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Jürgen Treutler

26.09.2024 Sitzungen 8/1

Eröffnung durch die Altersprä­ sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten

Ich bitte um eine Unterbrechung der Sitzung. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie müssen unterbrechen!) Ja, ich habe es höflich gesagt. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung) Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich geeinigt, dass ich zunächst meine Rede halte. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist guter Brauch, dass der Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des Landtags die Herausforderungen einordnet, die sich am Beginn einer neuen Legislaturperiode für das Parlament abzeichnen. Erlauben Sie mir daher, zunächst einige Worte an das Haus und an die Öffentlichkeit zu richten. Meine Damen und Herren, hinter uns liegt ein von den Parteien und ihren Kandidaten mit großem Engagement geführter Wahlkampf. Es war ein lebendiger und politisch vielfach zugespitzter Wahlkampf, der eine große Mobilisierung der Wähler und dementsprechend eine sehr hohe Wahlbeteiligung zur Folge hatte, nämlich 73,6 Prozent – die höchste Wahlbeteiligung seit 1994. (Beifall AfD) Die Menschen im Lande haben in den vergangenen Monaten erfahren, dass es ein differenziertes politisches Angebot gibt, dass sie zwischen klar unterschiedenen Positionen wählen können und dass es deshalb sinnvoll ist, auch zur Wahl zu gehen. Die Bürger hatten den Eindruck, dass Wahlen sehr wohl etwas bewirken und verändern können. Und genau dies hat sie zu den Wahlurnen geführt. Wir sollten dies mit Freude und großem Respekt zur Kenntnis nehmen, denn die außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung bestätigt uns, dass die Thüringer zur Demokratie stehen, (Beifall AfD) dass sie die parlamentarische Demokratie befürworten und ihr Vertrauen entgegenbringen. Von einer Krise der Demokratie kann insoweit gar keine Rede sein. (Beifall AfD) Vor diesem Hintergrund stimmt es mehr als bedenklich, wenn beispielsweise in einem Zeitungskommentar zu lesen stand, dass in der hohen Wahlbeteiligung ausdrücklich kein Grund zur Freude zu erkennen sei, dass die Wahlbeteiligung vielmehr als ein Krisensymptom anzusehen sei. In dem Kommentar werden sodann die Wähler dafür beschimpft, dass sie sich an der Wahl beteiligt und das Wahlergebnis herbeigeführt haben, das am 1. September zustande gekommen ist. Solche Einlassungen, von denen ich viele weitere aufzählen könnte, zeigen zweierlei: Erstens gibt es in gewissen Teilen der politisch medialen Elite eine offenkundige Verachtung des Volkes, also eine Verachtung des demokratischen Souveräns, die mit der politischen Kultur der freiheitlich-demokratischen Ordnung nicht vereinbar ist. (Beifall AfD) Zweitens zeigt sich in solchen Deutungen, dass die Realität droht hinter den Interpretationen zu verschwinden. Beide Tendenzen müssen einen demokratisch gewählten Abgeordneten mit Sorge erfüllen. Diese Sorge legt nahe, angesichts solcher Deutungen des Wahlergebnisses den Auftrag und die Verantwortung dieses Parlaments noch einmal in Erinnerung zu rufen: Erstens sind wir als gewählte Parlamentarier gehalten, den Willen des demokratischen Souveräns ernst zu nehmen und einer Untergrabung der freiheitlich-politischen Kultur unseres Landes entgegenzutreten. (Beifall AfD) Zweitens sind wir gehalten, die Realitäten, das heißt das Wahlergebnis, nüchtern und sachlich zur Kenntnis zu nehmen und die Erwartungen zu erfüllen, die die Wähler mit diesem Wahlergebnis verknüpfen. Nun war mit Blick auf das Wahlergebnis in den letzten Wochen vor allem davon die Rede, dass Thüringen jetzt nahezu unregierbar wäre. Das ist allerdings bei Betrachtung der Lage eine sehr verengte Sichtweise. Der unvoreingenommene Blick auf die Verhältnisse zeigt nämlich, dass die Entscheidung der Thüringer Wähler durchaus klar ist und eine nicht zu übersehende Option für eine stabile und sichere parlamentarische Mehrheit geschaffen hat. (Beifall AfD) Der Wille des Wahlvolks ist mit der Wahl vom 1. September sehr deutlich geworden. Das verkennt man, wenn man denkt, dass die Wähler uns eine bloß mathematische und nicht eine politische Aufgabe gestellt