknecht wirkt schon ein wenig, denn der von uns mit eingebrachte vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes mit dem Ziel der Fortführung der Entlastung von Eltern mit geringerem Einkommen ist ein erster wichtiger Erfolg einer Politik für Vernunft und Gerechtigkeit in diesem Land. (Beifall BSW und SPD) Das zeigt, dass wir unsere Kernthemen ernst nehmen und auch umsetzen. Diese Kernthemen sind soziale Gerechtigkeit, Kinder- und Familienfreundlichkeit, ein gerechtes Leistungsprinzip – und in diesem ganz konkreten Fall die Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen, die Familien in der Erziehung und Betreuung von Kindern erbringen. Unser Ziel als Fraktion in diesem Landtag ist eine faire Leistungsgesellschaft mit echter Chancengleichheit und einem hohen Grad an sozialer Sicherheit. Es braucht einen zuverlässigen Sozialstaat, der Zukunftsängste abbaut und vor sozialem Absturz schützt. Die für die Zukunft unseres Landes so wichtige Entscheidung von Familien für ein Kind oder mehrere Kinder, sie großzuziehen und ihnen eine glückliche Kindheit zu ermöglichen, darf diese Familien nicht in finanzielle Bedrängnis geraten lassen und schon gar nicht zu einem sozialen Absturz führen. Deshalb steht das BSW zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der die bislang befristete Elternbeitragsfreiheit sowie die ebenfalls befristete Beitragsentlastung über den 31.12.2024 hinaus fortschreibt. Ich möchte ausdrücklich betonen: Auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte muss eine finanzielle Entlastung von Familien und eine kinderfreundliche Politik in unserem Land höchste Priorität haben. (Beifall BSW und SPD) Was bedeuten die bisherigen Fortführungen und die aktuelle Fortführung der Entlastung konkret? Dafür würde ich ganz gern einen persönlichen Bezug herstellen; mir geht es da ähnlich wie Frau Poschmann: Als Vater von drei Kindern, die zwischen 1999 und 2017 Krippe, Kita und Hort besucht haben, weiß ich sehr wohl um die finanzielle Belastung. Für mich kommt die aktuelle Entlastung auch zu spät, aber ich freue mich für die Familien, die in ihren Genuss kommen. Wenn ich diese knapp 18 Jahre nur einmal grob überschlage und die Elternbeiträge aufaddiere, kommt für meine Familie locker der Preis eines gut ausgestatteten Mittelklassewagens heraus – dieser plastische Eindruck nur, um einmal die Größenordnung zu verdeutlichen. Nach Auffassung der Fraktion des BSW bedarf es nach der seit 01.08.2024 geltenden vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung in der Folge noch weiterer Schritte zur Beitragsentlastung. Hier muss selbstverständlich unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landes agiert werden; der Weg für weitere familienentlastende Maßnahmen muss aus unserer Sicht aber weiter beschritten werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein positives Signal einer in die Zukunft gerichteten kinderfreundlichen Familienpolitik, für Konstanz und Verlässlichkeit bei politischen Entscheidungen – auch das ist wichtig – und übrigens auch ein Teil des so dringend notwendigen Bürokratieabbaus. Elternbeitragsbescheide, die nicht geschrieben werden müssen, können auch nicht mit Widersprüchen oder Klagen überzogen werden. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal der Entlastung – auch für das tägliche Geschäft der Kommunen und Kitaträger. Zusammenfassend ist zu sagen: Diese Änderung des Kitagesetzes ist ein unverkennbares Signal an die Familien in unserem Land, dass sie in Zeiten inflationsbedingter Mehrausgaben für das tägliche Leben nicht aus dem Fokus der politisch Handelnden geraten, und es ist eine Investition in unsere Zukunft. Ich wünsche mir, dass alle Fraktionen in diesem Haus das so sehen und den vorliegenden Gesetzentwurf mittragen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
