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Plenarprotokoll 8/1

26.09.2024 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (33)Die Linke (20)SPD (18)BSW (16)AfD (5)

Jürgen Treutler

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 1. Sitzung des Thüringer Landtags der 8. Wahlperiode, die ich mit Tagesordnungspunkt 1 eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, ehemalige Abgeordnete, darunter insbesondere die Präsidentin des Landtags der 7. Wahlperiode Frau Birgit Pommer, (Beifall im Hause) Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, darunter insbesondere den Präsidenten Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden, (Beifall im Hause) Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Rechnungshofs, darunter insbesondere die Präsidentin Frau Kirsten Butzke, (Beifall im Hause) die beim Landtag angesiedelten Landesbeauftragten, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, (Beifall im Hause) die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. (Beifall im Hause) Ebenso begrüße ich die Beschäftigten der Fraktionen und die der Landtagsverwaltung. (Beifall im Hause) Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 15. Mai 2024 aufgrund der Vorgaben des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes auch für diese Wahlperiode fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet: „Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt.“ Ich, Jürgen Treutler, bin am 19. März 1951 in Silberstraße, einem heutigen Ortsteil der Stadt Wilkau-Haßlau im Landkreis Zwickau im Freistaat Sachsen, geboren. Ist jemand von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an Lebensjahren älter als ich? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit werde ich als Alterspräsident diese Sitzung leiten, bis die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags gewählt wurde und das Amt übernimmt. Ich stelle fest, dass der Landtag der 8. Wahlperiode am 25. Tag nach seiner Wahl und damit innerhalb der gemäß Artikel 50 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebenen Frist zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist. Dem Landtag gehören 88 Abgeordnete an, was der in § 1 Abs. 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes genannten Mitgliederzahl entspricht. 32 Abgeordnete gehören der Fraktion der AfD an, 23 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 15 Abgeordnete der Fraktion des BSW, zwölf Abgeordnete der Fraktion Die Linke und sechs Abgeordnete der Fraktion der SPD. Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich konstituiert. Zur bzw. zum Fraktionsvorsitzenden wurden gewählt: von der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Björn Höcke, (Beifall AfD) von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt, (Beifall CDU) von der Fraktion des BSW Frau Abgeordnete Katja Wolf, (Beifall BSW) von der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Christian Schaft (Beifall Die Linke) und von der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Lutz Liebscher. (Beifall SPD) Parlamentarische Geschäftsführerinnen bzw. Parlamentarische Geschäftsführer sind Herr Abgeordneter Torben Braga, Fraktion der AfD, (Beifall AfD) Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Fraktion der CDU, (Beifall CDU) Herr Abgeordneter Tilo Kummer, Fraktion des BSW, (Beifall BSW) Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Fraktion Die Linke, (Beifall Die Linke) und Frau Abgeordnete Janine Merz, Fraktion der SPD. (Beifall SPD) Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle für die Übertragung dieser Funktionsämter. Meine Damen und Herren, es ist ein guter Brauch,

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident!

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

dass der Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des Landtags die … Herr Bühl?

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, an dieser Stelle – Sie haben ja vielen gratuliert – möchte ich natürlich Ihnen auch zu diesem Amt gratulieren. Bevor wir in die weitere Tagesordnung eintreten, würde ich Sie bitten, Herr Alterspräsident, nach § 40 Abs. 2, da wir kurz vor der Abstimmung stehen, spätestens zur Tagesordnung festzustellen, dass wir beschlussfähig sind.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich nehme Ihre Meldung zur Kenntnis und werde Ihnen zu gegebener Zeit das Wort erteilen, nämlich entsprechend der Regelung in § 31 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach meiner Rede. Lassen Sie mich nun bitte weiter ausführen, (Beifall AfD) denn es ist für den Fortgang dieser Sitzung entscheidend, dass Sie meine rechtlichen Erwägungen zur Kenntnis nehmen.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, mit aller Gebühr, aber § 31 Abs. 2 GO sieht nur vor, dass nach Reden die Aussprache zur Geschäftsordnung erfolgt, aber wir befinden uns gerade in der Aufstellung der Tagesordnung. Ich hatte einen Antrag gestellt, Sie sagen, Sie wollen das an dieser Stelle nicht machen, dementsprechend würde ich beantragen, nach § 121 Abs. 2 GO dann auch darüber abzustimmen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich wiederhole mich: Ich nehme Ihre Meldung zur Kenntnis und werde Ihnen zu gegebener Zeit das Wort erteilen.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Dann muss ich noch mal widersprechen und bitte darum, dass an dieser Stelle auch die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn gerufen werden, denn ich habe einen Antrag gestellt abzustimmen nach der Geschäftsordnung und ich bitte darum, dass diese Abstimmung auch erfolgt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bitte um eine Unterbrechung der Sitzung. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie müssen unterbrechen!) Ja, ich habe es höflich gesagt. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung) Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt, dass ich zunächst meine Rede halte. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist guter Brauch, dass der Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des Landtags die Herausforderungen einordnet, die sich am Beginn einer neuen Legislaturperiode für das Parlament abzeichnen. Erlauben Sie mir daher, zunächst einige Worte an das Haus und an die Öffentlichkeit zu richten. Meine Damen und Herren, hinter uns liegt ein von den Parteien und ihren Kandidaten mit großem Engagement geführter Wahlkampf. Es war ein lebendiger und politisch vielfach zugespitzter Wahlkampf, der eine große Mobilisierung der Wähler und dementsprechend eine sehr hohe Wahlbeteiligung zur Folge hatte, nämlich 73,6 Prozent – die höchste Wahlbeteiligung seit 1994. (Beifall AfD) Die Menschen im Lande haben in den vergangenen Monaten erfahren, dass es ein differenziertes politisches Angebot gibt, dass sie zwischen klar unterschiedenen Positionen wählen können und dass es deshalb sinnvoll ist, auch zur Wahl zu gehen. Die Bürger hatten den Eindruck, dass Wahlen sehr wohl etwas bewirken und verändern können. Und genau dies hat sie zu den Wahlurnen geführt. Wir sollten dies mit Freude und großem Respekt zur Kenntnis nehmen, denn die außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung bestätigt uns, dass die Thüringer zur Demokratie stehen, (Beifall AfD) dass sie die parlamentarische Demokratie befürworten und ihr Vertrauen entgegenbringen. Von einer Krise der Demokratie kann insoweit gar keine Rede sein. (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund stimmt es mehr als bedenklich, wenn beispielsweise in einem Zeitungskommentar zu lesen stand, dass in der hohen Wahlbeteiligung ausdrücklich kein Grund zur Freude zu erkennen sei, dass die Wahlbeteiligung vielmehr als ein Krisensymptom anzusehen sei. In dem Kommentar werden sodann die Wähler dafür beschimpft, dass sie sich an der Wahl beteiligt und das Wahlergebnis herbeigeführt haben, das am 1. September zustande gekommen ist. Solche Einlassungen, von denen ich viele weitere aufzählen könnte, zeigen zweierlei: Erstens gibt es in gewissen Teilen der politisch medialen Elite eine offenkundige Verachtung des Volkes, also eine Verachtung des demokratischen Souveräns, die mit der politischen Kultur der freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht vereinbar ist. (Beifall AfD) Zweitens zeigt sich in solchen Deutungen, dass die Realität droht hinter den Interpretationen zu verschwinden. Beide Tendenzen müssen einen demokratisch gewählten Abgeordneten mit Sorge erfüllen. Diese Sorge legt nahe, angesichts solcher Deutungen des Wahlergebnisses den Auftrag und die Verantwortung dieses Parlaments noch einmal in Erinnerung zu rufen: Erstens sind wir als gewählte Parlamentarier gehalten, den Willen des demokratischen Souveräns ernst zu nehmen und einer Untergrabung der freiheitlich-politischen Kultur unseres Landes entgegenzutreten. (Beifall AfD) Zweitens sind wir gehalten, die Realitäten, das heißt das Wahlergebnis, nüchtern und sachlich zur Kenntnis zu nehmen und die Erwartungen zu erfüllen, die die Wähler mit diesem Wahlergebnis verknüpfen. Nun war mit Blick auf das Wahlergebnis in den letzten Wochen vor allem davon die Rede, dass Thüringen jetzt nahezu unregierbar wäre. Das ist allerdings bei Betrachtung der Lage eine sehr verengte Sichtweise. Der unvoreingenommene Blick auf die Verhältnisse zeigt nämlich, dass die Entscheidung der Thüringer Wähler durchaus klar ist und eine nicht zu übersehende Option für eine stabile und sichere parlamentarische Mehrheit geschaffen hat. (Beifall AfD) Der Wille des Wahlvolks ist mit der Wahl vom 1. September sehr deutlich geworden. Das verkennt man, wenn man denkt, dass die Wähler uns eine bloß mathematische und nicht eine politische Aufgabe gestellt hätten. Sie haben uns aber eine politische Aufgabe gestellt. Daran, dass wir diese politische Aufgabe im Sinne des Wählerwillens erfüllen, knüpfen die Menschen ihre berechtigten Erwartungen gegenüber dem neuen Thüringer Landtag. Die Wähler erwarten sodann, dass wir die Aufgaben würdevoll erfüllen, die uns die Verfassung stellt. Zu diesen Aufgaben gehört die Wahl in parlamentarische Ämter, zunächst die Wahl des Parlamentspräsidenten und der Vizepräsidenten, die wir uns heute vorgenommen haben. Darüber ist in den vergangenen Tagen ebenfalls viel spekuliert worden. Da war von einem drohenden Eklat, von einem Skandal oder von irgendwelchen Blockaden die Rede. Doch schauen wir auch hier, wie es sich verhält: Von jeher stellt im parlamentarischen Regierungssystem die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten. (Beifall AfD) Es ist dies eine seit der Wiedergründung Thüringens nie infrage gestellte Gepflogenheit, die für unser parlamentarisches System im Übrigen charakteristisch und so selbstverständlich ist, dass man sie gar nicht umständlich zu regeln braucht. Die Wähler erwarten von uns, dass wir dem gerecht werden. Nun mag man konstatieren, dass es kein Recht gebe, in das Amt des Parlamentspräsidenten gewählt zu werden. Wer so argumentiert, liegt nicht falsch. Immerhin hat der in diesem Haus allseits geschätzte ehemalige Landtagsdirektor Dr. Joachim Linck in dem Zusammenhang einmal das Folgende geschrieben – ich zitiere –: Üblicherweise schlägt die stärkste Fraktion den Präsidenten vor, der dann in aller Regel gewählt wird. Gegenstimmen sind die seltene Ausnahme. Selbst wenn die größte Fraktion nicht die absolute Mehrheit hat und die anderen Fraktionen mit ihrer absoluten Mehrheit eine Regierung bilden wollen, respektieren sie es, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. (Beifall AfD) Ich neige dazu – so Linck weiter –, dass es sich hierbei nicht nur um einen parlamentarischen Brauch ohne rechtsverbindliche Wirkung, sondern sogar um verbindliches Recht, nämlich um den seltenen Fall von verfassungsrechtlichem Gewohnheitsrecht handelt. – So weit Dr. Linck. (Beifall AfD) Aber wie dem auch sei: Wer argumentiert, dass es kein Recht auf Gewähltwerden gibt, lässt Wesentliches einfach außer Acht. Er lässt außer Acht, dass es neben dem formalen Recht auch den Geist des Rechts, den Geist der Gesetze gibt, der unter anderem in den parlamentarischen Gepflogenheiten zum Ausdruck kommt. Und er lässt außer Acht, dass man am Ende die parlamentarische Demokratie untergräbt, wenn man den Geist dieser parlamentarischen Demokratie beiseiteschiebt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die Menschen in Thüringen erwarten, dass wir im Geiste der parlamentarischen Demokratie handeln, auch dort, wo es keine formalen Rechtspflichten gibt. Sie erwarten, dass die Gepflogenheiten geachtet werden und dass ihr Wille, den sie in der Wahl zum Ausdruck gebracht haben, berücksichtigt wird. Sie erwarten, dass keine Winkelzüge gespielt werden, die am Ende die Institutionen der Demokratie ruinieren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: So wie 2020!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Dass der hier sitzt, ist auch eine Finte!) Die Thüringer Bürger haben uns mit der hohen Wahlbeteiligung einen Vertrauensvorschuss gewährt. Wir dürfen dieses Vertrauen nicht verspielen, wenn wir nicht eine Abkehr der Menschen von der parlamentarischen Demokratie provozieren wollen. Dies sollten wir bei den heute anstehenden Entscheidungen berücksichtigen. Wir sollten dabei bedenken, dass der Abgeordnete politisch den Wählern und sodann seinem Gewissen verpflichtet ist. Eduard Spranger, einer der bedeutenderen deutschen Denker des 20. Jahrhunderts, hat einmal bemerkt: „Demokratie heißt, dass jeder ein Gewissen für das Ganze haben soll.“ Dieses Gewissen für das Ganze, das über den Tag hinausreicht, sollte uns heute und in der neuen Legislaturperiode leiten. Das erwarten die Bürger zu Recht von uns. Vielen Dank. (Beifall AfD) Gestatten Sie mir nun folgende Hinweise zur Tagesordnung über den Verlauf dieser konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, ich hatte mich gemeldet und wir hatten eine gemeinsame Verabredung mit allen Parlamentarischen Geschäftsführern, dass Sie sodann jetzt die Beschlussfähigkeit feststellen, indem Sie die Namen der Abgeordneten verlesen und sie bitten, ihre Anwesenheit zu bekunden. Wir sind auch so verblieben, damit das entsprechend aufgeteilt ist, vorher die Schriftführer zu berufen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung) (Glocke des Präsidenten) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich setze meine Rede fort und am Ende meiner Rede wird es noch zu einer Unterbrechung kommen. Über den Verlauf dieser konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags …

