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Dr. Matthias Rößler

09.04.2020 Sitzungen 7/8

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort und kommen zu den Abstimmungen. Zunächst rufe ich die ursprünglich als Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Anträge auf. Gemäß § 103 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung beginnen wir mit der Drucksache 7/2086, Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Finanzmittel für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie schnell und rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt für Mehrausgaben im Jahre 2020 vorlegen, Ein-JahresHaushalt für 2021 aufstellen, Schuldenbremse lockern und Verfassungsgebot des sozialen Ausgleichs sichern!“ Meine Damen und Herren, da in Ziffer 1 des Antrags die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 95 Abs. 5 der Verfassung begehrt wird, ist nach Abs. 6 dieser Verfassungsnorm hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags – das sind 80 oder mehr Stimmen – erforderlich. Ich weise bereits darauf hin, dass dies ebenso für den sich anschließenden Antrag der Koalitionsfraktionen gilt. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/2086 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags offensichtlich nicht erreicht und die Drucksache 7/2086 ist nicht beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 7/2106, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, „Feststellung des Vorliegens einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 95 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Verfassung aufgrund der COVID-19-Pandemie“. Wie bereits angekündigt, gilt auch hier, dass gemäß Artikel 95 Abs. 6 der Verfassung der Landtag über die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Artikels 95 Abs. 5 der Verfassung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder – das sind mindestens 80 Jastimmen – entscheidet. Um einen erforderlichen Mehrheitsbeschluss bei einer so wichtigen Abstimmung zweifelsfrei feststellen zu können, bitte ich abweichend vom üblichen Verfahren darum, dass nicht durch Handzeichen, sondern durch Erheben von den Sitzen abgestimmt wird. Bitte bleiben Sie so lange stehen, bis der Sitzungsvorstand zu jeder Abstimmungsfrage ein Ergebnis festgestellt hat. Meine Damen und Herren, ich stelle die Drucksache 7/2106 zur Abstimmung und bitte Sie, sich bei Zustimmung von ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen.) Ich bitte unseren Sitzungsvorstand, mit entsprechender Hilfe auszuzählen. – Vielen Dank. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht weiter mit der Abstimmung. Wer dagegen stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Keine Gegenstimmen. Das müssen wir nicht auszählen. Stimmenthaltungen? – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die mit Stimmenthaltung stimmen möchten, sich zu erheben. – Auch nicht. Dann darf ich ein einstimmiges Ergebnis feststellen. Damit ist nicht nur die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht, sondern die Drucksache 7/2106 ist einstimmig beschlossen. Es sind 107 Jastimmen. Es ist einstimmig beschlossen, deshalb ist es gut, dass wir noch einmal gezählt haben. Damit ist die notwendige Anzahl von 80 deutlich überschritten. Aber es sind wahrscheinlich einige Kolleginnen und Kollegen nicht im Raum gewesen. Meine Damen und Herren, wir fahren mit der Abstimmung über die Gesetzentwürfe fort. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)“, Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ab, Drucksache 7/2101. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf eigentlich artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Da es keine Änderungsanträge gibt, können wir die Abstimmung im Block vornehmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich trage vor: Überschrift, Artikel 1: Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020, Artikel 2: Inkrafttreten, Anhang zu Artikel 1, Nr. 4. Das stelle ich zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenenthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/2101 angenommen. Das Gesetz ist beschlossen. Ich stelle den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020)“, Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung gemäß § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenenthaltungen? – Einige Stimmenenthaltungen. Damit ist der Entwurf des Gesetzes beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann verfahren wir so. Es liegt zudem ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/2140 vor. Ich bitte die Fraktion um Einbringung. Diese erfolgt jetzt durch Herrn Kollegen Wiesner.

Protokoll ↗