Dr. Matthias Rößler
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unse- (Der Präsident spricht vom Rednerpult aus.) Heute ist vieles anders. Wir sind in einer außergewöhnlichen Situation. Wir kommen nicht in unserem vertrauten Plenarsaal, sondern unter dem Dach des Congress Centers zusammen. Wir sitzen mit großem Abstand zueinander. Wir tragen hier im Saal Stoffmasken, um uns gegenseitig vor der Ansteckung zu schützen. Meine Damen und Herren! Wir nehmen mit diesen zumutbaren Einschränkungen den Gesundheitsschutz sehr, sehr ernst. Zugleich erfüllen wir als Abgeordnete unsere Pflicht, uns heute zu versammeln und wichtige Beschlüsse zu fassen. Das ist kein Widerspruch, das ist eine demokratische Notwendigkeit. Der Gegenstand der heutigen Sitzung stellt uns inmitten der Corona-Pandemie vor eine besondere Herausforderung. Um den Weg für eine Kreditaufnahme nach Artikel 95 Abs. 9 unserer Verfassung freizumachen, muss der Landtag mit zwei Dritteln seiner Mitglieder entscheiden. Eine Vollversammlung unseres Hohen Hauses ist also unerlässlich. Ich danke Ihnen, verehrte Abgeordnete, ebenso wie ich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke, dass wir in dieser professionellen und praktikablen Weise zusammenkommen und alles gemeinsam klären. Das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten soll so gering wie möglich gehalten werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen hören wir immer wieder, nun sei die Zeit der Exekutive – das stimmt. In Zeiten wie diesen müssen Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen zügig anpacken, so auch bei uns im Freistaat Sachsen, wofür ich unserem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und allen, die mit ihm an dieser ungeheuer großen Aufgabe arbeiten, herzlich danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Jedoch ist und bleibt die Exekutive auch in der Krise klarer Teil unserer parlamentarischen Demokratie, und schon gar nicht wird die parlamentarische Demokratie außer Kraft gesetzt. Der Sächsische Landtag ist und bleibt das Verfassungsorgan und die wichtigste Volksvertretung. Er ist unverändert handlungsfähig für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Eine derart weitreichende politische Entscheidung, wie sie heute auf der Tagesordnung steht, die uns in der aktuellen Situation hilft, uns aber erhebliche Lasten für die Zukunft aufbürdet, bedarf unbedingt der Debatte und am Ende – wenn die erforderliche Mehrheit es will – auch der Legitimation durch dieses Hohe Haus. Der starke Staat, den wir benötigen, kann nur ein starker demokratischer Rechtsstaat sein, ein Staat mit Gesetzesbindung von Regierung und Verwaltung, ein Staat, in dem das Parlament seiner Verantwortung in jeder Weise nachkommen kann. Wenn überhaupt, dann ist jetzt die Stunde der parlamentarisch getragenen Exekutive. Eine Zeit wie diese, meine Damen und Herren, ist vor allem eine Zeit der Menschen und der Menschlichkeit. Unser Dank gilt deshalb uneingeschränkt allen, die in diesen Wochen unter allergrößten Anstrengungen unser Land am Laufen halten. (Beifall des ganzen Hauses) Ich danke all denen, die unser Gemeinwesen sicher durch die Krise geleiten, darunter dem medizinischen Personal, den Altenpflegerinnen und Altenpflegern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Apotheken und Supermärkten, den Polizistinnen und Polizisten und ganz vielen mehr. Besonders danke ich den Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die jetzt in allen Bereichen mit anpacken und zeigen, was mit Gemeinwohl alles möglich ist. Auf sie ist Verlass und ihnen gebührt unser Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Ebenso möchte ich mich an die Menschen im Land richten, die gegenwärtig erhebliche Einschränkungen ihrer Freiheiten auf sich nehmen. Ich kenne überhaupt niemanden, dem es leichtfällt, soziale Kontakte zu begrenzen und weitgehend zu Hause zu bleiben. Doch eine ungebremste Verbreitung des Coronavirus würde vor allem zulasten der alten und kranken Menschen gehen, aber – das sage ich ganz deutlich – auch vor jungen Menschen nicht haltmachen. Daher benötigt unsere Gesellschaft vor allem jetzt die soziale Verantwortung jedes Einzelnen von uns. Bleiben Sie bitte zu Hause und handeln Sie solidarisch! Wenn wir viel zu verlieren haben, müssen wir es umso mehr schützen. Die aktuelle Situation ist eine ungekannte Bewährungsprobe für unseren Freistaat. Ich bin davon überzeugt, dass wir sie gemeinsam bestehen werden. In solchen Zeiten zeigt sich übrigens auch, welchen Wert parlamentarische Kultur und verantwortlich handelnde Politik haben. Es geht in dieser Situation sogar um die Verantwortung für das Allgemeinwohl in unserem Land, die wir gemeinsam tragen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Zeigen wir heute allen miteinander, dass unsere parlamentarische Demokratie auch in der Krise ein unverzichtbarer Stabilitätsanker ist. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen – Der Präsident begibt zu seinem Platz im Präsidium.) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir jetzt in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich noch zwei Hinweise geben, die unser aller Sicherheit – der Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen sowie dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dienen. Ich bitte Sie herzlich, über die gesamte Sitzung hinweg Ihre Stoffmasken zu tragen. Redner und Sitzungsleiter sind davon ausgenommen. Diese müssen akustisch verständlich sein. Damit schützen wir uns gegenseitig. Bitte achten Sie auf den persönlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern, insbesondere im Gespräch sowie bei der Bewegung im Raum. Abstand – gerade in solchen Zeiten muss man das sagen – zählt. Meine Damen und Herren! Zunächst dürfen wir heute eine neue Kollegin begrüßen. Herr Staatsminister Wolfram Günther, Mitglied der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags am 6. Januar 2020 mit sofortiger Wirkung verzichtet. Das im Landesgesetz vorgesehene Verfahren zur Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Die Landeswahlleiterin hat mir mitgeteilt, dass Frau Petra Čagalj Sejdi als Listennachfolgerin von Herrn Staatsminister Wolfram Günther mit Wirkung vom 12. Februar 2020 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für sie gilt zukünftig die im § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Da der Handschlag in der gegenwärtigen Situation nicht angezeigt ist, bitte ich Frau Čagalj Sejdi, sich zu erheben und die Verpflichtung mit einem eindeutigen Ja zu bekräftigen. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Vielen Dank, Frau Kollegin! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Folgende Abgeordnete haben sich für heute entschuldigt: Frau Schwietzer. Alle anderen müssten anwesend sein. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten habe ich für die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 festgelegt: CDU 47 Minuten, AfD 38 Minuten, DIE LINKE 23 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 20 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung 32 Minuten. Das Präsidium hat dazu bereits am vergangenen Freitag sein Einvernehmen signalisiert. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, die drei heutigen Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln, was nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung ohne Weiteres möglich ist. Das bedeutet, dass wir die Tagesordnungspunkte zusammenziehen und eine gemeinsame Aussprache darüber durchführen. Anschließend werden wir über die Verhandlungsgegenstände nacheinander einzeln abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir müssen uns noch darüber verständigen, dass wir bereits heute in die zweiten Beratungen über die Gesetzentwürfe, Drucksachen 7/2097 und 7/2098, zu denen Ihnen als Drucksache 7/2101 und 7/2102 Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses vorliegen, eintreten können. Ist ein Gesetzentwurf an einen Ausschuss überwiesen worden – was bei in den soeben genannten Gesetzentwürfen der Fall ist –, dann beginnt gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung die zweite Beratung frühestens am zweiten Werktag nach der Verteilung der Beschlussempfehlung. Aber nach Satz 3 dieser Vorschrift kann sie früher beginnen, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von sechs Mitgliedern des Landtags zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Landtags dies bestimmen. Mir ist angezeigt worden, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden wird. Ich erteile jetzt an Mikrofon 5 Herrn Kollegen Lippmann das Wort; er wird das sicher tun.
