Jürgen Treutler
Änderung der Geschäftsord nung des Thüringer Landtags
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Aufruf von Tagesordnungs Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/12 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/19 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung in seiner geänderten Fassung wählt der Landtag aus seiner Mitte eine Präsidentin beziehungsweise einen Präsidenten. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei nur einem Wahlvorschlag müssten mehr Ja- als Neinstimmen erreicht werden. Bei zwei Wahlvorschlägen müsste einer der beiden Wahlvorschläge mehr Stimmen erhalten als der andere. Erhalten beide Wahlvorschläge dieselbe Stimmenanzahl, wäre die Wahl zu wiederholen. Bei drei Wahlvorschlägen und mehr müsste ein Wahlvorschlag mehr Stimmen auf sich vereinigen, als alle anderen Wahlvorschläge erzielen. Sollte keiner der Wahlvorschläge die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, würde eine Stichwahl zwischen den beiden Wahlvorschlägen mit den meisten Stimmen durchgeführt werden. In der Stichwahl würde sich durchsetzen, wer mehr Stimmen auf sich vereinigt als der andere Wahlvorschlag. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/12 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal. Ein weiterer Wahlvorschlag liegt Ihnen von der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/19 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König. Gibt es weitere Wahlvorschläge? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich frage trotzdem noch mal nach, obwohl das eingereicht wurde, ob die Kandidaten zur Verfügung stehen.
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)
(Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Ja!)
Damit stehen zur Wahl Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal und Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König. Ich erläutere den Stimmzettel. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Sie können einem der Wahlvorschläge Ihre Stimme geben oder mit „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Nach Ihrem Namensaufruf gehen Sie bitte zur Wahlkabine und nehmen davor einen Stimmzettel in Empfang, auf dem Sie in der Wahlkabine votieren können. Ich bitte Sie, beim Empfang des Stimmzettels Ihren Namen zu nennen. Für die Durchführung der Wahlhandlung bitte ich Frau Abgeordnete Behrendt, Frau Abgeordnete Rottstedt und Frau Abgeordnete Schenk, als Wahlhelferinnen zu unterstützen. Wir treten jetzt in die Wahlhandlung ein. Dazu bitte ich Herrn Abgeordneten Geibert und Frau Abgeordnete Stark, die Namen der Abgeordneten vorzulesen.
