Andreas Bühl
Eröffnung durch die Altersprä sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten
Herr Treutler, die Geschäftsordnung, die Sie heute hier mehrfach nicht angewendet haben, definiert sich aus der Verfassung. Die Verfassung ist das, was auch für Sie als Alterspräsident, der heute hier die Sitzung bis zur Wahl eines Präsidenten führt, das Maßgebliche sein sollte. In der Verfassung ist die Geschäftsordnungsautonomie nach Artikel 57 Abs. 5 garantiert. Dort heißt es: „Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.“ Das bedeutet, dass der Landtag jederzeit seine Organisation und sein Verfahren selbst festlegen kann, auch wenn Sie das selbst vielleicht anders sehen. Dieses Recht steht dem Landtag ab seinem Zusammentritt zu, ab dem Moment, wo die Abgeordneten zum ersten Mal zusammenkommen. Wir haben heute Morgen gemeinsam durch Unterschrift draußen auf den Unterschriftenlisten, die auch per Geschäftsordnung definiert sind, dokumentiert, dass wir heute hier zusammengekommen sind. Mit dem Selbstorganisationsrecht unvereinbar wäre es, wenn die Geschäftsordnungsänderung eine unüberwindbare Bindung an Vorgaben durch den vorherigen Landtag nehmen würde – im Übrigen hat Ihre Fraktion selbst im Bundestag zweimal dieses Recht, die Geschäftsordnung zu ändern, bevor es überhaupt zu einer Wahl kam, in Anspruch genommen und Sie haben selbst im Bundestag dieses Recht für sich in Anspruch genommen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Guck
an!) Mit dem Verhalten, das Sie heute hier an den Tag legen, was auch die Landtagsverwaltung als rechtswidrig eingestuft hat – im Übrigen haben Sie auch die Kommentierung des Landtagsdirektors dort falsch wiedergegeben, wenn man Sie insgesamt liest, sondern auch dort ergibt sich, dass die Geschäftsordnung jederzeit änderbar ist –, haben Sie dem Landtag heute schon großen Schaden zugefügt und Sie haben vor allen Dingen Ihre Funktion als Alterspräsident, die Ihnen nur aufgrund Ihres Alters zugekommen ist, deutlich überhöht. Ihre Aufgabe ist es, dass 88 Abgeordnete, die heute hier zusammengekommen sind, am Ende dieses Tages ein funktionierendes Haus mit einem Präsidenten, mit einem Ältestenrat, mit einem Justizausschuss, mit einem Finanzausschuss, mit einem Europaausschuss und mit einem Petitionsausschuss haben und dass wir damit unseren verfassungsgemäßen Pflichten nachkommen können, für die wir alle gewählt worden sind. Mit dem Verhalten, das Sie heute an den Tag legen, und das auch noch mal gerügt wurde, schränken Sie uns hiermit insbesondere ein in der Freiheit des Mandats, das uns allen durch die Wahl vom 1. September zukommt, im Demokratieprinzip, weil Sie hier mehrfach das Mehrheitsprinzip heute nicht zugelassen haben. Indem Sie, wo wir Dinge zur Abstimmung stellen wollten, Geschäftsordnungsanträge, diese nicht aufgerufen haben, uns nicht das Wort erteilt haben, haben Sie uns persönlich noch abgeschnitten und damit Ihre Funktion als Alterspräsident deutlich überhöht. Und zum Schluss haben Sie uns als Abgeordnete, als Fraktionen damit auch das Selbstorganisationsrecht für das Haus insgesamt abgesprochen. Ihre Verfehlungen heute sind so massiv, dass ich vehement widerspreche und Sie dazu aufrufe, hier nach der Tagesordnung, die die Präsidentin – die gewählte Präsidentin – festgelegt hat und neu gefasst hat, zu verfahren.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
