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8. Sitzung (WP7)

09.04.2020 · 57 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (11)GRÜNE (5)CDU (5)Die Linke (3)SPD (2)

Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unse- (Der Präsident spricht vom Rednerpult aus.) Heute ist vieles anders. Wir sind in einer außergewöhnlichen Situation. Wir kommen nicht in unserem vertrauten Plenarsaal, sondern unter dem Dach des Congress Centers zusammen. Wir sitzen mit großem Abstand zueinander. Wir tragen hier im Saal Stoffmasken, um uns gegenseitig vor der Ansteckung zu schützen. Meine Damen und Herren! Wir nehmen mit diesen zumutbaren Einschränkungen den Gesundheitsschutz sehr, sehr ernst. Zugleich erfüllen wir als Abgeordnete unsere Pflicht, uns heute zu versammeln und wichtige Beschlüsse zu fassen. Das ist kein Widerspruch, das ist eine demokratische Notwendigkeit. Der Gegenstand der heutigen Sitzung stellt uns inmitten der Corona-Pandemie vor eine besondere Herausforderung. Um den Weg für eine Kreditaufnahme nach Artikel 95 Abs. 9 unserer Verfassung freizumachen, muss der Landtag mit zwei Dritteln seiner Mitglieder entscheiden. Eine Vollversammlung unseres Hohen Hauses ist also unerlässlich. Ich danke Ihnen, verehrte Abgeordnete, ebenso wie ich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke, dass wir in dieser professionellen und praktikablen Weise zusammenkommen und alles gemeinsam klären. Das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten soll so gering wie möglich gehalten werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen hören wir immer wieder, nun sei die Zeit der Exekutive – das stimmt. In Zeiten wie diesen müssen Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen zügig anpacken, so auch bei uns im Freistaat Sachsen, wofür ich unserem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und allen, die mit ihm an dieser ungeheuer großen Aufgabe arbeiten, herzlich danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Jedoch ist und bleibt die Exekutive auch in der Krise klarer Teil unserer parlamentarischen Demokratie, und schon gar nicht wird die parlamentarische Demokratie außer Kraft gesetzt. Der Sächsische Landtag ist und bleibt das Verfassungsorgan und die wichtigste Volksvertretung. Er ist unverändert handlungsfähig für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Eine derart weitreichende politische Entscheidung, wie sie heute auf der Tagesordnung steht, die uns in der aktuellen Situation hilft, uns aber erhebliche Lasten für die Zukunft aufbürdet, bedarf unbedingt der Debatte und am Ende – wenn die erforderliche Mehrheit es will – auch der Legitimation durch dieses Hohe Haus. Der starke Staat, den wir benötigen, kann nur ein starker demokratischer Rechtsstaat sein, ein Staat mit Gesetzesbindung von Regierung und Verwaltung, ein Staat, in dem das Parlament seiner Verantwortung in jeder Weise nachkommen kann. Wenn überhaupt, dann ist jetzt die Stunde der parlamentarisch getragenen Exekutive. Eine Zeit wie diese, meine Damen und Herren, ist vor allem eine Zeit der Menschen und der Menschlichkeit. Unser Dank gilt deshalb uneingeschränkt allen, die in diesen Wochen unter allergrößten Anstrengungen unser Land am Laufen halten. (Beifall des ganzen Hauses) Ich danke all denen, die unser Gemeinwesen sicher durch die Krise geleiten, darunter dem medizinischen Personal, den Altenpflegerinnen und Altenpflegern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Apotheken und Supermärkten, den Polizistinnen und Polizisten und ganz vielen mehr. Besonders danke ich den Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die jetzt in allen Bereichen mit anpacken und zeigen, was mit Gemeinwohl alles möglich ist. Auf sie ist Verlass und ihnen gebührt unser Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Ebenso möchte ich mich an die Menschen im Land richten, die gegenwärtig erhebliche Einschränkungen ihrer Freiheiten auf sich nehmen. Ich kenne überhaupt niemanden, dem es leichtfällt, soziale Kontakte zu begrenzen und weitgehend zu Hause zu bleiben. Doch eine ungebremste Verbreitung des Coronavirus würde vor allem zulasten der alten und kranken Menschen gehen, aber – das sage ich ganz deutlich – auch vor jungen Menschen nicht haltmachen. Daher benötigt unsere Gesellschaft vor allem jetzt die soziale Verantwortung jedes Einzelnen von uns. Bleiben Sie bitte zu Hause und handeln Sie solidarisch! Wenn wir viel zu verlieren haben, müssen wir es umso mehr schützen. Die aktuelle Situation ist eine ungekannte Bewährungsprobe für unseren Freistaat. Ich bin davon überzeugt, dass wir sie gemeinsam bestehen werden. In solchen Zeiten zeigt sich übrigens auch, welchen Wert parlamentarische Kultur und verantwortlich handelnde Politik haben. Es geht in dieser Situation sogar um die Verantwortung für das Allgemeinwohl in unserem Land, die wir gemeinsam tragen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Zeigen wir heute allen miteinander, dass unsere parlamentarische Demokratie auch in der Krise ein unverzichtbarer Stabilitätsanker ist. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen – Der Präsident begibt zu seinem Platz im Präsidium.) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch zwei Hinweise geben, die unser aller Sicherheit – der Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen sowie dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dienen. Ich bitte Sie herzlich, über die gesamte Sitzung hinweg Ihre Stoffmasken zu tragen. Redner und Sitzungsleiter sind davon ausgenommen. Diese müssen akustisch verständlich sein. Damit schützen wir uns gegenseitig. Bitte achten Sie auf den persönlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern, insbesondere im Gespräch sowie bei der Bewegung im Raum. Abstand – gerade in solchen Zeiten muss man das sagen – zählt. Meine Damen und Herren! Zunächst dürfen wir heute eine neue Kollegin begrüßen. Herr Staatsminister Wolfram Günther, Mitglied der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags am 6. Januar 2020 mit sofortiger Wirkung verzichtet. Das im Landesgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Die Landeswahlleiterin hat mir mitgeteilt, dass Frau Petra Čagalj Sejdi als Listennachfolgerin von Herrn Staatsminister Wolfram Günther mit Wirkung vom 12. Februar 2020 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für sie gilt zukünftig die im § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Da der Handschlag in der gegenwärtigen Situation nicht angezeigt ist, bitte ich Frau Čagalj Sejdi, sich zu erheben und die Verpflichtung mit einem eindeutigen Ja zu bekräftigen. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Vielen Dank, Frau Kollegin! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Folgende Abgeordnete haben sich für heute entschuldigt: Frau Schwietzer. Alle anderen müssten anwesend sein. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten habe ich für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 festgelegt: CDU 47 Minuten, AfD 38 Minuten, DIE LINKE 23 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 20 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung 32 Minuten. Das Präsidium hat dazu bereits am vergangenen Freitag sein Einvernehmen signalisiert. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, die drei heutigen Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln, was nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung ohne Weiteres möglich ist. Das bedeutet, dass wir die Tagesordnungspunkte zusammenziehen und eine gemeinsame Aussprache darüber durchführen. Anschließend werden wir über die Verhandlungsgegenstände nacheinander einzeln abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir müssen uns noch darüber verständigen, dass wir bereits heute in die zweiten Beratungen über die Gesetzentwürfe, Drucksachen 7/2097 und 7/2098, zu denen Ihnen als Drucksache 7/2101 und 7/2102 Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vorliegen, eintreten können. Ist ein Gesetzentwurf an einen Ausschuss überwiesen worden – was bei in den soeben genannten Gesetzentwürfen der Fall ist –, dann beginnt gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung die zweite Beratung frühestens am zweiten Werktag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung. Aber nach Satz 3 dieser Vorschrift kann sie früher beginnen, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von sechs Mitgliedern des Landtags zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Landtags dies bestimmen. Mir ist angezeigt worden, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden wird. Ich erteile jetzt an Mikrofon 5 Herrn Kollegen Lippmann das Wort; er wird das sicher tun.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits im parlamentarischen Geschäftsgang angezeigt, beantragen wir, dass gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung die zweite Beratung der Gesetzentwürfe, Drucksache 7/2097, Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020) und Drucksache 7/2098, Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Stabilisierungsfonds Sachsen“ (Sächsisches Stabilisierungsfondsgesetz – SächsStabFG) bereits ab dem Tag der Verteilung der entsprechenden Beschlussempfehlungen und damit im Rahmen der Plenarsitzung am 9. April 2020, also mithin am heutigen Tage, stattfinden kann. Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Kollege Lippmann. Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob abweichend von § 46 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung die zweiten Beratungen über die Gesetzentwürfe auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses in den Drucksachen 7/2101 sowie 7/2102 an dem Tag der Verteilung der Beschlussempfehlungen und damit im Rahmen der heutigen Plenarsitzung stattfinden können. Ich weise noch einmal auf das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags hin. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Kann ich keine feststellen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit haben wir einstimmig zugestimmt. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass ich nach der Aussprache und bevor wir später über Anträge und Gesetzentwürfe abstimmen, die Sitzung nach § 107 unserer Geschäftsordnung für 15 Minuten unterbrechen werde, damit die Kolleginnen und Kollegen, welche die Debatten aus Gründen der Vorsicht außerhalb des Saals verfolgen müssen, ausreichend Zeit haben, sich zu beteiligen. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsanträge oder Widersprüche gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Tagesordnungspunkt – Feststellung des Vorliegens einer nach Artikel 95 Abs. 6 Satz 1 i. Sächsischen Verfassung aufgrund Drucksache 7/2106, Antrag der Fraktionen – Finanzmittel für die Bewältigung der rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt 2020 vorlegen, Ein-Jahres-Haushalt lockern und Verfassungsgebot Drucksache 7/2086, Antrag Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des (Nachtragshaushaltsgesetz Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf Drucksache 7/2101, Beschlussempfehlung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Errichtung eines Sachsen" (Sächsisches Drucksache 7/2098, Gesetzentwurf Drucksache 7/2102, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache. Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Michael Kretschmer, hat darum gebeten, zuerst das Wort zu ergreifen. Die Staatsregierung bittet darum, dass gleich im Anschluss der Staatsminister der Finanzen, Herr Hartmut Vorjohann, das Wort erhält. Dies steht der Staatsregierung nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung jederzeit zu. Anschließend können die Fraktionen Stellung nehmen. In der weiteren Reihenfolge sprechen in der ersten Runde CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Weiterhin kann auch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schubert, für die Drucksachen 7/2101 und 7/2102 gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung jederzeit während der Aussprache das Wort ergreifen. difikationen bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe nun die zur gemeinsamen Beratung zusammengezogenen Tagesordnungspunkte 1 bis 3 mit den nachfolgenden Beratungsgegenständen auf. außergewöhnlichen Notsituation V. m. Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der der COVID-19-Pandemie CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD Coronavirus-Pandemie schnell und für Mehrausgaben im Jahre für 2021 aufstellen, Schuldenbremse des sozialen Ausgleichs sichern! der Fraktion DIE LINKE des Entwurfs Haushaltsgesetzes 2019/2020 2019/2020)" der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses des Entwurfs Sondervermögens "Stabilisierungsfonds Stabilisierungsfondsgesetz – SächsStabFG) der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Ich erteile zunächst unserem Ministerpräsidenten das Wort. Bitte, Herr Ministerpräsident. Heute sind die Wege etwas anders.