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, erkennbar wollen Sie meinen Geschäftsordnungsantrag hier nicht aufrufen, den ich gestellt habe. Sie fangen jetzt schon wieder mit der Tagesordnung an. Das ist für mich ein weiteres Zeichen, dass Ihre politische Rede beendet ist, sondern Sie in der Aufstellung der Tagesordnung sind. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Es gab eine Verständigung zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern, dass dann der Punkt vorgezogen wird, hier die Namen aufzurufen und die Schriftführer zu bestellen und die Beschlussfähigkeit herzustellen. An diese gemeinsame Verständigung, die die Mehrheit des Hauses getroffen hat, scheinen Sie sich hier nicht gebunden zu fühlen. Das ist im Demokratieverständnis, was Sie selbst vorgetragen haben, völlig irrig. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie haben in der Rolle als Alterspräsident überparteilich zu handeln. Ihr Verhalten und Ihre Sitzungsleitung lassen jetzt schon erhebliche Zweifel an einer unparteiischen und neutralen Amtsführung zu. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Grundsätzlich gilt: Ein Alterspräsident verfügt nur über eine sehr begrenzte Rechtsstellung. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Freie Rede im Parlament, Herr Bühl!) Und diese begrenzte Rechtsstellung versuchen Sie jetzt schon, indem Sie selbst die Tagesordnung versuchen aufzustellen, (Unruhe AfD) zu konterkarieren. Ich habe einen GO-Antrag gestellt. Sie sind verpflichtet, diesen GO-Antrag hier abzustimmen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Es gibt das Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Sie haben selbst festgestellt in den ersten Worten, die Sie hier genannt haben, dass der Landtag zusammengetreten ist, und Sie haben festgestellt, dass die GO gilt. Deshalb verlange ich hier weiterhin nach dem Antrag, den ich gestellt habe, nach § 40 Abs. 2 die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen. Ich habe diesen Antrag nach der Geschäftsordnung gestellt. Es gibt hier eine Tradition im Haus. Diese Tradition ist die letzten Male immer mit der Aufstellung der Tagesordnung 2014 und 2019 erfolgt. Sie haben kein Recht, in Ihrer zeremoniellen Funktion als Alterspräsident hiervon abzuweichen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie verletzen damit die Rechte der Abgeordneten hier, der Mehrheit des Hauses. Und ich verlange jetzt zwingend von Ihnen, dass Sie diesen Antrag zur Abstimmung stellen, um hier nicht weiter die Rechte der Abgeordneten zu verletzen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich hoffe, wir brauchen am Ende keinen Orthopäden, der Ihre Hände röntgen muss. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Unmög- lich!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Unwür- dig!) Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten. (Beifall AfD) (Unterbrechung der Sitzung) (Glocke des Präsidenten) Ich setze die Sitzung fort. Herr Bühl hat beantragt, dass die Beschlussfähigkeit des Thüringer Landtags festgestellt wird. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Dies ist nach der Tagesordnung in Punkt 3 vorgesehen. (Beifall AfD) Wir sind momentan in Punkt 1 der Tagesordnung. Auch die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sieht in § 1 die Feststellung der Beschlussfähigkeit erst nach Ernennung der vorläufigen Schriftführer und dem namentlichen Aufruf der Abgeordneten vor. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Die Ge- schäftsordnung muss abgestimmt werden!) Davon kann nicht abgewichen werden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Doch!) Bitte unterbrechen Sie mich nicht. – Als Alterspräsident bin ich verpflichtet, die geltenden Rechtsnormen strikt zu achten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Dann fang doch damit an!) Das bedeutet insbesondere, dass ich die einschlägigen Normen der Verfassung und der geltenden Geschäftsordnung zu achten habe. Das Thüringer Geschäftsordnungsgesetz vom 19. Juli – (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sind wir im Kindergarten, oder was?) ich kann gern von vorn beginnen – 1994 regelt ausdrücklich, dass die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags so lange fortgilt, bis sich der Landtag eine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Wir verhandeln also auf der Grundlage einer gesetzlich verbindlichen Geschäftsordnung. (Beifall AfD) Noch einmal: Das bedeutet, dass die bisherige Geschäftsordnung gilt, bis der neue Landtag eine neue Geschäftsordnung oder eine Geschäftsordnungsänderung beschließt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Und zu dieser Geschäftsordnung wurde ein Geschäftsordnungsantrag gestellt!) Dazu aber muss der neue Landtag zunächst konstituiert sein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dazu muss ein Landtag zunächst konstituiert sein!) Das heißt, der Akt der Konstitution muss abgeschlossen sein, bevor über Geschäftsordnungsfragen verhandelt werden kann. (Beifall AfD) Ich als Alterspräsident trage hier meine Auffassung vor. Ich bitte, das zu akzeptieren und anzuhören. Sie haben danach die Möglichkeit zu reagieren. Ich bitte in dem Hohen Hause um Ruhe. (Heiterkeit Die Linke) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie sind so respektlos!) (Unruhe im Hause) Die auf den 19. September datierte Einladung zur heutigen ersten Plenarsitzung führt unter Tagesordnungspunkt 4 …

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, ich habe einen Geschäftsordnungsantrag gestellt. (Unruhe AfD) Herr Treutler, Sie haben eben gesagt, Sie wollen nach der Geschäftsordnung, die gilt, verfahren. Dann haben Sie bitte (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben das Wort nicht!) die Geschäftsordnung auch zu nutzen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich entziehe Ihnen das Wort. (Beifall AfD)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, hier steht in der Geschäftsordnung in § 1 Abs. 4, dass die Beschlussfähigkeit vor der Präsidentenwahl zu erklären ist.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Bitte stellen Sie ihm das Mikrofon ab!

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Und das wollen wir jetzt tun. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie schaden hier der Demokratie, indem Sie den Mehrheitswillen dieses Hauses ignorieren, wenn wir nicht die Geschäftsordnung jetzt auch anwenden. Ich verlange von Ihnen, die Geschäftsordnung anzuwenden. Es gibt einen Antrag, den habe ich gestellt, Sie haben den zu vollziehen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Bühl, ich ermahne Sie zur Ruhe. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sehr gut!) Ich möchte meine Rede zu Ende führen. Die auf den 19. September datierte Einladung zur heutigen 1. Plenarsitzung führt unter Tagesordnungspunkt 4 die Behandlung eines Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung auf. Die Behandlung dieses Antrags soll demnach erfolgen, noch bevor sich der Landtag überhaupt konstituiert hat. Die Konstituierung des Landtags aber ist nach herrschender Auffassung erst erfolgt, wenn ein Landtagspräsident gewählt ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Nein!)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, ich widerspreche vehement gegen Ihre Ausführungen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Ich widerspreche! (Unruhe AfD, CDU)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Bühl …

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Ich widerspreche. Sie haben diesen jetzt abzustimmen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Bühl, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall AfD)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, Sie haben jetzt abzustimmen. Ich widerspreche auch diesem Ordnungsruf.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Unterbrechen Sie meine Rede nicht! Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. (Beifall AfD)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Rechts- bruch!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich wiederhole: Die auf den 19. September datierte Einladung zur heutigen 1. Plenarsitzung führt unter Tagesordnungspunkt 4 die Behandlung …

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, ich habe mich gemeldet. Ich möchte einen weiteren Geschäftsordnungsantrag stellen und möchte wiederholen, dass wir sofort die Geschäftsordnungsanträge, die bislang im Raum stehen, und meinen eigenen auch zur Debatte stellen und hier den namentlichen Aufruf der Mitglieder des Landtags feststellen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wie gesagt, ich führe erst meine Rede zu Ende. (Beifall AfD)

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Das ist nicht Bestandteil der Geschäftsordnung, unter der wir uns hier befassen. Die Geschäftsordnung sagt: sofortige Behandlung eines Geschäftsordnungsantrags.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die Behandlung dieses Antrags soll demnach erfolgen, noch bevor sich der Landtag überhaupt konstituiert hat.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Dem widersprechen wir. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ein Dialog hier!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die Konstituierung des Landtags aber ist

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Präsident, wir beantragen die Unterbrechung der Sitzung.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

nach herrschender Auffassung erst erfolgt, wenn ein Landtagspräsident gewählt ist.

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Präsident, die BSW-Fraktion beantragt Unterbrechung der Sitzung.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ja. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nach der Re- de!)

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Nein, sofort!

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich unterbreche sofort. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Für wie lange?) 30 Minuten. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Welche Re- de denn?) (Unterbrechung der Sitzung) (Glocke des Präsidenten)

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Präsident, ich hatte um Unterbrechung der Sitzung für unsere Fraktion gebeten, weil Sie Rechtsfragen der Tagesordnung erörtert haben und für uns deshalb nicht mehr nachvollziehbar ist, an welchem Tagesordnungspunkt Sie sich befinden. Kann ich davon ausgehen, dass Sie nach der form- und fristgerecht zugegangenen Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 verfahren? Und können Sie uns denn sagen, an welchem Punkt der Tagesordnung Sie sich gerade befinden und wie Sie diese Tagesordnung abarbeiten wollen? Oder wenn Sie nach einer anderen Tagesordnung zu verfahren gedenken, können Sie uns bitte mitteilen, welche die nächsten Tagesordnungspunkte sind, nach denen Sie vorgehen? (Glocke des Präsidenten)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Kummer, ich hatte Ihnen nicht das Wort erteilt. (Beifall AfD) Ich befinde mich immer noch bei meiner Rede. Ich möchte trotzdem darauf antworten. Ich verweise auf § 31 Abs. 2, wonach ich nach freiem Ermessen das Wort erteilen kann. Der Präsident ist dazu berechtigt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kästner, BSW: Sie sind Alterspräsident!) Ich werde …

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, ich widerspreche Ihrer Aussage: Sie sind kein Präsident, Sie sind Alterspräsident und nicht demokratisch legitimiert. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Demzufolge haben Sie nicht die Befugnisse des Landtagspräsidenten.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bitte darum, dass die Mikros abgestellt werden, damit ich nicht ständig unterbrochen werde, Herr Hopfe. (Beifall AfD)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Es bleibt dabei: Sie haben nicht die Befugnisse des Landtagspräsidenten.

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Entsprechend § 31 …

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie sind nicht demokratisch legitimiert.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Gleichzeitig weise ich noch auf § 121 der Geschäftsordnung hin.

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Entsprechend § 31 ist den Fraktionsvorsitzenden unverzüglich das Wort zu erteilen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Aber nicht während einer Rede.

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie haben nicht darüber zu entscheiden. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie müssen auch den zweiten Satz lesen!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie müssen auch den zweiten Satz lesen!) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: So geht Machtergreifung!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Also sollte ich wieder unterbrochen werden, werde ich Ordnungsrufe ausrufen und ich werde … (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das dürfen Sie gar nicht!)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie sind nicht legitimiert, Ordnungsrufe zu erteilen, weil Sie nicht der Landtagspräsident und nicht demokratisch legitimiert sind, sondern der Alterspräsident sind. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Hier wird die Mehrheit des Hauses verächtlich gemacht!) (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Also zum letzten Mal, sonst muss ich wieder die Sitzung unterbrechen. Ich möchte meine Rede beenden. (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Das gibt es doch nicht! Das ist ungeheuerlich!) Also ich beginne jetzt. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wo- mit?) Mit meiner Rede. Die auf den 19. September datierte Einladung zur heutigen 1. Plenarsitzung führt unter Tagesordnungspunkt 4 die Behandlung eines Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung auf. Die Behandlung dieses Antrags soll demnach erfolgen, noch bevor sich der Landtag überhaupt konstituiert hat. Die Konstituierung des Landtags aber ist nach herrschender Auffassung erst erfolgt, wenn ein Landtagspräsident gewählt ist. Das ist übrigens nicht meine Privatmeinung, sondern die herrschende Lehre, die auch etwa im maßgebenden Kommentar zur Thüringer Verfassung vertreten wird. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stimmt nicht!) Das ist ein Kommentar, an dem einige Juristen der Landtagsverwaltung mitwirkten und der vom heutigen Landtagsdirektor mit herausgegeben wurde. (Beifall AfD) Bei diesem Tagesordnungspunkt 4 handelt es sich um eine Abweichung von den Regularien der geltenden Geschäftsordnung. Es ist zu fragen, wie diese Abweichung zustande kam. Die bisherige Präsidentin des 7. Landtags hat zu Recht und im Einvernehmen mit den Fraktionen Termin und Ort des heutigen Zusammentritts des neuen Landtags bestimmt. Damit hat sie die Rolle, die ihr von § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung zugesprochen wird, erfüllt, wonach sie einen Einberufungsauftrag hat. Die Setzung oder Aufstellung einer Tagesordnung gegenüber dem neuen Parlament ist jedoch nicht von dem Einberufungsauftrag der bisherigen Präsidentin gedeckt. (Beifall AfD) Das gilt umso mehr, als noch nicht einmal ein gewählter Landtagspräsident eine entsprechende Kompetenz hat. Tagesordnungen werden vielmehr nach § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Geschäftsordnung vom Ältestenrat oder dem Vorstand aufgestellt – und einen Ältestenrat oder einen Vorstand gibt es gegenwärtig noch nicht. Ich wiederhole es: Nicht einmal ein gewählter Landtagspräsident darf die Tagesordnung einer Plenarsitzung eigenhändig aufstellen. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Der Landtag darf das!) Die bisherige Präsidentin muss sich also auf die im Wortlaut der Regelung von § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung festgelegte Kompetenz beschränken. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Deshalb müs- sen Sie gleich über die Geschäftsordnung abstimmen!) Das liegt auch von daher auf der Hand, weil es ihr gegenüber dem neuen Landtag an demokratischer Legitimation fehlt. Die bisherige Präsidentin ist nicht einmal mehr Mitglied des neuen Landtags. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Der Landtag unterliegt der demokratischen Legitimation!) Wegen ihres Mangels an demokratischer Legitimation beschränkt sich ihre Kompetenz eben auf die Einberufung des neuen Landtags. (Beifall AfD) Tatsächlich ist der Ablauf der Konstituierung des neuen Landtags gesetzlich verbindlich in der geltenden Geschäftsordnung geregelt. Und von diesem Ablauf, der durch das Geschäftsordnungsgesetz und auch unmittelbar durch die Verfassung garantiert ist, darf die Präsidentin des 7. Thüringer Landtags gewiss nicht abweichen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Un- sinn!) Auch ich werde mich ausschließlich an diese Vorschriften und an Recht und Gesetz halten. (Beifall AfD) Der Sinn dieser Regelung liegt auf der Hand. Es geht darum, die willkürliche Setzung einer Tagesordnung für die 1. Sitzung auszuschließen und zu verhindern, dass Abgeordnete vor vollendete Tatsachen gestellt werden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Sie sind willkürlich!) (Unruhe BSW) Faktisch stellt aber die Einladung vom 19. September eine ganze Reihe von Abgeordneten vor vollendete Tatsachen (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Sie machen das gerade!) und ist insoweit willkürlich. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Nein!) (Unruhe Die Linke) Ich betone noch einmal: Die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Landtags ist jedenfalls bis zur Vollendung der Konstituierung verbindlich allein durch die Geschäftsordnung vorgegeben. (Beifall AfD) Dies erfolgt mit Rücksicht auf die Tatsache, dass Landtagsorgane noch gar nicht gebildet sind und das Plenum eine noch mangelnde Handlungsfähigkeit hat. Die Geschäftsordnung schreibt in § 1 Abs. 4 vor: „Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten“. (Beifall AfD)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Präsident, ich widerspreche Ihren persönlichen Ausführungen und stelle für meine Fraktion fest, dass wir Ihrem Rechtsverständnis nicht Folge leisten, sondern widersprechen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Von einer Aussprache über Geschäftsordnungsangelegenheiten vor Abschluss der Konstituierung des Landtags ist in der Geschäftsordnung nicht die Rede, und dies aus gutem Grund, denn dank § 1 des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes ist der neue Landtag nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Wahl des Präsidenten handlungsfähig und konstituiert.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich widerspreche dieser Auffassung.

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich widerspreche Ihrer Rechtsauffassung. Wir haben eine Geschäftsordnungsautonomie. Wir können jederzeit eine Tagesordnung oder eine Geschäftsordnung hier im Haus beschließen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir können doch miteinander hier sprechen! Herr Kummer, hallo, wir können hier alle miteinander reden!) (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Wir bekom- men ja leider das Wort nicht, das ist das Problem!) (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Will- kür hat einen Namen: Treutler!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Ramelow, bitte mäßigen Sie sich. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Herr Treutler, mäßigen Sie sich!)

