Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Staatsregierung, Ministerpräsident Michael Kretschmer und Staatsminister der Finanzen, Hartmut Vorjohann, sind in einer denkwürdigen Präsidiumssitzung des Landtags am letzten Freitag auf das gesamte Hohe Haus – sprich: alle Fraktionen, Herr Urban! – zugegangen und haben dargestellt, dass aus ihrer Sicht die Corona-Krise und ihre Folgen nicht mit dem jetzigen Haushaltsvolumen zu bewältigen sind. Es gibt keine andere Möglichkeit, als über eine temporäre Kreditaufnahme zusätzliche Mittel bereitzustellen, die notwendig sind, um Menschenleben zu retten und zu schützen, unserer sächsischen Wirtschaft Hilfen anzubieten und manch anderes im Lande ebenfalls zu beschirmen. Es ist erstaunlich, wie sich in wenigen Wochen die Blicke verändern und man nun sieht, wer systemrelevant ist und wieder wird. Man spürt regelrecht, wie die Achtung vor der Wirtschaft, unseren Unternehmerinnen und Unternehmern, den vielen Beschäftigten wächst, die dieses Land und seinen Wohlstand sonst täglich erarbeiten und es aktuell nicht können. Und wir erleben eine Erkenntnis in der Politik, wie stark das deutsche Volumen der Wirtschaft – 70 Milliarden Euro jede Woche – und wie klein dagegen die Möglichkeiten des Staates sind. Hier werden aktuell viele Dinge geradegerückt, die über die Jahre des Wohlstands verschoben schienen. Man belastete die Unternehmen und frustrierte diejenigen, die den Karren ziehen. Manche Entwicklung der Globalisierung – Essen von überall, Urlaub überall, Billiges von überall und jederzeit – verblasst aktuell hinter manchem sächsischen Bauernhof, hinter manchem eigenen Kohlekraftwerk, hinter manchem heimischen Arzneimittelhersteller, die in Sachsen arbeiten und ihren Beitrag in unserer Volkswirtschaft erbringen. Eigenständigkeit neu zu definieren – auch das wird unsere Aufgabe in der Landespolitik nach der Krise sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wolfgang Schäuble hat als Bundestagspräsident am 25. März vor der Generaldebatte des Bundestages gesagt – ich zitiere –: „Wir haben heute einen Beitrag dazu zu leisten, dass unser Land und alle, die hier leben und arbeiten, diese Herausforderungen bestehen. Wir stärken die Regierung darin, das Notwendige zu tun, und wir werden gemeinsam beweisen, dass die freiheitliche Demokratie mit ihren Regeln und Prinzipien und auch die föderale Ordnung unseres Staates der Tragweite dieser Krise gewachsen sind.“ Man sagt, in Krisen ist die Exekutive besonders gefordert, aber die parlamentarische Demokratie ist nicht außer Kraft gesetzt. Die heute anstehenden Entscheidungen sind weitreichend: politisch, ökonomisch und auch verfassungsrechtlich. Es sind Entscheidungen zur Abwehr der gegenwärtigen Gefahren und der Bewältigung seiner Folgen. Solch schwerwiegende Entscheidungen bedürfen heute der Legitimation durch die sächsischen Abgeordneten im Landtag. Es ist in der jetzigen Situation zwingend, hohe Kredite aufzunehmen und damit zum ersten Mal seit der Verfassungsänderung im Jahr 2013 eine Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot über den Artikel 95 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung als eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen. Für uns als CDU-Fraktion, die wir uns stets einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik im Namen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet fühlen, hat das zu großer Nachdenklichkeit über das Heute und auch das Morgen geführt. Denn Kredite heute bedeuten immer, dass auch die Ausgaben der Zukunft wie Rückzahlung und Tilgung bereits heute in den Blick zu nehmen sind. Es sind meist weniger die Zinszahlungen als vielmehr die Tilgungsraten eines Tilgungsplanes, die die große Zukunftslast darstellen. Dieser Verantwortung können wir uns heute nicht entziehen. Das sind wir uns und unseren Kindern schuldig. Aber wir denken hierbei nicht nur an heute und morgen. Es geht in dieser Notsituation auch um das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament, zwischen Exekutive und Legislative – ein Punkt, den auch der Sächsische Rechnungshof deutlich anspricht. Es geht um das Vorgehen der Regierung in der Krisenbewältigung, indem wir sie zur Kreditaufnahme und zum Zurücklassen des Parlaments, des Haushaltsgesetzgebers, ermächtigen. Es geht auch um Fragen unserer eigenen Verfassung, die in Artikel 5 die Notlage beschreibt, und darum, ob wegbrechende Steuern in den Folgejahren zu Kreditermächtigungen gehören. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio hat uns Dreikönigskirche noch unter dem Eindruck der Folgen der Flüchtlingskrise 2015 dazu etwas Tröstliches gesagt: In einer Krisensituation müsse eine Regierung handeln und bis an die Grenzen gehen können. Die Parlamente und auch die Gesellschaft haben später die Pflicht, die Dinge danach wieder zu ordnen. Liebe Staatsregierung, wir sind dazu bereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die Notwendigkeit, unserer Regierung die Handlungsmöglichkeiten zu geben, die sie benötigen, um das Voranschreiten der Corona-Infektion umfassend zu bekämpfen und die Folgen entschieden anzugehen. Entsprechend weit ist die Ermächtigung der temporären Kreditaufnahmen gefasst, die nicht nur finanzielle Mittel für die Krisenbewältigung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorsieht, sondern darüber hinaus die künftigen Haushalte bei geschätzt verminderten Steuereinnahmen mit rund 4 Milliarden Euro auszugleichen hilft – nicht nur unsere Haushalte, auch die der sächsischen Kommunen. Das ist im Vergleich zu anderen Bundesländern ein weiterer Rahmen, der sich hier auftut und einer aktiven Regierung Zutrauen und Mut mitgeben soll. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Die Krisenbewältigung darf nicht am Geld scheitern. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme in der Verfassung ist genau für solch einen Fall vorgesehen. Die Realität da draußen, unser geliebtes und in Teilen stillgelegtes Land, zeigt uns die Notwendigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Blick nach vorn gehört aber auch, dass vor der Kreditaufnahme das passiert, was aktuell in vielen Familien, in vielen Betrieben im Land passiert: Man hilft sich zuerst mit dem eigenen Geld, den eigenen Mitteln. Man geht sparsamer zu Werke und schiebt die eine oder andere Anschaffung nach hinten, schraubt die Ansprüche herunter oder verzichtet ganz auf große Investitionen. Genau das muss auch für den Freistaat Sachsen gelten. Für die CDU-Fraktion gilt ein Dreiklang, der zu beachten ist: eigene vitale, nicht trockene Sparsamkeit, eigene Mittel einsetzen und gebrauchen und eine Kreditaufnahme mit Maß und Mitte und möglichst niedriger, als zunächst gedacht. Gerade beim ersten Schritt kommt uns die solide und sparsame Haushaltspolitik in den vergangenen Jahrzehnten zugute, in denen nicht nur der Wiederaufbau nach 1990, sondern auch nach Fluten sowie Finanz- und Wirtschaftskrisen und vieles mehr durch Mittel, die man immer wieder hatte, gemeistert werden konnten. Diese Sparsamkeit können wir heute nutzen. Uns stehen Eigenmittel in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, von denen wir Teile schon als schnelle Hilfen der Betriebe bis zu zehn Beschäftigten einsetzen konnten; und wir legen 650 Millionen und 75 Millionen Euro direkt in den Fonds ein. Schaden vom Land und seinen Menschen abzuwenden, das ist die Aufgabe, die immer Leitlinie guter Politik ist und bleibt und die auch in diesen neuen und unbekannten Zeiten bewältigt werden will. Niemand weiß, wie teuer es wird, was zu tun ist und wie es endet. Genau deshalb hat Haushaltspolitik zu jeder Zeit die Aufgabe, eine langfristige, solide Finanzierung des Staatswesens abzusichern. Liebe Kolleginnen und Kollege, ich komme zum Schluss. Die sächsische Landesgeschichte hat immer wieder Zeiten erlebt, in denen Staatshaushalte ins Rutschen gerieten. Es waren Krisen, von uns selbst oder von außen ins Land getragene Nöte. Ihre Bewältigung fußte jedoch immer auf einer soliden Finanzpolitik, die, langfristig angelegt, die aufgetretenen Problemlagen abträgt sowie nach und nach wieder Gestaltungsfreiheiten ermöglicht. Wir stehen heute leider vor solch einer historischen Zäsur, die die vergangenen biblischen „fetten Jahre“ mit einem immerwährenden Aufwärts der Finanzen zu beenden scheint. Wir nehmen heute Kredit und wollen diesen in den folgenden Jahren abarbeiten und abtragen. Das ist die anstehende Entscheidung, um heute zu handeln, zu helfen und Schaden von Sachsen abzuwehren. Ludwig Thoma hat gesagt: „Es gibt Berge, über die man hinübermuss, sonst geht der Weg nicht weiter.“ Wir stehen vor zwei Bergen: der Bewältigung der Krise jetzt und dem Abtragen der Lasten danach. Solide Finanzpolitik hat beides im Blick. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
