André Barth
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufforderung des Landtags, den Landtag über getroffene Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie zu unterrichten, begrüßen wir. Das geht in die richtige Richtung. Sie haben gestern bereits einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie das Ziel im Hinblick darauf weiterverfolgen, dass der Ausschuss in diesen Teilen öffentlich tagen kann, dann würde meine Fraktion dies sehr begrüßen. (Beifall bei der AfD) Allerdings lehnen wir Ihren Versuch ab, die Regelung der Sächsischen Verfassung zur Berechnung der Normallage und zur Tilgung infrage zu stellen. Die Regelung zur Normallage – das haben wir gestern im Haushaltsausschuss herausgearbeitet – für Kreditermächtigungen in Anspruch zu nehmen ist der volkswirtschaftlichen Entwicklung nachlaufend, weil wir erst einmal konkrete Kennzahlen feststellen müssen. Als solches ist das bei einer schnell hereinbrechenden Krise, wie es jetzt in der Verfassung geregelt ist, vielleicht nicht das optimal geregelte Instrument. Insofern würde ich zu diesem Teilbereich sagen: Jedem guten Vorschlag, dies einer Änderung zuzuführen, steht meine Fraktion offen gegenüber. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie aber anfangen, an den Tilgungsplänen herumzubasteln, um Ihren Koalitionspartnern dort drüben auf der anderen Seite entgegenzukommen, dann muss ich deutlich sagen: Hören Sie auf Ihre haushalterisch kompetenten Mitglieder in Ihrer Fraktion. Hören Sie sich die Rede von Herrn Patt an, die er heute gehalten hat. Gehen Sie noch einmal tief in sich und lassen Sie es sein, an der Tilgungsfrist irgendwie herumzubasteln. (Beifall bei der AfD) Aus dieser Sicht, das muss ich Ihnen sagen, können wir dem durchaus gut gemeinten Antrag keine Zustimmung geben. Tut mir leid. (Beifall bei der AfD)