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Michael Kretschmer

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank dafür, dass wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam in der vergangenen Woche verständigt haben, dass diese Sitzung notwendig ist, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen und uns überlegen, wie wir mit dieser schwierigen Situation umgehen können. Meine Damen und Herren! Man muss es sich immer wieder vergegenwärtigen: Diese Corona-Pandemie ist die größte Krise, ist die größte Gefahr für Deutschland, für Sachsen seit dem Zweiten Weltkrieg. Nichts von dem, was wir alle miteinander an schwierigen Situationen und an Herausforderungen erlebt haben – sei es die Jahrtausendflut oder die Finanz- und Wirtschaftskrise –, ist mit dem vergleichbar, was wir derzeit erleben, was wir meistern müssen. Bei der Jahrtausendflut gab es ein unglaubliches Leid und große Zerstörung, aber eben regional begrenzt in einem Teil unseres Freistaates. Wir waren in der Lage, aus anderen Regionen unseres Freistaates und darüber hinaus aus Deutschland und der Welt Hilfe zu organisieren. Die wirtschaftliche Entwicklung ging weiter. Wir hatten die Kraft, dort zu helfen, wo es notwendig war, und das haben wir getan. Bei der schwierigen Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise war es in der Tat ein globales Ereignis. Überall auf der Welt brachen die Finanzmärkte zusammen. Unternehmen standen vor dem Ende. Aber es war eine zeitlich begrenzte Situation. Es ist durch entschiedenes Handeln in Deutschland und in der Welt gelungen, schnell aus dieser Situation wieder herauszukommen. Die Corona-Pandemie ist kein regionales Ereignis – die ganze Welt ist betroffen. Wir können nicht damit rechnen, dass wir in kurzer Zeit aus dieser Situation herauskommen. Eine wirkliche Normalisierung wird es erst geben, wenn der Impfstoff entwickelt ist und flächendeckend verwendet werden kann, und das, meine Damen und Herren, wird Monate, hoffentlich nicht Jahre dauern. Deshalb braucht es ein sehr kluges und entschiedenes Agieren über Grenzen von Parteien, über Grenzen von Regionen und Ländern hinaus, um Schaden abzuwenden. Der Landtagspräsident hat bei der Verpflichtung den Eid vorgetragen, den wir alle miteinander geleistet haben: Schaden vom Freistaat Sachsen und seinen Menschen abzuwenden. Darum geht es. Darum möchte ich Sie ganz persönlich bitten, mit uns den Weg zu gehen, dem Freistaat Sachsen ein Handlungsvolumen von bis zu 6 Milliarden Euro durch einen Kreditrahmen zu ermöglichen, der uns in die Lage versetzt, zu jedem Zeitpunkt handlungsfähig zu sein, Schaden abzuwenden, wenn es um Gesundheit und Menschenleben geht. Was wir in den letzten Wochen gemeinsam leisten mussten, kann man zum Teil schon an den Zahlen sehen. 80 Millionen Euro sind mittlerweile an Bestellungen für Schutz- und Hilfsgüter ausgelöst worden, und zwar von Masken über Handschuhe, bis hin zu Schutzkitteln. Das sind alles Waren, die noch vor Monaten Preise im Cent-Bereich hatten. Jetzt liegen die Preise zum Teil, weil die ganze Welt in China einkauft, im Euro-Bereich. Aber wir brauchen das. Wenn wir in einem Altenpflegeheim oder in einem Krankenhaus erleben, dass dort ein Corona-Fall auftritt, dann sieht man, wie dramatisch es ist, wenn diejenigen, die zur Hilfe benötigt werden, die Schutzausrüstung nicht in der ausreichenden Anzahl zur Verfügung haben, wie sie gebraucht wird. Wir haben miteinander entschieden, dass wir das gesellschaftliche Leben zurückfahren, dass wir wirtschaftliche Aktivitäten zurückfahren. Aber wir wollten und wir durften die Menschen im Land damit nicht alleinlassen. Deshalb haben wir entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder jetzt nicht mehr in den Kindergarten geben können, ihre Elternbeiträge ersetzt bekommen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber pro Monat sind das trotzdem 30 Millionen Euro. Wir haben uns bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass diejenigen, die jetzt arbeiten könnten, aber ihr Kind nicht in die Notbetreuung geben dürfen, weil sie nicht zu den systemrelevanten Gruppen gehören, während wir die Zahl der Kinder deutlich reduzieren wollen, die jetzt in einer Kindereinrichtung sind, nicht ohne Einkommen dastehen und vielleicht noch gekündigt werden müssen, sondern dass es auch für sie einen Lohnersatz gibt. Das war eine schwierige Entscheidung. Dabei geht es um große Beträge. Für Deutschland sind es 3 Milliarden Euro. Für uns ist es eine Zahl von gut und gern 200 oder 300 Millionen Euro. Aber es ist richtig und wichtig, dass wir diese Mütter und Väter nicht alleinlassen, sondern ihnen an dieser Stelle helfen. (Beifall bei der CDU) All das haben wir schnell und unkompliziert entschieden. Wir waren das erste Bundesland, in dem ein Hilfsprogramm für die sächsische Wirtschaft aufgelegt worden ist. Martin Dulig hat einen Vorschlag gemacht, den wir gemeinsam mit dem Finanzministerium in der Regierung und im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert und entschieden haben: im ersten Schritt 120 Millionen Euro – mittlerweile sind es um die 200 Millionen Euro – für sächsische Betriebe aus unserem eigenen Programm auszugeben. Das ist richtig so, meine Damen und Herren. Diejenigen, die über die letzten 30 Jahre Arbeitsplätze und eine eigene Existenz aufgebaut haben, dafür gesorgt haben, dass hier Steuern gezahlt werden, dass Sport- und Kulturvereine mit Sponsoring unterstützt werden, werden jetzt unsere entschiedene Unterstützung haben. Deshalb hat Martin Dulig das Programm noch einmal ausgeweitet. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro stehen für die sächsische Wirtschaft zur Verfügung. Ich finde, das ist eine gute und richtige Entscheidung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es ist ein kleiner Ausschnitt. Man könnte und müsste über andere Bereiche sprechen, über die Vereine im Bereich der Kultur, über die Musikschulen, die Sportvereine, bei denen wir alle nicht wollen, dass sie den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen, weil sie jetzt mit den großen Einnahmeausfällen klarkommen und einen Weg finden müssen, aus dieser schwierigen Situation herauszukommen. Wir wollen, dass dieses bürgerschaftliche Engagement geschützt wird. Deshalb geben wir hier ebenfalls eine deutliche Unterstützung. Das ist insgesamt ein sehr großer Betrag. Wenn man sich aber darüber im Klaren ist, dass diese Zeit nicht in Tagen oder Wochen zu bemessen ist, dass überall auf der Welt das gesellschaftliche Leben zum Erliegen gekommen ist, dass die Volkswirtschaften Europas und weit darüber hinaus stillstehen, dann ist klar, dass es nicht zu einer schnellen Normalisierung kommen wird. Selbst wenn wir hier in Deutschland möglicherweise einen Umgang damit finden und Betriebe wieder laufen, so ist doch klar, dass es durch die Bedingungen am amerikanischen Markt, der jetzt durch ein aus meiner Sicht sehr unvernünftiges populistisches Verhalten am Anfang der Krise ausfallen wird – viele Menschen sterben dort derzeit –, in der nächsten Zeit zu großen Lieferausfällen kommen wird, wodurch die Wirtschaft in Zukunft behindert wird. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als in einem größeren Maß Vorsorge zu betreiben. Wir schlagen einen Betrag von 6 Milliarden Euro vor. Damit wollen wir auch den sächsischen Städten und Gemeinden, den Landkreisen helfen – denen, die im Übrigen die finanziellen Auswirkungen, was Steuerausfälle betrifft, bereits in den nächsten Wochen zuerst spüren werden, weil die Gewerbesteuer sehr, sehr stark von der Gewinnentwicklung der Unternehmen abhängt. Auch hier ist klar: Wir halten in dieser Frage zusammen. Wir sind dankbar für die Kooperation der letzten Wochen. Der öffentliche Gesundheitsdienst der Landkreise, der kreisfreien Städte, viele Mitarbeiter in den Stadtverwaltungen und den Landkreisen verrichten heute ganz andere Arbeiten. Sie telefonieren Quarantänepatienten hinterher, kümmern sich um die medizinische Versorgung und sind engagiert über das hinaus, was in ihrem Arbeitsvertrag steht. Das ist eine beeindruckende Solidarität. Wir wollen gemeinsam durch diese Zeit kommen. Deshalb wird der Finanzminister gemeinsam mit dem Innenminister jetzt eine Taskforce mit dem Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag gründen. Wir werden uns gemeinsam über diese Einnahmenausfälle beugen und eine kurzfristige Lösung finden, damit auch dort kein tiefes Tal aufgerissen wird, dass Nothaushalte bei den Kommunen notwendig sind. Im Gegenteil, meine Damen und Herren, es muss doch unser gemeinsames Ziel sein, dass die Bereiche, die von dieser Pandemie derzeit noch einigermaßen verschont sind – das ist in vielen Fällen das regionale Bauhandwerk –, weiterarbeiten können; dass Aufträge der öffentlichen Hand – sei es vom Freistaat, sei es von der kommunalen Ebene – auch weiterhin möglich sind. Das wird nur zu erreichen sein, wenn wir uns hier stärker engagieren. Ich finde, dass man gerade in dieser Zeit sieht, wo Solidarität gelebt wird. Wir erleben sie hier bei uns im Freistaat Sachsen: die Menschen, die sich an die Beschränkungen halten, Unternehmen, die Schutzausrüstungen auf eigene Rechnung kaufen und sie uns zur Verfügung stellen; Fanarbeit, die anderen Mut macht – von Dynamo Dresden, wie an der Brühlschen Terrasse zu sehen –, und vieles andere mehr. In der Not erkennt man seine Freunde. Deshalb war es für uns ein sehr beeindruckendes und sehr trauriges Erlebnis, als wir von der Regierung in Italien und später von der Regionalregierung in Südtirol gebeten worden sind, Patienten, die dort nicht mehr versorgt werden können, bei uns aufzunehmen. Das ist eine Entscheidung über Leben und Tod. Dass wir – die Staatsregierung und die politisch Verantwortlichen – dazu bereit sind, ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit. Aber dass die Mediziner, die Pflegekräfte und Krankenschwestern, die diese Arbeit zu leisten haben, unkompliziert, schnell und vollkommen selbstverständlich gesagt haben, ja, wir machen das, wir engagieren uns für diesen Bereich, das hat mich beeindruckt und mir Gänsehaut erzeugt, und ich möchte all jenen, die diese Arbeit leisten, noch einmal herzlich danken. Sie haben etwas Großartiges, Menschliches getan, meine Damen und Herren. (Beifall des ganzen Hauses) Italienische und französische Patienten, die nicht mehr in ihrem eigenen Land betreut werden konnten – das zeigt auch ein Stück weit, was uns in Deutschland, speziell im Freistaat Sachsen, erspart geblieben ist; ein Stück weit, weil wir regional-geografisch etwas von den Hotspots Italien und Frankreich entfernt sind, aber auch, weil wir schnell und entschieden gemeinsam gehandelt haben. Hätten wir das nicht getan, hätten wir ohne Frage ebenfalls Todeszahlen von mehreren Tausend – gerade bei uns im Freistaat Sachsen mit einer Bevölkerung, die über eine Million Menschen hat, die über 65 Jahre alt sind. So ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir unseren polnischen und tschechischen Nachbarn Unterstützung angeboten haben. Wir sind im Gespräch mit den Woiwoden und mit dem Marschall von Niederschlesien; wir haben mit dem Hetman in Liberec gesprochen und oft mit dem Premierminister der Tschechischen Republik. Am Geld, meine Damen und Herren, wird die Behandlung und Versorgung eines polnischen oder tschechischen Staatsbürgers bei uns im Freistaat Sachsen nicht scheitern. Jedem, bei dem wir die Möglichkeit haben, ihm mit unseren Kapazitäten helfen zu können, werden wir helfen – das habe ich auch so in Ihrem Namen übermittelt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, der Abg. Gudrun Petzold, AfD, und der Staatsregierung) Seit ungefähr einer Woche werden regelmäßig 200 CoronaTests für das Marschallamt in Niederschlesien ausgewertet. Wie groß die Not in Polen ist, sieht man daran, dass dort pro 24 Stunden ungefähr 5 000 Corona-Tests durchgeführt werden. Das ist die Zahl, die wir im Freistaat Sachsen vor einigen Tagen hatten – aber wir haben nur vier Millionen und nicht 38 Millionen Einwohner. Die Unterstützung mit diesen 200 Proben pro Tag haben am Anfang die Ärzte eines Krankenhauses der Onkologie in Breslau genutzt, die einen Corona-Fall hatten, alle in Quarantäne waren und ihren schwer krebskranken Patienten nicht einmal mehr zur Seite stehen konnten. Durch die Unterstützung des Universitätsklinikums in Dresden sind einige von ihnen mittlerweile wieder in Arbeit, weil sie als negativ getestet worden sind. Auch dafür, meine Damen und Herren, ein herzliches Dankeschön! (Beifall des ganzen Hauses) Europa muss in dieser Zeit zusammenhalten. Das bedeutet, dass wir auch als Deutschland, als starkes Land unseren Beitrag zur Unterstützung anderer Länder in der Europäischen Union leisten müssen. Das sollte nicht, das darf nicht mit Eurobonds passieren, es kann aber sehr wohl mit einem ordentlich ausgestatteten Hilfsfonds passieren. Es würde Deutschland gut anstehen, wenn es so etwas in Zukunft – und zwar relativ schnell – geben würde. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir hatten gestern ein Gespräch mit unserem Landesrabbiner Zsolt Balla, mit Bischof Timmerevers und mit dem neuen Bischof der Evangelischen Landeskirche in Sachsen, Herrn Bilz. Natürlich ist es gerade für gläubige Menschen in dieser Osterzeit etwas unglaublich Bedrückendes, dass sie nicht in den Gottesdienst gehen können, dass Kirchen und jüdische Gebetshäuser geschlossen sind. Deshalb haben wir uns miteinander noch einmal verständigt. Es bleibt uns nichts anderes übrig: Wir müssen in dieser Zeit zu diesen Maßnahmen greifen. Der Schutz der Gesundheit, der Schutz von Leben ist das größte Gut. Deshalb bin ich dankbar für die Unterstützung dieser drei Herrschaften. Ich habe ihnen auch deutlich gemacht, dass wir nach Ostern sehr wohl darüber sprechen werden, welche Möglichkeiten es gibt, auch das religiöse Leben wieder weiter zu ermöglichen, mehr Möglichkeiten zu schaffen. Aber ich bin dankbar für diese Unterstützung. Meine Damen und Herren, zu Ostern muss man auch über Hoffnung sprechen, und Hoffnung können wir in der Tat haben. Wir haben es geschafft, durch unsere Maßnahmen den exponentiellen Anstieg der Erkrankungen, der Infektionen zu bremsen. Damit sind sehr, sehr viele Menschenleben geschützt worden. Nun darf man auf der anderen Seite nicht von dem Tag X sprechen, an dem alles wieder so wird wie vor der Krise. Diesen Tag X wird es so schnell nicht geben. Aber wir können darüber sprechen, welche Erleichterungen es geben soll. Für mich steht bei dieser Diskussion natürlich zunächst einmal an allererster Stelle der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt. All das, was wir tun, muss in einem Rahmen stattfinden, in dem trotzdem die medizinische Versorgung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Es darf jetzt auf keinen Fall, nachdem wir diese positive Entwicklung genommen haben, durch unbedachtes Handeln zu einem wirklichen Ausschlag der Erkrankungen kommen, sodass die Krankenhäuser nicht ausreichen. Wir wollen darüber sprechen, dass wir diese grundlegenden Fragen – Gesellenprüfungen, Prüfungen an der Oberschule, Abiturprüfungen – so klären können, dass die Menschen ihren Abschluss machen können. Wir wollen dafür sorgen, dass, wo immer es geht, wirtschaftliche Tätigkeit wiederaufgenommen werden kann, damit diejenigen, die ihr eigen Lohn und Brot erarbeiten müssen, diese Möglichkeit auch haben. Sachsen hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten große Herausforderungen gemeistert, und ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir zusammenhalten, auch diese große Bewährungsprobe bestehen werden. Wir haben viel Unterstützung bei Medizinern. Ich sehe den Krisenstab der Staatsregierung, wo Mitarbeiter jeden Tag verantwortungsvoll arbeiten. Ich sehe eine unglaubliche Solidarität in der sächsischen Bevölkerung, und ich wäre Ihnen allen dankbar, wenn Sie heute ebenfalls ein solches Zeichen der Entschlossenheit, des Zusammenstehens liefern würden, indem wir gemeinsam diese besondere Notsituation feststellen und uns die Gelegenheit geben, mit einem Kreditvolumen von 6 Milliarden Euro hier die Hilfe zu leisten, die notwendig ist. Ein herzliches Dankeschön! Glück auf! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, der Abg. Gudrun Petzold, AfD, und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Zu uns sprach gerade unser Ministerpräsident Michael Kretschmer. Es folgt der Staatsminister der Finanzen, Herr Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist in der Tat ein historischer Tag für den Freistaat Sachsen. Wir sind hier zusammengekommen, weil uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Jedem von uns – dies gilt auch für die öffentlichen Haushalte – wird in diesen Tagen bisher Unbekanntes und Ungeahntes abverlangt. Noch vor wenigen Wochen haben wir mit Sorge nach China geschaut und konnten uns nicht vorstellen, dass das Virus auch bei uns zu dramatischen Veränderungen führt. Doch schon kurze Zeit später stehen wir, stehen Sie heute hier vor der Aufgabe, einschneidende Beschlüsse in diesem Hohen Hause zu fassen, um der Krise begegnen zu können. Die ersten Maßnahmen haben wir in der Staatsregierung – auch dank Ihrer Unterstützung – schnell und pragmatisch ergriffen sowie entsprechend finanziert. Ebenso schnell haben wir allerdings auch gemerkt, dass dies nicht ausreichend sein wird und der sächsische Haushalt in seiner jetzigen Form weitere Hilfe nicht ohne Weiteres wird stemmen können. Wir haben viel zugehört und erkennen, was jetzt und in Zukunft von Bedeutung ist. Wichtig ist unsere Wirtschaft, die im 30. Jahr der deutschen Einheit in Sachsen eine wirklich gute Bilanz vorweisen kann, auf die wir sehr stolz sind. Die Zahl der Erwerbslosen war noch vor wenigen Wochen auf ein Rekordtief gefallen. Jetzt hören wir von wechselnden Experten von beängstigenden Zahlen und dem Rückgang unseres Bruttoinlandsproduktes. Viele mühevoll aufgebaute Existenzen sind umso mehr bedroht, je länger die Krise dauert. Bei uns trifft dies vor allem die kleinen Firmen und den Mittelstand – also genau jene, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind. Von zentraler Bedeutung ist vor allem unser wirklich hochmodernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem. Natürlich müssen wir hier die notwendigen finanziellen Mittel für technische Ausrüstung, Schutzkleidung und Testkapazitäten bereitstellen. Aber wir mussten auch lernen, dass bei echten Lieferengpässen Geld manchmal nichts nützt. Wenn man nämlich nichts bekommt, dann nützt einem das Geld nichts. Hier hat sich gezeigt, was unsere Gesellschaft solidarisch leisten kann. Wie viele haben ihre Nähmaschinen wieder herausgeholt und Mundschutzmasken genäht! Mein großer Dank an dieser Stelle für diesen wirklich tollen Einsatz. Denn es ist genau das – das gesellschaftliche Leben und den Zusammenhalt –, was wir auch nach der Krise brauchen; und wenn ich an die vielen Vereine sowie unsere Kultureinrichtungen und Sportangebote denke, dann sind wir uns, glaube ich, schnell einig, dass wir dies möglichst durch die Krise hindurchtragen müssen. Nicht zuletzt brauchen wir für all die Dinge unsere starken Kommunen, die vor Ort Enormes leisten und die wir unterstützen müssen und auch unterstützen werden. Dies erfordert insgesamt einen handlungs- und leistungsfähigen Freistaat. Genau dafür ergreifen wir gemeinsam gravierende Maßnahmen, die wir uns alle bis vor Kurzem noch nicht vorstellen konnten. Dass es nach meiner Überzeugung nicht anders geht, liegt an zwei Aspekten: Erstens ist absehbar, dass die Steuereinnahmen des Freistaates infolge des zu erwartenden und teilweise jetzt bereits spürbaren drastischen Wirtschaftseinbruchs gegenüber den ursprünglichen Planungen erheblich sinken werden. Auf der Basis einer ersten groben Abschätzung rechnen wir derzeit mit Steuermindereinnahmen im Umfang von insgesamt bis zu 4 bzw. 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2020, aber auch darüber hinaus. Das ist nur die Landesebene. Das heißt, Einnahmen, mit denen wir fest gerechnet haben, bleiben aus. Zweitens haben wir erhebliche ungeplante Ausgaben zu bewältigen. Bis 2022 erwarten wir derzeit zusätzliche pandemiebedingte Ausgaben von insgesamt etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro, Stand: heute. Je länger die Einschränkungen bzw. der wirtschaftliche Teilstillstand dauern werden, je stärker die Pandemie wichtige Handelspartner treffen wird und je umfangreicher die Erleichterungen später bei der Steuererhebung für die Unternehmen ausfallen, desto größer werden insgesamt auch die negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen sein. In Summe besteht aus heutiger Sicht bis 2022 voraussichtlich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 6 bis 7 Milliarden Euro. Gestern haben wir uns im Haushaltsund Finanzausschuss darüber unterhalten. Ob dies der Weisheit letzter Schluss ist, kann Ihnen heute noch niemand sagen. Um diesen Bedarf und die vielen dahinterstehenden Unterstützungsmaßnahmen zu decken, schlagen wir drei Maßnahmen vor: Erstens. Wir nutzen die nicht benötigten Rücklagen des Jahres 2019 in Höhe von 650 Millionen Euro. Zweitens. Auf die traditionelle und ursprünglich geplante Nettotilgung von 75 Millionen Euro verzichten wir – und dies erstmals seit, ich glaube, 15 Jahren. Drittens bitten wir Sie heute um Zustimmung, im Bedarfsfall zusätzlich 6 Milliarden Euro als Neuverschuldung aufnehmen zu können, basierend auf der besonderen Notlage, die Artikel 95 unserer Verfassung vorsieht. Mir persönlich – aber ich denke, ich spreche für die gesamte Staatsregierung – fällt es nicht leicht, diesen Weg zu gehen. Doch uns allen ist klar, dass es keine vernünftige Alternative gibt, wenn wir die Zukunft unseres Landes und seiner Menschen im Blick haben. Bei allen kurzfristigen Herausforderungen – von Schutzkleidung in den Krankenhäusern bis zu Liquiditätshilfen für unsere Unternehmen – dürfen wir die langfristige Perspektive nie aus dem Blick verlieren. Dafür bitten wir Sie, verehrte Damen und Herren, um Ihre Unterstützung; denn wir brauchen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme. Nur Sie können diese außergewöhnliche Notsituation feststellen. Wir brauchen außerdem ein Nachtragshaushaltsgesetz für 2019/2020. Es verschafft uns die Möglichkeit, die erwähnten insgesamt 725 Millionen Euro einem neu zu gründenden Sondervermögen zuzuführen, und es ermöglicht uns die Kreditaufnahme von bis zu 6 Milliarden Euro. Dieses Sondervermögen, das wir per Gesetz errichten möchten, soll vor allem der Transparenz dienen. Es soll klar erkennbar und nachvollziehbar sein, wie sich die Corona-Pandemie finanziell auswirkt und wie sich das Ganze im Haushalt abbildet, und zwar getrennt von den regulären Aspekten des normalen Haushalts. Über dieses neue Sondervermögen mit dem voraussichtlichen Namen „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“ können wir dann bis zum Jahr 2022 Kredite im Umfang von bis zu 6 Milliarden Euro aufnehmen und Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie bis zu einer Höhe von 2,5 Milliarden Euro finanzieren. Hinzukommen werden aber noch weitere Mittel, die uns vom Bund zur Verfügung gestellt werden oder die gegebenenfalls auch von der Europäischen Union zufließen. Zudem kann das Sondervermögen die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen auf der Landesebene durch entsprechende Zuweisungen an den Staatshaushalt kompensieren; denn klar ist, dass wir auch zukünftig in Bildung, Breitbandausbau und Straßenbau investieren müssen – um nur einige wenige Themen zu nennen. Die Kredite nehmen wir sehr verantwortungsvoll auf in dem Bewusstsein, sie gemäß unserer Sächsischen Verfassung auch wieder tilgen zu müssen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Lasten aus dieser Kreditaufnahme und der damit bezweckten Bewältigung der Krise nach der Krise nur durch die nötigen Prioritätensetzungen und das Zurückfahren kostenintensiver Wünsche bewältigt werden können. Ein grundsätzlicher Gedanke ist mir wichtig: Die VorCorona-, die Vor-Krisen-Prioritäten in unserem Haushalt können nicht mit den Nach-Krisen-Prioritäten identisch sein. Dies gilt für den laufenden Haushalt, aber vor allem gilt es für die vor uns liegende Haushaltsaufstellung. Auch nach der Krise gilt es, weiter genauso zusammenzuarbeiten und gemeinsame Maßnahmen und Prioritäten an die sich verringernden Haushaltsspielräume des Freistaates anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand von uns vermag heute sicher zu sagen, ob all diese Schritte ausreichen, mit welchen Folgen wir tatsächlich zu kämpfen haben werden und wann wieder der Alltag herrscht, den wir kennen und schätzen. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass wir mit großer Umsicht, der nötigen Weitsicht und gemäß unseren Grundsätzen der soliden Haushaltspolitik handeln. Lassen Sie uns in diesen schweren Zeiten zusammenstehen und den Menschen in diesem Land mit unserer Politik Mut machen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hörten den Staatsminister der Finanzen, Herrn Vorjohann. Wir kommen nun zur Aussprache. Sie beginnt mit der CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Hartmann.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen an dieser Stelle mit einem ausdrücklichen Dank beginnen. Heute vor 18 Tagen sind die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen in Sachsen in Kraft getreten. Schulen und Kitas waren schon etwas eher geschlossen. Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen mussten ihren Betrieb einstellen. Der Tourismus ist de facto zum Erliegen gekommen. Restaurants, Bars und Cafés dürfen seitdem keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Industriebetriebe mussten ihre Produktion innerhalb kürzester Zeit einstellen oder drastisch reduzieren, und der Einzelhandel in Deutschland kann seitdem seine Kunden nur noch auf Umwegen erreichen. All das war leider notwendig, innerhalb weniger Tage möglich und dauert noch an. Eine hochkomplexe Wirtschaft wie die unsere, eine modern vernetzte Gesellschaft – meine sehr geehrten Damen und Herren, das war eine große Leistung. Mein Dank gilt daher in erster Linie der sächsischen Bevölkerung dafür, dass wir in den zurückliegenden fast drei Wochen ein sehr verantwortungsvolles und sehr verständiges Handeln der Mehrzahl der Bevölkerung erlebt und diese für unsere Gesellschaft wahrlich herausfordernde Situation in den allermeisten Fällen mit der notwendigen Gelassenheit gemeistert haben. Mich erfüllt dies durchaus mit Stolz. Dafür gebührt den Sächsinnen und Sachsen unser herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD, und der Staatsregierung) Sie haben sich alle auf diese Herausforderungen eingestellt, und zwar mit allen beruflichen und privaten Belastungen und Einschränkungen, die dies mit sich bringt, und wir sehen seit dieser Woche die ersten kleinen Erfolge dieser Anstrengungen, denn die Zahl der Neuinfektionen hat sich leicht abgeschwächt. Daher gilt es gerade jetzt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen, um diesen ersten Erfolg nicht zu gefährden. Ich danke an dieser Stelle auch ausdrücklich all jenen Beschäftigten und Selbstständigen herzlich, die an vielen Stellen – ob in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, in Supermärkten, kleinen Ladengeschäften, Bäckereien und Fleischereien, im öffentlichen Nahverkehr, bei den Ver- und Entsorgungsbetrieben, in den Verwaltungen, in der Kinderbetreuung oder auch im Handwerk – unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben aufrechterhalten und die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Sie stellen sich damit den täglichen Herausforderungen einer solchen Krisensituation. Dies betrifft ebenso Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Ich möchte auch den Angehörigen der Bundeswehr herzlich danken, die mit zahlreichen Reservisten aus dem medizinischen Bereich an der einen oder anderen Stelle die Lage mit entspannen. Das ist nicht selbstverständlich, und ich denke, es bedarf einer großen Wertschätzung unsererseits. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher nicht übertrieben, wenn die Bundeskanzlerin in ihrer Ansprache vom 18. März 2020 die Corona-Krise als die größte Herausforderung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs für unser Land bezeichnet hat. Dem ist wahrlich so. Einen fast vollkommenen Stillstand unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens hat es so noch nicht gegeben, und, um ehrlich zu sein, es wäre für mich wie für viele andere vor einigen Wochen so auch noch nicht denkbar und vorstellbar gewesen. Die rasante weltweite Ausbreitung des Coronavirus zwingt jedoch zu diesen einschneidenden Maßnahmen. Spanien und Italien sind traurige Beispiele dafür geworden, welche drastischen Folgen eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus haben kann, und in Amerika steht die Entwicklung gerade erst bevor. Daher ist und bleibt das Ziel all unserer Anstrengungen sowohl in Sachsen als auch in Deutschland, das Infektionsrisiko zu minimieren und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Dass es sich bei diesem Virus eben um keine gewöhnliche Grippe handelt, sollte spätestens durch die Entwicklung in Italien, Spanien und aktuell auch in den USA deutlich werden. Die Gefährlichkeit des Coronavirus liegt darin, dass es ein vollkommen neues Virus ist, das in dieser Form noch nicht aufgetreten ist, und es daher noch keine Immunisierung gibt, weder hier noch in irgendeiner anderen Gesellschaft. Das Infektionsrisiko fordert daher eine konsequente Vorsorge. Seitens der Staatsregierung, der Landkreise und Kommunen wurden und werden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, und ich betone an dieser Stelle: gemeinsam von Freistaat und kommunaler Familie. Dies ist notwendig, um unser Gesundheitssystem nicht mit einem Massenanfall von erkrankten Menschen zu überfordern. Ich erwähne dies deshalb, weil ich Ihnen nochmals verdeutlichen möchte, welche drastischen Folgen eine zu starke und unkontrollierte Ausbreitung des Virus mit sich bringen kann. Genau aus diesem Grund hat die Staatsregierung in der letzten Woche weitreichende Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens getroffen, die ihre Wirkung zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus nicht verfehlen, jedoch mit erheblichen Belastungen für uns alle verbunden sind. Dass wir Sachsen solch großen Aufgaben gewachsen sind, haben wir in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, und wir werden diese schwierige Situation auch diesmal gemeinsam meistern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wie sagt ein Sprichwort: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Dies gilt nicht nur für die Bekämpfung des Virus selbst, sondern auch für dessen Folgen. Es gibt so gut wie keinen Bereich unseres wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, der nicht von den Auswirkungen der CoronaKrise betroffen wäre. Der Freistaat muss derzeit erhebliche zusätzliche Aufgaben schultern, um einerseits der Wirtschaft über die schwierige Zeit zu helfen und sächsischen Unternehmen und Selbstständigen ihre Existenz zu sichern und andererseits die soziale und kulturelle Infrastruktur unseres Landes aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen Ausgaben im Rahmen der aktuellen Krisensituation, um die Leistungsfähigkeit des sächsischen Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten und zu stärken. Gleichzeitig ist schon jetzt absehbar – zahlreiche Studien der Wirtschaftsinstitute legen dies auch nahe –, dass wir in der Folge der Krise in den kommenden zwei bis drei Jahren mit einem deutlichen Wirtschaftsabschwung und deutlichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen. Dies gilt insbesondere auch für unsere sächsischen Kommunen, die sehr kurzfristig durch die Steuereinbrüche, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, betroffen sein werden. Deshalb gilt es auch hier, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu gewährleisten. Niemand von uns hat ein Interesse daran, Haushaltssperrungen in sächsischen Kommunen als Regelfall zu erleben und damit auch das Steigerungsmoment, das wir nach der Krise brauchen, nämlich die Investitionstätigkeit, zu beschränken. (Beifall der Abg. Andrea Dombois, CDU) All diese Ausgaben und absehbar fehlenden Einnahmen gehen über die aktuellen Haushaltsansätze und geplanten mittelfristigen Finanzbedarfe weit hinaus. Um die Handlungsfähigkeit des Freistaates Sachsen in der aktuellen Phase der COVID-19-Pandemie sowie in deren weiteren Entwicklung und ihren Folgen gewährleisten zu können, werden wir heute hier über die Einrichtung eines Sondervermögens und der damit verbundenen Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten mit einem Umfang bis zu 6 Milliarden Euro zu entscheiden haben. Wir schaffen damit einen Handlungsspielraum für all jene Maßnahmen, die kurzfristig zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen werden müssen. Neben dem öffentlichen und wirtschaftlichen Leben ist der medizinische Bereich besonders bedeutend. Hier kann es schlichtweg um Leben und Tod gehen. Problematisch ist weiterhin die Beschaffung von medizinischem Material. Es gibt überall in Deutschland Engpässe an Schutzmasken und Desinfektionsmaterial. In der Krisensituation steht grundsätzlich der Bund in der Verantwortung, dies zu verbessern, aber auch die Sächsische Staatsregierung hat in den letzten Wochen mithilfe einer eigens dafür eingerichteten Taskforce das Unmögliche möglich gemacht. Die besonders schwierige Versorgungslage mit Schutzmasken wird sich nach Ostern deutlich entspannen, auch dank der steigenden Eigenproduktion vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in Sachsen. So können wir auch zukünftig die Versorgung mit notwendiger Schutzausstattung in unserem Land sicherstellen. Mein besonderer Dank gilt – neben unserem Ministerpräsidenten, der mittlerweile offensichtlich fast ohne Schlaf auszukommen scheint – vor allem Herrn Staatsminister Prof. Roland Wöller und Frau Staatsministerin Petra Köpping, die sich als Leiter des gemeinsamen Krisenstabes besonders engagieren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird nicht nur Vorsorge im medizinischen Sinne getroffen, sondern auch für die Phase nach der akuten Krisenlage, wenn es um den Neustart geht. Dabei wird gerade diese Phase für die Bewältigung der Krise von besonderer Bedeutung sein, indem der Staat durch eine kluge Investitionstätigkeit Impulse für eine wirtschaftliche Erholung setzt. Das gilt für unsere Kommunen gleichermaßen, die als Konjunkturmotor vor Ort ihre Aufgaben wahrnehmen. Die Weltwirtschaft befindet sich bereits im Modus der Rezession und alle Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute deuten in dieselbe Richtung. Alles blickt derzeit gespannt auf die Entwicklung der Corona-Krise und deren wirtschaftlichen Folgen in Amerika. Sie wissen, dass es heißt: Wenn die amerikanische Wirtschaft einen Schnupfen hat, haben wir eine Grippe. Da gilt es vor allem, nicht nur frühzeitig auf europäischer oder Bundesebene die notwendigen Heilmittel bereitzustellen, sondern auch in Sachsen müssen wir mit einem eigenen Konjunkturprogramm dafür Sorge tragen, dass aus der Krise eine Chance für die wirtschaftliche und Arbeitsmarktentwicklung im Freistaat erwächst. Die Krise, meine sehr geehrten Damen und Herren, trifft derzeit alle wirtschaftlich Tätigen gleichermaßen – ob Soloselbstständige, Handwerker, Händler, Schausteller, Gastronomen, Hoteliers und Industrieunternehmen. Wir haben hier eine Verantwortung zu tragen. Dabei steht jedoch nicht nur die Wirtschaft im Fokus der Hilfsmaßnahmen; ebenso gilt es auch, den sächsischen Kommunen, den Landwirtschafts- und Agrarbetrieben sowie der vielfältigen Sozial-, Kultur-, Sport- und Vereinslandschaft bei der Überwindung der Folgen der Corona-Krise zur Seite zu stehen. Gleichwohl wird der Staat nicht alle wirtschaftlichen Ausfälle kompensieren können, die durch die Corona-Krise zu erwarten sind. Bei allem Willen und der Notwendigkeit, mit staatlicher Unterstützung die Folgen der massiven Einschränkungen in fast allen Bereichen unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, Arbeitens und Zusammenlebens in irgendeiner Form abzumildern, bleibt dennoch immer das Gebot des verantwortungsvollen Umgangs mit diesen Mitteln; denn letztlich ist und bleibt es Steuergeld, das hierfür aufgewendet werden muss. Dem Parlament kommt hierbei eine zentrale Rolle zu, denn mit den gesetzlichen Regelungen zur Bewirtschaftung des Fondsvermögens und der unverzüglichen und fortlaufenden Information des Landtags durch die Staatsregierung über alle getroffenen Maßnahmen behält das Parlament die Zügel fest in der Hand. Ich will an dieser Stelle betonen, dass dieser Schritt für meine Fraktion und die Sächsische Union insgesamt eine finanzpolitische Zäsur darstellt. Die Entscheidung für ein solches Sondervermögen und die damit verbundene Kreditaufnahme von 6 Milliarden Euro haben wir uns alles andere als leicht gemacht. Ein solcher Schritt ist und bleibt für uns eine absolute Ausnahme und trägt damit allein der außergewöhnlichen Notsituation Rechnung. (Beifall bei der CDU) Diese Entscheidung ändert nichts daran, dass wir weiterhin an den Grundsätzen einer langfristig orientierten und nachhaltigen Finanzpolitik festhalten. Die Corona-Krise ist für uns kein Freibrief zum finanzpolitischen laissez faire. Mit der möglichen Kreditaufnahme bis zu 6 Milliarden Euro wollen wir Sachsen die Handlungsfähigkeit geben, auf die Folgen der Corona-Krise adäquat zu reagieren. Dennoch haben die Regelungen zur Schuldenbremse in der Verfassung für uns Bestand. Aus Sicht meiner Fraktion besteht hier derzeit kein Anpassungsbedarf. Allerdings werden wir uns im kommenden Jahr anschauen, wie das Kreditvolumen des Sondervermögens ausgeschöpft wurde und in welcher Weise sich die Steuereinnahmen entwickeln. Im Ergebnis dieser Überprüfung könnten wir uns vorstellen, in fraktionsübergreifende Gespräche zu einer möglichen Änderung der Verfassung einzutreten. Jetzt stehen wir vor der Herausforderung, die finanzpolitischen Regelungen in der Sächsischen Verfassung mit den erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Strukturen in unserem Freistaat so in Einklang zu bringen, dass die über die letzten drei Jahrzehnte erarbeitete Solidität der sächsischen Haushalts- und Finanzpolitik gewahrt bleibt. Das ist auch in Krisenzeiten eine Verpflichtung gegenüber den nachfolgenden Generationen. Meine Rede habe ich mit einem Dank begonnen, und ich möchte sie mit einem Dank beenden. Ich danke den Mitgliedern des Kabinetts und den Mitgliedern des Katastrophenstabes sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Verwaltung, die sich weit über das normale Maß hinaus engagieren. Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern für ihre Begleitung, ihre Anregungen und ihre Unterstützung. Ich danke meiner eigenen Fraktion, den Koalitionsfraktionen, aber auch den Oppositionsparteien, dass sie signalisiert haben, in der jetzigen Krisensituation zusammenzustehen und an einem Strang zu ziehen. Diese Situation ist für uns alle schwierig, aber sie ist keinesfalls aussichtslos. Es gibt eine Zeit nach Corona. Wir alle arbeiten hart daran, dass dies ein Erfolg wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Hartmann sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt die AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor drei Wochen brachte die AfD-Fraktion einen Dringlichen Antrag zur Bekämpfung der Corona-Krise in den Sächsische Landtag ein. Unsere Forderungen waren zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und zum Schutz der Bürger und der Unternehmen, darunter die Einrichtung eines Nothilfefonds zur Rettung der sächsischen Wirtschaft. Von den anderen Parteien wurden wir deshalb als die Verantwortungslosen dargestellt. Die AfD – so hieß es – würde den Landtag zwingen zu arbeiten und so die Gesundheit der Abgeordneten gefährden. Auch der Ministerpräsident stimmte in diesen Unsinn ein. Was geschieht heute, drei Wochen danach? – Die Regierungskoalition zwingt den Landtag dazu, sich zu versammeln, um unter anderem Punkte zu beschließen, die unsere Fraktion in ähnlicher Weise schon am 18. März gefordert hat. (Beifall bei der AfD) Es zeigt sich wieder einmal: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es offenbar noch lange nicht dasselbe. (Zuruf von der AfD: Jawohl!) Herr Kretschmer, wir hätten bereits vor drei Wochen entscheidende Maßnahmen umsetzen können. Die Unternehmen warten bis heute auf echte Zuschüsse und nicht nur auf Kredite. (Beifall bei der AfD) Doch Ihr Kabinett wollte erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt, und schauen, was andere Länder machen – mit dem Ergebnis, dass Sachsen wieder einmal anderen Bundesländern hinterherhinkt. (Beifall bei der AfD) Ihr Regierungsstil gleicht dem eines Pinguins, der immer erst dann ins Eisloch springt, wenn alle schon hineingesprungen sind. Ihr Zögern kostet der sächsischen Wirtschaft Milliardenbeträge und am Ende Hunderte oder Tausende Existenzen. (Beifall bei der AfD) Dabei müssen wir uns im Klaren sein, dass die CDU nicht erst seit gestern regiert. Die CDU führt diesen Freistaat seit 30 Jahren. Ihre Partei hatte 30 Jahre Zeit, sich und das Land auf Notfälle wie diesen vorzubereiten. (Gelächter bei der CDU) Ich erinnere an den Konjunkturausgleichsfonds, den die AfD vorgeschlagen hatte und den Sie abgelehnt haben. Nun, wenn der Notfall eingetreten ist, fällt Ihnen nichts anderes ein, als die sächsische Wirtschaft kurzerhand lahmzulegen. Die Fördermaßnahmen, für die sich die Regierung nun selbst bejubelt, (Zurufe von der CDU) reichen bei Weitem nicht aus, um die Verluste der Krise zu kompensieren. (Beifall bei der AfD) Herr Kretschmer, Sie und Ihre Koalition erwarten heute, dass wir Ihnen den Weg für die Neuverschuldung Sachsens freimachen, um vordergründig Maßnahmen gegen die Corona-Krise umzusetzen. Hierzu bedarf es einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Die Stimmen von CDU, SPD und GRÜNEN reichen dafür nicht aus. Doch anstatt im Vorfeld auf alle Fraktionen des Landtags zuzugehen, haben Sie die größte Oppositionspartei wieder einmal bewusst übergangen (Beifall bei der AfD) und damit erneut mehr als ein Viertel der sächsischen Wähler vor den Kopf gestoßen. (Zurufe von der CDU und der SPD) Stattdessen haben Sie lieber das Gespräch mit den LINKEN gesucht. Aber um Ihre politische Linkslastigkeit soll es heute nicht gehen, Herr Kretschmer. Mich interessiert heute und hier: Was hat Ihre Regierung getan, um die Krise abzuwenden? Was hat Ihre Regierung getan, um einen Lockdown der sächsischen Wirtschaft abzuwenden? Länder wie Taiwan oder Südkorea haben umgehend gehandelt, als die Corona-Epidemie in China ausbrach. In Taiwan zum Beispiel hat man sofort, zu Beginn der Krise, auf deutliche Maßnahmen gesetzt: Einreisestopp für Personen aus Wuhan, etwas später aus ganz China, Fieberkontrollen an allen öffentlichen Gebäuden, zentral koordinierte Herstellung von medizinischem Material. In Taiwan stand die Wirtschaft niemals still, weder im Januar noch heute. Währenddessen wurde im Freistaat Sachsen noch diskutiert, ob der Linksextremismus vielleicht doch gefährlich sein könnte, (Zurufe von der SPD) wie hoch die Diätenerhöhung sein wird und wie die CDU gemeinsam mit Fridays for Future das Klima stoppt. (Beifall bei der AfD) Im Unterschied zu Deutschland und Sachsen haben viele asiatische Länder auf die Pandemieprognosen der WHO gehört (Zurufe von den LINKEN und der SPD) und ihr Gesundheitswesen auf neue Corona-Pandemien vorbereitet. Als Ihre Regierung dann hier in Sachsen doch endlich Ausgangsbeschränkungen verfügt hat, war es eigentlich schon zu spät. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Mittlerweile zählen wir in Sachsen über 3 000 Infizierte und über 40 Menschen sind bereits gestorben. Das Gesundheitswesen steht vor einer Belastungsprobe, die sich voraussichtlich sogar noch verschärfen wird. Dabei war die finanzielle Situation vieler Krankenhäuser schon vor der Corona-Epidemie nicht gut. In jeder Haushaltsdebatte der letzten Jahre wurde die Unterfinanzierung der sächsischen Krankenhäuser von der Opposition gerügt. Jahrelang hat der Freistaat nichts gegen die Unterfinanzierung der Krankenhäuser getan. Selbst ohne Corona fehlten den Krankenhäusern circa 350 Millionen Euro für überfällige Investitionen. Auch ausreichend Schutzgegenstände und Gesichtsmasken fehlen in allen medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Für den Fall einer Epidemie, für den Schutz von Polizisten, Verkäufern, Postboten und Busfahrern wurde null Vorsorge betrieben. (Beifall bei der AfD) Dieses Versagen bekommen insbesondere diejenigen zu spüren, die sich jeden Tag für unsere Kranken aufopfern: die Ärzte und Zahnärzte, die Pflegekräfte, die Arzthelfer, die Physiotherapeuten, die ambulanten Pflegedienste und natürlich auch das Personal in Alten- und Pflegeheimen. Diese Menschen riskieren täglich ihre Gesundheit, damit andere gesund bleiben. Ein Glück, dass es diese Helden des Corona-Alltags gibt! (Beifall bei der AfD) Es ist der riskanten Arbeit dieser Menschen zu verdanken, dass die Kapazitäten trotz aller Versäumnisse auf Bundesund Landesebene vorerst aufrechterhalten werden können. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, all denen, die im Gesundheitswesen tätig sind, im Namen der gesamten AfD-Fraktion meinen Dank auszusprechen. (Beifall bei der AfD) Die Arbeit der Pflegekräfte, gerade jetzt in der Pandemie, ist stärker zu honorieren. Die Regierung in Bayern hat das verstanden. Dort gibt es für alle Pflegekräfte als Anerkennung einmalig 500 Euro steuerfrei, finanziert aus Landesmitteln. Das ist nicht viel, aber immerhin mehr als warme Worte. Der Regierungskoalition in Sachsen sind die Pflegekräfte anscheinend nicht einmal das wert. Zumindest habe ich eine derartige Sonderzahlung bislang noch nicht vernommen – außer von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Doch wenn die Corona-Krise auch nur etwas Gutes hat, dann das: Sie zeigt, was theoretisch alles möglich gewesen wäre, aber jahrelang nicht umgesetzt wurde, weil der politische Wille dafür nicht vorhanden war. Plötzlich macht man sich ernsthaft Gedanken darüber, wie man unsere Pflegekräfte entlasten kann. Plötzlich gibt es Soforthilfen für gefährdete Kleinunternehmen, und plötzlich ist es irgendwie möglich, die Grenzen zu schließen, nachdem es jahrelang hieß, das sei personell und technisch gar nicht möglich. (Beifall bei der AfD) In Zeiten wie diesen werden die Täuschungsversuche der vergangenen Jahre offensichtlich. Was vor Kurzem noch als Fake News galt, entpuppt sich plötzlich als reale Möglichkeit. (Beifall bei der AfD) Mancher Bürger fragt sich nun zu Recht, ob man einer Regierung, die jahrelang alle diese Möglichkeiten verhindert hat, überhaupt noch vertrauen kann. Damit sind wir beim Thema Ausgangsbeschränkungen angekommen. Ja, auch die AfD hält Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich für notwendige Maßnahmen, um das Virus einzudämmen. Aber die Art und Weise, wie die Regierung diese Maßnahmen umsetzt, ist oft nicht plausibel und zudem intransparent. (Beifall bei der AfD) Die meisten Bürger wissen weder, auf welcher Grundlage diese Entscheidungen getroffen wurden, noch, wie lange diese Maßnahmen anhalten sollen. Eine Verlängerung weit über Ostern hinaus wäre nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für viele Bürger eine Katastrophe. Das gilt insbesondere für ältere Menschen, für die sich die Gefahr der Vereinsamung nun deutlich verstärkt, weil gegenseitige Besuche untersagt und die Unterstützungsangebote wegen Corona geschlossen sind. Über alle Altersgruppen hinweg wird die Zahl psychischer Erkrankungen durch soziale Isolation zunehmen. Mediziner befürchten sogar, dass die Heimarbeit zu mehr Todesfällen führen wird. Hinzu kommen Bewegungsmangel, erhöhter Alkoholkonsum und ungesunde Ernährung. Der Gesundheit sind all diese Risiken nicht zuträglich. Diese Begleiterscheinungen der Ausgangsbeschränkungen werden selbst zu einem Anstieg der Todeszahlen führen, zusätzlich zu den durch Coronaviren Verstorbenen. Dies alles bedeutet: Sachsen benötigt eine klare Strategie, wie und wann die derzeitigen Beschränkungen ein Ende finden. (Beifall bei der AfD) Die Freiheitsrechte sind kein Experimentierfeld der Gesundheitspolitik. Wer garantiert uns, dass unsere Freiheitsrechte künftig nicht aus viel geringerem Anlass eingeschränkt werden? Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist längst der Grundstein für die Einschränkung der Meinungsfreiheit gelegt. (Beifall bei der AfD) In Deutschland setzen nicht staatliche Akteure die Löschung von Veröffentlichungen im Internet durch, ohne dass dazu Gerichtsbeschlüsse nötig wären. Wie man aktuellen Berichten entnehmen kann, wird der Ruf laut, auch härter gegen angebliche Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorzugehen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Das ist auch richtig so!) Die AfD stellt sich solchen Plänen entschieden entgegen. (Widerspruch von den LINKEN) Unsere Bürger sind klug genug, sich ein eigenes Bild zu machen. Wir brauchen weder eine gelenkte Demokratie noch ein betreutes Denken. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Kommen wir damit zum eigentlichen Anliegen Ihres Antrags. Wir verhandeln heute auf Antrag der Koalition, ob der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 95 der sächsischen Landesverfassung feststellen soll. Diese Feststellung ist nötig, um weitere Schulden aufzunehmen und den Weg für einen Nachtragshaushalt freizumachen. Denn Herrn Kretschmers Regierung will sich für die nächsten Jahre mit Geld eindecken – mit geliehenem Geld, wohlgemerkt –, und das, ohne zu erklären, wohin genau die zusätzlichen Milliarden fließen sollen. Die 2020er-Jahre sind noch nicht einmal vier Monate alt, und Sie wollen die Verschuldung des Freistaates prompt um 6 Milliarden Euro erhöhen. Eines ist klar: Heute neue Schulden aufzunehmen bedeutet morgen höhere Abgaben für die Bürger des Freistaates. (Beifall bei der AfD) Das sollte jeder Abgeordnete in diesem Hohen Hause bedenken, bevor er heute diesem Antrag zustimmt. Und so tun auch wir als AfD-Fraktion uns heute nicht leicht, dem Antrag zuzustimmen. Doch die außerordentliche Notsituation braucht außerordentliche Mittel. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Wir als Abgeordnete tragen Verantwortung für unser Land und wir stellen uns dieser Verantwortung. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Wir wollen, dass endlich Geld für unser Gesundheitswesen und unsere Wirtschaft bereitgestellt wird. Die AfD-Fraktion wird daher dem Antrag auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation ihre Zustimmung erteilen. Doch das bedeutet nicht, dass wir alle Ausgaben kritiklos hinnehmen werden. Während im ganzen Land die Menschen den Gürtel enger schnallen müssen, während viele berufliche Existenzen vernichtet werden, hat die Regierung noch keinen konkreten Einsparvorschlag gemacht. (Beifall bei der AfD) Wir werden genau hinschauen, ob die Gelder wirklich den Unternehmen und den arbeitenden Menschen zugutekommen (Zurufe von der AfD) oder ob die Regierung auch ihre erst kürzlich aufgeblähte Bürokratie retten will; ob in Zeiten der Krise mit neuen Schulden die Fortsetzung von Multikulti-Projekten oder Klimahysterie gefördert wird. (Bravo-Rufe von und Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Sachsen muss wieder das Land der Ingenieure und der Wissenschaftler werden. Hier sind die Investitionen des Freistaates gut aufgehoben. Die Corona-Krise bietet die Chance für diese wichtige politische Weichenstellung. Auch sonst stellen sich bezüglich der Neuverschuldung rechtliche Fragen, die im Nachgang zu beantworten sein werden. Ist es überhaupt möglich, dass ein Parlament sein Budgetrecht in solch weitgehender Weise abgibt? Ist es möglich, dass Milliarden Schulden aufgenommen werden, um zukünftige Haushalte abzusichern, über die das Parlament noch nicht einmal gesprochen hat? Auch der Sächsische Rechnungshof hat inzwischen berechtigte Zweifel an den vorgesehenen Maßnahmen erhoben. Ich sage deshalb: Dieses ganze Verfahren der heutigen Neuverschuldungsbeschlüsse gehört auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. (Beifall bei der AfD) Aber nicht jetzt, nicht heute – jetzt ist Eile geboten. Viel zu viel Zeit ist bereits ungenutzt verstrichen. Der Lockdown der Wirtschaft mit unübersehbaren Schäden für Sachsens Bürger und Unternehmen ist nicht aufgrund der CoronaPandemie notwendig. Der Lockdown wurde notwendig durch Ihr jahrelanges Nichtstun. (Beifall bei der AfD – Widerspruch von der CDU, der SPD und den LINKEN) Wir werden heute die Regierung mit milliardenschweren Kreditermächtigungen ausstatten. Wir fordern die Regierung auf, nun alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um weiteren Schaden abzuwenden – von der sächsischen Wirtschaft, vom sächsischen Gesundheitswesen, von den sächsischen Bürgern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Christian Hartmann, CDU, meldet sich zu Wort.)

