Jürgen Treutler
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 1. Sitzung des Thüringer Landtags der 8. Wahlperiode, die ich mit Tagesordnungspunkt 1 eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, ehemalige Abgeordnete, darunter insbesondere die Präsidentin des Landtags der 7. Wahlperiode Frau Birgit Pommer,
(Beifall im Hause)
Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, darunter insbesondere den Präsidenten Herrn Dr. Klaus-Dieter von der Weiden,
(Beifall im Hause)
Vertreterinnen und Vertreter des Thüringer Rechnungshofs, darunter insbesondere die Präsidentin Frau Kirsten Butzke,
(Beifall im Hause)
die beim Landtag angesiedelten Landesbeauftragten, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne,
(Beifall im Hause)
die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.
(Beifall im Hause)
Ebenso begrüße ich die Beschäftigten der Fraktionen und die der Landtagsverwaltung.
(Beifall im Hause)
Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 15. Mai 2024 aufgrund der Vorgaben des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes auch für diese Wahlperiode fort, bis der Landtag eine neue Geschäftsordnung beschlossen hat. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet: „Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren älteste oder, wenn es ablehnt, das jeweils nächstälteste Mitglied des Landtags, bis die neu gewählte Präsidentin beziehungsweise der neu gewählte Präsident oder deren Stellvertretung das Amt übernimmt.“ Ich, Jürgen Treutler, bin am 19. März 1951 in Silberstraße, einem heutigen Ortsteil der Stadt Wilkau-Haßlau im Landkreis Zwickau im Freistaat Sachsen, geboren. Ist jemand von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an Lebensjahren älter als ich? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit werde ich als Alterspräsident diese Sitzung leiten, bis die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags gewählt wurde und das Amt übernimmt. Ich stelle fest, dass der Landtag der 8. Wahlperiode am 25. Tag nach seiner Wahl und damit innerhalb der gemäß Artikel 50 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebenen Frist zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist. Dem Landtag gehören 88 Abgeordnete an, was der in § 1 Abs. 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes genannten Mitgliederzahl entspricht. 32 Abgeordnete gehören der Fraktion der AfD an, 23 Abgeordnete der Fraktion der CDU, 15 Abgeordnete der Fraktion des BSW, zwölf Abgeordnete der Fraktion Die Linke und sechs Abgeordnete der Fraktion der SPD. Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich konstituiert. Zur bzw. zum Fraktionsvorsitzenden wurden gewählt: von der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Björn Höcke,
(Beifall AfD)
von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Prof. Dr. Mario Voigt,
(Beifall CDU)
von der Fraktion des BSW Frau Abgeordnete Katja Wolf,
(Beifall BSW)
von der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Christian Schaft
(Beifall Die Linke)
und von der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Lutz Liebscher.
(Beifall SPD)
Parlamentarische Geschäftsführerinnen bzw. Parlamentarische Geschäftsführer sind Herr Abgeordneter Torben Braga, Fraktion der AfD,
(Beifall AfD)
Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Fraktion der CDU,
(Beifall CDU)
Herr Abgeordneter Tilo Kummer, Fraktion des BSW,
(Beifall BSW)
Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Fraktion Die Linke,
(Beifall Die Linke)
und Frau Abgeordnete Janine Merz, Fraktion der SPD.
(Beifall SPD)
Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle für die Übertragung dieser Funktionsämter. Meine Damen und Herren, es ist ein guter Brauch,