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, ist Ihnen Artikel 57 der Landesverfassung bekannt? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jetzt ist aber mal gut hier, Frau Wolf!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bin dabei, meine Rede zu beenden. (Unruhe BSW) Denn dank § 1 des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes ist der neue Landtag nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Wahl des Präsidenten handlungsfähig und konstituiert.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, wir widersprechen für die CDU-Fraktion.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Daher bedarf es zuvor einer Befassung mit der Geschäftsordnung nicht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Das ist falsch!)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir widersprechen, da es eine Tagesordnung gibt, die ist fristgemäß zugegangen.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie dürfen nach meiner Rede gern widersprechen. (Beifall AfD) Das entspricht auch der beschränken Rolle des Alterspräsidenten, dem es nicht obliegt, Geschäftsordnungsdebatten zu leiten. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: „Be- schränkt“ ist richtig!) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Rich- tig! Und sie auch nicht auszulegen!) Auch der Alterspräsident hat durch § 1 der Geschäftsordnung nur einen sehr beschränkten Kompetenzbereich zugesprochen bekommen. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Den missbrauchen Sie gerade trefflich!) Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Alterspräsidenten beschränken sich darauf, den Landtag so schnell wie möglich handlungsfähig zu machen, also die Konstituierung zu leiten und den Vorsitz sodann an einen gewählten Präsidenten abzugeben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Bitte, ja!) Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass dem Alterspräsidenten die Sitzungsleitung in mitunter langwierigen kontroversen und verfassungsrechtlich problematischen Debatten und Abstimmungen über inhaltliche Anträge obliegt. Ein Blick auf die Tradition dieses Hauses zeigt eine dementsprechende Praxis, die sich über viele Jahre bewährt hat. (Beifall AfD)

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, wir sprechen hier nicht über Traditionen, sondern eine festgelegte Geschäftsordnung und Gesetzmäßigkeiten. (Unruhe CDU)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Eine Tradition, die der parlamentarischen Demokratie entspricht und in Deutschland seit Jahrzehnten geübt wird. Ich sehe keinen Grund, warum diese parlamentarische Tradition und bewährte Rechtspraxis heute auf den Kopf gestellt werden müsste. (Beifall AfD)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die bewährte Praxis ist übrigens das Selbstorganisationsrecht des Landtags nach Verfassung.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Nach alledem ist unzweifelhaft, dass von Rechts wegen gefordert ist, unmittelbar nach der Feststellung, gegebenenfalls auch zugleich mit Feststellung der Beschlussfähigkeit einen Präsidenten zu wählen. Dies entspricht auch dem einschlägigen Text unserer Verfassung. In Artikel 57 der Thüringer Verfassung heißt es nämlich in Absatz 1: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.“ Nach näheren Bestimmungen zum Amt des Parlamentspräsidenten in den Absätzen 2, 3 und 4 heißt es dann in Absatz 5 dieses Artikels 57: „Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.“ Hier zeigt sich eine auch zeitliche Reihenfolge, die nicht zufällig ist, weil der Landtag als handlungsfähiges Staatsorgan erst mit der Wahl des neuen Präsidenten konstituiert ist. (Beifall AfD)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Dieser Auffassung widerspreche ich für meine Fraktion.

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Dieser Auffassung widersprechen auch wir.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wenn dies geschehen ist, hat der Landtag alle Möglichkeiten, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir widersprechen Ihrer Auffassung.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

oder die geltende zu verändern. Der Ablauf der Konstituierung des Landtags ist mithin auch verfassungsunmittelbar festgelegt. All diese rechtlichen Vorkehrungen dienen dazu, dass der neu gewählte Landtag so schnell wie möglich seine verfassungsmäßige Tätigkeit aufnehmen kann. Nur so kann das Ergebnis der Landtagswahl rasch in einem neu zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Parlament Verfassungswirklichkeit werden. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit hat also unmittelbar die Wahl des Präsidenten zu erfolgen, deren Modalitäten durch eine dank Geschäftsordnungsgesetz geltende und auch wirksame Geschäftsordnung geregelt und durch die Verfassung garantiert sind. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit des Landtags noch nicht festgestellt ist, kann es nach alledem eine Abstimmung über die Auslegung der Geschäftsordnung ebenso wenig geben wie eine Abstimmung über die Tagesordnung. (Beifall AfD)

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir widersprechen dieser Auffassung.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die SPD-Fraktion widerspricht Ihren Ausführungen. Sie bestreiten das Recht des Parlaments auf Änderung der Geschäftsordnung von Beginn an.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Meine Damen und Herren, ich komme sofort zum Ende.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie missachten unsere Abgeordnetenrechte und lassen nicht mal die Feststellung der Tagesordnung zu.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. – Ich bin gleich zu Ende. – Meine Damen und Herren, ich muss davon ausgehen (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es gibt eine Wortmeldung!) – letzter Satz, Herr Bühl –, dass die von mir eben skizzierte Rechtsauffassung womöglich nicht von allen im Hause geteilt wird. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Ja, oh Wunder!) Ich möchte Ihnen daher die Möglichkeit geben, eine Unterbrechung der Sitzung zu beantragen. Um eine mögliche Unterbrechung zu besprechen, bitte ich die Geschäftsführer der Fraktionen, nach vorn zu kommen.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Präsident, darf ich davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer Rede fertig sind? (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Es ist unglaublich!) Herr Alterspräsident, darf ich davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer Rede jetzt fertig sind?

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Da haben Sie recht.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Er hat jetzt gerade bestätigt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Dann darf ich Sie daran erinnern, dass ein Geschäftsordnungsantrag im Raum ist, den Sie unverzüglich zu behandeln haben. (Unruhe AfD, Die Linke)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, wir hatten eine Vereinbarung unter den Parlamentarischen Geschäftsführern, dass der Geschäftsordnungsantrag nach Ihrer Rede aufgerufen werden soll.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir hatten einen Geschäftsordnungsantrag. Den haben Sie zu behandeln. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Ah, jetzt übernimmt Herr Braga wieder, weil Herr Treutler nicht allein handeln kann!)

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie missachten auch die einzelnen Abgeordneten und die Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern im Haus.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich hatte die Parlamentarischen Geschäftsführer gebeten, nach vorn zu kommen.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, Sie hatten mir zugesagt, dass ich widersprechen darf, sobald Ihre Rede zu Ende ist. Darf ich das jetzt vortragen? (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Herr Treutler, ich widerspreche Ihrer Auffassung. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Braga weg dort!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Puppen- spieler!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Also Sie haben mich jetzt mehrmals unterbrochen bei meiner Rede.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Nein. Sie haben mir zugesagt, dass ich jetzt meinen Widerspruch …

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich darf Sie bitten, erst mal zuzuhören. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Sie halten nie Ihr Wort!) Ich darf die Parlamentarischen Geschäftsführer bitten, nach vorn zu kommen. (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: Nein, Sie haben Herrn Bühl das zugesagt!)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ein Geschäftsordnungsantrag ist unverzüglich zu behandeln. Sie haben gerade festgestellt, Sie sind mit Ihrer Rede fertig. Demzufolge ist der Geschäftsordnungsantrag unverzüglich zu behandeln. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich sehe, es kommt zu keiner Ruhe. Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten – ja.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident, Sie sind verpflichtet – nach der Verfassung und der Geschäftsordnung, die Sie heute am Anfang dieser Sitzung selbst als gültig erklärt haben –, einen Geschäftsordnungsantrag sofort zu behandeln.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die Sitzung ist unterbrochen. Ich habe Sie auch nicht um das Wort gebeten.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir widersprechen Ihnen!

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die Sitzung ist unterbrochen.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir können nicht dauerhaft die Geschäftsordnung so aushöhlen, wie Sie das gerade tun.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir fordern den zweitältesten Abgeordneten auf, die Sitzung fortzuführen! (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Der zweitälteste Abgeordnete soll die Sitzung jetzt fortführen!

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Da sich der Zweitälteste offensichtlich nicht bereit erklärt …

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir haben den Zweitältesten aufgefordert, die Sitzung fortzuführen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Die Sitzung ist unterbrochen!)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Das ist das Selbstorganisationsrecht des Parlaments – nur mal noch zur Erinnerung. (Unterbrechung der Sitzung)

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich fordere den amtierenden Alterspräsidenten auf, die Sitzung fortzusetzen!

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Das werde ich tun. (Glocke des Präsidenten) Ich setze jetzt die Sitzung fort. Ich komme nun zur Ernennung von vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich denke, ich habe das ausgeführt, dass ich es nicht für zulässig halte.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Darf hier keiner eine Wortmeldung machen, bevor Sie mit Ihren Äußerungen fertig sind?

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie haben keine Debatte zu Ihren Ausführungen zugelassen.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Das kann doch nicht im Sinne der Demokratie sein.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Das ist doch keine One-Man-Show. Wir sind alle hier, um auch darüber zu debattieren, wie Ihre Auslegung der Geschäftsordnung angeblich ist. Und dazu haben wir ein Recht – jeder Einzelne in diesem Haus. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie bestimmen nicht allein über die Geschäftsordnung dieses Landtags und über die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Geschäftsordnungsanträge sind unverzüglich zu beraten. Wir haben Ihnen heute im Laufe des Tages mehrfach die Möglichkeit gegeben, es zu einem späteren Zeitpunkt zu tun. Der spätere Zeitpunkt ist jetzt überschritten. Es ist jetzt an der Zeit, den seit heute Morgen im Raum befindlichen Geschäftsordnungsantrag endlich abstimmen zu lassen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Katja Wolf BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sie haben keine politische Legitimation, eigene Geschäftsordnungsinterpretationen vorzunehmen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ab- stimmen!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich komme nun zur Ernennung von vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Einspruch! Wir sind nicht …

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Ich bitte, diesen abzustimmen.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Wir sind überhaupt nicht in dieser Tagesordnung, in der Sie gerade verfahren wollen. Es gibt momentan einen offenen Geschäftsordnungsantrag, über den wollen wir befinden. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Unzulässig!)

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Die Mehrheit dieses Landtags möchte, dass dieser Geschäftsordnungsantrag abgestimmt wird. (Beifall BSW) Wenn eine Minderheit dieses Landtags der Meinung ist, das wäre nicht zulässig, dann müsste diese Minderheit das dann mal gerichtlich klären lassen. (Unruhe AfD) Die Mehrheit dieses Landtags im Selbstorganisationsrecht hat den Alterspräsidenten mehrfach aufgefordert, den Geschäftsordnungsantrag abzustimmen, weil es unser Recht ist, die Anträge abstimmen zu lassen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nein!) (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Lassen Sie abstimmen!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bitte noch einmal die Geschäftsführer der Fraktionen nach vorn. (Unterbrechung der Sitzung) (Glocke des Präsidenten) Ich setze die Sitzung fort. Es wird jetzt Folgendes geschehen: Jede Fraktion bringt ihre Rechtsauffassung hier ein, begonnen wird auf der linken Seite – so war es jetzt besprochen –, um es dann nach einer weiteren Unterbrechung auszuwerten.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Für die Fraktion Die Linke kann ich mehrere Sachen feststellen: Erstens gibt uns die Verfassung recht und auch die Protokollierung des heutigen Anfangs der Sitzung, dass dieser Landtag verfassungsgemäß zusammengetreten ist und wir nach der Geschäftsordnung, die heute als weiterhin gültig erklärt wurde, durch den Alterspräsidenten verfahren. Ich stelle für meine Fraktion fest, dass der Alterspräsident wiederholt die Rechte auch meiner Abgeordneten beschnitten hat, indem Reden nicht zugelassen wurden, indem Geschäftsordnungsanträge trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zur Abstimmung gebracht worden sind. Wir stellen auch für uns fest, dass es offenbar so scheint, dass der Alterspräsident seine Funktion, die nicht demokratisch legitimiert ist, als Landtagspräsident missbrauchen möchte, obwohl er das eben nicht ist, aber sich als solcher hier gebiert. Deswegen halten wir für uns fest, dass wir grobe Verstöße gegen die Verfassung, gegen das Selbstorganisationsrecht des Landtags, das uns nach Verfassung zusteht, und auch gegen das Demokratierecht sehen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Gut, wenn niemand aufruft, dann erteile ich mir jetzt selber das Wort.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Bitte weiter, die Zweite.

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Janine Merz SPD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Frau Merz – genau. Ich will auch für die Fraktion der SPD und für jeden einzelnen Abgeordneten oder jede einzelne Abgeordnete feststellen, dass wir diese letzten drei Stunden Sitzungsleitung tatsächlich eher als Farce betrachten, weil – wie noch nie in diesem Hohen Haus – keine Debatte zugelassen wurde. Wir sehen uns in unseren Abgeordnetenrechten absolut nicht nur eingeschränkt, sondern sie werden uns wirklich weggenommen durch den Alterspräsidenten. Wir stehen weiter dazu, dass es eine verfassungsrechtlich verbriefte Geschäftsordnungsautonomie des neuen Landtags gibt. Die wäre auch mit der Einladung vom 19.09. gefasst gewesen. Es ist einfach unser Recht, dass der neu zusammengetretene Landtag das Recht und die Möglichkeit hat, sich eben hier in der konstituierenden Sitzung nach der Eröffnung durch den Alterspräsidenten, was geschehen ist, eine Geschäftsordnung zu geben. Alles andere, was passiert ist, dass Ordnungsrufe erteilt worden sind, dass Geschäftsordnungsanträge nicht befasst werden dürfen, dass auch nicht mal eine Debatte zur Tagesordnung oder zur Geschäftsordnung zugelassen wird, finde ich wirklich so was von demokratieverächtlich. Ich will es auch hier auf den Punkt bringen: Wir hatten eben unter den PGFs eine gemeinsame Beratung und es wurde eindeutig durch den Landtagsdirektor festgestellt, dass der Alterspräsident rechtswidrig in seinem Amt gehandelt hat in mehreren Dingen, die er heute hier vorgelesen oder wie er gehandelt hat. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Kummer.