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Dr. Matthias Rößler

Mir wird eine Kurzintervention angezeigt von Herrn Kollegen Hartmann; er spricht vom Mikrofon 5.

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Christian Hartmann CDU

Danke, Herr Präsident. Ich habe jetzt sehr lange an mich zu halten versucht, (Oh-Rufe von der AfD) aber ich denke, es sind einige klarstellende Punkte notwendig. – Hören Sie doch einfach mal zu! Ich bedauere zutiefst, jetzt zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass eine so ernste Situation und dieses Plenum zu einem Politklamauk benutzt worden sind – für eine Instrumentalisierung, die der Sache nicht angemessen ist. Ich möchte eines klarstellen: Die Sächsische Staatsregierung ist in Anbetracht der Situation auf das Präsidium des Sächsischen Landtags zugegangen, um im Präsidium auf die besondere Situation und auf die Erforderlichkeit einer entsprechenden Unterstützung einzugehen. Wir waren uns im Präsidium alle einig, einen solchen Weg zu gehen. Herr Urban, sich jetzt hier hinzustellen und Polittheater zu spielen und zu meinen, auf Sie wäre keiner zugekommen, aber man hätte ja mit den LINKEN heimlich verhandelt – das ist eine infame Unterstellung! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Und gleichermaßen Ihre Rhetorik, hier zu versuchen, in dieser besonderen Situation, in der wir alle gemeinsam in der Verantwortung sind, die Frage zu beantworten, wie wir Unterstützung für die sächsische Wirtschaft, für die gesellschaftliche Struktur für unsere Kommunen geben, den Eindruck zu vermitteln, als ob man hier über 30 Jahre eine Armut herbeiorganisiert hätte und jetzt in der Inkompetenz nicht mehr wüsste, wie es weitergeht – nehmen Sie doch bitte die Tatsache zur Kenntnis, dass diese Welt international, dass wir gemeinsam in einer Situation sind, in der wir ein Problem lösen müssen, und das auch hier im Freistaat! Und entweder, Sie sind bereit, sich dieser Verantwortung jetzt gemeinsam zu stellen, oder nicht, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Weitere Zurufe von der AfD) aber ersparen Sie uns doch diesen Klamauk! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf die von Kollegen Hartmann vorgetragene Kurzintervention reagiert jetzt der angesprochene Vorredner, Herr Kollege Urban, an Mikrofon 7.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Natürlich muss ich darauf erwidern. (Zuruf von den LINKEN: Nee!) Natürlich haben wir eine Notsituation, und es ist aus meiner Sicht unredlich, wenn die Regierung in dieser Notsituation nicht einmal ansatzweise zur Selbstkritik bereit ist. (Beifall bei der AfD – Bravo! von der AfD) Die WHO hat im Jahr 2012 auf die Pandemierisiken hingewiesen; viele andere Länder haben sich intensiv auf bevorstehende Pandemien vorbereitet, (Widerspruch von der CDU) und genau diese Länder haben keinen Lockdown. In genau diesen Ländern arbeitet die Wirtschaft weiter. Hier hat die CDU auf Bundes- und auf Landesebene versagt! (Beifall bei der AfD) Natürlich haben Sie in Sachsen, auch was die Krankenhauslandschaft angeht, versagt. Ich habe die Zahlen genannt. Es sind Hunderte Millionen Euro, die unseren Krankenhäusern seit Jahren fehlen, weil Sie nicht bereit sind anzuerkennen, dass dieses Gesundheitswesen auch Aufgaben hat, die über das Tägliche hinausgehen – das sehen wir heute. Noch etwas: Sie sind nicht auf uns zugekommen. Wenn Sie strukturell-inhaltlich mit uns verhandelt hätten – meine Partei besteht hier im Parlament zum großen Teil aus Menschen, die in Berufen tätig sind, die selbst Unternehmen haben, die Angestellte haben. Wir hätten Ihnen sagen können, was notwendig ist, und wir sagen es Ihnen heute wieder. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Sie haben es bis heute nicht geschafft, den sächsischen Unternehmen mit echten Zuschüssen zu helfen. Das wird seit Wochen gefordert. Sie machen als Regierung vieles falsch – und diese Kritik ist notwendig. (Beifall bei der AfD) Noch etwas zum Schluss: Ja, wir als größte Oppositionspartei haben natürlich auch eine Verantwortung gegenüber dem Freistaat. Diese Verantwortung nehmen wir wahr, (Andreas Nowak, CDU: Hahaha!) indem wir heute diese Kreditmöglichkeiten eröffnen. Die Verantwortung der Opposition ist es nicht, in solch einer Debatte die Regierung mit Samthandschuhen zu behandeln, wenn sie solche eklatanten Fehler macht, wie Sie es gemacht haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das waren Kurzintervention und Reaktion darauf. Jetzt schreiten wir weiter in der Rednerreihe und für die Fraktion DIE LINKE ergreift Kollege Gebhardt das Wort. (Hoho! von der AfD)

