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André Barth

AfD 09.04.2020 Sitzungen 7/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um auch ein Bild zu zeichnen: Als ich den vorliegenden Nachtragshaushalt gesehen habe, musste ich unwillkürlich an eine Ketchupflasche denken. Wenn man sie öffnet und schüttelt, kommt erst einmal nichts oder wenig heraus, und wenn man kräftiger schüttelt, kommt alles auf einmal heraus. (Unruhe) Eine Ketchupflasche ist eine gute Analogie zum Handeln der Regierung: Erst tut sich wochenlang nichts, und dann verfallen Sie in Aktionismus: (Beifall bei der AfD – Unruhe) zunächst sofortige Hilfe für Kleinunternehmen, mehr als 13 000 Anträge bis jetzt bei der SAP und bereits 4 000 Anträge abgearbeitet. Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die den Mittelstand, also das Herz unserer sächsischen Wirtschaft, bilden, erhielten als Zuschüsse erst einmal nichts. In der vergangenen Woche bat der Ministerpräsident am Freitag den Landtag, ein Sonderpräsidium einzuberufen, um dort seine geplanten Maßnahmen vorzustellen. Das ist ein historisch einmaliger Vorgang, dennoch viel zu spät; denn der Bund und die meisten anderen Bundesländer hatten zu diesem Zeitpunkt bereits ihre Nachtragshaushalte verabschiedet. Dieses Versäumnis versucht die Sächsische Staatsregierung nunmehr in einer Hauruckaktion auszubessern. Statt auf den Landtag und auf alle in ihm vertretenen Fraktionen zuzugehen, (Zuruf von der SPD) versuchen Sie, uns mit nicht durchdachten und mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwürfen zu überfahren. Wir denken, die Regierung sollte mit diesem Hohen Haus anders umgehen. Wieso halten wir aber Ihre Gesetzentwürfe für nicht durchdacht? Die Anzahl der Änderungen im Nachtragshaushaltsgesetz für das laufende Haushaltsjahr mögen überschaubar sein, die Beträge sind jedoch gewaltig. Sie wollen Kredite in Höhe von 6 Milliarden Euro aufnehmen. Dies entspricht fast einem Drittel des diesjährigen Haushaltes. Durch diese Kreditaufnahme erhöhen wir die Verschuldung des Freistaates um 50 % auf dann fast 17 Milliarden Euro. Eine solche Kreditermächtigung stellt eine finanzpolitische Hypothek dar, die den Freistaat Sachsen im gerade angebrochenen Jahrzehnt schwer belasten wird. Haben Sie etwa die Folgen des Sachsen-LB-Debakels schon vergessen? Im Jahr 2008 musste der Freistaat seine Landesbank notverkaufen und Garantien in Höhe von 2,75 Milliarden Euro leisten. Die Folgen waren für die Sachsen in den Jahren danach deutlich zu spüren. Der von Ihnen nun geforderte Kreditrahmen ist mehr als doppelt so hoch. Mit Blick auf die haushalterischen Folgen bekomme ich, ehrlich gesagt, Bauchschmerzen. Ab 2023 wird uns jährlich 1 Milliarde Euro fehlen. Wo sparen Sie dann, meine Damen und Herren? Im Straßenbau? Im ÖPNV? Beim Breitbandausbau oder bei Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen? Wollen Sie etwa erneut Personal abbauen, wie es die Regierung Tillich bei Polizei und Lehrern versucht hat? Das ging schief. Wäre es nicht klüger, bereits jetzt Einsparpotenziale zu nutzen? (Beifall bei der AfD) Einige Beispiele für die Skeptiker in den CDU-Reihen: Die geplanten Ausgaben von 800 000 Euro für überregionale Konferenzen und Arbeitskreise im Bereich des Umweltministeriums wird es in diesem Jahr definitiv nicht geben. (Beifall bei der AfD) Auch bei der Kampagne „So geht sächsisch“ ließen sich bis zu 6,8 Millionen Euro einsparen. Auch die in Höhe von 860 000 Euro geplanten Repräsentationskosten des Freistaates ließen sich in diesem Jahr aufgrund der Einschränkungen zum größten Teil einsparen. Bei Projekten von angeblich überregionaler Bedeutung wären Einsparungen bis zu 2 Millionen Euro möglich. (Zuruf von der CDU) Im Vergleich zu dem, was man einsparen würde, wenn man alle vollziehbar Ausreisepflichtigen außer Landes brächte und sowohl die Förderung von Windkraftanlagen als auch die Förderung der Elektromobilität auf ein gesundes Maß zurückführte, ist das von mir Vorgetragene jedoch Kleinvieh. Jedoch hierzu fehlt Ihnen der Mut. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich haben Sie bislang nur in einem Bereich Einsparungen beschlossen. Bei den Personalausgaben wollen Sie immerhin 265 Millionen Euro weniger ausgeben, also in der Größenordnung, die dort in den letzten Jahren nicht ausgegeben wurde. Uns ist natürlich auch klar, dass die wegbrechenden Steuereinnahmen und die durch die Pandemie gerechtfertigten Mehrausgaben nicht komplett gegenfinanziert werden können. Das erwarten wir auch nicht von Ihnen. Sie versuchen es jedoch nicht einmal. Ebenso unverständlich ist für uns, wieso Sie die Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 1,6 Milliarden Euro nicht zur Krisenbewältigung heranziehen. Zuzüglich des Überschusses aus dem vergangenen Jahr von 650 Millionen Euro haben sich dort Reserven von insgesamt 2,2 Milliarden Euro angesammelt. Davon entnehmen Sie jedoch laut Ihrem Nachtrag nur 900 Millionen Euro. 1,3 Milliarden Euro verbleiben nach Ihrem Entwurf in der Haushaltsrücklage. Dabei wäre die Haushaltsrücklage jetzt einzusetzen, und zwar in voller Höhe und vorrangig vor einer Kreditaufnahme. (Beifall bei der AfD) – Ich bin noch nicht fertig, es geht weiter. Außerdem liegen im aufzulösenden Garantiefonds – daran möchte ich auch erinnern – noch 86 Millionen Euro. Mit der vollständigen Auflösung der Personalausgabenrücklage in Höhe von 246 Millionen Euro hätten Sie eine weitere Viertelmilliarde Euro zur Verfügung. Dann wäre da auch noch der Asyl- und Flüchtlingshilfefonds. Dort lagen zum Ende des vergangenen Jahres noch 263,2 Millionen Euro herum. Allein damit würde sich die Kreditermächtigung um insgesamt 1,9 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro verringern lassen. Wer glaubt, dass damit die Schatztruhen des Freistaates Sachsen vollständig geplündert wären, der irrt; denn der Finanzminister hat im Einzelplan 15 noch weitere 95 Millionen Euro an Verstärkungsmitteln herumliegen. Einige Millionen ließen sich auch aus dem Grundstock entnehmen. Schulden zu machen, obwohl man noch Reserven hat, ist haushaltspolitischer Irrsinn. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz der angesprochenen Mängel hat für uns der Schutz der Gesundheit unserer Bürger oberste Priorität. Die Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft kommt sofort danach. Deshalb haben wir uns schweren Herzens entschlossen, Ihrem Nachtragshaushalt zuzustimmen. (Zuruf von der CDU: Oh!) Wir erwarten jedoch, dass Sie den Haushaltsplan und die Finanzplanung auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Die rot-grünen Wunschträume aus dem Koalitionsvertrag sind durch die Corona-Krise ohnehin geplatzt. (Beifall bei der AfD) Es kann und darf nicht sein, dass die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise einseitig den Sachsen der nächsten Generation aufgebürdet werden sollen, nur damit der eine oder andere neue Minister sich und der Ideologie seiner Partei trotz wirtschaftlichen Niedergangs ein Denkmal setzen kann. (Lachen und Beifall bei der AfD) Die Befriedigung koalitionsinterner Rivalitäten durch Einsatz von möglichst viel Steuergeld darf nicht wichtiger sein als die Zukunft unseres Freistaates und seiner Bürger. (Zuruf von der CDU: Die Existenz von Menschen, Herr Barth!) Wir werden Ihnen daher in Zukunft noch genauer, als Sie es von uns schon gewohnt sind, auf die Finger schauen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU: Oh!) Nun noch einige Worte zu dem Corona-Bewältigungsfondsgesetz. In Sachsen gibt es Neben- und Schattenhaushalte in einer Anzahl von 45. Der Sächsische Rechnungshof kritisiert das seit vielen Jahren. Die Zuführung und Zuschüsse binden bereits jetzt 18 % der Gesamtausgaben eines jeweiligen Haushaltsjahres. Die Transparenz des Staatshaushaltes ist dadurch bereits jetzt eingeschränkt. Auch den geplanten Corona-Bewältigungsfonds hält der Rechnungshof – das ist heute ausgeführt worden – zumindest für verfassungsrechtlich bedenklich. Mit dem Fonds schaffen Sie nun einen weiteren Schattenhaushalt mit einem Volumen von 7 Milliarden Euro. Der Sächsische Landtag soll der