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Tilo Kummer BSW

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Heute haben sich 88 neu gewählte Abgeordnete zusammengefunden, um den Thüringer Landtag zu bilden. Jeder von diesen Abgeordneten hat ein freies Mandat, jeder dieser Abgeordneten ist gleich. Das Zustandekommen des Landtags ist geregelt, da gibt es eine Geschäftsordnung, ja, aber die Verfassung sagt ganz klar, dass die Abgeordneten sich die Geschäftsordnung geben und dass sie ein Selbstorganisationsrecht haben. Die Verfassung sagt auch, dass die Abgeordneten aus der Mitte des Hauses einen Präsidenten wählen sollen. Diese 88 Abgeordneten, die hier neu zusammengetreten sind, sind nicht an Dinge gebunden, die frühere Abgeordnete irgendwann mal festgelegt haben. Wenn Sie auf das Geschäftsordnungsgesetz verweisen, sagt auch dieses Geschäftsordnungsgesetz, (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das steht ja im Gesetz!) was nur eine Hilfe für das Zustandekommen der ersten Sitzung sein soll, dass diese Geschäftsordnung so lange gilt, bis eine neue Geschäftsordnung oder eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen wird. Es gab zu der heutigen Sitzung eine Einladung, die frist- und formgerecht zugesandt wurde. Das ist die Einladung in der Neufassung vom 19. September 2024. Sie haben vorhin geäußert, dass Sie rechtliche Bedenken zu dieser Einladung haben. Das können Sie als einer von 88. Eine Mehrheit hier im Haus hat deutlich gemacht, dass sie eine andere Rechtsauffassung diesbezüglich hat. Sie verweigern dieser Mehrheit die Möglichkeit, darüber abzustimmen, und es geht hier, wie gesagt, um das Selbstorganisationsrecht des Landtags, das in der Verfassung garantiert ist. Herr Alterspräsident, Ihre Aufgabe ist es, eine Sitzung zu leiten. Sie haben vorhin gesagt, Sie fühlen sich an eine Geschäftsordnung gebunden. Diese Geschäftsordnung lässt Regeln zu, Regeln, zum Beispiel einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen. Sie verweigern uns all diese Regeln, Sie erklären dieses Parlament für unmündig, bis Sie nach einem Verfahren Ihrer Wahl einen Präsidenten dieses Hauses gewählt haben wollen. Dieser Rechtsauffassung widerspreche ich, sie verstößt gegen die freie Ausübung des Mandats aller 88 Abgeordneten hier im Haus. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Treutler, die Geschäftsordnung, die Sie heute hier mehrfach nicht angewendet haben, definiert sich aus der Verfassung. Die Verfassung ist das, was auch für Sie als Alterspräsident, der heute hier die Sitzung bis zur Wahl eines Präsidenten führt, das Maßgebliche sein sollte. In der Verfassung ist die Geschäftsordnungsautonomie nach Artikel 57 Abs. 5 garantiert. Dort heißt es: „Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.“ Das bedeutet, dass der Landtag jederzeit seine Organisation und sein Verfahren selbst festlegen kann, auch wenn Sie das selbst vielleicht anders sehen. Dieses Recht steht dem Landtag ab seinem Zusammentritt zu, ab dem Moment, wo die Abgeordneten zum ersten Mal zusammenkommen. Wir haben heute Morgen gemeinsam durch Unterschrift draußen auf den Unterschriftenlisten, die auch per Geschäftsordnung definiert sind, dokumentiert, dass wir heute hier zusammengekommen sind. Mit dem Selbstorganisationsrecht unvereinbar wäre es, wenn die Geschäftsordnungsänderung eine unüberwindbare Bindung an Vorgaben durch den vorherigen Landtag nehmen würde – im Übrigen hat Ihre Fraktion selbst im Bundestag zweimal dieses Recht, die Geschäftsordnung zu ändern, bevor es überhaupt zu einer Wahl kam, in Anspruch genommen und Sie haben selbst im Bundestag dieses Recht für sich in Anspruch genommen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Guck an!) Mit dem Verhalten, das Sie heute hier an den Tag legen, was auch die Landtagsverwaltung als rechtswidrig eingestuft hat – im Übrigen haben Sie auch die Kommentierung des Landtagsdirektors dort falsch wiedergegeben, wenn man Sie insgesamt liest, sondern auch dort ergibt sich, dass die Geschäftsordnung jederzeit änderbar ist –, haben Sie dem Landtag heute schon großen Schaden zugefügt und Sie haben vor allen Dingen Ihre Funktion als Alterspräsident, die Ihnen nur aufgrund Ihres Alters zugekommen ist, deutlich überhöht. Ihre Aufgabe ist es, dass 88 Abgeordnete, die heute hier zusammengekommen sind, am Ende dieses Tages ein funktionierendes Haus mit einem Präsidenten, mit einem Ältestenrat, mit einem Justizausschuss, mit einem Finanzausschuss, mit einem Europaausschuss und mit einem Petitionsausschuss haben und dass wir damit unseren verfassungsgemäßen Pflichten nachkommen können, für die wir alle gewählt worden sind. Mit dem Verhalten, das Sie heute an den Tag legen, und das auch noch mal gerügt wurde, schränken Sie uns hiermit insbesondere ein in der Freiheit des Mandats, das uns allen durch die Wahl vom 1. September zukommt, im Demokratieprinzip, weil Sie hier mehrfach das Mehrheitsprinzip heute nicht zugelassen haben. Indem Sie, wo wir Dinge zur Abstimmung stellen wollten, Geschäftsordnungsanträge, diese nicht aufgerufen haben, uns nicht das Wort erteilt haben, haben Sie uns persönlich noch abgeschnitten und damit Ihre Funktion als Alterspräsident deutlich überhöht. Und zum Schluss haben Sie uns als Abgeordnete, als Fraktionen damit auch das Selbstorganisationsrecht für das Haus insgesamt abgesprochen. Ihre Verfehlungen heute sind so massiv, dass ich vehement widerspreche und Sie dazu aufrufe, hier nach der Tagesordnung, die die Präsidentin – die gewählte Präsidentin – festgelegt hat und neu gefasst hat, zu verfahren. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Fraktion der AfD, bitte.

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Torben Braga AfD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Sehr geehrter Herr Präsident, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Al- terspräsident!) sehr geehrte Damen und Herren, die Auffassung meiner Fraktion gestaltet sich wie folgt: Jeder Abgeordnete und damit auch der Alterspräsident ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Rechtslage in Thüringen ist insofern eine besondere – und deshalb auch nicht mit der im Bundestag vergleichbar, Herr Kollege Bühl –, weil wir das Geschäftsordnungsgesetz haben, das eine Fortgeltung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags regelt, und zwar bis der Landtag sich eine neue Geschäftsordnung gegeben hat. Es ist ferner die Auffassung meiner Fraktion, dass der Landtag sich dann eine Geschäftsordnung geben kann, eine neue oder eine veränderte, wenn er seine Konstituierung abgeschlossen hat. Die Konstituierung ist abgeschlossen mit der Wahl des oder der Präsidenten. Und für dieses Verfahren gibt es eine sehr eindeutige Regel in § 1 der Geschäftsordnung, die eine schon dem Wortlaut zu entnehmende, sehr klare Reihenfolge vorsieht, nämlich dass die 1. Sitzung durch den Alterspräsidenten zu leiten ist, der die Sitzung eröffnet. Unmittelbar im Anschluss daran ernennt er die vorläufigen Schriftführer, unmittelbar daran findet die Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung, ob sich mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Raum befinden und an der Sitzung teilnehmen, statt. Unmittelbar danach erfolgt die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin. Damit ist die Konstituierung des Landtags abgeschlossen und der Landtag erlangt damit die Fähigkeit, sich selbst eine neue Geschäftsordnung zu geben. Diese Rechtsauffassung haben Sie, Herr Alterspräsident, auch vorgetragen. Im Übrigen ist es so, dass auch dem Alterspräsidenten die Maßnahmen zur Verfügung stehen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungsraum notwendig sind. Er wurde in seinen Ausführungen mehrfach unterbrochen. Ohne dass er das Wort erteilt hat, haben Vertreter verschiedener Fraktionen versucht, ihn in seinem Redefluss zu unterbrechen, und davon abgehalten, seine Rechtsauffassung vorzutragen, die ihn insofern bindet. Im Übrigen gilt, dass Recht nicht nach Mehrheit fragt und auch dieser Landtag nicht entscheiden kann, welche Gesetze gelten und welche nicht, sondern er kann das bestenfalls nach einem parlamentarischen Verfahren in entsprechenden Abstimmungen festlegen, was ihm im Übrigen ebenfalls erst nach seiner Konstituierung möglich ist. Solange dieser Landtag bestimmte Gesetze nicht für nichtig erklärt hat, nicht beendet hat, nicht abgeschafft hat, sind wir alle an Recht und Gesetz gebunden. Und wie Recht und Gesetz uns nach Sicht meiner Fraktion binden, habe ich soeben vorgetragen. Insofern bleibe ich dabei, dass der Landtag weder über die nähere Ausgestaltung der Tagesordnung bis zur Wahl des Präsidenten abstimmen kann, noch kann der Landtag über die Auslegung der Geschäftsordnung in Einzelfragen abstimmen, bis die Wahl des Präsidenten abgeschlossen ist. Es gibt jetzt aus meiner Sicht verschiedene Möglichkeiten: Der Alterspräsident hat angekündigt, nachdem die Fraktionen ihre Rechtsauffassung vorgetragen haben, sich noch einmal mit den Parlamentarischen Geschäftsführern zu beraten. Es gibt einerseits die Möglichkeit, zu einer politischen Lösung zu finden, wie wir die Tagesordnung am heutigen Tag abarbeiten. Es gibt die Möglichkeit, dass die Fraktionen, die anderer Auffassung sind als der Alterspräsident – und wir werden sehen, welcher Rechtsauffassung er sich anschließt –, entsprechenden Rechtsschutz beantragen, und so lange wird die Sitzung dafür unterbrochen. Das sind die Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Wir sollten entscheiden, damit der Landtag sich endlich konstituieren kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer noch einmal nach vorn. (Unterbrechung der Sitzung) (Glocke des Präsidenten) Ich setze die Sitzung fort. Als Alterspräsident schließe ich mich der Meinung von Torben Braga an. (Beifall AfD) (Unruhe CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ein Wunder!) Wir haben hier vereinbart, dass Herr Bühl jetzt das Wort ergreift.

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Andreas Bühl CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident! Meine Damen und Herren, der Alterspräsident hat uns eben noch mal in der Aussprache der Parlamentarischen Geschäftsführer mitgeteilt, dass er der Rechtsauffassung der AfD folgt. Er hat uns auch mitgeteilt, dass er gemäß dem von mir gestellten Geschäftsordnungsantrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit die Beschlussfähigkeit nach § 40 Abs. 2 nicht feststellen wird, auch nicht nach § 121 Abs. 2 darüber abstimmen wird. Und er hat erklärt, dass er in die für sich selbst gesetzte Tagesordnung eintreten wird und auch nicht über die Tagesordnung abstimmen lassen wird, so wie es die Landtagsverwaltung im ursprünglichen Rollenplan vorbereitet hat, den wir auch gemeinsam als Parlamentarische Geschäftsführer besprochen haben und den ich zumindest für mich auch als Arbeitsgrundlage des heutigen Tages gesehen habe, also dass er diesem Rollenplan nicht folgen wird und entsprechend dort keine Abstimmung vorsehen wird. Unter diesem Gesichtspunkt und aus der Diskussion, die wir hier gemeinsam verfolgt haben, und auch dem Austausch der Rechtsauffassungen heraus ist für mich klar, dass wir heute hier einen nächsten Schritt gehen müssen, weil wir in dieser Konstellation nicht zu einem Ergebnis kommen werden. Wir Abgeordnete haben nicht nur das Privileg, Politik zu gestalten, wir haben auch die Pflicht, die Demokratie beständig zu verteidigen und zu erhalten. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass hier großer Dissens heute besteht. Ich zumindest nehme für mich wahr, dass der Alterspräsident mit seinem Verhalten heute die Verfassung an mehreren Stellen gebrochen hat und damit auch (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) die Rechte von mir persönlich und – denke ich – auch von vielen Kollegen hier im Haus missachtet hat. Wir wollen noch mal klar sagen, worum es uns in der Änderung der Geschäftsordnung geht, die Herr Treutler heute hier nicht vornehmen wollte. Es geht uns um den Schutz der demokratischen Institutionen des Landes und die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Es hat sich heute gezeigt, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Wir wollen vor allen Dingen die Formulierung der Verfassung – und das ist ja das höchste Gut, was uns gemein sein sollte –, dass der Präsident aus der Mitte des Hauses gewählt wird – und das hat der Alterspräsident ja heute auch schon gesagt –, in die Geschäftsordnung überführen. Das war unser Ansinnen. Diesem Ansinnen will die AfD heute hier nicht folgen und der Alterspräsident auch nicht. Wir wollten vor allen Dingen auch Neutralität und Integrität des Landtags absichern, die Stärkung des freien Mandats und die Institution und die Verfassung schützen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere dieser Schutz der Verfassung durch den Alterspräsidenten eben nicht gewährleistet ist. Die Landtagsverwaltung hat ja selbst festgestellt und hat ihn auch entsprechend versucht zu beraten, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Es wurde dort explizit gesagt, dass die Freiheit des Mandats droht eingeschränkt zu werden, dass das Selbstorganisationsrecht droht eingeschränkt zu werden und vor allen Dingen damit auch das Mehrheits- und das Demokratieprinzip. Unter all diesen Voraussetzungen – und man macht sich so was ja auch nicht einfach – werden wir, so haben wir uns eben verständigt, zum letzten Mittel greifen und den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen, um damit eine Klärung des Sachverhalts zu erzielen. (Beifall im Hause) Ich will das noch mal explizit sagen: Ich hätte mir gewünscht, wir wären heute zu einem Landtagspräsidenten gekommen, wir wären zu einer Arbeitsfähigkeit gekommen, die für uns, glaube ich, dringend geboten ist. Wir brauchen die Gremien. Aber es war augenscheinlich nicht möglich, dass wir nach der Tagesordnung, die fristgemäß durch die gewählte Präsidentin verteilt worden ist, hier verfahren können. Wir werden jetzt den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Herr Treutler entsprechend der von der Landtagspräsidentin ordnungsgemäß aufgestellten Tagesordnung verfährt und eine Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung und sodann die Wahl eines Landtagspräsidenten durchführt. Aus Respekt vor dem Verfassungsorgan Verfassungsgericht beantrage ich, die Sitzung bis zu einer Entscheidung des Hofs zu unterbrechen und sodann die Sitzung fortzusetzen, damit wir zügig zu einer Wahl eines Landtagspräsidenten nach der Tagesordnung der gewählten Präsidentin kommen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich danke Herrn Bühl. Es macht sich erforderlich, dass Rechtssicherheit besteht. Das ist natürlich auch in meinem Sinne. Es ist geplant, die Sitzung hier voraussichtlich am Samstag, um 9.30 Uhr fortzusetzen. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich setze die 1. Sitzung des Thüringer Landtags der 8. Wahlperiode, die am Donnerstag, dem 26. September 2024, unterbrochen wurde, fort. Während der 1. Sitzung am 26. September 2024 hat der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der CDU erklärt, seine Fraktion und er werden einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 26 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes beim Thüringer Verfassungsgerichtshof stellen. Aus Respekt vor dem höchsten Gericht des Landes hat der Landtag seine Sitzung unterbrochen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat seinen Beschluss am späten gestrigen Abend gefasst und übermittelt. Ich werde mich an diesen Beschluss halten. Ich gebe die Medieninformation 13/2024 des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu dem unter dem Aktenzeichen VerfGH 36/24 geführten Antragsverfahren wörtlich wieder: „Thüringer Verfassungsgerichtshof erlässt einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags Medieninformation 13/2024 – VerfGH 36/24 [vom] 27.09.2024 Erstellt von Thüringer Verfassungsgerichtshof Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen; einen Teil der anderen Anträge hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat zur Begründung insbesondere ausgeführt: Die Thüringer Verfassung trifft keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen. Sie gibt insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen hat. Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig. Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht. Sie verstößt weder gegen Bestimmungen der Thüringer Verfassung noch gegen verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten kommt deshalb unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht.“ Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ordnet in seinem Beschluss an, bei der Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags wie folgt zu verfahren: 1. Ernennung von vorläufigen Schriftführern, 2. Aufruf der Namen der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit, 3. Abstimmung des Plenums über die vorläufige Tagesordnung in der Neufassung der Einladung vom 19. September 2024, 4. Fortsetzung der Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung. Nachzulesen ist das auf den Seiten 3 und 36 des Beschlusses. Wir kommen damit zur Ernennung von vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern. Gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung ernennt der Alterspräsident bzw. die Alterspräsidentin zwei Mitglieder des Landtags zu vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Ich berufe Herrn Abgeordneten Lennart Geibert von der Fraktion der CDU als vorläufigen Schriftführer und Frau Abgeordnete Linda Stark von der Fraktion Die Linke als vorläufige Schriftführerin. Ich bitte Herrn Abgeordneten Geibert und Frau Abgeordnete Stark, hinter mir Platz zu nehmen. Für die in der heutigen Sitzung durchzuführenden Wahlen sind weitere vorläufige Schriftführerinnen bzw. Schriftführer erforderlich, die mit der Wahlhilfe betraut werden. Daher bitte ich Frau Abgeordnete Nina Behrendt von der Fraktion des BSW, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt von der Fraktion der AfD und Frau Abgeordnete Katharina Schenk von der Fraktion der SPD, sich für die Wahlen als Wahlhelferinnen bereitzuhalten. Wir kommen nun zum Aufruf der Namen der Abgeordneten und zur Feststellung der Beschlussfähigkeit. Gemäß § 1 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung sind die Namen der Abgeordneten aufzurufen und ist die Beschlussfähigkeit festzustellen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach Ihrem Namensaufruf Ihre Anwesenheit durch den Zuruf „Ja“ oder „Hier“ zu erklären. Zu diesem Zweck bitte ich die beiden mit der Schriftführung betrauten Abgeordneten, Herrn Geibert und Frau Stark, mit der Vorlesung der Namen in alphabetischer Reihenfolge zu beginnen.

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Linda Stark Die Linke

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Hier!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Ja!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Ja!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Hier!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Braga, Torben; (Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Hier!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Hier!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Ja!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Hier!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Ja!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Hier!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Hier!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Hier!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Hier!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Hier!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Hier!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Hier!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Ja!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Ja!) Hey, Matthias; Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Ja!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Ja!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Hier!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Hier!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Ja!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Hier!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Ja!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Ja!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Ja!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Hier!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Ja!) Laudenbach, Dieter. (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!)

