Tilo Kummer
Änderung der Geschäftsord nung des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem Änderungsantrag zur Geschäftsordnung machen wir deutlich, dass wir uns ein anderes Verfahren zur Wahl des Präsidenten des Thüringer Landtags wünschen. Worum geht es beim Präsidenten des Thüringer Landtags? Es ist die Funktion, die wie keine andere in diesem Land für unsere Demokratie steht. Der Präsident des Thüringer Landtags ernennt den Ministerpräsidenten, er ernennt den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Er hat damit das höchste Amt in diesem Land inne und wir dürfen erwarten, dass er es mit Würde ausfüllt. Er ist Herr über die Landtagsverwaltung, der oberste Dienstherr, und muss dort durchsetzen, dass die Landtagsverwaltung neutral Dienstleister für die Abgeordneten aller Fraktionen hier im Haus ist, damit wir ordentlich unsere Arbeit erfüllen können, für die uns die Bevölkerung Thüringens gewählt hat. Wir haben sicherlich aktuell noch eine Regelung in der Geschäftsordnung stehen, die da besagt, dass das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion zusteht. Diese Regelung kommt aus einer Zeit, in der wir hier im Haus absolute Mehrheiten hatten. Wir haben inzwischen Situationen, in denen so große Fraktionen nicht mehr üblich sind. Und von der Seite her ist es, glaube ich, wirklich an der Zeit, darüber nachzudenken, ob es Sinn macht, dass automatisch immer die stärkste Fraktion, wenn sie denn vielleicht wenige Mandate mehr hat als andere, das Vorschlagsrecht hat. Auf der anderen Seite haben wir aber auch einen massiven Vertrauensverlust in parlamentarische Demokratie, der unter anderem daraus resultiert, dass das Klima, das in der Debatte im Thüringer Landtag in den letzten Jahren geherrscht hat, wirklich kein gutes war. Deshalb kommt es auch darauf an, dass sich der Thüringer Landtag eine Präsidentin oder einen Präsidenten wählt, der auf dieses Klima hier im Haus im positiven Sinne Einfluss nimmt, damit wir wieder zu einem guten Arbeitsklima kommen, denn das ist doch das, wofür wir gewählt sind: dass wir gemeinsam gut miteinander zusammenarbeiten, um die Probleme, die es in Thüringen gibt, um die Probleme der Bevölkerung entsprechend zu beseitigen, um hier gute Vorschläge, gute Lösungswege zu finden.
(Beifall CDU, BSW)
Deshalb finde ich es ausgesprochen gut, was die Mütter und Väter der Thüringer Verfassung in die Verfassung geschrieben haben: dass der Thüringer Landtag aus seiner Mitte eine Präsidentin/einen Präsidenten wählt, und zwar diejenige Person, die von der Mehrheit dieses Hauses für dieses wichtige Amt als am geeignetsten angesehen wird. Alle können dafür einen Vorschlag unterbreiten. Und, Herr Braga, es ist eben keine Verfassungstradition, was Sie vorhin ausgeführt haben, dass es die jetzige Regelung gibt, sondern wir führen hier genau den Wortlaut der Verfassung in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ein. Mehr können wir der Verfassung nicht Rechnung tragen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Es ist übrigens auch nicht das einzige Mal in der Bundesrepublik Deutschland, dass die stärkste Fraktion nicht den Parlamentspräsidenten stellt. Das hat es schon mehrfach gegeben. Ich will noch kurz ein paar Worte zu der Frage der Ausschussbesetzung sagen. Die Ausschüsse sind die Arbeitsgremien des Thüringer Landtags. Sie sind spiegelbildlich zu den Ministerien angelegt und dort werden die Beratungsgegenstände von Fachpolitikern miteinander beraten. Klar geben sich die Ausschüsse auch einen Vorsitz und einen stellvertretenden Vorsitz – das ist alles geregelt – und natürlich sollen sich in diesen Arbeitsgremien die Mehrheitsverhältnisse des Landtags widerspiegeln. Das Rangmaßzahlverfahren ist eines, das kleinere Ausschüsse ermöglicht – Sie haben es vorhin ausgeführt. Wir haben unterschiedliche Stärken der Fraktionen und wenn man in Richtung der sehr kleinen Fraktionen guckt, fällt es ausgesprochen schwer, mit wenigen Abgeordneten alle Ausschussplätze zu besetzen und dort fachlich wirklich die qualitativ hochwertige Arbeit zu machen. Bei großen Fraktionen wird es übrigens, je größer die Ausschüsse werden, auch immer schwerer. Die Landtagsverwaltung muss, wenn mehrere Abgeordnete in mehreren Ausschüssen sind, am Ende auch klären, wie diese Ausschüsse überhaupt zusammen tagen können. Vor dem Hintergrund, denke ich, ist es wichtig, dass wir den Zwölfer-Ausschuss nehmen und nicht den 14er-Ausschuss, wie es beim d’hondtschen Verfahren das Erste wäre, was die Spiegelbildlichkeit darstellt. Und Sie haben Ihr Drittel, denn in einem Zwölfer-Ausschuss haben Sie ein Drittel.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben
aber mehr!) Ja, na klar, Sie können auch mit einem ganzen Landtag im Ausschuss arbeiten, wenn Sie Ihre
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein, Sie hö-
ren doch gar nicht unsere Argumente!) konkrete Besetzung haben wollen. Aber der Zwölfer-Ausschuss setzt sich zusammen aus vier Vertretern der AfD-Fraktion
(Unruhe AfD)
und acht Vertretern der anderen Fraktionen. Ich habe lange dafür gekämpft, dass das Rangmaßzahlverfahren hier im Haus angewandt wird, weil es kleineren Fraktionen wirklich das Arbeiten leichter macht.
(Unruhe AfD)
Vor dem Hintergrund, denke ich, ist es sachgerecht, hier so zu verfahren, wie wir es vorgeschlagen haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
