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Björn Lüttmann

SPD 03.12.2024 Sitzungen 8/2

Mir ist kein solcher Antrag der SPD bekannt, vielleicht Ihnen. Aber Sie meinen wahrscheinlich Anträge der CDU und der AfD. – Den Ablauf kenne ich, ehrlich gesagt, nicht genau. Aber man hätte spätestens zu dem Zeitpunkt, als klar war, was im Entwurf des Koalitionsvertrags steht, sagen können: Diese Debatte rufen wir später noch einmal auf. (Beifall SPD und BSW) Hintergrund dessen, dass noch keine feste Summe im Koalitionsvertrag steht, ist zum einen, dass noch große Unsicherheiten bestehen, mit welchen Summen wir in den nächsten Jahren im Haushalt wirklich planen können. Denn die Wirtschaft und damit auch die Steuereinnahmen sind fragil. Zum anderen ist die Summe, die wir für das Haushaltsjahr 2025 einplanen müssen, sicherlich eine andere als die für das Haushaltsjahr 2026. Das liegt ganz einfach daran, dass ab 2026 bis voraussichtlich 2035 der Transformationsfonds, also der Umbau unserer Krankenhauslandschaft, vom Land kofinanziert werden muss. Insofern ist es aus meiner Sicht sehr schlau und weitsichtig von SPD und BSW, dass wir uns die nötige Flexibilität für die kommenden Haushaltsberatungen erhalten. Klar ist aber auch, dass die finanziellen Belastungen, die auf das Land Brandenburg und die die Krankenhäuser tragenden Kommunen zukommen, eng mit der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund zusammenhängen. Auch die gerade verabschiedete Krankenhausreform – sie war ja schon Thema – wird Einfluss darauf haben, wie hoch unser Etat für die Brandenburger Krankenhäuser sein muss. Brandenburg wollte das Krankenhausreformgesetz noch einmal in den Vermittlungsausschuss schicken, um schnell zu weiteren Verbesserungen des Gesetzes zu kommen. Dabei ging es um Übergangsfristen, um den Fachärztestandard, um eine klare Definition der Vorhaltevergütung und um mehr Bürokratieabbau. Diese notwendige Überarbeitung des Gesetzes muss nun eine neue Bundesregierung vornehmen. Vor allem aber kritisieren wir gemeinsam mit unseren Landkreisen und den kreisfreien Städten sowie der Landeskrankenhausgesellschaft, dass die finanzielle Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser in den nächsten fünf Jahren weiterhin unklar ist. Denn während wir als Land Brandenburg in den letzten vier Jahren insgesamt rund 200 Millionen Euro jährlich an Investitionspauschalen ausgezahlt haben – damit liegen wir prozentual bundesweit an der Spitze –, ist die Betriebskostenfinanzierung durch den Bund nicht an die steigenden Kosten angepasst worden. Im Gegenteil: Rund 70 bis 80 % aller Krankenhäuser in Deutschland sind infolge gestiegener Energie-, Material- und Personalkosten inzwischen in den roten Zahlen. Angesichts dieser kritischen Lage unserer Krankenhäuser macht es sich der Bund zu einfach, wenn er den Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren allein von Krankenkassen und Ländern bezahlen lassen will. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wird es spannend. Denn es ist ja nicht so, dass der amtierende Bundesgesundheitsminister – es war von einem SPD-Reformgesetz die Rede – ganz freiwillig auf eine Anschubfinanzierung der Reform aus dem Bundeshaushalt verzichtet hat. Im Gegenteil: Ich weiß, dass die SPD-Bundestagsfraktion sehr gern mittels eines Vorschaltgesetzes tätig geworden wäre. Nein, zur Wahrheit gehört auch, dass der Gesundheitshaushalt insbesondere durch die Vorgaben der Schuldenbremse besonders betroffen ist. Um rund ein Drittel, von 24 auf 16 Milliarden Euro, ist der Haushalt des Gesundheitsministers in diesem Jahr gekürzt worden. (Zuruf: Hört, hört!) Deshalb wird auch eine neue Bundesregierung nicht an der Frage vorbeikommen, woher zusätzliches Bundesgeld kommen soll, wenn wir weiter am Fetisch Schuldenbremse festhalten. (Beifall SPD und BSW) Diese Frage stellt sich auch mit Blick auf den Landeshaushalt. Insofern beobachte ich erfreut die ersten „Lockerungsübungen“ der Bundes-CDU. Auch Ausnahmen von der Schuldenbremse sollen künftig möglich sein, zumindest für die Länder. Mal sehen, wie das nun weitergeht.

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