Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben von meinen Vorrednern schon viel davon gehört, wie außergewöhnlich die aktuellen Zeiten sind – so außergewöhnlich, dass wir, wenn wir heute über die haushalts- und finanzpolitische Antwort des Freistaates Sachsen auf die CoronaKrise sprechen, feststellen müssen, dass dazu sogar in der sächsischen CDU jahrelang gehegte Dogmen über Bord geworfen wurden. So wurde die schwarze Null, jahrelang der ultimative Selbstzweck des Regierungshandelns, als untauglich aufgegeben, da sich nun in der Krise erweist, dass sie in dieser Form nichts anderes als eine Gefahr für die Zukunftsperspektiven der heimischen Wirtschaft und die gesamtgesellschaftliche Stabilität ist. Dazu haben Sie heute einen Nachtragshaushalt vorgelegt. Auch das ist ein Novum und ein Tabubruch in der jüngeren Geschichte des Freistaates. Ich will nicht darauf herumreiten, dass fast alle anderen Länder deutlich schneller waren oder dass wir als LINKE das schon letzten Monat gefordert hatten. Das wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Lage kleinlich. Wir finden es gut und richtig, dass wir heute endlich darüber debattieren können und endlich die Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können, auf die derzeit so viele Menschen warten, denen aufgrund der zum Schutz vor dem Coronavirus verhängten Maßnahmen innerhalb weniger Tage die wirtschaftliche Existenz weggebrochen ist. Und – dieser Seitenhieb sei mir erlaubt – wenn man die Schnelligkeit betrachtet, mit der die Schutzmaßnahmen durchgesetzt wurden, dann zeigt die aktuelle Situation bundesweit deutlich, dass Politik, wenn sie entschlossen ist, auch handeln kann und dass sie dabei – das zeigt die heutige Debatte – in der Lage ist, große Summen zu mobilisieren, um diese Handlungen zu begleiten. Bei anderen Problemen, wie der Energiewende oder der digitalen Infrastruktur, wären wir mit Sicherheit deutlich weiter, wenn wir in der Vergangenheit nur einen kleinen Teil dieses Tatendrangs ebenso an den Tag gelegt hätten. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte nichts davon, außerhalb von Not- und Krisenzeiten ohne Rücksicht durchzuregieren. Ich will beileibe keine ungarischen Verhältnisse, in denen sich inzwischen innerhalb der EU unter dem Corona-Deckmantel ganz offen eine Diktatur herausgebildet hat und der Rechtsstaat de facto suspendiert ist. Ich bin froh, dass hier im Parlament, außer vielleicht ganz am Rand – oder soll ich lieber sagen: quasi am Flügel –, darin Konsens besteht. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) Aber zwischen Eilentscheidungen innerhalb weniger Tage, bei denen finanzielle Auswirkungen zunächst richtigerweise keine erkennbare Rolle spielen, und einem jahrelangen Verschleppen, wobei Lösungen zugunsten des Status quo mit Verweis auf die Kosten oder aber den Markt ausgesessen werden, liegen doch Welten. Lassen Sie mich zu den hier vorliegenden Anträgen der Staatsregierung zurückkommen. Ich habe bereits gesagt, dass wir es begrüßen, dass die Staatsregierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat. Aber wir sehen dabei im Detail durchaus auch Kritikpunkte. Es ist richtig, dass bei dem, was an Folgekosten auf uns zukommt, vieles noch im Ungewissen ist. Keiner kann aktuell die Dauer der Krise abschätzen. Keiner kann die Höhe des Wirtschaftseinbruchs seriös vorhersagen. In beiden Fällen gehen die Prognosen weit auseinander. Trotz dieser Unsicherheit unterstellen wir der Staatsregierung, dass die heute im Raum stehende Summe von insgesamt 6 Milliarden Euro nicht einfach gewürfelt wurde, sondern dass ihr konkrete Bedarfsabschätzungen und Szenarien zugrunde liegen. Wenn dem so ist, dann hätte sich das durchaus im Nachtragshaushaltseinzelplan konkret darstellen lassen. Unwägbarkeiten wären über eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Titel herstellbar gewesen. Mit dem hier eingeschlagenen Weg des Sondervermögens