Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Kollege Lippmann. Ich lasse jetzt darüber abstimmen, ob abweichend von § 46 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung die zweiten Beratungen über die Gesetzentwürfe auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses in den Drucksachen 7/2101 sowie 7/2102 an dem Tag der Verteilung der Beschlussempfehlungen und damit im Rahmen der heutigen Plenarsitzung stattfinden können. Ich weise noch einmal auf das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags hin. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Kann ich keine feststellen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit haben wir einstimmig zugestimmt. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass ich nach der Aussprache und bevor wir später über Anträge und Gesetzentwürfe abstimmen, die Sitzung nach § 107 unserer Geschäftsordnung für 15 Minuten unterbrechen werde, damit die Kolleginnen und Kollegen, welche die Debatten aus Gründen der Vorsicht außerhalb des Saals verfolgen müssen, ausreichend Zeit haben, sich zu beteiligen. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsanträge oder Widersprüche gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Tagesordnungspunkt – Feststellung des Vorliegens einer nach Artikel 95 Abs. 6 Satz 1 i. Sächsischen Verfassung aufgrund Drucksache 7/2106, Antrag der Fraktionen – Finanzmittel für die Bewältigung der rechtssicher bereitstellen: Nachtragshaushalt 2020 vorlegen, Ein-Jahres-Haushalt lockern und Verfassungsgebot Drucksache 7/2086, Antrag Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des (Nachtragshaushaltsgesetz Drucksache 7/2097, Gesetzentwurf Drucksache 7/2101, Beschlussempfehlung Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Errichtung eines Sachsen" (Sächsisches Drucksache 7/2098, Gesetzentwurf Drucksache 7/2102, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache. Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Michael Kretschmer, hat darum gebeten, zuerst das Wort zu ergreifen. Die Staatsregierung bittet darum, dass gleich im Anschluss der Staatsminister der Finanzen, Herr Hartmut Vorjohann, das Wort erhält. Dies steht der Staatsregierung nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung jederzeit zu. Anschließend können die Fraktionen Stellung nehmen. In der weiteren Reihenfolge sprechen in der ersten Runde CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Weiterhin kann auch die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schubert, für die Drucksachen 7/2101 und 7/2102 gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung jederzeit während der Aussprache das Wort ergreifen. difikationen bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe nun die zur gemeinsamen Beratung zusammengezogenen Tagesordnungspunkte 1 bis 3 mit den nachfolgenden Beratungsgegenständen auf. außergewöhnlichen Notsituation V. m. Artikel 95 Abs. 5 Satz 1 der der COVID-19-Pandemie CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD Coronavirus-Pandemie schnell und für Mehrausgaben im Jahre für 2021 aufstellen, Schuldenbremse des sozialen Ausgleichs sichern! der Fraktion DIE LINKE des Entwurfs Haushaltsgesetzes 2019/2020 2019/2020)" der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses des Entwurfs Sondervermögens "Stabilisierungsfonds Stabilisierungsfondsgesetz – SächsStabFG) der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Ich erteile zunächst unserem Ministerpräsidenten das Wort. Bitte, Herr Ministerpräsident. Heute sind die Wege etwas anders.