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Coronavirus hat unser aller Leben verändert. Es hat unser Leben so sehr verändert, dass schon jetzt klar ist: Vieles wird nicht mehr so sein, wie es bisher war – für niemanden. Deshalb sage ich gleich zu Beginn meiner Ausführungen: Es ist richtig festzustellen, dass wir uns in einer außergewöhnlichen Notsituation befinden, wie es der Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung definiert. Deswegen stimmen wir diesem Antrag zu. Wie außergewöhnlich die Situation ist, sieht man auch daran, dass wir heute nicht – wie sonst – im Landtag tagen, sondern im Congress Center – mit ganz viel körperlichem Abstand; was mir mit Blick auf eine bestimmte Fraktion auch sehr gut gefällt und nach der Rede von Herrn Urban umso mehr. (Beifall bei den LINKEN) Wie verdreht seine Hirnwindungen sind, konnten wir gerade bei seiner Rede hören; wie diese zustande gekommen ist, frage ich mich. Ich sage aber deutlich: Es ist verdammt richtig, viel Geld in die Hand zu nehmen, um gemeinsam diese Krise zu bewältigen. An eine Situation wie die jetzige kann ich mich nicht erinnern, und wahrscheinlich hat auch niemand in diesem Saal so etwas erlebt. Einige fühlen sich – Herr Präsident und Herr Ministerpräsident haben es schon erwähnt – vielleicht an die Zeiten der Hochwasser 2002 oder 2013 erinnert. Trotzdem ist dieses Mal alles anders. Wir mussten damals keine Masken tragen, wir brauchten keine Gummihandschuhe, sondern maximal Gummistiefel, und wir sollten auch nicht zu Hause bleiben. Wir konnten einander umarmen, um Trost zu spenden. Und heute? Soziale Distanz ist der neue Trost, den wir vermitteln, weil wir nur dann die Ansteckungsgefahr minimieren. Sandsäcke helfen dieses Mal nicht gegen diese unsichtbare Gefahr. Unser Zuhause ist wohl aktuell der sicherste Hafen. Natürlich war es richtig, Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, und dennoch: Wir alle in diesem Saal können unser Zuhause tatsächlich als sicheren Hafen bezeichnen. Wir alle haben ein sicheres Gehalt. Wir alle müssen nicht darum bangen, ob wir uns die Packung Nudeln oder Milch noch leisten können. Aber vielen Menschen geht es anders. Diejenigen, die auch sonst finanzielle Sorgen haben, haben diese jetzt umso mehr. Viele, die bisher im Monat gerade so über die Runden gekommen sind, stehen plötzlich mittellos da. Viele wissen nicht, ob sie im nächsten Monat noch ihren Job haben. Sie wissen nicht, ob sie sich die nächsten Wochen noch etwas zu essen kaufen können. Für sie geht es schlichtweg ums Überleben; und das in einem Land, das zu den größten Wirtschaftsmächten der Welt zählt. Es geht nicht darum, die bisherigen Maßnahmen der Regierung in Berlin oder in Dresden in Grund und Boden zu reden. Vieles wurde getan; und dennoch treten in diesen Tagen Probleme hervor, die es nicht erst seit Corona gibt, sondern schon sehr viel länger. Es sind Probleme, die auch von einigen in diesem Saal seit Jahren geleugnet werden: dass Menschen von der Hand in den Mund leben müssen, keine Ersparnisse haben, keine Sicherheiten für ihr eigenes Aus- und Einkommen besitzen und trotzdem dafür sorgen, dass viele Menschen ein angenehmes Leben führen können. Die meisten Familien können nicht auf Distanz gehen, sie müssen ihr Zusammenleben auf teilweise engstem Raum organisieren. Damit ist der Stresspegel, der ansonsten schon existiert, um ein Vielfaches gestiegen. Natürlich macht es einen Unterschied, ob eine Familie mit zwei Kindern auf 65 Quadratmetern klarkommen muss oder aber doppelt so viel Raum zur Verfügung hat. Natürlich macht es einen Unterschied, ob sich Geschwister ein Zimmer teilen müssen oder ob jedes Kind ein eigenes Kinderzimmer hat. Es macht auch einen Unterschied, ob die Kinder ihre Aufgaben am Wohnzimmertisch bzw. am Küchentisch oder am eigenen Schreibtisch erledigen können. Das ist schon in normalen Zeit ein Problem, wird aber jetzt zu einem kaum zu bewältigenden Konflikt – von einem Internetzugang, Drucker oder einem Computer ganz zu schweigen. Viele Familien können sich das schlichtweg nicht leisten. Neben diesen ungewöhnlichen finanziellen und räumlichen Situationen fehlt es oft auch an Strukturen im Alltag. Einen Alltag zu gestalten, der kindgerecht ist, ist eine immense Herausforderung. Das gilt im Übrigen für alle Familien, aber insbesondere für die, die es auch ohne Corona schwer haben. Gerade gilt für meine Fraktion nicht erst jetzt, sondern schon immer, die Solidarität mit den Schwächsten der Gesellschaft als oberstes Gebot und während dieser Krise mit denjenigen, die am stärksten davon betroffen sind. (Beifall bei den LINKEN) Unsere Solidarität gilt denjenigen, die sonst kaum wahrgenommen werden und dennoch den Laden am Laufen halten: der Verkäuferin von nebenan, die sich jeden Tag aufs Neue dem Virus aussetzt; der Krankenschwester, die von morgens bis abends arbeitet, um Patienten zu pflegen; dem Bus- oder dem Straßenbahnfahrer, die diejenigen von A nach B bringen, die auf den ÖPNV angewiesen sind; und der Kleinstunternehmerin bzw. dem Kleinunternehmer und dem Soloselbstständigen, die in der jetzigen Situation um ihre blanke Existenz kämpfen. Bei den meisten läuft das Geschäft sowieso mal besser und mal schlechter. Die wenigsten waren in der Lage, irgendwelche Rücklagen zu bilden. Und dann kommt wie aus dem Nichts ein Virus um die Ecke, und auf einmal brechen alle Aufträge weg. Dann passiert es ganz schnell, dass nicht nur die Aufträge wegbrechen, sondern sich auch unglaublich viele im Jobcenter wiederfinden. Der Traum von der Selbstständigkeit und der Mut, eine Idee umzusetzen, werden mit einem Mal zerstört. Das ist natürlich eine unglaublich bittere Erfahrung. Auch wenn es Sofortprogramme gibt, und auch wenn es möglich ist, relativ zügig und unbürokratisch Liquiditätshilfen zu bekommen, so bleibt bei den meisten das Gefühl der Unsicherheit; denn niemand weiß, wie lange das läuft, und niemand weiß, wie lange und was er genau beantragen kann und auch muss. Die Friseurin von nebenan kann sich nicht sicher sein, dass ihre Kunden nach der Corona-Krise noch da sind, und selbst wenn: Niemand wird sich die Haare dreimal schneiden lassen – bei mir nützt das nichts. Also, die Friseurin wird ihre Einnahmenverluste nicht ausgleichen können, so wie viele andere in unserer heutigen Gesellschaft. Auch wenn wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gut dastehen, so merken wir doch eines: Das Coronavirus bringt uns an unsere Grenzen, insbesondere an die Grenze unseres Gesundheitssystems. Wenn wir etwas in dieser Krise lernen, dann ist es, dass zum einen Privatisierung unser System anfällig macht und zum anderen, dass sich Gesundheit weder rechnen muss noch rechnen darf. (Beifall bei den LINKEN) Sie ist genauso wie die Bildung Teil der Daseinsvorsorge und gehört in die öffentliche Hand. Rendite ist an dieser Stelle der völlig falsche Ansatz. Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärzte und viele mehr in diesem Sektor Tätige müssen ordentlich ausgebildet, bezahlt und mit ausreichend medizinischen Produkten und Materialien ausgestattet werden. Niemand von uns will Zustände wie in Italien. Kein Arzt in Deutschland soll über Leben und Tod entscheiden müssen. Ich hoffe, dass alle – aber vor allem diejenigen, die das seit Jahren nicht wahrhaben wollen – eines begreifen: dass der Wohlstand einer modernen Gesellschaft nicht nur vom Stahlwerker, vom Autobauer oder vom IT-Spezialisten abhängig ist, sondern dass es im sprichwörtlichen Sinne besonders die Ärzte, die Pfleger und die Krankenschwestern sind, die dafür Sorge tragen, dass wir gesund unseren Tätigkeiten nachgehen können. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Tausende Menschen sind es, die jetzt auf unsere Hilfe angewiesen sind, und zwar nicht erst übermorgen und auch nicht in vier Wochen, denn dann kann es tatsächlich zu spät sein. Deshalb braucht es dringend die Kreditermächtigung in Höhe von 6 Milliarden Euro. So schön es ist, dass sich große Teile der Gesellschaft gerade solidarisch zeigen, aber das Klatschen auf Balkons oder das stete Danke sagen reichen nicht aus. Deswegen – ich mache schon einen Vorgriff auf unseren heutigen Entschließungsantrag – schlagen wir eine Sachseninitiative gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesrat vor. Es ist eine Initiative für einen von der Allgemeinheit bezahlten Urlaub für mindestens zehn Arbeitstage für all diejenigen, die in ihrem Tätigkeitsbereich in Zeiten der Corona-Pandemie intensiv Kontakt mit den Menschen pflegen müssen. Wir wollen dies als Anerkennung und als Dank der Gesellschaft für deren außerordentliches Engagement. Es wäre auch ein Beitrag für die einheimische Tourismusbranche. Apropos Überleben: 60 bzw. 67 % Kurzarbeitergeld klingen vielleicht erst einmal viel. Aber wenn man sich an dieser Stelle den Osten anschaut, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das bei Weitem nicht ausreicht. Es reicht nicht aus, wenn 35 % der vollzeitbeschäftigten Sächsinnen und Sachsen im Niedriglohnsektor arbeiten und nicht einer von ihnen die 1 000-Euro-Grenze an Kurzarbeitergeld erreicht. Selbst für den Normalverdiener ist es eindeutig zu wenig. Deswegen ist es für uns klar: Das Kurzarbeitergeld muss auf 90 % angehoben werden und sollte zum Beispiel ebenso für Minijobber zur Verfügung gestellt werden. Mit dem heutigen Beschluss kommen wir unserer Verantwortung als Politikerinnen und Politiker nach. Aber es ist ebenso unsere Verantwortung, mit dem Geld sorgsam umzugehen. Dabei reden wir über eine vernünftige Verteilung, aber auch darüber, dass es völlig absurd ist, dieses Geld innerhalb von acht Jahren zurückzuzahlen. Hier hätte ich mir von der Koalition deutlichere Signale gewünscht, nämlich wie sie eine Regelung hinbekommt, dass die jetzige Kreditaufnahme nicht in vier oder fünf Jahren dazu führt, dass dann im sozialen Bereich – wir haben es schon oft erlebt, auch hier im Landtag – Kürzungen stattfinden. In diesem Zusammenhang möchte ich für meine Fraktion klar sagen, dass wir bei der Aufstellung der nächsten Haushalte die Einhaltung des sozialen Ausgleichs einfordern werden. Kürzungen im Sozial- und Bildungsbereich darf es nicht geben. (Beifall bei den LINKEN) Wir werden bei den zukünftigen Verhandlungen auf ein ganz anderes Sachsen schauen müssen. Wir werden es nicht wiedererkennen, weil die soziale Infrastruktur nicht mehr die gleiche sein wird. Wir werden ein noch größeres soziales Ungleichgewicht in allen Bereich zu spüren bekommen. Deshalb sind in dieser katastrophalen Situation kluge und wohlüberlegte Entscheidungen genauso wichtig wie zügiges Agieren. Deswegen werden wir aus Verantwortung für die Menschen in diesem Land dem Antrag zur Feststellung der außerordentlichen Notsituation zustimmen. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt ist die Fraktion BÜNDNISGRÜNE am Zuge. Das Wort ergreift Frau Kollegin Schubert.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben gerade in einer Zeit entgegengesetzter Geschwindigkeit. Während sich das öffentliche und gesellschaftliche Leben mit einer Vollbremsung verlangsamte, beschleunigt sich täglich das Ausmaß an Erwartungen und auch an Handlungsnotwendigkeiten für Politik, Verwaltung und diejenigen, die an vorderster Front stehen und denen ich auch im Namen der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion größte Wertschätzung und Dank aussprechen möchte. Es sind die Menschen in der Medizin und im Gesundheitsbereich, die Pflegerinnen und Pfleger, und jene Menschen, die tagtäglich auf ganz unterschiedliche Weise dazu beitragen, andere in dieser Situation gut zu versorgen. Derzeit werden Menschen, zum Beispiel in der Pflege oder im Einzelhandel, als systemrelevant wahrgenommen. Ich hoffe sehr, dass es uns als Gesellschaft gelingt, dieses Bewusstsein auch aus der Krise hinauszutragen. Ich danke allen, die trotz der Einschränkungen und des physischen Abstandhaltens das soziale Miteinander und die Zuversicht behalten. Der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft wird derzeit durch die positiven Kräfte zusammengehalten. Es sind die Kreativität und die neuen Kommunikationsformen, die uns im Moment vor Augen führen, wozu Menschen trotz physischen Abstands fähig und in der Lage sind. Es sind diese positiven Kräfte, die uns helfen, gemeinsam durch die Krise zu kommen. Es sind nicht die destruktiven Kräfte, die heute schon vom Vorsitzenden der AfD-Fraktion zur Schau getragen wurden. (Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Ihr Auftritt, Herr Urban, war würdelos. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Ihr Auftritt ist deutlich infrage zu stellen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Eignet sich eine solche Situation, wie wir sie heute mit der großen Entscheidung, die wir an diesem Tag zu treffen haben, wirklich für eine Generalabrechnung, die gespickt ist mit infamer Heuchelei und (Lachen bei der AfD) kaltblütiger Herzlosigkeit? Ich stelle das infrage. (Zuruf von der AfD) Sie haben das getan, was Sie immer tun, egal, was das Thema ist, nämlich Verachtung, Hass und Spaltung hineinzutragen. (Lachen bei der AfD) Auch das ist der Situation nicht angemessen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU – Zuruf von der AfD) Diese Krise und das, was passiert, führt uns allen vor Augen – ich glaube, jede und jeder spürt das auch für sich –, dass wir in einer außergewöhnlichen Notsituation sind. Die Regierungsfraktionen stellen heute den Antrag auf Feststellung einer solchen Notsituation, um damit als Parlament den Weg freizumachen für die folgenden Maßnahmen, die wir brauchen, um die Pandemie zu bewältigen. Es ist das Parlament, das dafür die Grundlage schafft. Lassen Sie uns das als Abgeordnete heute im Nachkommen unserer Verpflichtung gemeinsam tun. Wir erleben eine historische Landtagssitzung. Die ganze Kraft des Parlaments wird in dieser Sitzung deutlich, denn das Budgetrecht liegt beim Parlament. Hier werden die Grundlagen geschaffen für das weitere Handeln. Wir in Sachsen zeigen, dass in der Krise die Gewaltenteilung nicht auf der Strecke bleibt, sondern dass sie in Sachsen funktioniert. Für mich als Finanzpolitikerin und als Abgeordnete ist der erste Nachtragshaushalt des Freistaates ein wichtiger Meilenstein im sächsischen Parlamentarismus. Er ist das richtige Instrument, um transparent die Veränderungen im Haushaltsplan darzustellen. Wir wollen finanzpolitisch alles Notwendige für Sachsen auf den Weg bringen und gleichzeitig die Aufgaben der Zukunft im Blick behalten. Der Nachtragshaushalt beinhaltet einen Kreditrahmen bis zu 6 Milliarden Euro. Das ist nur möglich, weil wir heute eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot, die uns die Verfassung mitgibt, anwenden können. Wir handeln also im Rahmen unserer Verfassung. Als BÜNDNISGRÜNE stehen wir im Grundsatz zum Neuverschuldungsverbot, denn es entspringt natürlich auch der Logik von Generationengerechtigkeit. Wir sehen allerdings Anpassungsbedarf in den jetzigen Regelungen und wollen uns gemeinsam mit den Koalitionspartnern in den nächsten anderthalb Jahren damit auseinandersetzen und eine mögliche Verfassungsänderung in gebotener Ruhe und mit Sorgfalt angehen. Wir sind jetzt in Sachsen mit einer Pandemie konfrontiert. Im Umgang damit wird es natürlich auch darauf ankommen, dass wir uns von klaren Maßstäben leiten lassen. Es gibt große Herausforderungen, die durch diese Krise entweder verstärkt werden – ich denke dabei an die sozialen Fragen – oder die in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund treten, jedoch dadurch nichts von ihrer Bedeutung verlieren. Hierbei denke ich an die Klimakrise mit ihren globalen Wirkungen und an die weltweiten Fluchtbewegungen mit ihren verheerenden humanitären Folgen. Wir müssen gut aufpassen, dass wir auch in diesen Zeiten nicht den Blick auf die sozialen und ökologischen Fragen verlieren. Ziel ist es, nicht nur jetzt gut durch diese Pandemie durchzukommen, sondern auch danach den Blick nach vorn zu richten. In diesen Tagen – wir erleben das als Abgeordnete überdeutlich – sind die meisten Menschen interessiert an Informationen. Sie haben zum überwiegenden Teil Verständnis für die zeitlich befristeten Einschränkungen, die mit Einschnitten in unser aller Leben einhergehen. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist klar: Diese Beschränkungen sind jetzt notwendig, aber sie sind auch ein spürbarer Eingriff in die Freiheitsrechte, der niemals leichtfertig erfolgen und nur dann, wenn mildere Mittel nicht greifen, angewendet werden darf, um die aktuelle Krise zu bewältigen. Wir spüren natürlich auch die wachsende Unruhe und den Wunsch zur Rückkehr zur Normalität. Diskussionen darüber sollten und werden wir in der gebotenen Sensibilität führen. Ich glaube, es gehört zur Wahrheit dazu, dass wir nach dieser Krise mit Schrammen und Blessuren dastehen werden, und so, wie es bisher war, wird es nicht mehr sein können. Es wird eine Zeit danach geben, und diese wird unsere Aufmerksamkeit, unsere Kraft und unsere Ideen fordern. Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir sind dafür bereit, wenn sich Neues bildet und Bewährtes neu entdeckt. Wir wissen um die Notwendigkeit, mit knapper werdenden Ressourcen sorgsam umzugehen – das ist grüne DNA. (Lachen bei der AfD) Einsparungen erreicht man nicht nur mit Kürzungen. Man erreicht sie auch mit kluger, nachhaltiger Investitionspolitik, zukunftsgewandtem Umbau der Wirtschaft und der Arbeitswelt sowie dem Verständnis, dass ökologisches Handeln dem Prinzip der Ökonomie folgt. Ich gehe davon aus, dass wir alle wollen, dass Sachsen durch die Krise kommt und sich danach neu entfalten und entwickeln kann. Es wird im Moment in bisher ungekanntem Ausmaß in Bund und Ländern vieles auf den Weg gebracht. Mit den Geldern wird das Gesundheitswesen gestärkt – was dringend notwendig ist –, und es werden die sächsische Wirtschaft, Sozial-, Sport- und Kultureinrichtungen und gesellschaftliche Akteure in ihrer Vielfalt unterstützt – Bildung und Wissenschaft nicht zu vergessen. Auch die Kommunen werden wir nicht vergessen. Das muss und wird der nächste Schritt sein. Klar ist: Wir stehen noch am Anfang und haben längst noch nicht alles erfasst. Aber die Botschaft, die auch heute hier von diesem Plenum nach draußen gehen kann, ist: Wir hören euch und wir sehen euch, und wir arbeiten daran, Lösungen zu finden. Die Staatsregierung ist dabei, geeignete Programme aufzulegen, und hat gezeigt – was mich besonders freut –, dass sie in der Lage ist, unter so großem Druck auch eigene Verfahren zu hinterfragen und anzupassen. Viele Mitarbeitende in den Ministerien und Behörden arbeiten seit Wochen unter Hochdruck – und dafür gebührt ihnen großer Dank. Im Landtag werden wir die Arbeit der Staatsregierung, die Maßnahmen und Entscheidungen sorgfältig begleiten; denn 6 Milliarden Euro sind ein Rahmen, der verpflichtet. Die Kontrollfunktion des Parlaments wird auch in Zukunft notwendig sein. In der zweiten Rederunde widme ich mich dem Thema Sondervermögen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Schubert sprach gerade von einer zweiten Rederunde. Wir sind aber noch immer in der ersten, und für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir spannen heute einen kraftvollen Schutzschirm für unser Gesundheitssystem, unsere Kommunen, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für unsere Unternehmen. Wir machen aktuell sehr vieles möglich, um die Auswirkungen der Corona-Krise so gut wie möglich abzufedern. Es geht um Existenzsicherung, denn diese Krise ist eine große Herausforderung für unser Gemeinwesen. Wir machen aber auch im Vergleich zu anderen Ländern momentan vieles richtig. In der Krise zeigt sich: Der deutsche Staat ist besser als sein Ruf. In wichtigen Punkten wurden Gesetze schneller auf den Weg gebracht, als in der Kaufhalle die Klopapierregale aufgefüllt werden konnten – auch in Sachsen. Deshalb danke ich der Staatsregierung, der Staatsverwaltung und den Abgeordneten für die unermüdliche Arbeit in den letzten Wochen; aber auch allen Mitgliedern des Haushaltsausschusses für die konstruktiven Sitzungen und für die wichtigen Anmerkungen der Opposition. Wir alle wissen, die Corona-Krise ist nicht gerecht. Sie trifft die Menschen in ungleichem Ausmaß. Mancher Betrieb profitiert, weil er beispielsweise Desinfektionsmittel herstellt, andere stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Viele Eltern, vor allem alleinerziehende, sind mit der Schulbetreuung und parallelem Homeoffice am Anschlag. Viele geben alles im Job, um unser Gemeinwesen aufrechtzuerhalten – im Konsum oder im Krankenhaus. Andere sind in Kurzarbeit, haben Existenzsorgen, viele Menschen mit kleinem Einkommen sind besonders hart betroffen. Wiederum andere reden von Entschleunigung oder sind gelangweilt – manche wissen auch nichts so recht mit sich anzufangen, hat man den Eindruck. Die Corona-Krise ist nicht gerecht. Deshalb ist es die Aufgabe von uns Abgeordneten und der Regierung, in dieser Krise Dinge zu tun, die möglichst gerecht wirken. Das Kurzarbeitergeld des Bundes verhindert, dass Beschäftigte massenhaft entlassen werden müssen, die Grundsicherung ohne Prüfung für alle zu öffnen, die jetzt schuldlos wegen der Corona-Krise ihren Job oder Aufträge verlieren, ist genau der richtige Weg; denn die Menschen verdienen die Sicherheit, nicht nach ganz unten abzurutschen. In Sachsen dürfen sich nicht die Fehler nach der Bankenkrise 2010 wiederholen. Die damalige Regierung hat den Sozialstaat massiv gekürzt. Es wurde zu wenig in die Zukunft investiert. Die Folgen waren zu wenig Polizisten und zu wenig Lehrer, zu wenig Investitionen in die Digitalisierung und den sozialen Zusammenhalt. Es war Krisenbewältigung auf dem Rücken der kleinen Leute. Damit es jedem klar ist: So etwas hat es in bisherigen Krisen mit der SPD noch nie gegeben, und das wird es mit der SPD auch in dieser Krise nicht geben. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Auch dem lauter werdenden Ruf nach einer Steuersenkung für Spitzenverdiener erteilen wir eine klare Absage. Stattdessen müssen auch starke Schultern ihren Teil der Last tragen, zum Beispiel in Form eines Corona-Solis. (Zuruf von der AfD) – Wir kommen später noch zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. (Zuruf von der AfD: Genau!) Die Krise darf auf jeden Fall nicht dazu führen, dass die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter auseinandergeht. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch: Wir werden in den kommenden Haushalten über Prioritäten sprechen müssen. Die Gesetze, die wir heute beschließen werden, atmen trotzdem einen neuen Geist. Sie zeigen, dass diese Regierung eine andere als 2010 ist. Selbst der Finanzminister hat vergangene Woche deutlich gemacht, dass wir – ich zitiere – „nicht der Versuchung erliegen dürfen, sinkenden Einnahmen auf der Ausgabenseite hinterherzusparen“. Ich danke dem Finanzminister für diese klare Aussage; denn diese Koalition wird es nicht zulassen, dass wir bei Lehrern, bei Polizisten oder beim sozialen Zusammenhalt sparen. Uns geht es mit den vorliegenden Gesetzentwürfen um drei Dinge: um die unmittelbare Krisenbewältigung, um die Folgen, aber auch um einen Konjunkturimpuls. Bei der unmittelbaren Krisenbewältigung stehen Menschenleben, Arbeitsplätze und Unternehmen im Mittelpunkt. Die Folgen der Krise dürfen uns nicht lähmen, sondern wir müssen Maßnahmen ergreifen und investieren, um die Krise wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich abzufedern. Dabei brauchen wir auch eine neue Art der Wertschätzung. In der Krise ist doch jetzt klargeworden – hoffentlich jeder und jedem –, dass die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen von wichtigen Jobs besser werden müssen: im Krankenhaus, in der Kaufhalle oder in den Kitas. Es geht auch darum, mit klugen langfristigen Konjunkturmaßnahmen die Krise zum Aufbruch zu machen. Kurz gesagt: Es geht um einen handlungsfähigen Staat und ein solidarisches Miteinander. Wir haben in den letzten Jahren mühsam dafür gesorgt, dass es wieder mehr Lehrer, mehr Polizistinnen und Polizisten, mehr Geld für den sozialen Zusammenhalt gibt. Diese Erfolge darf und wird uns die Corona-Krise nicht kaputtmachen. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Gerechtigkeit, denn die Menschen in Sachsen sind darauf angewiesen, dass der Staat ordentlich funktioniert. Für all diese Überlegungen brauchen wir vernünftige finanzielle Spielräume. Deshalb lösen wir heute die Schuldenbremse. Ich darf für die SPD sagen: unter der Bedingung, zu einem späteren Zeitpunkt die Regeln zur Rückzahlung der Kredite anzupassen. (Zuruf von der AfD) Denn die Bewältigung der Corona-Krise ist eine Generationenaufgabe. Deshalb wird es auch eine Generation Zeit brauchen, um die Kredite zurückzubezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam werden wir diese Krise meistern. Schon in den letzten Jahren habe ich gesehen, was wir erreichen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen – und das auch noch in die gleiche Richtung. Es war vielleicht nicht immer alles richtig, aber immer mit dem Anspruch versehen, das Beste für Sachsen zu erreichen. Das gilt auch in dieser beispiellosen Krise. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Kollegen Panter, der für die SPD-Fraktion sprach, haben wir das Ende der ersten Runde erreicht. Wir eröffnen die nächste Rederunde. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Herr Kollege von Breitenbuch das Wort; bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Staatsregierung, Ministerpräsident Michael Kretschmer und Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, sind in einer denkwürdigen Präsidiumssitzung des Landtags am letzten Freitag auf das gesamte Hohe Haus – sprich: alle Fraktionen, Herr Urban! – zugegangen und haben dargestellt, dass aus ihrer Sicht die Corona-Krise und ihre Folgen nicht mit dem jetzigen Haushaltsvolumen zu bewältigen sind. Es gibt keine andere Möglichkeit, als über eine temporäre Kreditaufnahme zusätzliche Mittel bereitzustellen, die notwendig sind, um Menschenleben zu retten und zu schützen, unserer sächsischen Wirtschaft Hilfen anzubieten und manch anderes im Lande ebenfalls zu beschirmen. Es ist erstaunlich, wie sich in wenigen Wochen die Blicke verändern und man nun sieht, wer systemrelevant ist und wieder wird. Man spürt regelrecht, wie die Achtung vor der Wirtschaft, unseren Unternehmerinnen und Unternehmern, den vielen Beschäftigten wächst, die dieses Land und seinen Wohlstand sonst täglich erarbeiten und es aktuell nicht können. Und wir erleben eine Erkenntnis in der Politik, wie stark das deutsche Volumen der Wirtschaft – 70 Milliarden Euro jede Woche – und wie klein dagegen die Möglichkeiten des Staates sind. Hier werden aktuell viele Dinge geradegerückt, die über die Jahre des Wohlstands verschoben schienen. Man belastete die Unternehmen und frustrierte diejenigen, die den Karren ziehen. Manche Entwicklung der Globalisierung – Essen von überall, Urlaub überall, Billiges von überall und jederzeit – verblasst aktuell hinter manchem sächsischen Bauernhof, hinter manchem eigenen Kohlekraftwerk, hinter manchem heimischen Arzneimittelhersteller, die in Sachsen arbeiten und ihren Beitrag in unserer Volkswirtschaft erbringen. Eigenständigkeit neu zu definieren – auch das wird unsere Aufgabe in der Landespolitik nach der Krise sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wolfgang Schäuble hat als Bundestagspräsident am 25. März vor der Generaldebatte des Bundestages gesagt – ich zitiere –: „Wir haben heute einen Beitrag dazu zu leisten, dass unser Land und alle, die hier leben und arbeiten, diese Herausforderungen bestehen. Wir stärken die Regierung darin, das Notwendige zu tun, und wir werden gemeinsam beweisen, dass die freiheitliche Demokratie mit ihren Regeln und Prinzipien und auch die föderale Ordnung unseres Staates der Tragweite dieser Krise gewachsen sind.“ Man sagt, in Krisen ist die Exekutive besonders gefordert, aber die parlamentarische Demokratie ist nicht außer Kraft gesetzt. Die heute anstehenden Entscheidungen sind weitreichend: politisch, ökonomisch und auch verfassungsrechtlich. Es sind Entscheidungen zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahren und der Bewältigung seiner Folgen. Solch schwerwiegende Entscheidungen bedürfen heute der Legitimation durch die sächsischen Abgeordneten im Landtag. Es ist in der jetzigen Situation zwingend, hohe Kredite aufzunehmen und damit zum ersten Mal seit der Verfassungsänderung im Jahr 2013 eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot über den Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung als eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen. Für uns als CDU-Fraktion, die wir uns stets einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik im Namen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet fühlen, hat das zu großer Nachdenklichkeit über das Heute und auch das Morgen geführt. Denn Kredite heute bedeuten immer, dass auch die Ausgaben der Zukunft wie Rückzahlung und Tilgung bereits heute in den Blick zu nehmen sind. Es sind meist weniger die Zinszahlungen als vielmehr die Tilgungsraten eines Tilgungsplanes, die die große Zukunftslast darstellen. Dieser Verantwortung können wir uns heute nicht entziehen. Das sind wir uns und unseren Kindern schuldig. Aber wir denken hierbei nicht nur an heute und morgen. Es geht in dieser Notsituation auch um das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament, zwischen Exekutive und Legislative – ein Punkt, den auch der Sächsische Rechnungshof deutlich anspricht. Es geht um das Vorgehen der Regierung in der Krisenbewältigung, indem wir sie zur Kreditaufnahme und zum Zurücklassen des Parlaments, des Haushaltsgesetzgebers, ermächtigen. Es geht auch um Fragen unserer eigenen Verfassung, die in Artikel 5 die Notlage beschreibt, und darum, ob wegbrechende Steuern in den Folgejahren zu Kreditermächtigungen gehören. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio hat uns Dreikönigskirche noch unter dem Eindruck der Folgen der Flüchtlingskrise 2015 dazu etwas Tröstliches gesagt: In einer Krisensituation müsse eine Regierung handeln und bis an die Grenzen gehen können. Die Parlamente und auch die Gesellschaft haben später die Pflicht, die Dinge danach wieder zu ordnen. Liebe Staatsregierung, wir sind dazu bereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die Notwendigkeit, unserer Regierung die Handlungsmöglichkeiten zu geben, die sie benötigen, um das Voranschreiten der Corona-Infektion umfassend zu bekämpfen und die Folgen entschieden anzugehen. Entsprechend weit ist die Ermächtigung der temporären Kreditaufnahmen gefasst, die nicht nur finanzielle Mittel für die Krisenbewältigung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorsieht, sondern darüber hinaus die künftigen Haushalte bei geschätzt verminderten Steuereinnahmen mit rund 4 Milliarden Euro auszugleichen hilft – nicht nur unsere Haushalte, auch die der sächsischen Kommunen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern ein weiterer Rahmen, der sich hier auftut und einer aktiven Regierung Zutrauen und Mut mitgeben soll. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Die Krisenbewältigung darf nicht am Geld scheitern. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme in der Verfassung ist genau für solch einen Fall vorgesehen. Die Realität da draußen, unser geliebtes und in Teilen stillgelegtes Land, zeigt uns die Notwendigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Blick nach vorn gehört aber auch, dass vor der Kreditaufnahme das passiert, was aktuell in vielen Familien, in vielen Betrieben im Land passiert: Man hilft sich zuerst mit dem eigenen Geld, den eigenen Mitteln. Man geht sparsamer zu Werke und schiebt die eine oder andere Anschaffung nach hinten, schraubt die Ansprüche herunter oder verzichtet ganz auf große Investitionen. Genau das muss auch für den Freistaat Sachsen gelten. Für die CDU-Fraktion gilt ein Dreiklang, der zu beachten ist: eigene vitale, nicht trockene Sparsamkeit, eigene Mittel einsetzen und gebrauchen und eine Kreditaufnahme mit Maß und Mitte und möglichst niedriger, als zunächst gedacht. Gerade beim ersten Schritt kommt uns die solide und sparsame Haushaltspolitik in den vergangenen Jahrzehnten zugute, in denen nicht nur der Wiederaufbau nach 1990, sondern auch nach Fluten sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen und vieles mehr durch Mittel, die man immer wieder hatte, gemeistert werden konnten. Diese Sparsamkeit können wir heute nutzen. Uns stehen Eigenmittel in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, von denen wir Teile schon als schnelle Hilfen der Betriebe bis zu zehn Beschäftigten einsetzen konnten; und wir legen 650 Millionen und 75 Millionen Euro direkt in den Fonds ein. Schaden vom Land und seinen Menschen abzuwenden, das ist die Aufgabe, die immer Leitlinie guter Politik ist und bleibt und die auch in diesen neuen und unbekannten Zeiten bewältigt werden will. Niemand weiß, wie teuer es wird, was zu tun ist und wie es endet. Genau deshalb hat Haushaltspolitik zu jeder Zeit die Aufgabe, eine langfristige, solide Finanzierung des Staatswesens abzusichern. Liebe Kolleginnen und Kollege, ich komme zum Schluss. Die sächsische Landesgeschichte hat immer wieder Zeiten erlebt, in denen Staatshaushalte ins Rutschen gerieten. Es waren Krisen, von uns selbst oder von außen ins Land getragene Nöte. Ihre Bewältigung fußte jedoch immer auf einer soliden Finanzpolitik, die, langfristig angelegt, die aufgetretenen Problemlagen abträgt sowie nach und nach wieder Gestaltungsfreiheiten ermöglicht. Wir stehen heute leider vor solch einer historischen Zäsur, die die vergangenen biblischen „fetten Jahre“ mit einem immerwährenden Aufwärts der Finanzen zu beenden scheint. Wir nehmen heute Kredit und wollen diesen in den folgenden Jahren abarbeiten und abtragen. Das ist die anstehende Entscheidung, um heute zu handeln, zu helfen und Schaden von Sachsen abzuwehren. Ludwig Thoma hat gesagt: „Es gibt Berge, über die man hinübermuss, sonst geht der Weg nicht weiter.“ Wir stehen vor zwei Bergen: der Bewältigung der Krise jetzt und dem Abtragen der Lasten danach. Solide Finanzpolitik hat beides im Blick. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege von Breitenbuch. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Zwerg.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Sachsen haben sich die Staatsregierungen der letzten Wahlperioden permanent selbst für ihre solide Haushalts- und Finanzpolitik gelobt. In der Vergangenheit gab es vereinzelt und verzögert Nachbesserungen. Jetzt, in der Corona-Krise, wird jedoch jede zögerliche und halbherzige Nachbesserung bei den Finanzhilfen eine existenzvernichtende Wirkung für viele sächsische Unternehmen entfalten. Doch was Sie bisher in der Corona-Krise getan haben, folgt leider wieder dem altbekannten Muster: Erst einmal abwarten, ob die Rechnung von einem anderen bezahlt wird, und gleichzeitig sparen, bis der Arzt kommt. „Sachsen hilft sofort“ heißt das Programm des Freistaates Sachsen. Dort dürfen Unternehmer Darlehen abrufen und bei größeren Summen verzinste Kredite aufnehmen. Zuschüsse gibt es in Sachsen ausschließlich vom Bund – und auch nur für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. In Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern – um nur einige Länder zu nennen – sieht es anders aus. Hier gibt es auch Landeszuschüsse für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Wir sollten dem Prinzip der Landeszuschüsse folgen, ohne dass diese an eine Kreditaufnahme geknüpft sind, wie es der Wirtschaftsminister gestern verkündet hat. Dafür gibt es ausreichend Gründe. Beispielsweise sind Zuschüsse viel unbürokratischer zu handhaben als Kredite und sie schaffen kein neues Abhängigkeitsverhältnis, sondern gründen ein neues Vertrauensverhältnis. Hilft der Freistaat den mittelständischen Unternehmen nicht mit Zuschüssen, so kommt es zudem zu massiven Wettbewerbsverzerrungen in einer ohnehin existenzbedrohenden Phase. Auch die aktuellen Zahlen der SAB vom 5. April sprechen Bände: Anträge auf Bundeszuschuss: 20 000, Anträge auf Soforthilfedarlehen: 3 700. Meine Damen und Herren der Regierung, der Mittelstand ist auch in Sachsen der größte Arbeitgeber und zahlt die meisten Steuern, und das seit Jahrzehnten. Geben Sie dem Mittelstand jetzt etwas davon zurück und brechen Sie ihm nicht das Rückgrat! (Beifall bei der AfD) Herr Staatsminister Dulig, Sie haben die Seele des Unternehmers nicht verstanden und werden sie wohl auch nie verstehen. Ich halte Sie nicht für fähig, Ihrem Amt entsprechend die sächsische Wirtschaft in gebotener Weise in dieser Krise zu unterstützen. (Beifall bei der AfD) Herr Ministerpräsident, stellen Sie dem Wirtschaftsminister einen erfahrenen und kompetenten Unternehmer zur Seite! Dann wird das auch was. (Beifall bei der AfD) Tun Sie endlich etwas für den sächsischen Mittelstand; andernfalls wird es für den Freistaat in Zukunft richtig teuer. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. – Jetzt könnte erneut DIE LINKE sprechen. – Ja. Herr Kollege Brünler, bitte; Sie haben das Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von meinen Vorrednern schon viel davon gehört, wie außergewöhnlich die aktuellen Zeiten sind – so außergewöhnlich, dass wir, wenn wir heute über die haushalts- und finanzpolitische Antwort des Freistaates Sachsen auf die CoronaKrise sprechen, feststellen müssen, dass dazu sogar in der sächsischen CDU jahrelang gehegte Dogmen über Bord geworfen wurden. So wurde die schwarze Null, jahrelang der ultimative Selbstzweck des Regierungshandelns, als untauglich aufgegeben, da sich nun in der Krise erweist, dass sie in dieser Form nichts anderes als eine Gefahr für die Zukunftsperspektiven der heimischen Wirtschaft und die gesamtgesellschaftliche Stabilität ist. Dazu haben Sie heute einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Auch das ist ein Novum und ein Tabubruch in der jüngeren Geschichte des Freistaates. Ich will nicht darauf herumreiten, dass fast alle anderen Länder deutlich schneller waren oder dass wir als LINKE das schon letzten Monat gefordert hatten. Das wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Lage kleinlich. Wir finden es gut und richtig, dass wir heute endlich darüber debattieren können und endlich die Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können, auf die derzeit so viele Menschen warten, denen aufgrund der zum Schutz vor dem Coronavirus verhängten Maßnahmen innerhalb weniger Tage die wirtschaftliche Existenz weggebrochen ist. Und – dieser Seitenhieb sei mir erlaubt – wenn man die Schnelligkeit betrachtet, mit der die Schutzmaßnahmen durchgesetzt wurden, dann zeigt die aktuelle Situation bundesweit deutlich, dass Politik, wenn sie entschlossen ist, auch handeln kann und dass sie dabei – das zeigt die heutige Debatte – in der Lage ist, große Summen zu mobilisieren, um diese Handlungen zu begleiten. Bei anderen Problemen, wie der Energiewende oder der digitalen Infrastruktur, wären wir mit Sicherheit deutlich weiter, wenn wir in der Vergangenheit nur einen kleinen Teil dieses Tatendrangs ebenso an den Tag gelegt hätten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte nichts davon, außerhalb von Not- und Krisenzeiten ohne Rücksicht durchzuregieren. Ich will beileibe keine ungarischen Verhältnisse, in denen sich inzwischen innerhalb der EU unter dem Corona-Deckmantel ganz offen eine Diktatur herausgebildet hat und der Rechtsstaat de facto suspendiert ist. Ich bin froh, dass hier im Parlament, außer vielleicht ganz am Rand – oder soll ich lieber sagen: quasi am Flügel –, darin Konsens besteht. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) Aber zwischen Eilentscheidungen innerhalb weniger Tage, bei denen finanzielle Auswirkungen zunächst richtigerweise keine erkennbare Rolle spielen, und einem jahrelangen Verschleppen, wobei Lösungen zugunsten des Status quo mit Verweis auf die Kosten oder aber den Markt ausgesessen werden, liegen doch Welten. Lassen Sie mich zu den hier vorliegenden Anträgen der Staatsregierung zurückkommen. Ich habe bereits gesagt, dass wir es begrüßen, dass die Staatsregierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat. Aber wir sehen dabei im Detail durchaus auch Kritikpunkte. Es ist richtig, dass bei dem, was an Folgekosten auf uns zukommt, vieles noch im Ungewissen ist. Keiner kann aktuell die Dauer der Krise abschätzen. Keiner kann die Höhe des Wirtschaftseinbruchs seriös vorhersagen. In beiden Fällen gehen die Prognosen weit auseinander. Trotz dieser Unsicherheit unterstellen wir der Staatsregierung, dass die heute im Raum stehende Summe von insgesamt 6 Milliarden Euro nicht einfach gewürfelt wurde, sondern dass ihr konkrete Bedarfsabschätzungen und Szenarien zugrunde liegen. Wenn dem so ist, dann hätte sich das durchaus im Nachtragshaushaltseinzelplan konkret darstellen lassen. Unwägbarkeiten wären über eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titel herstellbar gewesen. Mit dem hier eingeschlagenen Weg des Sondervermögens herrscht weitestgehende Intransparenz, wofür die Gelder letztlich ausgegeben werden sollen bzw. welche die zugrunde liegenden Krisenszenarien waren und sind. Stattdessen steht zunächst nur eine „gewaltige Summe“ von 6 Milliarden Euro im Raum. Das schafft erst einmal den Eindruck: Die Regierung handelt, und hier wird ein ganz großes Rad gedreht. – In der Tat: Das Rad ist groß. Aber dennoch wecken Sie Erwartungen, die Sie letztlich nicht werden einlösen können. Es ist noch unklar, wer alles profitieren wird. Sie wecken mit dieser Summe auch falsche Erwartungen, da nicht die gesamten 6 Milliarden Euro für Konjunktur und Hilfspakete verwendet werden sollen. Bereits jetzt sind rund zwei Drittel des Sondervermögens zum Ausgleich der zu erwartenden Steuerausfälle reserviert. Auch dieses Problem muss man angehen. Aber man sollte Steuerausgleichs- und Hilfspakete nicht vermengen, nur um möglichst spektakuläre Summen präsentieren zu können; denn eigentlich hat die Verfassung des Freistaates Sachsen hier zwei getrennte Vorschriften: zunächst einmal nach Artikel 95 Abs. 5 eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen. Das sind im Kern die notwendigen Hilfspakete im Zuge der Corona-Krise. Wenn man Ihren Gesetzentwurf im Detail liest – ich bin dem Finanzminister dankbar, dass er das heute zum ersten Mal so klar gesagt hat –, würden wir von einem Hilfspaket in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sprechen. Das ist immer noch gewaltig, aber trotzdem ein Unterschied. Im Artikel 95 Abs. 4 der Verfassung ist ein separates Verfahren geregelt, um konjunkturbedingte Steuereinbrüche durch Kredite abfedern zu können. Das entspricht, wie gesagt, dem Großteil der von Ihnen derzeit als Hilfspaket verkauften Kreditermächtigung. Mit der Kritik, dass der hier eingeschlagene Weg nicht wirklich transparent und verfassungsrechtlich zumindest grenzwertig ist, stehen wir nicht allein. Im Sinne eines transparenten Verfahrens muss das durch Steuermindereinnahmen zu erwartende Einnahmendefizit im Rahmen des Haushaltsverfahrens separat abgebildet werden. Der Rechnungshof hat seine ähnlich lautenden Bedenken in einer Stellungnahme geäußert. Aber es gibt noch einen Passus im Artikel 95 der Verfassung, den Sie aktuell sehr genau nehmen. Wir haben Bedenken, ob diese Regelung die Finanzkraft des Freistaates in den Folgejahren nicht überfordern bzw. massive Bremsspuren hinterlassen wird. Vor dem Dogma der schwarzen Null ist festgeschrieben, dass Kreditaufnahmen, gleich, in welcher Höhe, mit einem Tilgungsplan zu versehen sind – so weit, so gut –, der jedoch eine Tilgungsfrist von höchstens acht Jahren vorsieht. Sie haben sich aktuell vorgenommen, nach zwei Jahren zu beginnen und dann in sechs Jahren alles abzuzahlen. Wir sprechen von einem Betrag, der fast einem Drittel des Jahreshaushaltes entspricht. Dem ebenfalls in der Verfassung verankerten Gebot zum sozialen Ausgleich bei der Haushaltsaufstellung kann so in keinster Weise Rechnung getragen werden. Wenn wir nicht den Mut finden, die in der Verfassung wider alle ökonomische Vernunft festgeschriebenen Tilgungsfristen zu revidieren, dann werden wir ab 2023 Sparhaushalte mit massiven Kürzungen in fast allen Bereichen – inklusive Personal – haben. Ich erinnere Sie nur an die Debatten zu fehlenden Lehrern und fehlenden Polizisten in der letzten Legislaturperiode. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass wir die Ausführungen des Kollegen Hartmann, aber auch der Kollegin Schubert und des Kollegen Panter mit großer Aufmerksamkeit verfolgt haben und uns Diskussionen darüber, inwieweit die Verfassung tatsächlich revidiert werden muss, in den nächsten Monaten nicht verschließen werden. Im Gegenteil: Wir sind dazu bereit und fordern Sie ausdrücklich dazu auf. Lassen Sie mich einige Worte dazu verlieren, welche Maßnahmen wir aus dem Sondervermögen zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum sozialen Ausgleich für geboten halten, auch wenn unser Antrag dazu in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss von der Regierungskoalition abgebügelt wurde. Es bleibt dabei, dass im Moment in den Hilfsprogrammen eine riesige Lücke klafft. So gibt es auf der einen Seite Unterstützung für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Obwohl die momentan vom Freistaat Sachsen eingeräumten Hilfskonditionen entgegen der Verlautbarung des Wirtschaftsministers offenkundig doch nicht übermäßig attraktiv sind, musste dieser im Wirtschaftsausschuss selbst einräumen, dass die Nachfrage nach den Bundesmitteln die Nachfrage nach dem sächsischen Hilfsprogramm bereits nach wenigen Tagen um ein Vielfaches übertraf. Aber auch das Bundesprogramm konnte bisher die Lücken nicht schließen; denn auf der anderen Seite setzen diese Bundesprogramme erst wieder bei größeren Unternehmen ab 250 Beschäftigten und ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz an. Dazwischen liegen gerade in Sachsen viele Unternehmen, die schnell Hilfe brauchen. Gerade Gastronomieund Beherbergungsgewerbe, bei denen sich die Betroffenheit durch sämtliche Unternehmen zieht, liegen in dieser Größenordnung. Sie bekommen derzeit keinerlei Angebote, abgesehen vom Kurzarbeitergeld, das sie trotzdem erst einmal, ohne dass sie Einnahmen haben, selbst vorschießen müssen. Analog zum Bundesprogramm muss es nun auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten einen sächsischen Wirtschaftsstabilisierungsfonds geben, und die bisher vom Freistaat in Aussicht gestellten Soforthilfekredite sollten nicht nur – wie übrigens in allen anderen Ländern – in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden – und das auch für Mittelständler mit über zehn Mitarbeitern, unabhängig von ihrer Umsatzsumme. Wir müssen auch an die Vereine und Verbände denken. Wir müssen die Programme für sie öffnen, deren aktives Leben zwar zum Stillstand gekommen ist, die aber dennoch nach wie vor laufende Kosten haben. Wenn wir hier nicht handeln, wenn nicht bald etwas passiert, dann wird in einem halben Jahr ein großer Teil unserer heimischen Vereinslandschaft schlichtweg nicht mehr existieren. Wir denken auch an die abhängig Beschäftigten. Das Kurzarbeitergeld sollte aus Landesmitteln auf 90 % oder zumindest den Mindestlohn erhöht und auf Menschen mit Minijob ausgeweitet werden. Eltern mit Verdienstausfällen sollten für die Dauer der Kinderbetreuung Lohnzuschüsse bekommen. Auf Hartz-IV-Leistungen und Leistungen der Grundsicherung im Alter sollten während der Pandemie monatlich pauschal 200 Euro als Pandemiezuschlag gezahlt werden. Das sind übrigens – das sei an dieser Stelle für das Protokoll noch einmal bemerkt – Vorschläge, die vom selbsternannten „Anwalt des kleinen Mannes“ am rechten Rand vorgestern im Wirtschaftsausschuss als „kommunistischer Umverteilungsunsinn“ bezeichnet wurden. Als letztes Beispiel aus unserem – wie gesagt, im Wirtschaftsausschuss von Koalition und AfD leider abgelehnten Antrag –: Gerade diejenigen, die momentan unter Gefährdung ihrer Gesundheit die Grundversorgung und das öffentliche Leben sicherstellen, die Beschäftigten in der Pflege, in Gesundheitsberufen und im Einzelhandel, die plötzlich von allen als systemrelevant bezeichnet werden, arbeiten viel zu oft ohne Tariflohn und im Niedriglohnbereich. Es ist zwar schön, sich für sie einmal in der Woche zum Klatschen oder Singen auf den Balkon zu stellen, und immer wieder diskutierte einmalige Prämienzahlungen als Dankeschön für ihre derzeitige Arbeit sind nett, aber sie greifen nicht das Grundproblem an: dass sie schon seit Jahren unzureichend entlohnt werden. Hier muss der Wirtschaftsminister seine Spielräume nutzen und sämtliche Tarifverträge in diesen Bereichen für allgemeinverbindlich erklären. Das wäre eine echte Anerkennung und dauerhafte Hilfe, auch wenn diese Menschen mit ihrer Arbeit nach Corona nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommt erneut die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zu Wort. Bitte, Frau Kollegin Schubert.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung beantragt heute die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Folgen der Pandemie. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen das, und wir erachten diesen Corona-Bewältigungsfonds als das richtige Instrument. Der Fonds wird klar auf diesen Zweck begrenzt. Er ist auch zeitlich begrenzt. Das ist das, was ein Sondervermögen ausmachen sollte. Für das Sondervermögen selbst wird eine Kreditermächtigung mit einem Höchstbetrag von 6 Milliarden Euro ausgesprochen. Das sind die Kosten, die zum einen zur Bewältigung der in der Krise entstehenden Mehrausgaben genutzt werden. Zum anderen dienen sie dazu, die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren. Das ist von Anfang an vonseiten der Staatsregierung sehr klar kommuniziert worden. Ich kann die Intransparenz, die Herr Brünler zum Vorwurf gebracht hat, nicht erkennen. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik, und wir wissen, dass wir die Schulden zurückzahlen werden. Allerdings gilt es, die Fehler, die nach der Pleite der Landesbank gemacht wurden, indem massive Kürzungen in den Bereichen erfolgten, die sich bis heute auswirken, nicht zu wiederholen. Das ist mit uns BÜNDNISGRÜNEN nicht zu machen. Wir wissen und wir bekennen uns dazu, dass in den nächsten Jahren eine maßvolle Ausgabenplanung und kluges Investieren angesagt sind; denn 6 Milliarden Euro sind für Sachsen richtig viel Geld. Das Parlament ist so stark wie noch nie zuvor bei einem Sondervermögen eingebunden. Die Regierungskoalition legt heute noch einen eigenen Entschließungsantrag vor, in dem die parlamentarische Beteiligung nochmals gestärkt wird. Wir stehen als GRÜNE hinter diesem Sondervermögen und halten es für richtig, die Ausgaben, die Coronabedingt entstehen, in einem Rechnungskreis darzustellen. Lassen Sie mich meinen Beitrag zur Generalaussprache mit einem Zitat beenden, das in der Tradition der österlichen Zuversicht steht. Das habe ich auf einer Ofenkachel in der Görlitzer Nikolaivorstadt gefunden. Ich finde, das Osterfest, das unmittelbar vor der Tür steht, wirkt in dieser Zeit nahezu symbolisch. „Das Gestern war trübe, das Heute klärt sich, und das Morgen soll leuchtend sein.“ Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt käme die SPD. Sie hat keinen Redebedarf mehr angemeldet. Wir können also jetzt zu einer dritten Rederunde schreiten. Bitte, für die CDU-Fraktion ergreift Kollege Patt das Wort.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für einen Teil der Bürgerschaft sprechen, der sich fragt, ob wir in der Krise ausreichend diszipliniert mit Ausgaben umgehen, und der sich auch sorgt – das teile ich –, ob der Kredit in dieser Größe sinnvoll und notwendig ist. Wir haben den Aufbau nach 1989 mit einer Kreditierung von 12 Milliarden Euro erreicht. Wir haben seit 2006 als erstes Bundesland insgesamt rund 2 Milliarden Euro zurückgeführt und sparen jedes Jahr noch Hunderte Millionen als Vorsorge für die zugestandenen Pensionen an die Beamten ein, die auch Lasten der Zukunft sind. Jetzt erhöhen wir diesen Betrag um 6 Milliarden Euro. Ja, es ist ein Notstand. Aber ist der Weg in so hohe Schulden der richtige Weg? Die Verfassung spricht etwas ganz deutlich aus: das Schuldenverbot. Das ist eine andere Aussage, als die SPD-Kollegen das mit einer Schuldenbremse interpretieren, die wir lösen müssten. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, von einem Verschuldungsverbot für besondere Krisensituationen zu sprechen. Das haben wir damals eingeräumt. Das war mir sehr wichtig; und es war allen wichtig, die daran beteiligt waren, als wir 2013 die Verfassung geändert haben. Das bedeutet für mich, Freiheit zu schaffen. Freiheit zu schaffen heißt Selbstbeschränkung, heißt, Verantwortung zu tragen. Deshalb ist die Frage, wofür wir die Kreditmittel ordentlich ausgeben. Wofür ist es als Erstes notwendig? Für eine medizinische Ausrüstung und Versorgung und als Zweites für ein Durchtragen von Unternehmen, von Kultur, Vereinen und von Kommunen. Das Problem wird in den nächsten Jahren sein – ich bitte uns alle sehr darum, achtzugeben –, was im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung wirklich benötigt wird. Das ist mehr oder weniger beliebig definierbar. Aber es ist genauso wenig alles leistbar, wie es definierbar ist; denn die Lasten können ja nur verteilt werden. Der Staat muss handlungsfähig bleiben. Er kann Defizite nicht ausgleichen, die die Wirtschaft und die Privaten in dieser Situation haben, sondern umgekehrt: Der Staat lebt von der Wirtschaft und von den Privaten sowie von deren Steuerkraft und schafft damit Bildung, Sicherheit, Infrastruktur, Administration und anderes. Aber umgekehrt kann es nicht funktionieren, so groß die Wünsche sind und so sehr ich Verständnis dafür habe. Also werden wir gemeinsam und solidarisch mit den Opfern, den medizinischen und den wirtschaftlichen, umgehen, und zwar mit denen, die das selbst nicht schaffen können. Dafür brauchen wir einen starken Staat und kein verschuldetes Lasttier. Dafür haben wir Rücklagen geschaffen. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ 5,2 Milliarden Euro lagen am 31.12.2019 in bar zurück und etwa 600 Millionen Euro nicht verwendete Mehreinnahmen aus dem Haushalt 2019. Das ergibt zusammen 5,8 Milliarden Euro. Wir haben circa 2,5 Milliarden Euro in Haushaltsausgabenresten. Man kann sich fragen, was davon entbehrlich ist. Wir haben nach der Verfassung einen Generationenfonds aufgebaut, an den wir nicht herangehen und der uns in Zukunft auch zur Reduzierung von Schuldenlasten dienen wird. Aber ein Kredit ist nach der Verfassung Ultima Ratio. Das müssen wir sehr ernst nehmen. Auch die Unternehmen fragen und sagen, sie wollen lieber einen Zuschuss und keinen Kredit, weil sie genau wissen, dass man einen Kredit irgendwann erwirtschaften muss. Das ist eine Binsenwahrheit. Warum sollen wir im Staat anders damit umgehen? Wenn wir richtig hineinschauen, dann haben wir heute 2,1 Milliarden Euro Kassenverstärkungskredite ohnehin schon als Möglichkeit. Es stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit der Ermächtigung um, 6 Milliarden Euro Kredit zu heben? Das Notwendige tun, aber nicht alles Mögliche versuchen. Wenn wir in einem solchen Bild bleiben: Wir fahren auf Sicht, aber wir stochern nicht im Nebel. Man braucht Reserven an Bord. Wir sind uns nicht ganz einig, wie viel wir brauchen. Das kann man nicht genau sagen. Aber den Anhänger – das möchte ich noch einmal sagen – wollen wir uns nicht zu vollladen, sondern unseren Kompass bewahren, Generationengerechtigkeit zu schaffen. Generationengerechtigkeit zu schaffen war die Grundlage für die Verfassungsänderung. Zu dieser Generationengerechtigkeit möchte ich noch etwas sagen: Nachher ist man klüger. Nachher können wir sagen, ob das der richtige Weg war. War es klug, dass wir entschieden haben, der Staatsregierung viele Freiheiten zu geben? Ist es klug aus unserem Gedanken des Budgetrechts des Landtags heraus? Das wird sich im Vollzug zeigen. Das liegt an uns. Strengen wir uns für die Tilgung an! Ich teile manche Gedanken nicht, die heute geäußert wurden. Es ist in meinen Augen keine Generationenaufgabe, diese Lasten abzuarbeiten, sondern es war unsere Entscheidung, wie wir unsere Kliniken medizinisch ausstatten, welche Vorräte an Schutzkleidung wir haben und, und, und. Es ist auch unsere Entscheidung gewesen, welche Maßnahmen wir veranlassen, wie lange ein Lockdown auszuhalten ist. Das ist unsere Entscheidung, die wir vom medizinisch Notwendigen ableiten; denn darum geht es in erster Linie. Aber diese Ergebnisse unserer Entscheidungen von der nächsten Generation bezahlen zu lassen finde ich nicht in Ordnung. Es wird immer Gründe geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir das seit Bestehen der Bundesrepublik erlebt haben, dass man den Gürtel nicht enger schnallt. Es wird immer Gründe geben, warum man Kredite nicht zurückzahlen möchte. Sachsen hat das mit wenigen anderen Bundesländern in den letzten Jahren vorbildlich getan. Es hat uns genutzt. Wir müssen die Schulden vollständig zurückzahlen. Es gibt für einen Staat in unserer Dimension und in unserer Bedeutung keinen Tilgungserlass. Schulden zurückzuzahlen bedeutet entweder Steuern, im Zweifel mehr Steuern, oder auch Inflation. Aber wir haben einen Bonus, wenn wir Schulden zurückzahlen. Der Bonus ist, dass wir mit einer niedrigen Zinslast mehr ausgeben können. Sachsen konnte das immer. Wir haben nicht weniger ausgegeben und uns kaputtgespart, sondern wir haben mehr ausgegeben als andere Bundesländer, bei denen man immer erst den Zinsaufwand und die Pensionsausgaben abziehen muss. Wenn man dann schaut, was netto ausgegeben wurde, dann hat Sachsen immer – klug – mehr gehabt. Warum? Weil wir auf Schulden bestmöglich verzichtet haben. So verstehe ich auch den Ministerpräsidenten und den Finanzminister, dass wir das in Zukunft tun wollen. Aber wir haben auch Fehler gemacht. Wir haben zum ersten Mal einen Haushalt bekommen, bei dem es keinen Stellenbericht gab, der ausweist, wie die Personalausgaben und die Personalstellen in anderen Bundesländern sind. Das hätte uns gezeigt, dass wir historisch schon immer viel Personal haben, aber auch 30 Jahre nach der Wende noch. Immer dann, wenn man ins Einzelne geht, kann man genau begründen, warum diese oder jene Personalstelle notwendig ist. Aber dann muss man sich fragen, wie andere mit weniger Personal die Arbeit machen. Diese Personalkosten zu decken, die gewaltig anwachsen und auch bei beamtetem Personal mit der Abfinanzierung von Pensionszusagen verbunden werden, das müssen wir aushalten. Das wird unseren Haushalt deutlich ausbauen. Dies schafft heute schon Lücken, die wir mit dem Griff in Rücklagen geplant ausgeglichen haben, aber zukünftig vielleicht nicht ausgleichen können. Da müssen wir überall ran. Wir haben ohne die Coronavirus-Folgen konjunkturelle Lücken von 600 Millionen Euro, stark wachsend. Ich folge dem Arbeitskreisvorsitzenden und Sprecher Georg-Ludwig von Breitenbuch und anderen in unserer Fraktion: Erstens die Rücklagen einsetzen, zweitens die Reserven überprüfen, drittens den Gürtel enger schnallen. Das würde die Gemeinschaft der Bürger verstehen, denn sie schnallen schon jetzt alle ihren Gürtel enger. Wir können nicht so viele Löcher ausgleichen, wie dort an Wünschen oder an Notwendigkeiten bestehen. Es wäre falsch, wenn wir die Ausgaben weiterlaufen lassen wie bisher. Der Bürger versteht sehr wohl, wenn wir Einschränkungen bei unseren Zusagen zur Wahl machen, weil wir heute in einer anderen Situation sind. Wir dürfen auf manches verzichten. Wir dürfen auch manches verschieben, auch an Investitionen. Aber die Investitionen sind wichtig; denn sie statten unseren Freistaat mit einer Infrastruktur aus. Ich möchte nicht – damit komme ich zum Abschluss –, dass wir 2023, wenn die Möglichkeiten vorbei sind, unseren Haushalt mit Kreditmitteln auszugleichen, abstürzen. Dafür werden wir gemeinsam Sorge tragen müssen. Ich wünsche der Staatsregierung und uns als Parlament Glück dazu. Das brauchen wir. Wir haben nicht alles in unserer Hand. Ostern lehrt uns das, aber auch, dass wir Hoffnung haben dürfen. Ich wünsche uns, dass wir keine zweite Viruswelle erleben, die uns medizinisch beansprucht. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen. Ich wünsche uns, dass wir die Wirtschaft, die Vereine, die Kommunen durchtragen und bald lockern und beenden können; denn die Sehnsucht der Menschen nach Nähe ist nicht durch Digitalisierung ersetzbar. Und ich wünsche mir auch, dass die Wirtschaftsweisen recht haben, wenn sie voraussagen, wir schrumpfen vielleicht um 4,2 % in der Wirtschaft in diesem Jahr, und wir steigen wieder um 5,8 % in 2021 an; denn dann könnten wir sehr schnell zur Ausgabendisziplin zurückkehren. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam beschreiten! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Patt für die CDU-Fraktion. – Jetzt spricht erneut die AfD-Fraktion. Herr Kollege Barth, bitte.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um auch ein Bild zu zeichnen: Als ich den vorliegenden Nachtragshaushalt gesehen habe, musste ich unwillkürlich an eine Ketchupflasche denken. Wenn man sie öffnet und schüttelt, kommt erst einmal nichts oder wenig heraus, und wenn man kräftiger schüttelt, kommt alles auf einmal heraus. (Unruhe) Eine Ketchupflasche ist eine gute Analogie zum Handeln der Regierung: Erst tut sich wochenlang nichts, und dann verfallen Sie in Aktionismus: (Beifall bei der AfD – Unruhe) zunächst sofortige Hilfe für Kleinunternehmen, mehr als 13 000 Anträge bis jetzt bei der SAP und bereits 4 000 Anträge abgearbeitet. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die den Mittelstand, also das Herz unserer sächsischen Wirtschaft, bilden, erhielten als Zuschüsse erst einmal nichts. In der vergangenen Woche bat der Ministerpräsident am Freitag den Landtag, ein Sonderpräsidium einzuberufen, um dort seine geplanten Maßnahmen vorzustellen. Das ist ein historisch einmaliger Vorgang, dennoch viel zu spät; denn der Bund und die meisten anderen Bundesländer hatten zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Nachtragshaushalte verabschiedet. Dieses Versäumnis versucht die Sächsische Staatsregierung nunmehr in einer Hauruckaktion auszubessern. Statt auf den Landtag und auf alle in ihm vertretenen Fraktionen zuzugehen, (Zuruf von der SPD) versuchen Sie, uns mit nicht durchdachten und mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwürfen zu überfahren. Wir denken, die Regierung sollte mit diesem Hohen Haus anders umgehen. Wieso halten wir aber Ihre Gesetzentwürfe für nicht durchdacht? Die Anzahl der Änderungen im Nachtragshaushaltsgesetz für das laufende Haushaltsjahr mögen überschaubar sein, die Beträge sind jedoch gewaltig. Sie wollen Kredite in Höhe von 6 Milliarden Euro aufnehmen. Dies entspricht fast einem Drittel des diesjährigen Haushaltes. Durch diese Kreditaufnahme erhöhen wir die Verschuldung des Freistaates um 50 % auf dann fast 17 Milliarden Euro. Eine solche Kreditermächtigung stellt eine finanzpolitische Hypothek dar, die den Freistaat Sachsen im gerade angebrochenen Jahrzehnt schwer belasten wird. Haben Sie etwa die Folgen des Sachsen-LB-Debakels schon vergessen? Im Jahr 2008 musste der Freistaat seine Landesbank notverkaufen und Garantien in Höhe von 2,75 Milliarden Euro leisten. Die Folgen waren für die Sachsen in den Jahren danach deutlich zu spüren. Der von Ihnen nun geforderte Kreditrahmen ist mehr als doppelt so hoch. Mit Blick auf die haushalterischen Folgen bekomme ich, ehrlich gesagt, Bauchschmerzen. Ab 2023 wird uns jährlich 1 Milliarde Euro fehlen. Wo sparen Sie dann, meine Damen und Herren? Im Straßenbau? Im ÖPNV? Beim Breitbandausbau oder bei Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen? Wollen Sie etwa erneut Personal abbauen, wie es die Regierung Tillich bei Polizei und Lehrern versucht hat? Das ging schief. Wäre es nicht klüger, bereits jetzt Einsparpotenziale zu nutzen? (Beifall bei der AfD) Einige Beispiele für die Skeptiker in den CDU-Reihen: Die geplanten Ausgaben von 800 000 Euro für überregionale Konferenzen und Arbeitskreise im Bereich des Umweltministeriums wird es in diesem Jahr definitiv nicht geben. (Beifall bei der AfD) Auch bei der Kampagne „So geht sächsisch“ ließen sich bis zu 6,8 Millionen Euro einsparen. Auch die in Höhe von 860 000 Euro geplanten Repräsentationskosten des Freistaates ließen sich in diesem Jahr aufgrund der Einschränkungen zum größten Teil einsparen. Bei Projekten von angeblich überregionaler Bedeutung wären Einsparungen bis zu 2 Millionen Euro möglich. (Zuruf von der CDU) Im Vergleich zu dem, was man einsparen würde, wenn man alle vollziehbar Ausreisepflichtigen außer Landes brächte und sowohl die Förderung von Windkraftanlagen als auch die Förderung der Elektromobilität auf ein gesundes Maß zurückführte, ist das von mir Vorgetragene jedoch Kleinvieh. Jedoch hierzu fehlt Ihnen der Mut. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich haben Sie bislang nur in einem Bereich Einsparungen beschlossen. Bei den Personalausgaben wollen Sie immerhin 265 Millionen Euro weniger ausgeben, also in der Größenordnung, die dort in den letzten Jahren nicht ausgegeben wurde. Uns ist natürlich auch klar, dass die wegbrechenden Steuereinnahmen und die durch die Pandemie gerechtfertigten Mehrausgaben nicht komplett gegenfinanziert werden können. Das erwarten wir auch nicht von Ihnen. Sie versuchen es jedoch nicht einmal. Ebenso unverständlich ist für uns, wieso Sie die Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 1,6 Milliarden Euro nicht zur Krisenbewältigung heranziehen. Zuzüglich des Überschusses aus dem vergangenen Jahr von 650 Millionen Euro haben sich dort Reserven von insgesamt 2,2 Milliarden Euro angesammelt. Davon entnehmen Sie jedoch laut Ihrem Nachtrag nur 900 Millionen Euro. 1,3 Milliarden Euro verbleiben nach Ihrem Entwurf in der Haushaltsrücklage. Dabei wäre die Haushaltsrücklage jetzt einzusetzen, und zwar in voller Höhe und vorrangig vor einer Kreditaufnahme. (Beifall bei der AfD) – Ich bin noch nicht fertig, es geht weiter. Außerdem liegen im aufzulösenden Garantiefonds – daran möchte ich auch erinnern – noch 86 Millionen Euro. Mit der vollständigen Auflösung der Personalausgabenrücklage in Höhe von 246 Millionen Euro hätten Sie eine weitere Viertelmilliarde Euro zur Verfügung. Dann wäre da auch noch der Asyl- und Flüchtlingshilfefonds. Dort lagen zum Ende des vergangenen Jahres noch 263,2 Millionen Euro herum. Allein damit würde sich die Kreditermächtigung um insgesamt 1,9 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro verringern lassen. Wer glaubt, dass damit die Schatztruhen des Freistaates Sachsen vollständig geplündert wären, der irrt; denn der Finanzminister hat im Einzelplan 15 noch weitere 95 Millionen Euro an Verstärkungsmitteln herumliegen. Einige Millionen ließen sich auch aus dem Grundstock entnehmen. Schulden zu machen, obwohl man noch Reserven hat, ist haushaltspolitischer Irrsinn. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz der angesprochenen Mängel hat für uns der Schutz der Gesundheit unserer Bürger oberste Priorität. Die Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft kommt sofort danach. Deshalb haben wir uns schweren Herzens entschlossen, Ihrem Nachtragshaushalt zuzustimmen. (Zuruf von der CDU: Oh!) Wir erwarten jedoch, dass Sie den Haushaltsplan und die Finanzplanung auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Die rot-grünen Wunschträume aus dem Koalitionsvertrag sind durch die Corona-Krise ohnehin geplatzt. (Beifall bei der AfD) Es kann und darf nicht sein, dass die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise einseitig den Sachsen der nächsten Generation aufgebürdet werden sollen, nur damit der eine oder andere neue Minister sich und der Ideologie seiner Partei trotz wirtschaftlichen Niedergangs ein Denkmal setzen kann. (Lachen und Beifall bei der AfD) Die Befriedigung koalitionsinterner Rivalitäten durch Einsatz von möglichst viel Steuergeld darf nicht wichtiger sein als die Zukunft unseres Freistaates und seiner Bürger. (Zuruf von der CDU: Die Existenz von Menschen, Herr Barth!) Wir werden Ihnen daher in Zukunft noch genauer, als Sie es von uns schon gewohnt sind, auf die Finger schauen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU: Oh!) Nun noch einige Worte zu dem Corona-Bewältigungsfondsgesetz. In Sachsen gibt es Neben- und Schattenhaushalte in einer Anzahl von 45. Der Sächsische Rechnungshof kritisiert das seit vielen Jahren. Die Zuführung und Zuschüsse binden bereits jetzt 18 % der Gesamtausgaben eines jeweiligen Haushaltsjahres. Die Transparenz des Staatshaushaltes ist dadurch bereits jetzt eingeschränkt. Auch den geplanten Corona-Bewältigungsfonds hält der Rechnungshof – das ist heute ausgeführt worden – zumindest für verfassungsrechtlich bedenklich. Mit dem Fonds schaffen Sie nun einen weiteren Schattenhaushalt mit einem Volumen von 7 Milliarden Euro. Der Sächsische Landtag soll der Staatsregierung einen Blankoscheck ausstellen und auf seine Budgethoheit verzichten. Mit sauberer Haushalts- und Wirtschaftsführung hat das nicht das Geringste zu tun. Sie benennen zwar die Zwecke, allerdings so pauschal, dass Sie praktisch alles damit finanzieren können, was auch nur entfernt mit Corona zu tun hat. Neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge können die Mittel des Fonds auch beispielhaft für Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts eingesetzt werden. Sollen auch Vereine, die unter dem Deckmantel der Demokratieförderung dem Linksextremismus Vorschub leisten, gefördert werden? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Natürlich! Denn diese sind nicht ausgeschlossen. Wo kämen wir denn hin, wenn der rote Baum vertrocknen würde? (Lachen und Beifall bei der AfD) Ich habe es gesagt: Im Gesetz zum Fonds sind die Zwecke zu pauschal benannt. Im Gesetz zum Zukunftssicherungsfonds sind die Zwecke ebenfalls pauschal genannt, allerdings dort, im Unterschied dazu, mit exakten Beträgen, die für einzelne Zwecke ausgegeben werden können. Somit hat das Finanzministerium mit dem neu zu errichtenden Fonds die Möglichkeit, die finanziellen Summen nach Gutsherrenart hin- und herzuschieben. Doch es gibt auch Positives. Wir stimmen inhaltlich damit überein, dass Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitswesens jetzt vorrangig durchgeführt werden müssen. Die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge der Corona-Erkrankten und der Schutz des sie behandelnden Personals ist oberstes Gebot. Dafür muss unser Freistaat zusätzliches Geld bereitstellen. Auch die Maßnahmen zur Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft sind zwingend erforderlich. Es geht darum, die Strukturen zu erhalten, die sich in den letzten 30 Jahren entwickelt haben. Der Bund hat bereits wie der Freistaat Hilfsprogramme für Kleinstunternehmen aufgelegt. Für den Mittelstand sieht der Bund keine Zuschüsse vor, stattdessen verweist er auf die Förderprogramme der Bundesländer. Es wurde gesagt, Bayern, MecklenburgVorpommern und Niedersachsen seien schon tätig geworden. Nur Wirtschaftsminister Dulig hält sich bisher auffallend zurück. Die Handwerkskammer warnt bereits vor Massenentlassungen und Insolvenzen. Die Regierung versteckt sich währenddessen hinter dem Landtag, der die Gelder für ein neues Förderprogramm absegnen soll. Allerdings hätten wir eine klare Vorstellung davon, wofür und in welchem Umfang die Gelder verwendet werden, bevor wir sie bewilligen. Doch Sie spielen auf Zeit und versuchen uns mit billigen Floskeln abzuspeisen. Sie bieten großzügig an, dass der Haushalts- und Finanzausschuss einwilligen muss. Die Sache hat jedoch einen Haken: Sobald die Maßnahmen als dringlich und eilbedürftig anzusehen sind, reicht eine Unterrichtung des Ausschusses. Dann handelt die Regierung nach eigenem Ermessen. Der Landtag soll sich selbst entmachten. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist nicht das Parlament. Er dient eigentlich nur zur Vorbereitung der Landtagssitzungen. Ein jährlicher Bericht, den Sie durch Änderungsantrag noch eingeführt haben, ist nicht genug, um mit den gewaltigen Summen offen und transparent umzugehen. Aus unserer Sicht sollte der Haushalts- und Finanzausschuss alle Bewilligungen in öffentlicher Sitzung beschließen. Wir haben berechtigte Zweifel, dass Ihre Verfahrensweise die Rechte aller Abgeordneten und die Informiertheit der Steuerzahler wahrt. Wir behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit Ihres Verfahrens zur Prüfung zu stellen. Aus unserer Sicht hätten Sie die Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie transparent in einem Nachtragshaushalt verankern müssen, und zwar titel- und beitragsgenau. Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir die schnellen Hilfen für das Gesundheitswesen, die sächsische Wirtschaft und die kommunale Ebene inhaltlich mittragen, führt dazu, dass wir diesem Gesetzentwurf trotz aller Kritik unsere Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion. – Jetzt müssen wir schauen, wer noch Redezeit hat. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Kein Bedarf mehr. – Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Auch keine vierte Runde, habe ich jetzt verstanden. (Zuruf) – Entschuldigung! Es gibt noch Redebedarf. Dann eröffnen wir jetzt eine vierte Runde. Die CDU verzichtet in der vierten Runde. Herr Kollege Hentschel für die AfD-Fraktion.