hätten. Sie haben uns aber eine politische Aufgabe gestellt. Daran, dass wir diese politische Aufgabe im Sinne des Wählerwillens erfüllen, knüpfen die Menschen ihre berechtigten Erwartungen gegenüber dem neuen Thüringer Landtag. Die Wähler erwarten sodann, dass wir die Aufgaben würdevoll erfüllen, die uns die Verfassung stellt. Zu diesen Aufgaben gehört die Wahl in parlamentarische Ämter, zunächst die Wahl des Parlamentspräsidenten und der Vizepräsidenten, die wir uns heute vorgenommen haben. Darüber ist in den vergangenen Tagen ebenfalls viel spekuliert worden. Da war von einem drohenden Eklat, von einem Skandal oder von irgendwelchen Blockaden die Rede. Doch schauen wir auch hier, wie es sich verhält: Von jeher stellt im parlamentarischen Regierungssystem die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten. (Beifall AfD) Es ist dies eine seit der Wiedergründung Thüringens nie infrage gestellte Gepflogenheit, die für unser parlamentarisches System im Übrigen charakteristisch und so selbstverständlich ist, dass man sie gar nicht umständlich zu regeln braucht. Die Wähler erwarten von uns, dass wir dem gerecht werden. Nun mag man konstatieren, dass es kein Recht gebe, in das Amt des Parlamentspräsidenten gewählt zu werden. Wer so argumentiert, liegt nicht falsch. Immerhin hat der in diesem Haus allseits geschätzte ehemalige Landtagsdirektor Dr. Joachim Linck in dem Zusammenhang einmal das Folgende geschrieben – ich zitiere –: Üblicherweise schlägt die stärkste Fraktion den Präsidenten vor, der dann in aller Regel gewählt wird. Gegenstimmen sind die seltene Ausnahme. Selbst wenn die größte Fraktion nicht die absolute Mehrheit hat und die anderen Fraktionen mit ihrer absoluten Mehrheit eine Regierung bilden wollen, respektieren sie es, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. (Beifall AfD) Ich neige dazu – so Linck weiter –, dass es sich hierbei nicht nur um einen parlamentarischen Brauch ohne rechtsverbindliche Wirkung, sondern sogar um verbindliches Recht, nämlich um den seltenen Fall von verfassungsrechtlichem Gewohnheitsrecht handelt. – So weit Dr. Linck. (Beifall AfD) Aber wie dem auch sei: Wer argumentiert, dass es kein Recht auf Gewähltwerden gibt, lässt Wesentliches einfach außer Acht. Er lässt außer Acht, dass es neben dem formalen Recht auch den Geist des Rechts, den Geist der Gesetze gibt, der unter anderem in den parlamentarischen Gepflogenheiten zum Ausdruck kommt. Und er lässt außer Acht, dass man am Ende die parlamentarische Demokratie untergräbt, wenn man den Geist dieser parlamentarischen Demokratie beiseiteschiebt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die Menschen in Thüringen erwarten, dass wir im Geiste der parlamentarischen Demokratie handeln, auch dort, wo es keine formalen Rechtspflichten gibt. Sie erwarten, dass die Gepflogenheiten geachtet werden und dass ihr Wille, den sie in der Wahl zum Ausdruck gebracht haben, berücksichtigt wird. Sie erwarten, dass keine Winkelzüge gespielt werden, die am Ende die Institutionen der Demokratie ruinieren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Ramelow, Die Linke: So wie 2020!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Dass der hier sitzt, ist auch eine Finte!) Die Thüringer Bürger haben uns mit der hohen Wahlbeteiligung einen Vertrauensvorschuss gewährt. Wir dürfen dieses Vertrauen nicht verspielen, wenn wir nicht eine Abkehr der Menschen von der parlamentarischen Demokratie provozieren wollen. Dies sollten wir bei den heute anstehenden Entscheidungen berücksichtigen. Wir sollten dabei bedenken, dass der Abgeordnete politisch den Wählern und sodann seinem Gewissen verpflichtet ist. Eduard Spranger, einer der bedeutenderen deutschen Denker des 20. Jahrhunderts, hat einmal bemerkt: „Demokratie heißt, dass jeder ein Gewissen für das Ganze haben soll.“ Dieses Gewissen für das Ganze, das über den Tag hinausreicht, sollte uns heute und in der neuen Legislaturperiode leiten. Das erwarten die Bürger zu Recht von uns. Vielen Dank. (Beifall AfD) Gestatten Sie mir nun folgende Hinweise zur Tagesordnung über den Verlauf dieser konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags.

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