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Lennart Geibert CDU

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Lauerwald, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Ja!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Hier!) Maier, Georg; (Zuruf Abg. Maier, SPD: Ja!) Malsch, Marcus; (Zuruf Abg. Malsch, CDU: Hier!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Hier!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Hier!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Hier!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!) Möller, Stefan; (Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Da!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Hier!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Hier!) Ramelow, Bodo; (Zuruf Abg. Ramelow, Die Linke: Anwesend!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Ja!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Hier!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Ja!) Schenk, Katharina; (Zuruf Abg. Schenk, SPD: Ja!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Hier!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja!) Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Hier!) Schweinsburg, Martina; (Zuruf Abg. Schweinsburg, CDU: Ja!) Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Ja!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Hier!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Hier!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Ja!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; (Zuruf Abg. Tiesler, CDU: Hier!) Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Ja!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Hier!) Urban, Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Ja!) Prof. Dr. Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hier!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Hier!) Weißkopf, Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Ja!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Hier!) Wogawa, Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Hier!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Ja!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Ja!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Hier!)

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Beim Namensaufruf haben 87 Abgeordnete ihre Anwesenheit erklärt. Daher stelle ich gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung fest, dass der Landtag beschlussfähig ist. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Der Feststellung zugrunde liegt die Tagesordnung in der Fassung vom 19. September 2024. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass zu Tagesordnungspunkt 13 kein Wahlvorschlag vorliegt. Wird dieser Tagesordnung widersprochen? Herr Torben Braga, ich erteile Ihnen das Wort.

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Torben Braga AfD

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herzlichen Dank, Herr Alterspräsident. Es wird der Tagesordnung nicht inhaltlich widersprochen, wir bitten lediglich um Abstimmung über die Tagesordnung.

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Jürgen Treutler

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Gibt es weitere Widersprüche, Einwendungen? Damit wird die Tagesordnung zur Abstimmung gestellt. Wer ist dafür? Ich gebe zu Protokoll, dass die Fraktionen des BSW, Die Linke, der CDU und der SPD zum Großteil dafürstimmen. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: 55 Ab- geordnete!) Deswegen frage ich noch mal: Neinstimmen aus diesen Fraktionen? Komplett 32, zähle ich. (Heiterkeit CDU, BSW, Die Linke, SPD) Enthaltungen bitte! Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit gegeben und die Tagesordnung festgestellt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich komme zu den Wahlvorschlägen. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 5 8/12 und 8/19, zu den Tagesordnungspunkten 6 a bis 6 d 8/16, 8/20, 8/22 und 8/24, zu Tagesordnungspunkt 7 8/13, 8/15, 8/18, 8/23 und 8/26, zu Tagesordnungspunkt 9 8/14, 8/17, 8/21 und 8/25. Elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurden überdies zu Tagesordnungspunkt 8 ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/29, zu Tagesordnungspunkt 10 ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/28, zu Tagesordnungspunkt 11 ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/27 und zu Tagesordnungspunkt 12 ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/30. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/7 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Herr Alterspräsident, wir bringen heute hier eine Änderung der Geschäftsordnung ein, die aus unserer Sicht notwendig ist, um die Wahl des Landtagspräsidenten klarer und einfacher zu regeln. Dies ist notwendig geworden, da in der Sitzung letzte Woche, die wir als Parlamentarische Geschäftsführer hatten, deutlich geworden ist, dass die AfD-Fraktion sich nicht an das vereinbarte Verfahren der letzten Legislatur im Ältestenrat – ohne Widerspruch der AfD beschlossen – halten wird, sondern davon nicht Gebrauch machen wird. Es hätte also höchstwahrscheinlich im dritten Wahlgang nicht die Möglichkeit gegeben, weitere Kandidaten zu stellen bzw. es wäre dann zu einer Auseinandersetzung gekommen. Dem wollen wir vorbeugen und wollen eine Klarheit schaffen. Die größtmögliche Klarheit aus unserer Sicht ist dann zu schaffen, wenn man die Formulierung der Verfassung übernimmt, und das ist Artikel 57, in dem es heißt, dass der Landtag aus seiner Mitte einen Präsidenten wählt. Diese Formulierung wollen wir hier eins zu eins in die Geschäftsordnung übernehmen, um somit die größtmögliche Rechtssicherheit für uns alle hier für die heutige Wahl eines Landtagspräsidenten zu sichern. Es geht uns darum, ein sicheres Verfahren zu etablieren, das verhindert, dass der Landtagspräsident durch parteipolitische Taktiken instrumentalisiert wird. (Unruhe AfD) Für die Zukunft wollen wir sicherstellen, dass jede Fraktion von Anfang an gleichberechtigt Vorschläge machen kann und derjenige gewählt wird, der das Vertrauen der Mehrheit genießt. Dabei wird schon deutlich, dass im ersten Wahlgang damit auch die AfD als größte Fraktion natürlich das Vorschlagsrecht hat, damit also in keiner Weise in ihren Rechten beschnitten ist, es darüber hinaus aber weitere Vorschläge geben kann und dann eine Entscheidung getroffen ist, wen die Mehrheit des Hauses gewählt hat. Das entspricht auch dem Verfassungsgerichtsurteil, das wir gestern bekommen haben, dass zum Schluss die Mehrheit des Hauses immer für sich selbst organisieren muss, was sie entscheidet und wen sie auch an der Spitze des Landtags sieht. Es gibt also kein Recht auf eine Wahl, es gibt ein Recht, einen Vorschlag zu machen, und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses. Gleichzeitig stellen wir damit klar, dass es keinen verfassungs- oder parlamentsrechtlichen Anspruch der stärksten Fraktion auf dieses Amt gibt, sondern eben Vorschläge gemacht werden und danach die Mehrheit des Hauses entscheidet. Dies ist auch nichts Außergewöhnliches, denn genauso verhält es sich zum Beispiel auch bei der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags. Außerdem passen wir die Vorschriften zur Zusammensetzung der Ausschüsse und der Gremien an. Das will ich auch noch mal sagen: Wir hatten eigentlich eine gemeinsame Übereinkunft in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, dass wir die Gremien auf zwölf Sitze festlegen und das dazu notwendige Verfahren umstellen. Dem hat die AfD zugestimmt, aber zwei Tage später diese Zustimmung widerrufen. Das zeigt auch, dass es hier keine Verbindlichkeit gibt und wir diese Verbindlichkeit deshalb in der Geschäftsordnung festschreiben müssen. Schließlich schreiben wir die bisherige Praxis zur Zusammensetzung des Ältestenrats in der Geschäftsordnung dauerhaft fest. Das bedeutet, dass das Landtagspräsidium gleich auch auf die Sitze des Ältestenrats angerechnet wird. Damit schaffen wir auch hier eine Rechtssicherheit und damit einen geordneten Ablauf der heutigen Sitzung, weshalb ich für die Zustimmung zu dieser Geschäftsordnungsänderung werbe. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Ich eröffne hiermit die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Herr Torben Braga, bitte, ich erteile Ihnen das Wort.

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Torben Braga AfD

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Herzlichen Dank, Herr Alterspräsident. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Herr Bühl, herzlichen Dank für die Einbringung dieses Änderungsantrags. Der Antrag hat zugegebenermaßen aus Sicht meiner Fraktion hellere und dunklere Seiten. Ich möchte nur einiges klarstellen, weil Sie auch auf meine Fraktion Bezug genommen haben und einiges angesprochen haben, was meine Fraktion getan oder unterlassen haben soll. Zunächst einmal zur grundsätzlichen Frage – und ich denke, das ist auch die zentrale Frage dieses Antrags, dem würden Sie nicht widersprechen –, das ist eine Änderung des Verfahrens bei der Besetzung des Postens des Landtagspräsidenten. Dass Sie hier faktisch die Grundlage schaffen – wir wissen, wie die Mehrheitsverhältnisse hier im Haus sind –, dass der Thüringer Landtag sich entfernt und verabschiedet von einer Tradition, einer Verfassungstradition, einem Verfassungsbrauch, der in Deutschland eine lange Geschichte hat, nämlich seit der Paulskirchenverfassung, das ist offenkundig. (Beifall AfD) Das ist auch Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen, wo Sie aus verschiedenen Seiten, die nicht im Verdacht stehen, meiner Partei besonders nahezustehen, deutlich dafür kritisiert worden sind – aus inhaltlichen Gründen: Es ist falsch, dass Sie sich von dieser guten und richtigen Tradition, dass die stärkste Kraft im Parlament den Parlamentspräsidenten stellt, verabschieden, aber auch aus der Entstehungsgeschichte dieses Vorgehens seitens Ihrer Fraktion. Wir wissen ja – und das ist ebenfalls Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen –, dass genau diese Frage Inhalt einer Auseinandersetzung in der vergangenen Legislaturperiode war. Es gab eine Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Geschäftsführer, der ich als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion in der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags auch angehört habe, in der durchaus auch offen und kontrovers über die Frage diskutiert wurde: Wollen wir diese Änderung vor dem Wechsel der Legislaturperiode, vor der Wahl durchführen? Es war Ihre Fraktion, Herr Kollege Bühl, die Fraktion der CDU, die der damals vorhandenen rot-rot-grünen Minderheitskoalition hier im Landtag die Unterstützung für ein solches Vorgehen versagte. Warum? Weil Sie darauf spekulierten – und das haben Sie auch offen zugegeben –, bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September stärkste Kraft zu werden, und Sie wollten sich dieses Recht nicht nehmen lassen, dann das Vorschlagsrecht für das Amt des Parlamentspräsidenten zu haben. Aus diesem Vorgehen und aus dieser Einordnung, aus dieser historischen Einordnung, auch wenn sie zeithistorisch sehr kurzfristig ist, werden die taktischen Überlegungen, die Sie bei diesem Vorgehen angestellt haben, deutlich. Ich denke, das offenbart auch, welche Motivation für diese doch zentrale Änderung und diesen Abschied von einer guten Tradition, von einem guten Brauch in der deutschen Parlamentsgeschichte, den Sie hier einleiten wollen, eigentlich dahintersteckte. Dass meine Fraktion das kritisiert, wird Sie nicht überraschen. (Beifall AfD) Sie sprachen in diesem Zusammenhang auch von einer Vereinbarung in der vergangenen Legislaturperiode, die im Ältestenrat getroffen worden sei. Auch da äußern Sie sich wahrheitswidrig. Das hat Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Prof. Dr. Voigt, in der vergangenen Woche ebenfalls getan, wenn er davon sprach, dass meine Fraktion einem Vorgehen im Ältestenrat zugestimmt hätte, wie denn die Wahl zu organisieren sei. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der haben Sie nicht widersprochen!) Gut, dann haben Sie das jetzt klargestellt: Wir haben nicht widersprochen. Wichtig ist festzustellen, dass es im Ältestenrat stets und ständig um eine Kenntnisnahme ging, um eine durchaus positive Kenntnisnahme, um eine wohlwollende Kenntnisnahme, um eine zustimmende Kenntnisnahme, der meine Fraktion aber zu keinem Zeitpunkt entsprochen hat. Sie hat zu keinem Zeitpunkt dem zugestimmt. Und in meiner Erinnerung war es auch in dieser Sitzung durchaus gewesen, dass wir unsere Zurückhaltung da zum Ausdruck bringen konnten und das auch getan und gesagt haben, dass wir diese Einschätzung nicht teilen. Im Übrigen sind wir immer sehr transparent damit umgegangen. Sowohl in den vergangenen Monaten vor der Wahl als auch in den verschiedenen Arbeitssitzungen in Vorbereitung der heutigen oder der konstituierenden Sitzung, die am vergangenen Donnerstag begonnen hat, haben wir immer klargestellt: Nein, wir teilen diese Auffassung nicht. Das ist eine Auffassung, die die Landtagsverwaltung ausgearbeitet hat, die durchaus ihre plausiblen Argumente hat; das stelle ich überhaupt nicht infrage. Aber wir teilen die Ergebnisse dieser Einschätzung nicht und letztlich werden wir uns daran auch nicht halten, uns nicht gebunden fühlen. Insofern muss ich sagen, auch wenn ich inhaltlich zu einem anderen Schluss als Sie komme und auch feststelle, dass wir die Änderung der Geschäftsordnung für falsch erachten – und das ist vielleicht eine der hellen Seiten dieses Antrags –, ist es gut, weil sie Klarstellung herbeiführt. Auch wenn sie nicht in meinem Sinne ist, ist jetzt Klarstellung herbeizuführen, und das werden Sie aller Voraussicht nach tun; andere Fraktionen haben angekündigt, Ihrem Antrag in diesem Punkt zuzustimmen. Mir ist es nur wichtig festzustellen: Wir haben keineswegs mit irgendwelchen Absprachen gebrochen. (Beifall AfD) Dann gehen Sie auf einen anderen Aspekt Ihres Änderungsantrags zur Geschäftsordnung ein, die Berechnungsmethode für die Ausschusssitze, und sagen zutreffend: Der Vertreter der AfD-Fraktion hat in einer Tagung der Parlamentarischen Geschäftsführer zugestimmt, dass auch in der laufenden Legislaturperiode diese Berechnungsmethode, das sogenannte Rangmaßzahlverfahren, zur Anwendung kommen soll, um möglichst kleine Gremien zu ermöglichen. Das war, glaube ich, auch die Übereinkunft, die wir getroffen haben unter den Parlamentarischen Geschäftsführern, zumindest gab es keinen Widerspruch, glaube ich, zu Ihrer Feststellung, dass kleine Gremien meistens auch effektiver arbeiten können, dass es auch durchaus Für-Argumente gäbe, die Ausschussgröße in der laufenden Legislaturperiode – zunächst der vorläufigen Ausschüsse und dann der ständigen Ausschüsse – auf zwölf Personen sicherzustellen. Und ich muss zugeben, ich habe dieses Argument auch für plausibel erachtet, auch geteilt, habe das meiner Fraktion vorgestellt, und wie es eben so ist, ist meine Fraktion anderer Auffassung gewesen. Das habe ich zu respektieren und umzusetzen. Deshalb habe ich allen Kollegen sehr transparent unmittelbar nach dieser Beschlussfassung meiner Fraktion mitgeteilt: Meine Fraktion hat sich gegen dieses Verfahren ausgesprochen. Warum? Weil diese Berechnungsmethode, die Sie dann zur Grundlage nehmen, um die Anträge zur Einsetzung verschiedener Gremien einzureichen und die Größe dieser Gremien auf zwölf Mitglieder festzusetzen, eben doch nicht dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit genügt, nämlich dass die Mehrheitsverhältnisse in den Gremien, in den Ausschüssen den Mehrheitsverhältnissen hier im Plenum entsprechen müssen. (Beifall AfD) Warum ist diesem Grundsatz nicht Genüge getan? Sie wissen auch, dass Gremien dieses Hauses, auch Ausschüsse bisweilen Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit zu treffen haben. Das betrifft Fragen der Öffentlichkeit bestimmter Unterlagen, das betrifft die Frage der Öffentlichkeit bestimmter Sitzungen, das betrifft aber auch zentrale Fragen der Gremienorganisation wie etwa eine möglicherweise notwendig gewordene Abwahl eines Ausschussvorsitzenden oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Und leider haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass von dieser Möglichkeit auch politisch Gebrauch gemacht wird, auch aus Sicht meiner Partei und meiner Fraktion in unbegründeten Fällen, und deshalb ist in den Gremien auf alle Fälle sicherzustellen, dass die Mehrheitsverhältnisse in diesen Gremien nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit den Mehrheitsverhältnissen hier im Hause entsprechen. Sie wissen, dass Sie Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit in diesem Plenum nur mit Zustimmung meiner Fraktion fassen können, und es ist notwendig, dass sich diese Mehrheitsverhältnisse auch in den Ausschüssen abbilden. (Beifall AfD) Jetzt stehen nun mal diese Anträge mit dieser Gremiengröße auf der Tagesordnung. Sie schaffen dafür die Grundlage, dass diese Anträge auch nur eine einfache Mehrheit benötigen, indem Sie die Geschäftsordnung vorab ändern. Das ist Ihr gutes Recht. Aber ich kann Ihnen von der Stelle auch ankündigen, wir vertreten diese Rechtsposition weiterhin und wir werden, falls der Landtag unseren Alternativanträgen widerspricht und Ihre Anträge mehrheitlich beschließt, eine gerichtliche Überprüfung hier beantragen, weil wir denken, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hier in offenkundiger Weise nicht beachtet wird. (Beifall AfD) Lassen Sie mich bitte zum Schluss kommen und zurück zur Frage des Landtagspräsidenten. Einige Kollegen sitzen schon sehr lange hier im Haus. Ich sitze nicht sehr lange hier im Haus. Ich sitze jetzt hier, bin zum zweiten Mal in dieses Parlament gewählt worden, habe die Arbeit dieses Landtags aber schon vorher begleitet. Ich erinnere mich noch an eine Wahl eines Präsidenten hier im Landtag: Auf Vorschlag Ihrer Fraktion wurde ein Präsident vorgeschlagen, Herr Kollege Bühl, es war der Kollege Michael Heym, und er wurde nicht gewählt, er hat die Mehrheit des Hauses nicht erhalten. Daraufhin gab es eine Äußerung aus Ihren Reihen und die möchte ich zu Protokoll geben, zur Kenntnisnahme geben – Zitat –: „Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Thüringer Landtags liegt bei der stärksten Landtagsfraktion. Gemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird.“ Laut demjenigen, der diese Sätze geäußert hat, dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Mike Mohring, „untergräbt es die parlamentarischen Spielregeln“, wenn die damals regierende Koalition „sich nun ein Auswahlrecht anmaße, welche Abgeordneten die CDU-Fraktion vorschlagen dürfe. […] Mohring betonte, dass die Wahl eines Landtagspräsidenten grundsätzlich keine Angelegenheit sei, die der Logik von Regierungsmehrheit und Opposition folgt.“ Es sei „nach seiner Überzeugung absurd, wenn Abgeordnete anfingen, ‚sich gegenseitig ihre Beiträge in Plenardebatten vorzuwerfen‘“ oder beispielsweise ihre Parteizugehörigkeit. „Dafür werden sie [schließlich] gewählt“ – für ihre politische Positionierung und für ihre Parteizugehörigkeit. Das sind wichtige Worte gewesen. Und das offenbart, dass es hier im Hause Zeiten gab, als Ihre Partei und Ihre Fraktion eine ganz andere Auffassung in dieser zentralen Frage vertreten haben. Es ist schade, dass Sie diese Überzeugung über Bord geworfen haben. Bedauerlicherweise sind wir von Ihrer Partei inzwischen solches Vorgehen gewohnt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe Herrn Kummer, ich erteile Ihnen das Wort.