Staatsregierung einen Blankoscheck ausstellen und auf seine Budgethoheit verzichten. Mit sauberer Haushalts- und Wirtschaftsführung hat das nicht das Geringste zu tun. Sie benennen zwar die Zwecke, allerdings so pauschal, dass Sie praktisch alles damit finanzieren können, was auch nur entfernt mit Corona zu tun hat. Neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge können die Mittel des Fonds auch beispielhaft für Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts eingesetzt werden. Sollen auch Vereine, die unter dem Deckmantel der Demokratieförderung dem Linksextremismus Vorschub leisten, gefördert werden? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Natürlich! Denn diese sind nicht ausgeschlossen. Wo kämen wir denn hin, wenn der rote Baum vertrocknen würde? (Lachen und Beifall bei der AfD) Ich habe es gesagt: Im Gesetz zum Fonds sind die Zwecke zu pauschal benannt. Im Gesetz zum Zukunftssicherungsfonds sind die Zwecke ebenfalls pauschal genannt, allerdings dort, im Unterschied dazu, mit exakten Beträgen, die für einzelne Zwecke ausgegeben werden können. Somit hat das Finanzministerium mit dem neu zu errichtenden Fonds die Möglichkeit, die finanziellen Summen nach Gutsherrenart hin- und herzuschieben. Doch es gibt auch Positives. Wir stimmen inhaltlich damit überein, dass Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitswesens jetzt vorrangig durchgeführt werden müssen. Die Verbesserung der Gesundheitsvorsorge der Corona-Erkrankten und der Schutz des sie behandelnden Personals ist oberstes Gebot. Dafür muss unser Freistaat zusätzliches Geld bereitstellen. Auch die Maßnahmen zur Stabilisierung der sächsischen Wirtschaft sind zwingend erforderlich. Es geht darum, die Strukturen zu erhalten, die sich in den letzten 30 Jahren entwickelt haben. Der Bund hat bereits wie der Freistaat Hilfsprogramme für Kleinstunternehmen aufgelegt. Für den Mittelstand sieht der Bund keine Zuschüsse vor, stattdessen verweist er auf die Förderprogramme der Bundesländer. Es wurde gesagt, Bayern, MecklenburgVorpommern und Niedersachsen seien schon tätig geworden. Nur Wirtschaftsminister Dulig hält sich bisher auffallend zurück. Die Handwerkskammer warnt bereits vor Massenentlassungen und Insolvenzen. Die Regierung versteckt sich währenddessen hinter dem Landtag, der die Gelder für ein neues Förderprogramm absegnen soll. Allerdings hätten wir eine klare Vorstellung davon, wofür und in welchem Umfang die Gelder verwendet werden, bevor wir sie bewilligen. Doch Sie spielen auf Zeit und versuchen uns mit billigen Floskeln abzuspeisen. Sie bieten großzügig an, dass der Haushalts- und Finanzausschuss einwilligen muss. Die Sache hat jedoch einen Haken: Sobald die Maßnahmen als dringlich und eilbedürftig anzusehen sind, reicht eine Unterrichtung des Ausschusses. Dann handelt die Regierung nach eigenem Ermessen. Der Landtag soll sich selbst entmachten. Der Haushalts- und Finanzausschuss ist nicht das Parlament. Er dient eigentlich nur zur Vorbereitung der Landtagssitzungen. Ein jährlicher Bericht, den Sie durch Änderungsantrag noch eingeführt haben, ist nicht genug, um mit den gewaltigen Summen offen und transparent umzugehen. Aus unserer Sicht sollte der Haushalts- und Finanzausschuss alle Bewilligungen in öffentlicher Sitzung beschließen. Wir haben berechtigte Zweifel, dass Ihre Verfahrensweise die Rechte aller Abgeordneten und die Informiertheit der Steuerzahler wahrt. Wir behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit Ihres Verfahrens zur Prüfung zu stellen. Aus unserer Sicht hätten Sie die Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie transparent in einem Nachtragshaushalt verankern müssen, und zwar titel- und beitragsgenau. Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir die schnellen Hilfen für das Gesundheitswesen, die sächsische Wirtschaft und die kommunale Ebene inhaltlich mittragen, führt dazu, dass wir diesem Gesetzentwurf trotz aller Kritik unsere Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der AfD)

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