Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Gebhardt und ich haben in unseren Reden bereits große Teile des Entschließungsantrags inhaltlich vorgestellt. Ich möchte aber noch einmal auf einige Punkte etwas genauer eingehen, die bisher zu kurz gekommen sind. Sie haben bisher die Einwilligung zu Zahlungen aus dem Sondervermögen nur an den HFA gebunden. Wir halten eine fachliche Debatte zumindest in den anderen Ausschüssen für notwendig. Das begehren wir in diesem Entschließungsantrag. Gleichzeitig streben wir eine Unterstützung unserer sächsischen Kommunen an, um jetzt in der Krise als systemrelevant festgestellte Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge rekommunalisieren zu können, sodass man auf diese Art und Weise Lehren daraus zieht, wer momentan tatsächlich die Gesellschaft am Laufen hält und wer notwendig ist. Darüber hinaus haben wir einige Forderungen an die Staatsregierung formuliert, auf die wir bisher noch nicht zu sprechen gekommen sind. Das eine sind Rechtsgarantien für umfassende Investitionen in die gesamte Infrastruktur der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und die unverzügliche Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes. Gleichzeitig wollen wir das bisher schon bestehende Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" dahin gehend weiterentwickeln, dass es geeignet ist, regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern und eine Verbreitung regionaler Produkte anzuregen und zu unterstützen. Wir haben gerade jetzt gemerkt, wie störanfällig und widersinnig globale Lieferketten zum Teil sind. Darüber hinaus begehren wir die Aufstellung eines EinJahres-Haushaltsplanes für das nächste Jahr. Wir haben mehrfach diskutiert, dass wir momentan in einer Situation sind, in der wir auf Sicht fahren. Ich denke, man kann, wenn man eine verlässliche Finanzierung der Folgen und Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sicherstellen will, nur mit einem Ein-Jahres-Haushalt arbeiten. Ansonsten stehen wir beizeiten wieder vor der Situation, Nachtragshaushalte aufstellen zu müssen. Nicht zuletzt begehren wir den Beginn einer Verfassungsdebatte mit dem Hintergrund, die Praktikabilität und ökonomische Sinnhaftigkeit der Vorschriften des Artikels 95 zu hinterfragen und zumindest die irrationalen Fristen zur Schuldentilgung in eine ökonomisch vertretbare Form abzuändern bzw. zu revidieren. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
