Tilo Kummer
Eröffnung durch die Altersprä sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten
Heute haben sich 88 neu gewählte Abgeordnete zusammengefunden, um den Thüringer Landtag zu bilden. Jeder von diesen Abgeordneten hat ein freies Mandat, jeder dieser Abgeordneten ist gleich. Das Zustandekommen des Landtags ist geregelt, da gibt es eine Geschäftsordnung, ja, aber die Verfassung sagt ganz klar, dass die Abgeordneten sich die Geschäftsordnung geben und dass sie ein Selbstorganisationsrecht haben. Die Verfassung sagt auch, dass die Abgeordneten aus der Mitte des Hauses einen Präsidenten wählen sollen. Diese 88 Abgeordneten, die hier neu zusammengetreten sind, sind nicht an Dinge gebunden, die frühere Abgeordnete irgendwann mal festgelegt haben. Wenn Sie auf das Geschäftsordnungsgesetz verweisen, sagt auch dieses Geschäftsordnungsgesetz,
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das
steht ja im Gesetz!) was nur eine Hilfe für das Zustandekommen der ersten Sitzung sein soll, dass diese Geschäftsordnung so lange gilt, bis eine neue Geschäftsordnung oder eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen wird. Es gab zu der heutigen Sitzung eine Einladung, die frist- und formgerecht zugesandt wurde. Das ist die Einladung in der Neufassung vom 19. September 2024. Sie haben vorhin geäußert, dass Sie rechtliche Bedenken zu dieser Einladung haben. Das können Sie als einer von 88. Eine Mehrheit hier im Haus hat deutlich gemacht, dass sie eine andere Rechtsauffassung diesbezüglich hat. Sie verweigern dieser Mehrheit die Möglichkeit, darüber abzustimmen, und es geht hier, wie gesagt, um das Selbstorganisationsrecht des Landtags, das in der Verfassung garantiert ist. Herr Alterspräsident, Ihre Aufgabe ist es, eine Sitzung zu leiten. Sie haben vorhin gesagt, Sie fühlen sich an eine Geschäftsordnung gebunden. Diese Geschäftsordnung lässt Regeln zu, Regeln, zum Beispiel einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen. Sie verweigern uns all diese Regeln, Sie erklären dieses Parlament für unmündig, bis Sie nach einem Verfahren Ihrer Wahl einen Präsidenten dieses Hauses gewählt haben wollen. Dieser Rechtsauffassung widerspreche ich, sie verstößt gegen die freie Ausübung des Mandats aller 88 Abgeordneten hier im Haus.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