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Holger Hentschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Linksfraktion stellt insgesamt vier Forderungen an die Staatsregierung. Die erste Forderung an die Regierung lautet: Vorlage eines Nachtragshaushaltes für dieses Jahr, in dem die erforderlichen Ausgaben einzelplankonkret dargestellt sind. (Zurufe von den LINKEN) Ein Nachtragshaushaltsplan hat wie jeder Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Diese sind transparent darzustellen. Dazu ist eine Darstellung aller Ausgaben in dem jeweiligen Einzelplan erforderlich. Insoweit stimmen wir dieser Forderung zu. Der von der Regierung vorgelegte Nachtragshaushalt erfüllt diese Forderung aus dem Antrag nicht. Die für das Jahr 2020 erforderlichen Mehrausgaben sind dort nur global und nicht einzelplankonkret dargestellt. Darauf hat Kollege Barth schon hingewiesen. Zur zweiten Forderung, der Aufstellung eines Ein-JahresHaushalts für nächstes Jahr: Dies müsste der Staatsregierung sogar entgegenkommen. Da ohnehin jetzt auf Sicht gefahren wird, wäre ein Doppelhaushalt außerhalb der Prognose Horizont. Die Aussagen der Wirtschaftsfachleute über die Wirtschaftsentwicklung in diesem Jahr gehen jetzt schon weit auseinander. Insofern unterstützen wir die Forderung nach einem Ein-Jahres-Haushalt. Die dritte Forderung nach Inanspruchnahme einer Notsituation zur Kreditaufnahme ist Gegenstand der heutigen Sitzung. Damit hat sich diese Forderung erledigt. Wir können ihr somit nicht mehr zustimmen. Die Wahrung des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts für dieses Jahr und des Haushalts für das nächste Jahr ist die vierte und letzte Forderung des Antrags. Dem sozialen Ausgleich wird durch verschiedene Bundesgesetze, vor allem die Bücher des Sozialgesetzbuches, Rechnung getragen. Sie werden von den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern umgesetzt.