herrscht weitestgehende Intransparenz, wofür die Gelder letztlich ausgegeben werden sollen bzw. welche die zugrunde liegenden Krisenszenarien waren und sind. Stattdessen steht zunächst nur eine „gewaltige Summe“ von 6 Milliarden Euro im Raum. Das schafft erst einmal den Eindruck: Die Regierung handelt, und hier wird ein ganz großes Rad gedreht. – In der Tat: Das Rad ist groß. Aber dennoch wecken Sie Erwartungen, die Sie letztlich nicht werden einlösen können. Es ist noch unklar, wer alles profitieren wird. Sie wecken mit dieser Summe auch falsche Erwartungen, da nicht die gesamten 6 Milliarden Euro für Konjunktur und Hilfspakete verwendet werden sollen. Bereits jetzt sind rund zwei Drittel des Sondervermögens zum Ausgleich der zu erwartenden Steuerausfälle reserviert. Auch dieses Problem muss man angehen. Aber man sollte Steuerausgleichs- und Hilfspakete nicht vermengen, nur um möglichst spektakuläre Summen präsentieren zu können; denn eigentlich hat die Verfassung des Freistaates Sachsen hier zwei getrennte Vorschriften: zunächst einmal nach Artikel 95 Abs. 5 eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen. Das sind im Kern die notwendigen Hilfspakete im Zuge der Corona-Krise. Wenn man Ihren Gesetzentwurf im Detail liest – ich bin dem Finanzminister dankbar, dass er das heute zum ersten Mal so klar gesagt hat –, würden wir von einem Hilfspaket in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sprechen. Das ist immer noch gewaltig, aber trotzdem ein Unterschied. Im Artikel 95 Abs. 4 der Verfassung ist ein separates Verfahren geregelt, um konjunkturbedingte Steuereinbrüche durch Kredite abfedern zu können. Das entspricht, wie gesagt, dem Großteil der von Ihnen derzeit als Hilfspaket verkauften Kreditermächtigung. Mit der Kritik, dass der hier eingeschlagene Weg nicht wirklich transparent und verfassungsrechtlich zumindest grenzwertig ist, stehen wir nicht allein. Im Sinne eines transparenten Verfahrens muss das durch Steuermindereinnahmen zu erwartende Einnahmendefizit im Rahmen des Haushaltsverfahrens separat abgebildet werden. Der Rechnungshof hat seine ähnlich lautenden Bedenken in einer Stellungnahme geäußert. Aber es gibt noch einen Passus im Artikel 95 der Verfassung, den Sie aktuell sehr genau nehmen. Wir haben Bedenken, ob diese Regelung die Finanzkraft des Freistaates in den Folgejahren nicht überfordern bzw. massive Bremsspuren hinterlassen wird. Vor dem Dogma der schwarzen Null ist festgeschrieben, dass Kreditaufnahmen, gleich, in welcher Höhe, mit einem Tilgungsplan zu versehen sind – so weit, so gut –, der jedoch eine Tilgungsfrist von höchstens acht Jahren vorsieht. Sie haben sich aktuell vorgenommen, nach zwei Jahren zu beginnen und dann in sechs Jahren alles abzuzahlen. Wir sprechen von einem Betrag, der fast einem Drittel des Jahreshaushaltes entspricht. Dem ebenfalls in der Verfassung verankerten Gebot zum sozialen Ausgleich bei der Haushaltsaufstellung kann so in keinster Weise Rechnung getragen werden. Wenn wir nicht den Mut finden, die in der Verfassung wider alle ökonomische Vernunft festgeschriebenen Tilgungsfristen zu revidieren, dann werden wir ab 2023 Sparhaushalte mit massiven Kürzungen in fast allen Bereichen – inklusive Personal – haben. Ich erinnere Sie nur an die Debatten zu fehlenden Lehrern und fehlenden Polizisten in der letzten Legislaturperiode. