Franziska Schubert
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Brünler, ich möchte auf einige Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag vorgelegt haben. Ich möchte mit dem Punkt beginnen, in dem Sie auf das Thema Transparenz und Beteiligung eingehen. Dazu haben wir eine unterschiedliche Auffassung, was nicht schlimm ist. Sie gestatten, dass ich unseren Standpunkt für die Koalitionsfraktionen noch einmal darlege. Es gab bisher noch kein Sondervermögen im Freistaat, das so eine starke parlamentarische Beteiligung hatte. Es ist richtig, dass alle Ausgaben, die Corona-bedingt sind – deshalb haben die Koalitionsfraktionen gestern den Titel explizit nachgeschärft – in einem Rechnungskreis auftauchen. Ihre Idee war – wir haben das gestern im Ausschuss diskutiert –, das einzelplangenau zu veranschlagen und Deckungsfähigkeiten herzustellen. Aber ich sage Ihnen: Ich sehe ein deutlich größeres Chaos, wenn man über sämtliche Einzelpläne Deckungsfähigkeiten ausbringt. Das ist eine Sache, die Sie – das kann ich mir nicht vorstellen – nicht wirklich teilen. Das heißt, nicht nur das Thema Mitbeteiligung und Beteiligung des Parlaments ist gegeben. Wir haben eine inhaltlich-fachliche Aussprache und Beteiligung im HFA. Es ist auch das erste Mal, dass es durch die Abgeordneten nicht nachträglich genehmigt wird, sondern schon vorher. Das heißt, die Begleitung ist hier sehr nahe und dem Thema angemessen. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, in jedem Plenum diese Drucksachen herauszuziehen und öffentlich zu besprechen. Es ist nicht so, dass das Ganze mit dem gestern durch die Koalitionsfraktionen nachträglich hineingeschriebenen jährlichen Landtagsbericht getan wäre. Sie haben immer die Möglichkeit, in jedem Plenum zu diesen Aspekten eine Debatte aufzumachen und darüber zu sprechen. Sie haben des Weiteren das Thema Jahreshaushalt angesprochen. Das hat sein Für und Wider. Darüber ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Ich weise Sie aber auf eine Kritik hin, die Sie selbst in den letzten Jahren immer vorgebracht haben. Wenn wir einen Ein-Jahres-Haushalt für 2021 aufstellen, dann haben wir wieder das Problem, dass wir einen legislaturperiodenübergreifenden Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 werden aufstellen müssen. Das haben Sie immer kritisiert. Ich bitte Sie, noch einmal nachzudenken, ob Sie das gut finden; es sei denn, Sie zielen darauf ab, zukünftig immer nur noch Ein-Jahres-Haushalte aufstellen zu wollen. Das ist deutlich abzulehnen, da die Verfahren sehr komplex sind und man die Fraktionen nicht Jahr für Jahr in diesen Verfahren zubinden kann. Der dritte Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist das Thema Verfassungsdebatte. Das sprechen Sie zu Recht an. Diese wird es brauchen. Es wird sie sowohl in Richtung Tilgung als auch in Richtung Mechanismus brauchen. Wir haben dazu heute in allen drei Koalitionsfraktionen eine klare Haltung zum Ausdruck gebracht. Diese Diskussionen werden auf fachlicher Ebene stattfinden, und dann wird man zu einem Ergebnis kommen.