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Hentschel, Entschuldigung, noch eine Minute Redezeit.

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Holger Hentschel AfD

Da wir auf der Landesebene so gut wie keine Kompetenzen haben, sehen wir diese Forderung nicht als vorrangige Aufgabe eines Haushaltsplans an. Dieser entfaltet ohnehin keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Da wir aber aus unserer Sicht nicht jeden Punkt unterstützen können und bestimmte Forderungen vage bleiben, lehnen wir den Antrag trotz guter Ansätze ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren, ich sehe nun keinen Redebedarf der Fraktionen mehr. Die Redezeit ist bei den meisten verstrichen. Damit ist die Aussprache beendet, und den Einreicherinnen der Anträge in den Drucksachen 7/2106 und 7/2086 stehen nun Schlussworte über die jeweiligen Anträge zu. Die Redezeit zu beiden Anträgen beträgt insgesamt fünf Minuten. Wir beginnen jetzt mit dem Schlusswort – so der Bedarf besteht – der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD in der Drucksache 7/2106. – Kein Redebedarf. Nun frage ich: Gibt es Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE für ihr Schlusswort zum Antrag in Drucksache7/2086? – Kein Redebedarf. Meine Damen und Herren, bevor wir nun zur Abstimmung über die heutigen Beratungsgegenstände sowie die dazu vorliegenden Entschließungsanträge kommen, unterbreche ich, wie bereits angekündigt, gemäß § 106 der Geschäftsordnung die Sitzung für 15 Minuten. (Unterbrechung von 13:58 bis 14:14 Uhr)

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort und kommen zu den Abstimmungen. Zunächst rufe ich die ursprünglich als Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Anträge auf. Gemäß § 103 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung beginnen wir mit der Drucksache 7/2086, Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Finanzmittel für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schnell und rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt für Mehrausgaben im Jahre 2020 vorlegen, Ein-JahresHaushalt für 2021 aufstellen, Schuldenbremse lockern und Verfassungsgebot des sozialen Ausgleichs sichern!“ Meine Damen und Herren, da in Ziffer 1 des Antrags die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 95 Abs. 5 der Verfassung begehrt wird, ist nach Abs. 6 dieser Verfassungsnorm hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags – das sind 80 oder mehr Stimmen – erforderlich. Ich weise bereits darauf hin, dass dies ebenso für den sich anschließenden Antrag der Koalitionsfraktionen gilt. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/2086 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags offensichtlich nicht erreicht und die Drucksache 7/2086 ist nicht beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 7/2106, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, „Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 95 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie“. Wie bereits angekündigt, gilt auch hier, dass gemäß Artikel 95 Abs. 6 der Verfassung der Landtag über die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Artikels 95 Abs. 5 der Verfassung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder – das sind mindestens 80 Jastimmen – entscheidet. Um einen erforderlichen Mehrheitsbeschluss bei einer so wichtigen Abstimmung zweifelsfrei feststellen zu können, bitte ich abweichend vom üblichen Verfahren darum, dass nicht durch Handzeichen, sondern durch Erheben von den Sitzen abgestimmt wird. Bitte bleiben Sie so lange stehen, bis der Sitzungsvorstand zu jeder Abstimmungsfrage ein Ergebnis festgestellt hat. Meine Damen und Herren, ich stelle die Drucksache 7/2106 zur Abstimmung und bitte Sie, sich bei Zustimmung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen.) Ich bitte unseren Sitzungsvorstand, mit entsprechender Hilfe auszuzählen. – Vielen Dank. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht weiter mit der Abstimmung. Wer dagegen stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Keine Gegenstimmen. Das müssen wir nicht auszählen. Stimmenthaltungen? – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die mit Stimmenthaltung stimmen möchten, sich zu erheben. – Auch nicht. Dann darf ich ein einstimmiges Ergebnis feststellen. Damit ist nicht nur die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht, sondern die Drucksache 7/2106 ist einstimmig beschlossen. Es sind 107 Jastimmen. Es ist einstimmig beschlossen, deshalb ist es gut, dass wir noch einmal gezählt haben. Damit ist die notwendige Anzahl von 80 deutlich überschritten. Aber es sind wahrscheinlich einige Kolleginnen und Kollegen nicht im Raum gewesen. Meine Damen und Herren, wir fahren mit der Abstimmung über die Gesetzentwürfe fort. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)“, Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ab, Drucksache 7/2101. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf eigentlich artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Da es keine Änderungsanträge gibt, können wir die Abstimmung im Block vornehmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich trage vor: Überschrift, Artikel 1: Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020, Artikel 2: Inkrafttreten, Anhang zu Artikel 1, Nr. 4. Das stelle ich zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenenthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2101 angenommen. Das Gesetz ist beschlossen. Ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)“, Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenenthaltungen? – Einige Stimmenenthaltungen. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so. Es liegt zudem ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/2140 vor. Ich bitte die Fraktion um Einbringung. Diese erfolgt jetzt durch Herrn Kollegen Wiesner.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Freistaat hat in den letzten Jahren einiges an Krisen erlebt: Dürrekrise, Hochwasserkrise, Schuldenkrise. Nun haben wir die CoronaKrise. Wir haben es heute mehrfach festgestellt: Wir haben außergewöhnliche Zeiten, in denen wir leben. Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Deshalb haben wir hier gerade die außergewöhnlichste Entscheidung in der Geschichte unseres Freistaates getroffen: die Aufhebung der Schuldenbremse. Gleich entscheiden wir über einen Nachtragshaushalt in Höhe von 6 Milliarden Euro. Das ist tatsächlich historisch. So etwas hat es hier noch nie gegeben. Doch eines dürfen wir nicht vergessen: Staatsschulden sind wie ein Anker im Sturm. Aber wenn der Anker zu schwer für das Schiff ist, wird es von ebenjenem Gewicht versenkt werden, das eigentlich für seinen Schutz gedacht war. Diese Feststellung ist aktueller denn je. Deshalb mahnen wir als AfD-Fraktion trotz der Krise an, gemäßigt mit Steuergeldern umzugehen; denn Staatsschulden von heute sind Steuererhöhungen von morgen. Bevor wir neue Schulden machen, sollten wir Einsparpotenziale im Haushalt aufdecken und realisieren. (Beifall bei der AfD) Denn die Aufnahme weiterer Darlehen darf keinesfalls zur Vergesellschaftung von Schulden führen. Corona-Bonds, Vermögensabgaben oder gar ein Lastenausgleich müssen verhindert werden. Es kann nicht sein, dass unsere Bürger irgendwann für europäische Schulden haften. (Beifall bei der AfD) Es kann in dieser Krise nicht sein, dass hier auf Kosten folgender Generationen Schuldenberge angehäuft werden, und es darf nicht sein, dass diese Krise verwendet wird, um bürgerliche Grundrechte weiter einzuschränken; denn wir als Fraktion sind gegen unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte unserer Bürger. Genauso gehören Handels- und Wirtschaftssanktionen als Instrumente ideologischer Politik in diesen Zeiten abgeschafft. Zusätzliche Absatzmärkte für unsere sächsischen Unternehmen gewähren diesen Umsätze und damit Luft zum Atmen. Wir als Parlament müssen darauf hinwirken, dass die sächsische Wirtschaft und das öffentliche Leben wieder starten können. Ja, die Zeiten sind finster, doch wenn der Bürger und die Wirtschaft noch kein Licht am Ende des Tunnels sehen, dann ist es unsere Aufgabe als Parlament, eine Laterne anzuzünden, ein Licht, das unsere Bürger und die Wirtschaft leitet, den Weg aus der Krise weist und danach einen Funken für den Neustart unseres Wirtschaftsmotors gibt. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen eine genaue Exit-Strategie, nicht nur auf EUund Bundesebene, sondern vor allem hier auf Landesebene.