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Tilo Kummer BSW

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag zur Geschäftsordnung machen wir deutlich, dass wir uns ein anderes Verfahren zur Wahl des Präsidenten des Thüringer Landtags wünschen. Worum geht es beim Präsidenten des Thüringer Landtags? Es ist die Funktion, die wie keine andere in diesem Land für unsere Demokratie steht. Der Präsident des Thüringer Landtags ernennt den Ministerpräsidenten, er ernennt den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Er hat damit das höchste Amt in diesem Land inne und wir dürfen erwarten, dass er es mit Würde ausfüllt. Er ist Herr über die Landtagsverwaltung, der oberste Dienstherr, und muss dort durchsetzen, dass die Landtagsverwaltung neutral Dienstleister für die Abgeordneten aller Fraktionen hier im Haus ist, damit wir ordentlich unsere Arbeit erfüllen können, für die uns die Bevölkerung Thüringens gewählt hat. Wir haben sicherlich aktuell noch eine Regelung in der Geschäftsordnung stehen, die da besagt, dass das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion zusteht. Diese Regelung kommt aus einer Zeit, in der wir hier im Haus absolute Mehrheiten hatten. Wir haben inzwischen Situationen, in denen so große Fraktionen nicht mehr üblich sind. Und von der Seite her ist es, glaube ich, wirklich an der Zeit, darüber nachzudenken, ob es Sinn macht, dass automatisch immer die stärkste Fraktion, wenn sie denn vielleicht wenige Mandate mehr hat als andere, das Vorschlagsrecht hat. Auf der anderen Seite haben wir aber auch einen massiven Vertrauensverlust in parlamentarische Demokratie, der unter anderem daraus resultiert, dass das Klima, das in der Debatte im Thüringer Landtag in den letzten Jahren geherrscht hat, wirklich kein gutes war. Deshalb kommt es auch darauf an, dass sich der Thüringer Landtag eine Präsidentin oder einen Präsidenten wählt, der auf dieses Klima hier im Haus im positiven Sinne Einfluss nimmt, damit wir wieder zu einem guten Arbeitsklima kommen, denn das ist doch das, wofür wir gewählt sind: dass wir gemeinsam gut miteinander zusammenarbeiten, um die Probleme, die es in Thüringen gibt, um die Probleme der Bevölkerung entsprechend zu beseitigen, um hier gute Vorschläge, gute Lösungswege zu finden. (Beifall CDU, BSW) Deshalb finde ich es ausgesprochen gut, was die Mütter und Väter der Thüringer Verfassung in die Verfassung geschrieben haben: dass der Thüringer Landtag aus seiner Mitte eine Präsidentin/einen Präsidenten wählt, und zwar diejenige Person, die von der Mehrheit dieses Hauses für dieses wichtige Amt als am geeignetsten angesehen wird. Alle können dafür einen Vorschlag unterbreiten. Und, Herr Braga, es ist eben keine Verfassungstradition, was Sie vorhin ausgeführt haben, dass es die jetzige Regelung gibt, sondern wir führen hier genau den Wortlaut der Verfassung in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ein. Mehr können wir der Verfassung nicht Rechnung tragen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Es ist übrigens auch nicht das einzige Mal in der Bundesrepublik Deutschland, dass die stärkste Fraktion nicht den Parlamentspräsidenten stellt. Das hat es schon mehrfach gegeben. Ich will noch kurz ein paar Worte zu der Frage der Ausschussbesetzung sagen. Die Ausschüsse sind die Arbeitsgremien des Thüringer Landtags. Sie sind spiegelbildlich zu den Ministerien angelegt und dort werden die Beratungsgegenstände von Fachpolitikern miteinander beraten. Klar geben sich die Ausschüsse auch einen Vorsitz und einen stellvertretenden Vorsitz – das ist alles geregelt – und natürlich sollen sich in diesen Arbeitsgremien die Mehrheitsverhältnisse des Landtags widerspiegeln. Das Rangmaßzahlverfahren ist eines, das kleinere Ausschüsse ermöglicht – Sie haben es vorhin ausgeführt. Wir haben unterschiedliche Stärken der Fraktionen und wenn man in Richtung der sehr kleinen Fraktionen guckt, fällt es ausgesprochen schwer, mit wenigen Abgeordneten alle Ausschussplätze zu besetzen und dort fachlich wirklich die qualitativ hochwertige Arbeit zu machen. Bei großen Fraktionen wird es übrigens, je größer die Ausschüsse werden, auch immer schwerer. Die Landtagsverwaltung muss, wenn mehrere Abgeordnete in mehreren Ausschüssen sind, am Ende auch klären, wie diese Ausschüsse überhaupt zusammen tagen können. Vor dem Hintergrund, denke ich, ist es wichtig, dass wir den Zwölfer-Ausschuss nehmen und nicht den 14er-Ausschuss, wie es beim d’hondtschen Verfahren das Erste wäre, was die Spiegelbildlichkeit darstellt. Und Sie haben Ihr Drittel, denn in einem Zwölfer-Ausschuss haben Sie ein Drittel. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben aber mehr!) Ja, na klar, Sie können auch mit einem ganzen Landtag im Ausschuss arbeiten, wenn Sie Ihre (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein, Sie hö- ren doch gar nicht unsere Argumente!) konkrete Besetzung haben wollen. Aber der Zwölfer-Ausschuss setzt sich zusammen aus vier Vertretern der AfD-Fraktion (Unruhe AfD) und acht Vertretern der anderen Fraktionen. Ich habe lange dafür gekämpft, dass das Rangmaßzahlverfahren hier im Haus angewandt wird, weil es kleineren Fraktionen wirklich das Arbeiten leichter macht. (Unruhe AfD) Vor dem Hintergrund, denke ich, ist es sachgerecht, hier so zu verfahren, wie wir es vorgeschlagen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete, bitte, ich erteile Ihnen das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Alterspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, es ist selten in einem Bundesland und schon gar nicht in unserem bereits im Vorfeld schon so lang und breit über eine Geschäftsordnungsänderung und den Umgang damit diskutiert worden, wie es in diesem Fall erfolgt ist. Ich bin deutlich froh, dass wir uns heute tatsächlich in der Aussprache dazu befinden. Ich glaube und habe den Eindruck, dass in den vergangenen Wochen und Monaten in der Debatte immer eines ein bisschen verwechselt wurde und auch in den letzten Jahren immer mal verwechselt wurde, dass nämlich Vorschlagsrecht nicht gleich Benennungsrecht bedeutet. (Beifall Die Linke) Auch diese Debatte ist in den letzten Jahren und jetzt auch in den letzten Tagen vermehrt geführt worden. Und wenn hier an verschiedener Stelle von Gewohnheitsrecht und parlamentarischen Bräuchen gesprochen wird, dann will ich auch noch mal deutlich machen: Die Verfassung kennt kein Gewohnheitsrecht und keine traditionellen parlamentarischen Bräuche und diese stehen demzufolge auch nicht über der Verfassung. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Die Verfassung selbst kennt gar kein Vorschlagsrecht für die Landtagspräsidentschaft und – wie eben schon ausgeführt – erst recht kein Benennungsrecht. Das hat uns der Verfassungsgerichtshof ja auch noch mal ins Urteil geschrieben. Das heißt, wir haben das auch gesagt, wir begrüßen die Initiative der Fraktionen CDU und BSW zur Änderung der Geschäftsordnung, auch weil es eben die Möglichkeit gibt, das Vorschlagsrecht für alle Fraktionen gleichermaßen zu öffnen. Wenn man das aus diesem Gesichtspunkt sieht, aus der Demokratietheorie, dann ist das natürlich auch ein guter Moment, dass wir als Abgeordnete, die alle gleich unter Gleichen sind, auch von Anfang an die gleichen Rechte haben. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Ich will darüber hinaus durchaus begrüßen, dass – auch darauf ist schon hingewiesen worden – wir nunmehr, sofern der Antrag angenommen wird, zum Rangmaßzahlverfahren übergehen, weil es – auch das ist bereits gesagt worden – vor allem für kleinere Fraktionen deutlich von Vorteil ist, auch was die Arbeitsfähigkeit betrifft. Ich kann für meine Fraktion sagen: Wir hätten vermutlich darüber nachgedacht, das Rangmaßzahlverfahren tatsächlich nur für die Ausschussgrößen einzuführen, CDU und BSW haben sich jetzt entschieden, das Rangmaßzahlverfahren für alles anzuwenden, worüber der Landtag bestimmt. Da kann ich jetzt als mittlerweile kleinere Fraktion sagen: Herzlichen Dank. Das wird natürlich auch uns zugutekommen, aber ich will zumindest darauf hinweisen in der Hoffnung, dass Sie das auch im Blick hatten, wovon ich natürlich ausgehe. Zusammenfassend kann ich sagen, ich bin froh, dass wir diese Debatte heute führen können. Ich bin sehr froh, dass wir über diesen Antrag abstimmen können, und ich kann für meine Fraktion Zustimmung signalisieren. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Merz, bitte.

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Janine Merz SPD

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Alterspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch ich will für die SPD-Fraktion kurz klarstellen, nachdem schon viel gesagt worden ist, warum auch wir in diesem Moment der Tagesordnung der Änderung der Geschäftsordnung unsere Zustimmung erteilen werden. Jetzt ist schon viel über D’Hondt- und Rangmaßzahlverfahren gesagt worden. Ich will es tatsächlich an der Wahl des Landtagspräsidenten festmachen, was wir in diesem Prozess auch nicht beschädigt sehen wollen. Wir wollen, dass ein Landtagspräsident oder eine Landtagspräsidentin mit einer klaren und sauberen Wahl ins Amt kommt. Wir sehen es deswegen als wichtig an, die Geschäftsordnung zu ändern und diesem Parlament direkt aus der Mitte heraus Vorschlagsrechte zu geben, weil die AfD eine in unseren Augen nicht geeignete Kandidatin ins Rennen um dieses Amt schicken wird. Eine rechtskräftig verurteilte Abgeordnete, die sich hier am Hohen Haus tatsächlich auch viel zuschulden hat kommen lassen, sehen wir als völlig ungeeignet an, das will ich an dieser Stelle betonen. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Deswegen ist es richtig, dass sich dieses Parlament zu diesem Zeitpunkt eine andere Geschäftsordnung gibt und dass wir das Amt des Landtagspräsidenten nicht schon mit mehreren Wahlgängen usw. beschädigen. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Das Abstimmverhalten wird festgestellt, notwendig ist die einfache Mehrheit, mehr Ja- als Neinstimmen, Enthaltungen zählen nicht mit. Wer ist dafür? 55. Wer ist dagegen? 32. Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen mit 55 Jastimmen und 32 Neinstimmen. Ich schaue in Richtung der Fraktionen der CDU und des BSW: Kann ich davon ausgehen, dass mit der Annahme des Antrags auf Änderung der Geschäftsordnung die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 8, 10, 11 und 12 als zurückgezogen gelten sollen, sodass ausschließlich über die dazu eingereichten Alternativanträge verhandelt werden soll?

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Andreas Bühl CDU

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Herr Alterspräsident, davon können Sie ausgehen.

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Danke.

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Tilo Kummer BSW

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Für unsere Fraktion auch.

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Jürgen Treutler

Änderung der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Aufruf von Tagesordnungs­ Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/12 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/19 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung in seiner geänderten Fassung wählt der Landtag aus seiner Mitte eine Präsidentin beziehungsweise einen Präsidenten. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei nur einem Wahlvorschlag müssten mehr Ja- als Neinstimmen erreicht werden. Bei zwei Wahlvorschlägen müsste einer der beiden Wahlvorschläge mehr Stimmen erhalten als der andere. Erhalten beide Wahlvorschläge dieselbe Stimmenanzahl, wäre die Wahl zu wiederholen. Bei drei Wahlvorschlägen und mehr müsste ein Wahlvorschlag mehr Stimmen auf sich vereinigen, als alle anderen Wahlvorschläge erzielen. Sollte keiner der Wahlvorschläge die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, würde eine Stichwahl zwischen den beiden Wahlvorschlägen mit den meisten Stimmen durchgeführt werden. In der Stichwahl würde sich durchsetzen, wer mehr Stimmen auf sich vereinigt als der andere Wahlvorschlag. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/12 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal. Ein weiterer Wahlvorschlag liegt Ihnen von der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/19 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König. Gibt es weitere Wahlvorschläge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich frage trotzdem noch mal nach, obwohl das eingereicht wurde, ob die Kandidaten zur Verfügung stehen. (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Ja!) Damit stehen zur Wahl Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal und Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König. Ich erläutere den Stimmzettel. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Sie können einem der Wahlvorschläge Ihre Stimme geben oder mit „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Nach Ihrem Namensaufruf gehen Sie bitte zur Wahlkabine und nehmen davor einen Stimmzettel in Empfang, auf dem Sie in der Wahlkabine votieren können. Ich bitte Sie, beim Empfang des Stimmzettels Ihren Namen zu nennen. Für die Durchführung der Wahlhandlung bitte ich Frau Abgeordnete Behrendt, Frau Abgeordnete Rottstedt und Frau Abgeordnete Schenk, als Wahlhelferinnen zu unterstützen. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Dazu bitte ich Herrn Abgeordneten Geibert und Frau Abgeordnete Stark, die Namen der Abgeordneten vorzulesen.

