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Kristy Augustin

CDU 03.12.2024 Sitzungen 8/2

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die neue Landesregierung steht noch nicht einmal, ein Ministerpräsident ist noch gar nicht gewählt, der Haushalt 2025 nicht beschlossen, da behandeln wir rasch und eilig noch eine Änderung des Kitagesetzes. Und, sehr geehrte Damen und Herren, auch mir ist eines aus der letzten Legislaturperiode noch schmerzlich haften geblieben: dass es nicht gelungen ist, die geplante Kitarechtsreform umzusetzen. – Ich habe die Entscheidung des vorläufigen Stopps der Kitarechtsreform zu Beginn des Ausbruchs des Ukrainekriegs und mit Blick auf den Hilferuf der Landkreise hier in der Debatte 2022 noch verteidigt. Wir haben mit der vergangenen Koalition im Kitabereich sicherlich sehr viel umgesetzt, und ich bin auch sehr dankbar, dass ich im Bereich der Kindertagespflege – fast schon ahnend – so viel Druck aufgebaut habe, dass wir es geschafft haben, das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege zu verabschieden. Für die Kitarechtsform – unser großes Projekt – gilt das aber eben nicht, ein Vorhaben, das ich nun von der neuen Landesregierung erwarte und an das ich regelmäßig erinnere, an dem ich gern auch aktiv mitwirken werde. Nun aber zum vorliegenden ersten gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht, der sich dem Kitabereich widmet: Dieses Signal finde ich zunächst einmal richtig. Damit ist in den Kitas selbst zwar noch nichts getan, aber der Versuch einer familienpolitischen frohen Botschaft zum Jahresende – passend auch kurz vor Weihnachten – war ja fast zu erwarten. An der grundsätzlichen Idee – Frau Kollegin Poschmann hat es ausgeführt –, Familien mit geringem und insbesondere mittlerem Einkommen als tragende Säule unserer Gesellschaft zu entlasten – eine wichtige familienpolitische Maßnahme –, ist nichts auszusetzen. Die Finanzsituation insbesondere für diese Einkommensgruppen hat sich in den vergangenen Monaten ja auch nicht wirklich verbessert, übrigens auch nicht für Familien mit mittlerem Einkommen, die über dem Einkommen von 55 000 Euro liegen. Die Inflation ist nach wie vor hoch, und das, was am Ende des Tages für viele Familien übrigbleibt, reicht nicht, um ein Fundament für die Zukunft zu legen; das wünschen wir aber den Familien in Brandenburg. Auch wenn das Ganze nur ein Teilschritt sein kann – klar ist und bleibt, dass die bisherigen Maßnahmen bei vielen Familien auch tatsächlich ankommen. Deshalb haben wir diese in der letzten Regierungskoalition ja auch auf den Weg gebracht. Wichtig ist ebenfalls, dass die Familien, Kitaträger und zuständigen Behörden – das Feedback aus den Kommunen kam ja auch – keine Neuberechnungen anstellen müssen und die kommunale Ebene, vor allem auch die Familien zunächst einmal eine klare Anschlussperspektive haben und planen können. Trotzdem bedarf es einiger Abers: Das Auslaufen der geltenden Regelung zum 31.12.2024 war lange bekannt. Die Diskussion über einen Vorschlag zur Anschlussfinanzierung hätte man deutlich früher führen können. Hierfür hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, mit der alten Koalition auch eine deutlich tragfähigere Regierungsmehrheit, und diese familienpolitische Maßnahme hätte sicherlich auch die bisherige Familienministerin sehr begrüßt. Nun also die Einbringung kurz vor knapp, ohne Haushaltsentwurf, ohne bestätigte Regierung, mit einer schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände innerhalb von drei Tagen und vor allem mit dem Ziel einer Entfristung dieser Maßnahme. Das heißt: dauerhaft 32 Millionen Euro. Das einfach mal vor die Klammer zu setzen, hat schon ein ziemliches Geschmäckle. (Daniel Keller [SPD]: Aber wir hätten es früher machen können!) SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht müssen sich schon fragen lassen, wie sich diese – ich betone es noch einmal – dauerhafte Lösung mit dem großen Wahlversprechen einer kompletten Beitragsfreiheit für alle Familien in Brandenburg deckt, also auch für Krippe und Hort. Entlastung ist eben keine Befreiung. Sind die Wahlversprechen einer kompletten Befreiung damit schon relativiert? Mit der Platzierung von dauerhaft 32 Millionen Euro stellen Sie auch die Machbarkeit von dringend notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Kita zum Beispiel bei der Leitungsfreistellung, bei weiteren Schlüsselverbesserungen über Jahre hinweg infrage. Ein Punkt, der unserer CDU-Fraktion auch immer sehr wichtig war – das wissen Sie –, war, auch die Qualität in den Blick zu nehmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau! – Lars Hünich [AfD]: Dann hätten Sie es doch vorher gemacht!) Auch Sie wollen – glaubt man dem Entwurf des Koalitionsvertrags – mehr für die Qualität tun. Ihre Vorstellung, wie sich das mit dem Prozess der Novellierung des Kitagesetzes bis 2027 verbinden lässt, in dem explizit keine Standardverbesserungen zugelassen sind, werden Sie uns dann erklären müssen. Auch hätte sich die CDU-Fraktion gefreut, wenn Sie den Landtag über die Ergebnisse der parallel zu den Maßnahmen laufenden Evaluation informiert hätten. Reicht der finanzielle Ausgleich an die Kommunen? Wie hoch ist der bürokratische Aufwand? Diese Fragen können wir gern noch diskutieren und das MBJS kann diese auch gern beantworten. Von daher werbe natürlich auch ich für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BSW sowie vereinzelt SPD)

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