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Wiesner, die Redezeit ist abgelaufen. Ein letzter Satz, bitte.

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Alexander Wiesner AfD

Danke schön. (Beifall bei der AfD) Ich werbe für die Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Im Übrigen beantrage ich die Abstimmung Punkt für Punkt. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wollen Sie nach den arabischen Punkten oder nach I und II abstimmen? Bitte, Kollege Wiesner. Beide?

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Alexander Wiesner AfD

Beide. Arabisch und die Ziffern. (Zurufe)

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Dr. Matthias Rößler

Ja, gut. – Ich stelle zunächst den Punkt I zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich – – (Zurufe) – Oh Entschuldigung! Wir kommen erst einmal zur Aussprache. Kollege Wiesner hat aber auf jeden Fall punktweise Abstimmung beantragt. Das machen wir auch so. Wir kommen erst einmal zur Aussprache. Wo gibt es Redebedarf? – Ich sehe zuerst Kollegen Panter. Kollege Panter, SPD-Fraktion, hat das Wort.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten natürlich einige Worte zu dem Entschließungsantrag verlieren. Ich muss Ihnen sagen: Wie so oft bin ich Ihnen für diesen Entschließungsantrag dankbar; denn er zeigt schwarz auf weiß, wes Geistes Kind Sie sind. (Lachen und Zurufe von der AfD) Das sind dann auch keine Fake News, sondern man kann sich auf die einzelnen Punkte in aller Ruhe und Sachlichkeit in diesem Plenum beziehen. Ich möchte gern einen Punkt herausgreifen: Sie sind gegen eine Vermögensabgabe und gegen einen Lastenausgleich, was Immobilienbesitzer betrifft. Diesen Lastenausgleich habe ich in der Diskussion noch nicht so richtig wahrgenommen, Vermögensabgabe schon. Sie sagen vor allem, dass eine solche Abgabe dem Leistungsprinzip widerspricht – im Wortlaut, im O-Ton. Das steht in Ihrem Antrag. Ich möchte Ihnen dazu gern sagen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass die, die in der Vergangenheit, aber gerade aktuell am meisten leisten, mit Sicherheit über das geringste Vermögen verfügen. Darüber sollte man sich, denke ich, einmal in aller Ruhe Gedanken machen. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BRÜNDNISGRÜNEN) Darüber hinaus sagen Sie einerseits, Sie wollen noch kürzer tilgen, wissen aber nicht genau, was mit dem Geld anzufangen sein soll, und möchten aber – einen Vorschlag machen Sie dann schon – den sächsischen Unternehmen Zuschüsse gewähren. Ich finde, das ist ein hehrer Anspruch. Das ist in Ordnung. (Zuruf von der AfD: Danke, Herr Panter!) Aber ist Ihnen bewusst, dass Sie damit knapp 900 Millionen Euro allein für Zuschüsse gewähren wollen? Ist Ihnen das bewusst gewesen, als Sie den Antrag geschrieben haben? Wenn nicht, empfehle ich einen Blick auf die Website des Statistischen Landesamtes. Dort kann man sich die Zahlen innerhalb von drei Minuten herunterladen. Das ist überhaupt kein Problem. Dann können Sie es einmal selbst berechnen. Das passt aus unserer Sicht nicht zusammen: kürzer tilgen, aber gleichzeitig fast eine Milliarde dort ausgeben. Das passt nicht. Ich möchte Sie gern – Herr Zwerg hat vorhin zum Thema Zahlen und SAP gesagt und was alles schwierig wäre, Zuschuss und Darlehen – kurz auf die aktuellen Zahlen hinweisen, die man ohne Probleme im Internet nachlesen kann. Da müssen Sie nicht so veraltete Zahlen nehmen wie die Ihrigen. Aber sie haben Ihnen besser in den Kram gepasst. Das Zuschussprogramm des Bundes, das auch in Sachsen abgewickelt wird, hat bei uns schon jetzt eine Bewilligungsquote von über 50 %. In Sachsen-Anhalt und in Thüringen sind es 4 % bzw.17 % – Stand: 7. April, abends. Wenn wir noch aktueller werden wollen, dann schauen wir uns einmal das Darlehensprogramm an. Sie meinten, dass wir kaum Nachfrage hätten. Stand gestern Abend haben wir 14 000 Anträge mit einem Volumen von über 200 Millionen Euro. Davon sind 150 Millionen Euro schon bewilligt. (Beifall bei der SPD) Bei dem Zuschussprogramm des Bundes beträgt das Gesamtvolumen ungefähr 270 Millionen Euro, Stand: gestern Abend. Da haben wir viel mehr Anträge, weil der Betrag kleiner ist. (Zuruf von der AfD: Im Gegenteil!) Das sind über 50 000. Ich komme zum Ende. Der letzte Satz lautet: Wir werden Ihren Entschließungsantrag selbstverständlich ablehnen, weil er vollkommen unsubstantiiert ist. Danke. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Herr Kollege Wiesner, wir haben in diesem Antrag I und II, aber II ist in zehn arabisch nummerierte Unterpunkte unterteilt. Das war vorhin die Unklarheit. Wollen Sie eine Abstimmung über I und II? Oder wollen Sie unter II noch die zehn arabischen Unterpunkte? (Alexander Wiesner, AfD: Ihre letzte Auffassung ist korrekt!) – Elfmal abstimmen? – Gut. – Ich stelle den Entschließungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/2140, zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Punkt I ab. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – (Zurufe von der AfD: Ah!) Stimmenenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe II.1. auf. Wer diesem Punkt zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Hierzu gibt es keine Enthaltungen, werde ich gerade aus der Geschäftsleitung belehrt, was sicher richtig ist. Ich stelle Punkt II.2 zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.3 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit ist II.3 abgelehnt. Ich stelle II.4 zur Abstimmung. Wer kann dem zustimmen? – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.5 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.6 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – (Zurufe von der AfD) Damit abgelehnt. Ich stelle II.7 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.8 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.9 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Ich stelle II.10 zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Damit abgelehnt. Begehrt die antragstellende Fraktion eine Gesamtabstimmung? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Stabilisierungsfonds ‚ Sachsen‘ (Sächsisches Stabilisierungsfondsgesetz)“, Drucksache 7/2098, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2102 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf paragrafenweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so. – Widerspruch kann ich nicht erkennen. Wir können das so tun. Wir stimmen zuerst ab über die neue Überschrift „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens, ‚Corona-Bewältigungsfonds Sachsen‘ (Sächsisches Corona-Bewältigungsfondsgesetz)“. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit zugestimmt. (Zurufe) – Oh, Entschuldigung! Habe ich jemanden übersehen? – Eine Stimmenthaltung. Das müssen wir korrigieren. Bei einer Stimmenthaltung ist der neuen Überschrift zugestimmt. Über die folgenden Paragrafen und Gesetzesbestandteile – dazu gibt es keine Änderungsanträge – könnten wir im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Nein. Ich trage vor: § 1 Errichtung des Fonds, § 2 Zweckund Mittelverwendung des Fonds, § 3 Stellung im Rechtsverkehr, § 4 Vermögen des Fonds, Finanzierung und Verpflichtungsermächtigung, § 5 Wirtschaftsplan, § 6 Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, § 7 Jahresrechnung, § 8 Haushaltsvollzug 2020, § 9 Auflösung, § 10 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit stelle ich Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Corona-Bewältigungsfonds Sachsen‘ (Sächsisches Corona-Bewältigungsfondsgesetz)“, Drucksache 7/2098, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen, also verfahren wir so. Meine Damen und Herren, es liegt zudem ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/2137 vor. Ich bitte um die Einbringung dieses Entschließungsantrags. Das wird Herr Kollege Brünler machen. Bitte, Sie haben das Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Gebhardt und ich haben in unseren Reden bereits große Teile des Entschließungsantrags inhaltlich vorgestellt. Ich möchte aber noch einmal auf einige Punkte etwas genauer eingehen, die bisher zu kurz gekommen sind. Sie haben bisher die Einwilligung zu Zahlungen aus dem Sondervermögen nur an den HFA gebunden. Wir halten eine fachliche Debatte zumindest in den anderen Ausschüssen für notwendig. Das begehren wir in diesem Entschließungsantrag. Gleichzeitig streben wir eine Unterstützung unserer sächsischen Kommunen an, um jetzt in der Krise als systemrelevant festgestellte Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge rekommunalisieren zu können, sodass man auf diese Art und Weise Lehren daraus zieht, wer momentan tatsächlich die Gesellschaft am Laufen hält und wer notwendig ist. Darüber hinaus haben wir einige Forderungen an die Staatsregierung formuliert, auf die wir bisher noch nicht zu sprechen gekommen sind. Das eine sind Rechtsgarantien für umfassende Investitionen in die gesamte Infrastruktur der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und die unverzügliche Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes. Gleichzeitig wollen wir das bisher schon bestehende Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" dahin gehend weiterentwickeln, dass es geeignet ist, regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern und eine Verbreitung regionaler Produkte anzuregen und zu unterstützen. Wir haben gerade jetzt gemerkt, wie störanfällig und widersinnig globale Lieferketten zum Teil sind. Darüber hinaus begehren wir die Aufstellung eines EinJahres-Haushaltsplanes für das nächste Jahr. Wir haben mehrfach diskutiert, dass wir momentan in einer Situation sind, in der wir auf Sicht fahren. Ich denke, man kann, wenn man eine verlässliche Finanzierung der Folgen und Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sicherstellen will, nur mit einem Ein-Jahres-Haushalt arbeiten. Ansonsten stehen wir beizeiten wieder vor der Situation, Nachtragshaushalte aufstellen zu müssen. Nicht zuletzt begehren wir den Beginn einer Verfassungsdebatte mit dem Hintergrund, die Praktikabilität und ökonomische Sinnhaftigkeit der Vorschriften des Artikels 95 zu hinterfragen und zumindest die irrationalen Fristen zur Schuldentilgung in eine ökonomisch vertretbare Form abzuändern bzw. zu revidieren. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist eingebracht. Gibt es Stellungnahmen, Redebedarf aus den Fraktionen? – Bitte, Frau Kollegin Schubert, Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Brünler, ich möchte auf einige Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag vorgelegt haben. Ich möchte mit dem Punkt beginnen, in dem Sie auf das Thema Transparenz und Beteiligung eingehen. Dazu haben wir eine unterschiedliche Auffassung, was nicht schlimm ist. Sie gestatten, dass ich unseren Standpunkt für die Koalitionsfraktionen noch einmal darlege. Es gab bisher noch kein Sondervermögen im Freistaat, das so eine starke parlamentarische Beteiligung hatte. Es ist richtig, dass alle Ausgaben, die Corona-bedingt sind – deshalb haben die Koalitionsfraktionen gestern den Titel explizit nachgeschärft – in einem Rechnungskreis auftauchen. Ihre Idee war – wir haben das gestern im Ausschuss diskutiert –, das einzelplangenau zu veranschlagen und Deckungsfähigkeiten herzustellen. Aber ich sage Ihnen: Ich sehe ein deutlich größeres Chaos, wenn man über sämtliche Einzelpläne Deckungsfähigkeiten ausbringt. Das ist eine Sache, die Sie – das kann ich mir nicht vorstellen – nicht wirklich teilen. Das heißt, nicht nur das Thema Mitbeteiligung und Beteiligung des Parlaments ist gegeben. Wir haben eine inhaltlich-fachliche Aussprache und Beteiligung im HFA. Es ist auch das erste Mal, dass es durch die Abgeordneten nicht nachträglich genehmigt wird, sondern schon vorher. Das heißt, die Begleitung ist hier sehr nahe und dem Thema angemessen. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, in jedem Plenum diese Drucksachen herauszuziehen und öffentlich zu besprechen. Es ist nicht so, dass das Ganze mit dem gestern durch die Koalitionsfraktionen nachträglich hineingeschriebenen jährlichen Landtagsbericht getan wäre. Sie haben immer die Möglichkeit, in jedem Plenum zu diesen Aspekten eine Debatte aufzumachen und darüber zu sprechen. Sie haben des Weiteren das Thema Jahreshaushalt angesprochen. Das hat sein Für und Wider. Darüber ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Ich weise Sie aber auf eine Kritik hin, die Sie selbst in den letzten Jahren immer vorgebracht haben. Wenn wir einen Ein-Jahres-Haushalt für 2021 aufstellen, dann haben wir wieder das Problem, dass wir einen legislaturperiodenübergreifenden Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 werden aufstellen müssen. Das haben Sie immer kritisiert. Ich bitte Sie, noch einmal nachzudenken, ob Sie das gut finden; es sei denn, Sie zielen darauf ab, zukünftig immer nur noch Ein-Jahres-Haushalte aufstellen zu wollen. Das ist deutlich abzulehnen, da die Verfahren sehr komplex sind und man die Fraktionen nicht Jahr für Jahr in diesen Verfahren zubinden kann. Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist das Thema Verfassungsdebatte. Das sprechen Sie zu Recht an. Diese wird es brauchen. Es wird sie sowohl in Richtung Tilgung als auch in Richtung Mechanismus brauchen. Wir haben dazu heute in allen drei Koalitionsfraktionen eine klare Haltung zum Ausdruck gebracht. Diese Diskussionen werden auf fachlicher Ebene stattfinden, und dann wird man zu einem Ergebnis kommen.

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Franziska Schubert GRÜNE

Was wir ablehnen, ist eine Verfassungsänderung im Schweinsgalopp. Da kennen Sie uns. Das machen wir nicht mit. Wir lehnen Ihren Entschließungsantrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Schubert. Sie sprach für die Koalitionsfraktionen. Jetzt kommt Herr Kollege Barth für die Fraktion der AfD zu Wort. Bitte.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gebhardt sitzt heute leider so weit weg, deshalb kann ich ihm nicht in die Augen schauen. Ich schaue Sie aber einmal an. Herr Gebhardt, es ist wie immer: Entschließungsanträge von Ihnen enthalten gute, diskussionswürdige Ideen. Wenn die allein dastehen würden, könnten wir denen glatt eine Zustimmung entgegenbringen. Aber Sie fordern zugleich wieder Dinge, die eigentlich unverschämt sind. (Zuruf von den LINKEN) Wir haben heute einen großen Schritt getan, um der Staatsregierung 6 Milliarden Euro Kreditvolumen zu ermöglichen, und Sie versuchen sofort den nächsten Wurf: die Verfassung zu ändern und die Tilgungspläne, die verfassungsrechtlich festgelegt sind, als solche aufzuweichen. Ich kann alle Sachsen nur warnen: Lasst niemals die Linkspartei in die Staatsregierung einziehen; dann ufern die staatlichen Ausgaben aus. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Aber zum Thema Transparenz des Fonds kann Frau Schubert erzählen, was sie will – alles in guten, schönen, wohlfeilen Worten. Die beste Idee wäre – und die ist von mir gestern und heute vorgetragen worden –, den Ausschuss bei der Bewilligung der Mittel öffentlich tagen zu lassen, und jeder, der sich für das Thema interessiert, könnte an so einer Debatte teilnehmen. Alles andere ist und bleibt Stückwerk. (Beifall bei der AfD) Ich kann mich noch sehr gut an die Worte von Herrn Staatsminister Piwarz erinnern, als er noch Parlamentarischer Geschäftsführer war und sich unsere Fraktion erlaubt hatte, zweimal hintereinander eine Sammeldrucksache zu ziehen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Wir müssen einmal darüber nachdenken, die Redezeit auf fünf Minuten zu beschränken. Das Mittel, das Sie hier vorschlagen, um das in die Öffentlichkeit zu ziehen, ist ein sehr untaugliches, Frau Schubert. (Beifall bei der AfD) Aber insgesamt können wir dem Antrag nur mit Ablehnung entgegentreten. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion. – Meine Damen und Herren! Es gibt zu diesem Entschließungsantrag keinen weiteren Redebedarf. Ich stelle nun die Drucksache 7/2137 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/2137 nicht beschlossen. Ein weiterer Entschließungsantrag liegt in der Drucksache 7/2139 vor, eingereicht von den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Ich bitte um Einbringung. Das wird Herr Kollege Dr. Meyer tun. Bitte, Sie haben das Wort.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute schon sehr umfangreich zu den Inhalten des Stabilisierungsfondsgesetzes gesprochen worden. Wir stellen in unserem Entschließungsantrag fest, dass es mit der Feststellung des Landtags heute eine außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung gibt, dass jetzt die Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 6 Milliarden Euro dafür aufgewendet werden soll, um die unmittelbaren Folgen der Pandemie, aber dann auch die Folgen der wirtschaftlichen und sozialen Art zu bewältigen. Wir möchten gleichzeitig deutlich machen, dass es wichtig ist, dass der Freistaat Sachsen in Zukunft wieder seine angemessene finanzielle Ausstattung beibehält, dass wir den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit bei den Haushalten und Finanzplanungen Rechnung tragen und es letztlich darum geht, dass es wieder eine entsprechende Daseinsvorsorge sowie die kommunale Selbstverwaltung geben kann. Ein wichtiger Punkt ist – darauf ist heute mehrfach eingegangen worden –, dass Artikel 95 Abs. 4 und 6 der Sächsischen Verfassung – sprich: die Berechnung der Normallage und die Tilgungsfrist – einer Überprüfung zu unterziehen ist. Wir machen die deutliche Aussage, dass wir diese Überprüfung vornehmen möchten, weil wir deutlich machen, dass langfristig orientierte Maßnahmen durch langfristig orientierte Finanzplanungen begleitet werden müssen. Diese Überprüfung soll bis Ende 2021 abgeschlossen und dann entsprechend behandelt werden. Im Punkt II machen wir deutlich, dass wir als Sächsischer Landtag über die Maßnahmen der Staatsregierung zur Bewältigung der Folgen der Pandemie unverzüglich und fortlaufend zu informieren sind – mit Blick darauf, was die AfD angesprochen hat, dass die Einschränkungen durch die Rechtsverordnung in dem Zusammenhang unter diese Berichtspflicht fallen. Im Punkt 2 schlagen wir vor, dass beim Staatsministerium der Finanzen ein Beirat Sondervermögen eingerichtet wird, der beratend zur Seite steht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dr. Meyer hat den Entschließungsantrag eingebracht. Nun haben die Fraktionen das Wort. – Ich sehe bei der AfD-Fraktion Redebedarf. Bitte, Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufforderung des Landtags, den Landtag über getroffene Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie zu unterrichten, begrüßen wir. Das geht in die richtige Richtung. Sie haben gestern bereits einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie das Ziel im Hinblick darauf weiterverfolgen, dass der Ausschuss in diesen Teilen öffentlich tagen kann, dann würde meine Fraktion dies sehr begrüßen. (Beifall bei der AfD) Allerdings lehnen wir Ihren Versuch ab, die Regelung der Sächsischen Verfassung zur Berechnung der Normallage und zur Tilgung infrage zu stellen. Die Regelung zur Normallage – das haben wir gestern im Haushaltsausschuss herausgearbeitet – für Kreditermächtigungen in Anspruch zu nehmen ist der volkswirtschaftlichen Entwicklung nachlaufend, weil wir erst einmal konkrete Kennzahlen feststellen müssen. Als solches ist das bei einer schnell hereinbrechenden Krise, wie es jetzt in der Verfassung geregelt ist, vielleicht nicht das optimal geregelte Instrument. Insofern würde ich zu diesem Teilbereich sagen: Jedem guten Vorschlag, dies einer Änderung zuzuführen, steht meine Fraktion offen gegenüber. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie aber anfangen, an den Tilgungsplänen herumzubasteln, um Ihren Koalitionspartnern dort drüben auf der anderen Seite entgegenzukommen, dann muss ich deutlich sagen: Hören Sie auf Ihre haushalterisch kompetenten Mitglieder in Ihrer Fraktion. Hören Sie sich die Rede von Herrn Patt an, die er heute gehalten hat. Gehen Sie noch einmal tief in sich und lassen Sie es sein, an der Tilgungsfrist irgendwie herumzubasteln. (Beifall bei der AfD) Aus dieser Sicht, das muss ich Ihnen sagen, können wir dem durchaus gut gemeinten Antrag keine Zustimmung geben. Tut mir leid. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es zu diesem Entschließungsantrag aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/2139 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Trotzdem ist die Drucksache 7/2139 beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tagesordnach heutigem Stand auf Mittwoch, den 29. April 2020, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung zur nächsten Sitzung gehen Ihnen zu. Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes, ein frohes und geLandtags ist damit geschlossen Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) (Schluss der Sitzung: 15:04 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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