landtag.brandenburg.de ↗

Jouleen Gruhn

BSW 03.12.2024 Sitzungen 8/2

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat recht: Es ist eine Premiere. Dies ist mir eine große Ehre, und ich habe mir vorgenommen, mich den Anträgen, die heute auf dem Tisch liegen, wohlwollend zu nähern. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] sowie Zuruf: Sehr gut!) In den vorliegenden Anträgen der CDU und der AfD wurde jeweils zutreffend die verheerende Lage in den Brandenburger Krankenhäusern beschrieben – danke dafür. Denn es braucht klare Worte und einen unverstellten Blick auf die Realität, um Lösungen zu finden. Davon bin ich überzeugt. Ja, die Kliniken in Brandenburg befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Lage, und die Zukunft ist wegen der – erlauben Sie mir den Ausdruck – unausgegorenen Krankenhausreform noch ungewiss, nicht zuletzt dadurch – Herr Lüttmann hat es erwähnt –, dass eine Nachverhandlung auf Bundesebene wegen des Votums einiger Länder im Bundesrat nun leider nicht mehr stattfindet. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Herrn Woidke ausdrücklich dafür, dass er auf seinem Krankenhausgipfel die Nöte unserer Krankenhäuser angehört und für eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Vermittlungsausschuss gestimmt hat. – Danke! (Beifall BSW und SPD) Nun zu den Anträgen der CDU und der AfD und dazu, warum diese nicht zustimmungsfähig sind. (Steeven Bretz [CDU]: Och, Sie wollten doch wohlwollend sein! – Vereinzelt Heiterkeit) – Es tut mir leid, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie fordern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils 200 Millionen Euro. Wir sagen: Das greift zu kurz. (Steeven Bretz [CDU]: Oh!) Die künftige Landesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag – Sie haben es gehört – zum Erhalt aller Krankenhausstandorte und aller Orte der regionalen Gesundheitsversorgung, und das nicht nur für zwei Jahre. Die Krankenhäuser sollten daher selbstverständlich auch nach 2026 in auskömmlicher Höhe unterstützt werden. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] tritt an ein Saalmikrofon.) Hierbei nur auf Sicht zu fahren, wäre das falsche Signal und würde auch nicht zu der von Ihnen geforderten Planungssicherheit führen – im Gegenteil. Zusätzlich zu Ihrer Forderung braucht es – Prof. Schierack hat es mündlich schon erwähnt – die Absicherung der Kofinanzierung des Transformationsfonds. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] begibt sich wieder an seinen Platz – Zuruf: Fürs Protokoll: Ich bin wohlwollend!) Ich habe noch einmal nachgelesen; das findet sich in Ihrem Antrag leider nicht. Das ist bedauerlich. (Zuruf von der AfD: Ärgerlich!) Wir erinnern uns: Der Transformationsfonds des Bundes soll die benötigten Umbaumaßnahmen der Krankenhäuser absichern und ist damit für die Zukunft unserer Kliniken zwingend erforderlich. Die Brandenburger Kliniken – ich muss es leider so sagen – fordern nämlich keine nebulöse Liquiditätsunterstützung, sondern die ihnen gesetzlich zustehende auskömmliche Investitionskostenfinanzierung durch das Land. Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Deshalb greift der Antrag der CDU, obwohl sicherlich gut gemeint – hier ist wieder mein Wohlwollen im Ansatz –, nicht weit genug. Er ist daher abzulehnen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Kommen wir zum Antrag der CDU. (Zurufe: AfD!) Der AfD. Ich schaue Sie an. – Wie Sie treffend beschreiben, musste die öffentliche Hand schon das eine oder andere Krankenhaus mit Millionenbeträgen unterstützen. Aber auch Ihr Antrag greift zu kurz. (Lars Hünich [AfD]: Schade!) Wo bleibt auch bei Ihnen die Forderung nach der Absicherung des Transformationsfonds? Auch wenn man, wie ich zugestehe, berechtigte Kritik an der Gesamtfinanzierung durch die gesetzlich Versicherten üben kann, braucht es einen Transformationsfonds. Davon bin ich fest überzeugt. Leider wird es im Verlauf Ihres Antrags noch schwieriger, Ihre Position sachlich nachzuvollziehen. Ich greife aus Zeitgründen nur ein Beispiel auf. Exemplarisch nenne ich Ihre Forderung, im Land Brandenburg bis zum zweiten Quartal 2025, also in etwa drei Monaten, einen neuen, zukunftsfähigen Krankenhausplan für die Krankenhäuser unter Berücksichtigung des am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorzulegen. Das ist sportlich. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein! Ende zweites Quartal!) – Selbst wenn dort „Ende des zweiten Quartals“ stünde – ich greife Ihren Zwischenruf auf –, wäre es trotzdem noch weitaus zu früh. Was man nämlich wissen sollte: Das KHVVG ist ja nur das „Gerippe“. Erst im Laufe des Jahres 2025 folgen, quasi als Fleisch, ausführende Rechtsverordnungen. Das BMG hat beispielsweise bis zum 31. März 2025 Zeit, in einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung die weiterentwickelten Leistungsgruppen inklusive der von den Krankenhäusern zu erfüllenden Qualitätskriterien vorzulegen. Die Verordnung zu den leistungsgruppenspezifischen Mindestvorhaltezahlen ist sogar erst für den 1. Januar 2026 angekündigt. Dann erst kann das Land in Kenntnis aller Umstände den bestmöglichen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erstellen, den wir alle wollen. Zusammengefasst: Die Krankenhäuser in Brandenburg sind auskömmlich mit Investitionsmitteln und zusätzlich mit Mitteln für den Transformationsfonds aus der Landeskasse zu finanzieren. (Beifall BSW und SPD) Weiterhin ist der jetzt erst beginnende Prozess der Krankenhausreform – dass dieser erst beginnt, wollte ich Ihnen aufzeigen – über die nächsten Jahre durch die Landesregierung eng zu begleiten. Wir dürfen unsere Krankenhäuser jetzt nicht im Regen stehen lassen. Die Anträge der CDU und der AfD in dieser Sache sind daher abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Steeven Bretz [CDU]: So viel Wohlwollen war selten!)

Alle Reden von Jouleen Gruhn Protokoll ↗