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass wir die Ausführungen des Kollegen Hartmann, aber auch der Kollegin Schubert und des Kollegen Panter mit großer Aufmerksamkeit verfolgt haben und uns Diskussionen darüber, inwieweit die Verfassung tatsächlich revidiert werden muss, in den nächsten Monaten nicht verschließen werden. Im Gegenteil: Wir sind dazu bereit und fordern Sie ausdrücklich dazu auf. Lassen Sie mich einige Worte dazu verlieren, welche Maßnahmen wir aus dem Sondervermögen zur Stabilisierung der Wirtschaft und zum sozialen Ausgleich für geboten halten, auch wenn unser Antrag dazu in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss von der Regierungskoalition abgebügelt wurde. Es bleibt dabei, dass im Moment in den Hilfsprogrammen eine riesige Lücke klafft. So gibt es auf der einen Seite Unterstützung für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Obwohl die momentan vom Freistaat Sachsen eingeräumten Hilfskonditionen entgegen der Verlautbarung des Wirtschaftsministers offenkundig doch nicht übermäßig attraktiv sind, musste dieser im Wirtschaftsausschuss selbst einräumen, dass die Nachfrage nach den Bundesmitteln die Nachfrage nach dem sächsischen Hilfsprogramm bereits nach wenigen Tagen um ein Vielfaches übertraf. Aber auch das Bundesprogramm konnte bisher die Lücken nicht schließen; denn auf der anderen Seite setzen diese Bundesprogramme erst wieder bei größeren Unternehmen ab 250 Beschäftigten und ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz an. Dazwischen liegen gerade in Sachsen viele Unternehmen, die schnell Hilfe brauchen. Gerade Gastronomieund Beherbergungsgewerbe, bei denen sich die Betroffenheit durch sämtliche Unternehmen zieht, liegen in dieser Größenordnung. Sie bekommen derzeit keinerlei Angebote, abgesehen vom Kurzarbeitergeld, das sie trotzdem erst einmal, ohne dass sie Einnahmen haben, selbst vorschießen müssen. Analog zum Bundesprogramm muss es nun auch für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten einen sächsischen Wirtschaftsstabilisierungsfonds geben, und die bisher vom Freistaat in Aussicht gestellten Soforthilfekredite sollten nicht nur – wie übrigens in allen anderen Ländern – in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden – und das auch für Mittelständler mit über zehn Mitarbeitern, unabhängig von ihrer Umsatzsumme. Wir müssen auch an die Vereine und Verbände denken. Wir müssen die Programme für sie öffnen, deren aktives Leben zwar zum Stillstand gekommen ist, die aber dennoch nach wie vor laufende Kosten haben. Wenn wir hier nicht handeln, wenn nicht bald etwas passiert, dann wird in einem halben Jahr ein großer Teil unserer heimischen Vereinslandschaft schlichtweg nicht mehr existieren. Wir denken auch an die abhängig Beschäftigten. Das Kurzarbeitergeld sollte aus Landesmitteln auf 90 % oder zumindest den Mindestlohn erhöht und auf Menschen mit Minijob ausgeweitet werden. Eltern mit Verdienstausfällen sollten für die Dauer der Kinderbetreuung Lohnzuschüsse bekommen. Auf Hartz-IV-Leistungen und Leistungen der Grundsicherung im Alter sollten während der Pandemie monatlich pauschal 200 Euro als Pandemiezuschlag gezahlt werden. Das sind übrigens – das sei an dieser Stelle für das Protokoll noch einmal bemerkt – Vorschläge, die vom selbsternannten „Anwalt des kleinen Mannes“ am rechten Rand vorgestern im Wirtschaftsausschuss als „kommunistischer Umverteilungsunsinn“ bezeichnet wurden. Als letztes Beispiel aus unserem – wie gesagt, im Wirtschaftsausschuss von Koalition und AfD leider abgelehnten Antrag –: Gerade diejenigen, die momentan unter Gefährdung ihrer Gesundheit die Grundversorgung und das öffentliche Leben sicherstellen, die Beschäftigten in der Pflege, in Gesundheitsberufen und im Einzelhandel, die plötzlich von allen als systemrelevant bezeichnet werden, arbeiten viel zu oft ohne Tariflohn und im Niedriglohnbereich. Es ist zwar schön, sich für sie einmal in der Woche zum Klatschen oder Singen auf den Balkon zu stellen, und immer wieder diskutierte einmalige Prämienzahlungen als Dankeschön für ihre derzeitige Arbeit sind nett, aber sie greifen nicht das Grundproblem an: dass sie schon seit Jahren unzureichend entlohnt werden. Hier muss der Wirtschaftsminister seine Spielräume nutzen und sämtliche Tarifverträge in diesen Bereichen für allgemeinverbindlich erklären. Das wäre eine echte Anerkennung und dauerhafte Hilfe, auch wenn diese Menschen mit ihrer Arbeit nach Corona nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
