Holger Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Linksfraktion stellt insgesamt vier Forderungen an die Staatsregierung. Die erste Forderung an die Regierung lautet: Vorlage eines Nachtragshaushaltes für dieses Jahr, in dem die erforderlichen Ausgaben einzelplankonkret dargestellt sind. (Zurufe von den LINKEN) Ein Nachtragshaushaltsplan hat wie jeder Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Diese sind transparent darzustellen. Dazu ist eine Darstellung aller Ausgaben in dem jeweiligen Einzelplan erforderlich. Insoweit stimmen wir dieser Forderung zu. Der von der Regierung vorgelegte Nachtragshaushalt erfüllt diese Forderung aus dem Antrag nicht. Die für das Jahr 2020 erforderlichen Mehrausgaben sind dort nur global und nicht einzelplankonkret dargestellt. Darauf hat Kollege Barth schon hingewiesen. Zur zweiten Forderung, der Aufstellung eines Ein-JahresHaushalts für nächstes Jahr: Dies müsste der Staatsregierung sogar entgegenkommen. Da ohnehin jetzt auf Sicht gefahren wird, wäre ein Doppelhaushalt außerhalb der Prognose Horizont. Die Aussagen der Wirtschaftsfachleute über die Wirtschaftsentwicklung in diesem Jahr gehen jetzt schon weit auseinander. Insofern unterstützen wir die Forderung nach einem Ein-Jahres-Haushalt. Die dritte Forderung nach Inanspruchnahme einer Notsituation zur Kreditaufnahme ist Gegenstand der heutigen Sitzung. Damit hat sich diese Forderung erledigt. Wir können ihr somit nicht mehr zustimmen. Die Wahrung des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts für dieses Jahr und des Haushalts für das nächste Jahr ist die vierte und letzte Forderung des Antrags. Dem sozialen Ausgleich wird durch verschiedene Bundesgesetze, vor allem die Bücher des Sozialgesetzbuches, Rechnung getragen. Sie werden von den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern umgesetzt.
