Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich relativ kurzfassen, und hoffentlich kann ich auch ein bisschen sachlicher bleiben, als das eben der Fall war. Das BSW konnte mit der SPD vereinbaren, dass der Verfassungstreuecheck bereits im nächsten Jahr überprüft und geändert wird. Das ist ein großer Erfolg in der Sache, den es ohne das BSW überhaupt nicht geben würde. Ich habe den Eindruck, dass einige diesen Umstand allzu leicht vergessen. Und für alle, die das vielleicht auch nicht ausreichend auf dem Schirm haben: Das nächste Jahr beginnt in 28 Tagen. In unserem Koalitionsvertrag sind auch schon ausdrücklich die Kriterien benannt, die bei dieser Überprüfung und Änderung ausschlaggebend sein sollen, nämlich vor allem die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes, die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und die disziplinarrechtlichen Auswirkungen. Das ist vernünftig, und Sie können sich sehr sicher sein, dass sich das BSW mit Nachdruck für diese Kriterien einsetzen wird. Nun liegt uns aber ein Antrag vor, der unter anderem vorsieht, die Landesregierung zur sofortigen Aussetzung der Anwendung des Verfassungstreuechecks zu verpflichten. Zur Verdeutlichung noch einmal: Die Regierung, noch dazu eine lediglich geschäftsführend im Amt befindliche, soll also ein vom Parlament beschlossenes Gesetz einfach nicht mehr anwenden bzw. dessen Anwendung untersagen? (Zuruf von der AfD: Wenn das Parlament es so beschließt!) Darf die Regierung das überhaupt? Nein, das darf sie natürlich nicht. (Lena Kotré [AfD]: Natürlich!) Die vollziehende Gewalt, also die Regierung und die Verwaltung, ist gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden. Die Landesregierung darf diesen Rechtsstaatsgrundsatz nicht einfach mal eben aussetzen – übrigens auch nicht auf einen Beschluss des Parlaments hin –, und das ist gut so. (Dennis Hohloch [AfD]: An Gesetze muss man sich halten!) Ich könnte jetzt zu einem kleinen Vortrag über das für die Demokratie so essenzielle Prinzip der Gewaltenteilung ansetzen. (Beifall BSW) Ich tue es nicht. Ich könnte auch historische Vergleiche anstellen; denn so etwas wurde schon versucht – Stichwort: Notverordnung. Auch das tue ich ausdrücklich nicht. Der Antrag der AfD ist jedenfalls schon einigermaßen verwunderlich. Handwerkliche Fehler können vorkommen. Ich stehe auf dem Standpunkt und bleibe dabei: Es ist ein handwerklicher Fehler. – Nehmen Sie es einfach sportlich! Aus den genannten Gründen können wir Ihren Antrag nicht annehmen bzw. ihm nicht zustimmen. Ich möchte zum Abschluss noch etwas zum Umgang miteinander und zum Politikstil sagen: In der Sache völlig plumpe und nutzlose Anträge, mit denen Politiker sich gegenseitig testen und den jeweils anderen vorführen wollen, um anschließend in den sozialen Medien lediglich Diffamierungskampagnen führen zu können – das gab und gibt es schon genug. Das BSW ist angetreten, um einen anderen Politikstil umzusetzen. Lassen Sie uns also sachlich über Fachfragen streiten, gern auch mit unterschiedlichen Auffassungen. Denn ich finde, es ist wirklich Zeit für einen anderen Politikstil – einen, bei dem es um die Sorgen und Nöte der Menschen geht (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) und um vernünftige Lösungen in der Sache, aber eben nicht darum, andere verächtlich zu machen, wie es Ihr Antrag ganz klar zum Ziel hat.
