Jürgen Treutler
Eröffnung durch die Altersprä sidentin beziehungsweise den Alterspräsidenten
oder die geltende zu verändern. Der Ablauf der Konstituierung des Landtags ist mithin auch verfassungsunmittelbar festgelegt. All diese rechtlichen Vorkehrungen dienen dazu, dass der neu gewählte Landtag so schnell wie möglich seine verfassungsmäßige Tätigkeit aufnehmen kann. Nur so kann das Ergebnis der Landtagswahl rasch in einem neu zusammengesetzten, demokratisch legitimierten Parlament Verfassungswirklichkeit werden. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit hat also unmittelbar die Wahl des Präsidenten zu erfolgen, deren Modalitäten durch eine dank Geschäftsordnungsgesetz geltende und auch wirksame Geschäftsordnung geregelt und durch die Verfassung garantiert sind. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit des Landtags noch nicht festgestellt ist, kann es nach alledem eine Abstimmung über die Auslegung der Geschäftsordnung ebenso wenig geben wie eine Abstimmung über die Tagesordnung.
(Beifall AfD)