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Linda Stark Die Linke

Wahl der Präsidentin bezie­ hungsweise des Präsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Augsten, Dr. Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; DübenSchaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo; Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter.

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Lennart Geibert CDU

Wahl der Präsidentin bezie­ hungsweise des Präsidenten des Landtags

Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schenk, Katharina; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Stefan Wogawa; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Jürgen Treutler

Wahl der Präsidentin bezie­ hungsweise des Präsidenten des Landtags

Eine entscheidende Frage: Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen um Auszählung der Stimmen. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: abgegebene Stimmzettel 87, gültige Stimmzettel 87. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 32 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 54 Stimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU mehr Stimmen erhalten als der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU hat damit die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Dr. König zum Präsidenten des Landtags gewählt hat. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Dr. König: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Ja, sehr gern!) (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und darf Sie bitten, nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der Glückwünsche übermittelt und Blumensträuße übergeben werden können, die Sitzungsleitung zu übernehmen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Wahl der Präsidentin bezie­ hungsweise des Präsidenten des Landtags

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer hier im Hohen Haus und am Livestream, zunächst möchte ich mich aufrichtig für das Vertrauen bedanken, dass Sie, die Abgeordneten des 8. Thüringer Landtags, mir mehrheitlich bei der Wahl zum Landtagspräsidenten entgegengebracht haben. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Es ist mir eine Freude und Ehre, in den kommenden fünf Jahren der Präsident des Thüringer Landtags zu sein. Ich nehme dieses Amt in Demut an und habe Respekt vor den Herausforderungen, die auf mich und uns alle in diesen bewegten Zeiten zukommen. Sie können sicher sein, dass ich im Einklang mit der Verfassung und der Geschäftsordnung die Würde und die Rechte des Landtags wahren, seine Arbeit fördern, Verhandlungen gerecht und unparteiisch leiten und die Ordnung im Hause bewahren werde. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, herzlich danken möchte ich meinen Vorgängern im Amt für ihren Dienst zum Wohle des Freistaats Thüringen, ganz besonders Birgit Pommer. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sie war die Landtagspräsidentin – sie ist auch heute hier, ich begrüße Sie – der vergangenen Legislaturperiode und hat sich gerade in Bezug auf digitale Beteiligungsformen große Verdienste erworben. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz, sehr geehrte Frau Pommer! (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ebenso danken möchte ich dem Landtagspräsidenten a. D. Christian Carius, nicht nur für seinen Dienst für den Freistaat Thüringen, sondern auch dafür, dass ich für ihn am 6. Januar 2019 nachrücken konnte. So schließt sich heute der Kreis, wenn ich auch im Amt des Landtagspräsidenten seine Nachfolge antrete. Nicht zuletzt hat sein damaliges Ausscheiden zur Folge, dass ich zwar keine sechs Jahre Mitglied des Thüringer Landtags bin, aber bereits die dritte Legislaturperiode erlebe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bin nunmehr Landtagspräsident, aber einer von 88 Abgeordneten. Ich sitze nun vor Ihnen, aber ich stehe nicht über Ihnen. Es ist meine feste Überzeugung: Das Amt des Landtagspräsidenten ist nicht zuerst ein Ausdruck von Autorität, sondern vielmehr von Verantwortung. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Aus gegebenem Anlass möchte ich deutlich betonen: Der Präsident in diesem Saal muss den Austausch zwischen den streitenden Abgeordneten unparteiisch sicherstellen. Er muss auch in hitzigen Debatten die Grundsätze der Überparteilichkeit und Gerechtigkeit unerschütterlich wahren. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Er muss den Argumenten jedes einzelnen Abgeordneten Gehör verschaffen. Er muss die Gleichheit im Umgang und Verfahren gegenüber jeder und jedem Abgeordneten wahren und das Selbstorganisationsrecht des Landtags sowie das Mehrheitsprinzip verteidigen. Er muss die Prinzipien von Ordnung und Fairness in den Debatten des Parlamentarismus durchsetzen. Nur wenn diese Grundsätze Bestand haben, kann das Vertrauen in die Arbeit des Parlaments gefestigt werden und die Demokratie in ihrem Wesensgehalt und ihrer Essenz bestehen. Ich werde alles dafür tun, dass unser Thüringer Landtag in Zukunft wieder Vertrauen zurückgewinnt und in ruhige Fahrwasser gelangt. Gemeinsam haben wir es in der Hand. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, der 8. Thüringer Landtag hat sich gegenüber der 6. und der 7. Legislaturperiode nochmals stark verändert. Mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind zwei Fraktionen bzw. am Ende eine Fraktion und eine Gruppe aus dem Landtag ausgeschieden. Mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht ist eine neue Fraktion hinzugekommen. Dieser Umstand bewirkt, dass 47 der 88 Abgeordneten – also mehr als die Hälfte der Abgeordneten – neu in den Thüringer Landtag gewählt wurden. Ihnen allen ein herzliches Willkommen! (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Allen ausgeschiedenen Abgeordneten wünsche ich für ihre persönliche Zukunft alles erdenklich Gute und danke für ihren Einsatz. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, der 8. Thüringer Landtag tritt zusammen am Beginn einer Legislaturperiode, an deren Ende die deutsche Teilung und die deutsche Einheit jeweils 40 Jahre gewährt haben werden. Vor rund 75 Jahren konstituierte sich am 7. September 1949 der 1. Deutsche Bundestag und prägte fortan die westdeutsche Demokratie als selbstbewusstes, regierungskritisches und würdevolles Parlament. Wenig später, am 7. Oktober 1949, bildete sich aus dem Zweiten Deutschen Volkskongress die erste noch provisorisch genannte Volkskammer der DDR. Die Volkskammer, so sehr ihr eine demokratische Legitimation angedichtet wurde, war die willfährige Erfüllungsgehilfin der SED-Diktatur bis zur ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 nach der friedlichen Revolution im November 1989. So unterschiedlich die beiden deutschen Staaten auch waren, so verbindet sich die Idee eines in seiner Gesamtheit demokratisch organisierten deutschen Volkes hier in Thüringen. Rund 20 Kilometer von hier entfernt wurde 1919 die Verfassung des Deutschen Reiches beschlossen, die Weimarer Republik entstand hier in Thüringen. Aber auch der Preis der Verantwortung ihres durch die Nationalsozialisten herbeigesehnten, perfide geplanten und letztlich erzwungenen Niedergangs ist den Deutschen und uns Thüringern auf ewig in die geschichtliche DNA geprägt. Von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, dem moralischen Niedergang einer ganzen Nation bis hin zu den ungeheuren Menschheitsverbrechen, dem Zivilisationsbruch der Schoah zeugen heute die Gedenkstätten der KZ Buchenwald und Mittelbau-Dora. Die 10.000 unschuldigen Opfer einer verbrecherischen, völkischen Ideologie hier in Thüringen müssen uns als Abgeordnete Mahnung bleiben; ihnen gilt unser ehrendes Andenken. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Als Thüringer blicken wir daher in besonderer Weise auf die wechselvolle Geschichte der Demokratie, ihres Aufbruchs und Niedergangs, ihrer Fehler und Fehlentwicklungen, ihrer Fortschritte und Errungenschaften. Als aus „Wir sind das Volk“ auf den Straßen und Plätzen überall in der DDR „Wir sind ein Volk“ wurde, überwanden wir hier im Osten Deutschlands die Teilung unseres Vaterlandes. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich bin der erste Landtagspräsident, der mehr als drei Viertel seines Lebens im geeinten, freien Deutschland verbracht hat. Ich bin allen mutigen Männern und Frauen dankbar, die 1989/1990 friedlich auf die Straße gegangen sind, die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht haben und so die deutsche Einheit und damit auch die Wiederbegründung des Freistaats Thüringen ermöglicht haben. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Als Eichsfelder weiß ich ganz besonders, wie schmerzvoll die deutsche Teilung für viele Menschen war, denn im Dreiländereck zwischen Hessen und Niedersachsen war das Eichsfeld besonders von ihr betroffen. Mein Respekt und meine Anerkennung gelten denjenigen in meiner Heimat, die den Glauben an die deutsche Einheit nie verloren hatten. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Heute ist das Eichsfeld eine Region, die nicht mehr am Rande eines Landes liegt, sondern sie liegt in der Mitte Deutschlands und hat seit 1990 eine noch nie in seiner Geschichte da gewesene prosperierende Entwicklung genommen. Ich bin in einem christlich-katholischen Elternhaus aufgewachsen und mit dem Eichsfeld in einer Region, die bis heute mehrheitlich katholisch geprägt ist. Durch diese Prägung fühle ich mich insbesondere der christlichen Soziallehre verbunden. In meiner Heimat und in meiner Familie habe ich gelernt, dass Gemeinschaft ohne Solidarität nicht bestehen kann, dass wahre Freiheit nur durch Subsidiarität möglich ist und dass die Würde des Einzelnen, die Personalität, den Kern unseres Zusammenlebens bilden muss. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Solidarität bedeutet mehr, als nur Mitgefühl zu zeigen. Sie verlangt von uns aktive Verantwortung für den anderen, vor allem für die Schwächeren. Es reicht nicht, dass wir auf Missstände hinweisen oder Worte der Anteilnahme finden. Wir müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen und gleiche Chancen für alle zu schaffen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und es ist unsere Pflicht, dieses Recht zu sichern. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Unsere Solidarität zeigt sich in der Fürsorge für diejenigen, die unsere Unterstützung am meisten benötigen. Die Subsidiarität hingegen fordert von uns, dass wir die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaften respektieren. Sie besagt, dass Entscheidungen so nah wie möglich am Bürger getroffen werden sollen, dass nicht der Staat zuerst agiert, sondern dass die kleineren sozialen Einheiten, die Familien, die Gemeinden und die Regionen gestärkt werden, um ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu erfüllen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Subsidiarität ist das Prinzip der Selbstbestimmung und Freiheit, aber auch der Verantwortung. Es erinnert uns daran, dass Freiheit und Verantwortung zwei Seiten derselben Medaille sind. Wer frei entscheiden will, muss auch Verantwortung für die Folgen seiner Entscheidung übernehmen. Und schließlich die Personalität: Sie ist der tiefste Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Glauben, Fähigkeiten oder sozialem Status, besitzt eine unveräußerliche Würde. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Diese Würde ist der Maßstab für alles staatliche Handeln. Wir dürfen nie vergessen, dass unsere Gesetze, unsere Politik, unsere Entscheidungen immer auf den Einzelnen abzielen, auf den konkreten Menschen, der in seiner Würde zu respektieren ist. Diese drei Prinzipien, Solidarität, Subsidiarität und Personalität, sind nicht nur bloße Schlagworte, sondern Grundpfeiler einer demokratischen Kultur, die wir hier in diesem Parlament gestalten müssen. Dabei sehe ich mich als Vermittler zwischen den Fraktionen und Abgeordneten, zwischen Legislative und Exekutive sowie zwischen der politischen Ebene und den Thüringerinnen und Thüringern insgesamt. Ich möchte ein Präsident aller Bürgerinnen und Bürger sein und ihr Ansprechpartner für Sorgen und Anregungen. Deswegen werde ich mich dafür einsetzen, dass der Thüringer Landtag sichtbarer auch außerhalb dieses Hohen Hauses wird, dass es Veranstaltungs- und Beteiligungsformate in den Regionen gibt und der Thüringer Landtag sowohl in Berlin als auch in Brüssel stärker wahrnehmbar wird. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Konrad Adenauer formulierte 1946: „Die Demokratie erschöpft sich für uns nicht in der parlamentarischen Regierungsform oder gar in der Herrschaft einer Mehrheit über eine Minderheit. Wie die parlamentarische Regierungsform sogar zur Herbeiführung der Diktatur missbraucht werden kann, wenn die Menschen nicht wirklich demokratisch denken und fühlen, das haben uns die ersten Monate des Jahres 1933 gezeigt. Demokratie ist mehr als parlamentarische Regierungsform; sie ist eine Weltanschauung […]. Demokratie muss die unveräußerlichen Rechte und den Wert eines jeden einzelnen Menschen achten im staatlichen, im wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Wer wirklich demokratisch denkt, muss sich immer leiten lassen von der Achtung vor dem anderen, vor seinem ehrlichen Wollen und Streben.“ (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Aus diesen unverändert gültigen Worten erwächst für uns Parlamentarier eine klare Verpflichtung. Demokratie bedeutet nicht nur, Mehrheiten zu organisieren, sondern vor allem eine Kultur des Respekts und der Achtung zu schaffen. Es ist unsere Aufgabe, die Würde des Einzelnen in den Mittelpunkt unserer Politik zu stellen und eine politische Kultur zu begründen, die diesem Anspruch gerecht wird. Demokratie lebt vom Austausch, vom Ringen um die besten Ideen, aber sie lebt auch von Respekt und Anstand. Als Landtagspräsident werde ich das Parlament selbstbewusst vertreten und mich gerecht und überparteilich für die Rechte und Belange aller Abgeordneten einsetzen. Zugleich werde ich nicht zögern, insbesondere das absichtsvolle Missachten von Respekt und Anstand energisch zu beanstanden. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich werde nicht nur über die Debattenkultur wachen, sondern, wenn nötig, selbst das Wort ergreifen, um an die Grundrechte zu erinnern, die uns alle verbinden sollten. Ein seiner Verantwortung bewusster Präsident leitet nicht nur mit strenger Neutralität das Geschehen, sondern spricht dann, wenn es notwendig ist, im Namen der Demokratie und des gegenseitigen Respekts. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich lade Sie alle ein, diese Kultur in diesem Hohen Haus gemeinsam zu gestalten. Lassen Sie uns ein Parlament sein, das nicht nur Debatten führt, sondern auch zuhört. Lassen Sie uns einander mit Respekt begegnen, selbst wenn unsere Meinungen auseinandergehen. Lassen Sie uns auf der Grundlage dieser Werte eine politische Kultur schaffen, die der so wechselvollen Demokratiegeschichte unseres Landes und unseres Freistaats würdig ist, eine Kultur, die Solidarität lebt, Subsidiarität achtet und die Würde des Einzelnen schützt. Denn nur in einer Kultur des gegenseitigen Respekts, der Solidarität und des verantwortlichen Handelns können wir den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden. Der Thüringer Landtag ist ein selbstbewusstes Parlament, das einen stolzen Freistaat, unsere Heimat Thüringen, vertritt. Wir, die Abgeordneten des Thüringer Landtags, sind die gewählten Vertreter der Thüringerinnen und Thüringer. Zeigen wir den Menschen durch sachorientierte Politik, dass wir für sie und für ihr Wohl mit aller Kraft arbeiten. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Lassen Sie uns so Vertrauen in die Institution Thüringer Landtag zurückgewinnen. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen bei der Wahl und ich danke auch meiner Familie, meiner Frau und meinen Kindern, meiner gesamten Familie, dass sie mich bei diesem Schritt unterstützt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD; Abg. Braga, AfD) Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 6 in seinen Teilen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/31 Wahlvorschlag der Fraktion des BSW - Drucksache 8/22 Wahlvorschlag der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/24 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/16 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ihnen liegen folgende Wahlvorschläge vor: Der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW liegt Ihnen in der Drucksache 8/22 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Steffen Quasebarth. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 8/24 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 8/16 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban. Das Vorschlagsrecht der Fraktion der CDU entfällt nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, nachdem ich zum Präsidenten des Landtags gewählt wurde. Damit ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 8/20 gegenstandslos. Die Fraktion der AfD hat einen Wahlvorschlag eingereicht. Die Fraktion der AfD hat Frau Wiebke Muhsal für die Wahl zur Vizepräsidentin des Landtags vorgeschlagen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Muhsal, Sie wurden für das Amt einer Vizepräsidentin des Landtags vorgeschlagen. Sind Sie mit der Kandidatur einverstanden? (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Ich bitte die Landtagsverwaltung, den Wahlvorschlag als Drucksache auszufertigen und zu veröffentlichen sowie den Stimmzettel zu erstellen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten. Die Sitzung wird damit um 11.30 Uhr fortgesetzt. (Unterbrechung der Sitzung) Wir setzen die Sitzung fort. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hat die Drucksachennummer 8/31. Sie erhalten vier Stimmzettel. Pro Stimmzettel haben Sie eine Stimme. Sie können also auf jedem Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Linda Stark Die Linke

d) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vize­ präsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Augsten, Dr. Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; DübenSchaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König, Dr. Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo; Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter.

