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Andreas Bühl

CDU 26.09.2024 Sitzungen 8/1

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Herr Alterspräsident! Meine Damen und Herren, der Alterspräsident hat uns eben noch mal in der Aussprache der Parlamentarischen Geschäftsführer mitgeteilt, dass er der Rechtsauffassung der AfD folgt. Er hat uns auch mitgeteilt, dass er gemäß dem von mir gestellten Geschäftsordnungsantrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit die Beschlussfähigkeit nach § 40 Abs. 2 nicht feststellen wird, auch nicht nach § 121 Abs. 2 darüber abstimmen wird. Und er hat erklärt, dass er in die für sich selbst gesetzte Tagesordnung eintreten wird und auch nicht über die Tagesordnung abstimmen lassen wird, so wie es die Landtagsverwaltung im ursprünglichen Rollenplan vorbereitet hat, den wir auch gemeinsam als Parlamentarische Geschäftsführer besprochen haben und den ich zumindest für mich auch als Arbeitsgrundlage des heutigen Tages gesehen habe, also dass er diesem Rollenplan nicht folgen wird und entsprechend dort keine Abstimmung vorsehen wird. Unter diesem Gesichtspunkt und aus der Diskussion, die wir hier gemeinsam verfolgt haben, und auch dem Austausch der Rechtsauffassungen heraus ist für mich klar, dass wir heute hier einen nächsten Schritt gehen müssen, weil wir in dieser Konstellation nicht zu einem Ergebnis kommen werden. Wir Abgeordnete haben nicht nur das Privileg, Politik zu gestalten, wir haben auch die Pflicht, die Demokratie beständig zu verteidigen und zu erhalten. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass hier großer Dissens heute besteht. Ich zumindest nehme für mich wahr, dass der Alterspräsident mit seinem Verhalten heute die Verfassung an mehreren Stellen gebrochen hat und damit auch (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) die Rechte von mir persönlich und – denke ich – auch von vielen Kollegen hier im Haus missachtet hat. Wir wollen noch mal klar sagen, worum es uns in der Änderung der Geschäftsordnung geht, die Herr Treutler heute hier nicht vornehmen wollte. Es geht uns um den Schutz der demokratischen Institutionen des Landes und die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Es hat sich heute gezeigt, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Wir wollen vor allen Dingen die Formulierung der Verfassung – und das ist ja das höchste Gut, was uns gemein sein sollte –, dass der Präsident aus der Mitte des Hauses gewählt wird – und das hat der Alterspräsident ja heute auch schon gesagt –, in die Geschäftsordnung überführen. Das war unser Ansinnen. Diesem Ansinnen will die AfD heute hier nicht folgen und der Alterspräsident auch nicht. Wir wollten vor allen Dingen auch Neutralität und Integrität des Landtags absichern, die Stärkung des freien Mandats und die Institution und die Verfassung schützen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere dieser Schutz der Verfassung durch den Alterspräsidenten eben nicht gewährleistet ist. Die Landtagsverwaltung hat ja selbst festgestellt und hat ihn auch entsprechend versucht zu beraten, dass sein Handeln rechtswidrig ist. Es wurde dort explizit gesagt, dass die Freiheit des Mandats droht eingeschränkt zu werden, dass das Selbstorganisationsrecht droht eingeschränkt zu werden und vor allen Dingen damit auch das Mehrheits- und das Demokratieprinzip. Unter all diesen Voraussetzungen – und man macht sich so was ja auch nicht einfach – werden wir, so haben wir uns eben verständigt, zum letzten Mittel greifen und den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen, um damit eine Klärung des Sachverhalts zu erzielen. (Beifall im Hause) Ich will das noch mal explizit sagen: Ich hätte mir gewünscht, wir wären heute zu einem Landtagspräsidenten gekommen, wir wären zu einer Arbeitsfähigkeit gekommen, die für uns, glaube ich, dringend geboten ist. Wir brauchen die Gremien. Aber es war augenscheinlich nicht möglich, dass wir nach der Tagesordnung, die fristgemäß durch die gewählte Präsidentin verteilt worden ist, hier verfahren können. Wir werden jetzt den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen mit dem Ziel, dass Herr Treutler entsprechend der von der Landtagspräsidentin ordnungsgemäß aufgestellten Tagesordnung verfährt und eine Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung und sodann die Wahl eines Landtagspräsidenten durchführt. Aus Respekt vor dem Verfassungsorgan Verfassungsgericht beantrage ich, die Sitzung bis zu einer Entscheidung des Hofs zu unterbrechen und sodann die Sitzung fortzusetzen, damit wir zügig zu einer Wahl eines Landtagspräsidenten nach der Tagesordnung der gewählten Präsidentin kommen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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