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Lennart Geibert CDU

d) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vize­ präsidenten des Landtags

Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schenk, Katharina; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dr. Thadäus Rudolf König

d) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vize­ präsidenten des Landtags

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? (Zwischenruf Abg. Schenk, SPD: Nein!) Nicht. Ich frage noch mal: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich gebe die Ergebnisse der Wahlen bekannt. Zu Tagesordnungspunkt 6 a – Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten auf Vorschlag der AfD-Fraktion –: abgegebene Stimmzettel 87, gültige Stimmzettel 87, damit keine ungültigen Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 32 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegen 14 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat, frage ich die vorschlagende Fraktion, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit derselben Wahlbewerberin wünscht.

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Torben Braga AfD

d) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vize­ präsidenten des Landtags

Nicht am heutigen Tage.

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Dr. Thadäus Rudolf König

d) Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vize­ präsidenten des Landtags

Diese Frage wird für heute verneint – nicht am heutigen Tag. Vielen Dank. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6 b – Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten auf Vorschlag der Fraktion des BSW –: abgegebene Stimmzettel 87, gültige Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 59 Jastimmen, 12 Neinstimmen, es liegen 15 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung erreicht. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Steffen Quasebarth zu einem Vizepräsidenten des Landtags gewählt hat. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Quasebarth: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Ich nehme die Wahl an!) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6 c – Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten auf Vorschlag der Fraktion Die Linke –: abgegebene Stimmzettel 87, gültige Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 46 Jastimmen, 34 Neinstimmen, es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung erreicht. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt hat. Ich frage Sie, Frau Abgeordnete Güngör: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja, vielen Dank!) Auch Sie beglückwünsche ich zur Wahl. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD; Abg. Braga, AfD) Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6 d – Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten auf Vorschlag der Fraktion der SPD –: abgegebene Stimmzettel 87, gültige Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 63 Jastimmen, 14 Neinstimmen, es liegen 9 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung erreicht. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD; Abg. Braga, AfD) Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban zu einer Vizepräsidentin des Landtags gewählt hat. Ich frage Sie, Frau Abgeordnete Dr. Urban: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Ja, sehr gern!) Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD; Abg. Braga, Abg. Jankowski, AfD) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 7 auf Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/13 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/18 Wahlvorschlag der Fraktion des BSW - Drucksache 8/23 Wahlvorschlag der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/26 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/15 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag in seiner ersten Sitzung in einem Wahlgang 18 Schriftführerinnen bzw. Schriftführer aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen. Kommt ein solcher Vorschlag nicht zustande, werden die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer unter Beachtung der Vorgaben in § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung gewählt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hat die Drucksachennummer 8/13. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Thomas Benninghaus, Herr Abgeordneter Peter Gerhardt, Herr Abgeordneter Denis Häußer, Herr Abgeordneter Thomas Hoffmann, Herr Abgeordneter Marcel Kramer, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt und Herr Abgeordneter Stephan Steinbrück. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU hat die Drucksachennummer 8/18. Vorgeschlagen sind Frau Abgeordnete Jane Croll, Herr Abgeordneter Lennart Geibert, Frau Abgeordnete Carolin Gerbothe, Frau Abgeordnete Claudia Heber und Herr Abgeordneter Niklas Waßmann. Der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW hat die Drucksachennummer 8/23. Vorgeschlagen sind Frau Abgeordnete Nina Behrendt, Frau Abgeordnete Anke Wirsing und Herr Abgeordneter Sven Küntzel. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke hat die Drucksachennummer 8/26. Vorgeschlagen sind Frau Abgeordnete Linda Stark und Herr Abgeordneter Jens Thomas. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD hat die Drucksachennummer 8/15. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Lutz Liebscher. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Nein, es wird nicht widersprochen. Damit wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfallen 32 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 23 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 15 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 12 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 5 Stimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit verteilen sich die Schriftführerinnen und Schriftführer auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD – sieben Schriftführer, Fraktion der CDU – fünf Schriftführer, Fraktion des BSW – drei Schriftführer, Fraktion Die Linke – zwei Schriftführer, Fraktion der SPD – ein Schriftführer. Ich gratuliere den gewählten Schriftführerinnen und Schriftführern und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. (Beifall im Hause) Ich bedanke mich im Namen des Hohen Hauses bei den Abgeordneten, die mit der vorläufigen Schriftführung bzw. der vorläufigen Wahlhilfe betraut wurden. Nun nehmen die gewählten Schriftführerinnen und Schriftführer die Aufgaben wahr. Im Sitzungsvorstand bitte ich Platz zu nehmen Frau Abgeordnete Behrendt und Frau Abgeordnete Stark. Für die Wahlhilfe bitte ich Herrn Abgeordneten Liebscher, Frau Abgeordnete Rottstedt und Herrn Abgeordneten Geibert, sich bereitzuhalten. Nach dem Wechsel der Schriftführer rufe ich nun auf den Tagesordnungspunkt 8 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/8 dazu: Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäfts­ ordnung des Thüringer Land­ ags t Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/29 Gemäß § 10 der Geschäftsordnung hat der Landtag das parlamentarische Leitungsgremium Ältestenrat einzurichten. Dazu liegen zwei Anträge vor, die dieser Geschäftsordnungspflicht Ausdruck verleihen und die Stärke bestimmen lassen. Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/8 und 8/29 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung zu dem als Alternativantrag eingereichten Antrag der Fraktion der CDU und des BSW gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Ich sehe, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Herzlichen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist eine relativ technische Angelegenheit. Aber weil wir die Debatte zur Größe der Gremien und zu der der Berechnung der Sitze in diesen Gremien zugrunde liegenden Berechnungsmethode schon geführt haben, möchte ich hier dazu ausführen, warum meine Fraktion in diesem Alternativantrag und auch in anderen Alternativanträgen in dieser Angelegenheit zur Einsetzung des vorläufigen oder nicht vorläufigen Haushaltsund Finanzausschusses, Justizausschusses, auch zur Einsetzung des Petitionsausschusses und des Europaausschusses eine größere Anzahl der Sitze vorgeschlagen hat. Ich hatte darauf hingewiesen: Für diese Gremien gilt, der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit ist zu achten. Diese Spiegelbildlichkeit ist bei den vorliegenden, ursprünglich als Alternativanträge verteilten Anträgen der Fraktionen der CDU und des BSW nicht gewährleistet. Da sind die Rechte meiner Fraktion verletzt, wenn sie von zwölf Mitgliedern der Gremien lediglich vier Ausschusssitze stellen darf. Die Mehrheitsverhältnisse sind in diesen Gremien nicht widergespiegelt. (Beifall AfD) Es wurde in der Aussprache zur Änderung der Geschäftsordnung darauf hingewiesen, dass es die Veränderung der Berechnungsmethode – Herr Abgeordneter Kummer hatte darauf hingewiesen – auch kleineren Fraktionen ermögliche, entsprechend die Arbeit vereinfacht zu leisten, besser zu leisten. Das will ich gar nicht bestreiten. Es ist richtig, dass es die Berechnungsmethode des Rangmaßzahlverfahrens ermöglicht, Gremien mit Beteiligung aller Fraktionen schon bei einer kleineren Sitzanzahl zu bilden. Gleichwohl ist der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hier an höherer Stelle anzusiedeln und eher zu achten. Dieser ist erst bei einer Besetzung dieser Gremien mit 14 Mitgliedern gewährleistet und nicht mit zwölf. (Beifall AfD) Dass die Rechte insbesondere der kleineren Fraktionen durch eine Änderung dieser Sitzanzahl in keiner Weise verletzt oder berührt seien, lässt sich daran erkennen, dass für die kleineren Fraktionen keine Veränderung der Sitzanzahl in diesen Gremien eintritt. Es wären bei einer Gremiensitzanzahl von 14 Sitzen allein die Fraktion der AfD und die Fraktion der CDU, die einen zusätzlichen Sitz stellen dürften oder müssten. Die Mehrheitsverhältnisse wären insofern weiterhin gewahrt, als die Mehrheitsverteilungen im Plenum wiedergegeben werden. Die Fraktion der AfD würde fünf Ausschussmitglieder oder Ältestenratsmitglieder stellen, die Fraktion der CDU vier, die Fraktion des BSW zwei, die Fraktion Die Linke zwei und die Fraktion der SPD eines. Damit sind die Mehrheitsverhältnisse eindeutig wiedergegeben und dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit wäre Genüge getan. Ich bitte also nicht nur in diesem Tagesordnungspunkt, sondern auch in den anderen Tagesordnungspunkten, bei denen es um die Einsetzung der Gremien geht, um Zustimmung für die Alternativanträge meiner Fraktion. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Braga. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wir beginnen mit der Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Gemäß § 120 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, also 45 Stimmen, erforderlich. Der Antrag enthält nur in seinen Nummern 2 und 3 abweichende Regelungen, für die das höhere Mehrheitserfordernis gilt. Kann ich davon ausgehen, dass trotzdem über den Antrag in seiner Gesamtheit abgestimmt und insofern das höhere Mehrheitserfordernis angelegt werden soll? Andernfalls müsste eine nummernweise Einzelabstimmung durchgeführt werden. Wir stimmen über den Antrag in seiner Gesamtheit ab. – Bevor wir abstimmen, Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Die getrennte Abstimmung wäre für uns gangbar, aber wir würden vielleicht vorher noch mal 5 Minuten Unterbrechung beantragen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Okay, damit ist die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung) Ich habe vernommen, dass Einzelabstimmung erwünscht ist. Deswegen stimmen wir über die Nummern des Antrags einzeln ab, wobei ich die beiden abweichenden Regelungen in den Nummern 2 und 3 in der Abstimmungsfrage zusammenfasse. Zuerst stimmen wir ohne qualifiziertes Mehrheitserfordernis über die Nummer 1 des Antrags ab. Wer ist dafür? Das ist die Mehrheit des Hauses mit Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist die Nummer 1 des Antrags angenommen. Damit unterbleibt eine Abstimmung über die Nummer 1 des Alternativantrags der Fraktion der AfD. Nun stimmen wir mit dem qualifizierten Mehrheitserfordernis des § 120 der Geschäftsordnung über die Nummern 2 und 3 des Antrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ich frage: Wer ist dagegen? Enthaltungen? Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und die Nummern 2 und 3 des Antrags sind angenommen. Damit unterbleibt eine Abstimmung über die Nummern 2 und 3 des Alternativantrags der Fraktion der AfD. Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 eröffne – es sind Wünsche an mich herangetragen worden, ob die Möglichkeit einer Mittagspause bestehen würde. (Beifall CDU, BSW) Ich würde sie gar nicht so lange ausdehnen, würde vorschlagen, dass wir für 20 Minuten in eine Mittagspause eintreten, und frage – das stimmen wir natürlich demokratisch ab –: Wer ist dafür? Ich hoffe, es gibt ein gutes Meinungsbild. Vereinzelt. Dagegen? Das ist die Mehrheit. Sie müssen sich leider noch etwas gedulden mit dem Mittagessen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/14 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/17 Wahlvorschlag der Fraktion des BSW - Drucksache 8/21 Wahlvorschlag der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/25 Gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung werden die sieben ordentlichen und sieben stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses in der ersten Sitzung des Landtags gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 8/14 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglieder Herr Abgeordneter Torben Braga, Herr Abgeordneter Denny Jankowski und Herr Abgeordneter Sascha Schlösser sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Stefan Möller, Herr Abgeordneter Jens Cotta und Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 8/17 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglieder Herr Abgeordneter Stefan Schard und Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Lennart Geibert und Frau Abgeordnete Beate Meißner. Der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW liegt Ihnen in der Drucksache 8/21 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 8/25 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Frau Abgeordnete Anja Müller und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jens Thomas. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Nein, es wird nicht widersprochen, dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag – das hatten wir eben schon mal – und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 32 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 23 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 15 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 12 Stimmen. Gibt es Enthaltungen? Bei 5 Enthaltungen aus der SPD-Fraktion. Damit verteilen sich die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD – drei ordentliche und stellvertretende Mitglieder, Fraktion der CDU – zwei ordentliche und stellvertretende Mitglieder, Fraktion des BSW – ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied, Fraktion Die Linke – ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied. Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Die Fraktion der SPD – den Hinweis möchte ich noch geben – ist aufgrund der Vorgabe in § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes mit einem ständigen beratenden Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vertreten, das sie benennt. Kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt 10 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/9 - Neufassung dazu: Bildung und Stärke des Petitionsausschusses sowie Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/28 Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a Abs. 1 der Geschäftsordnung bildet der Landtag unbeschadet der Bildung der Ausschüsse nach § 70 der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung einen Petitionsausschuss. Dazu liegen zwei Anträge vor, die dieser Geschäftsordnungspflicht Ausdruck verleihen und die Stärke bestimmen lassen. Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/9 – Neufassung – und 8/28 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung zu dem als Alternativantrag eingereichten Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer ist dafür? Den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses mit Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt die Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 11 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/10 dazu: Bildung und Stärke des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Europaausschuss) Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/27 Gemäß Artikel 62a Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen bestellt der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung einen für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen und beschließenden Ausschuss. Dazu liegen zwei Alternativanträge vor, die dieser Verfassungspflicht Ausdruck verleihen und die Stärke bestimmen lassen. Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/10 und 8/27 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung zu dem als Alternativantrag eingereichten Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir auch hier zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer ist dafür? Das ist die Mehrheit des Hauses mit Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmt die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 12 – das Verfahren ist immer ähnlich bei den Punkten, die wir jetzt aufrufen – Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/11 - Neufassung dazu: Bildung und Stärke von vor­ läufigen Fachausschüs sen hier: Abweichung von § 70 der Geschäftsord nung des Thüringer Land tags Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/30 Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/11 – Neufassung – und 8/30 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags durch die AfDFraktion gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich auch hier die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer stimmt dafür? Die Mehrheit des Hauses mit Stimmen aus der CDUFraktion, der Fraktion des BSW und der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmt die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt auch hier eine Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD. Der Tagesordnungspunkt 13 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ältestenrat wird in Kürze zu seiner 1. Sitzung zusammentreten – das kann ich schon ankündigen – und dort eine Festlegung für die nächste Plenarsitzung treffen. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. Ich bitte noch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, 5 Minuten nach der heutigen Sitzung im Sitzungsraum F 102 zu einer Beratung zusammenzukommen, und bedanke mich wirklich heute für die strukturierte Sitzung, die wir gehabt haben, wünsche allen ein schönes Wochenende, uns allen gemeinsam alles Gute für die neue Legislaturperiode und schließe hiermit die heutige Sitzung. Herzlichen Dank.

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