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Dr. Thadäus Rudolf König

26.09.2024 Sitzungen 8/1

Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats hier: Abweichung von § 10 Abs. 3 und 4 der Geschäftsord­ nung des Thüringer Landtags

Okay, damit ist die Sitzung für 5 Minuten unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung) Ich habe vernommen, dass Einzelabstimmung erwünscht ist. Deswegen stimmen wir über die Nummern des Antrags einzeln ab, wobei ich die beiden abweichenden Regelungen in den Nummern 2 und 3 in der Abstimmungsfrage zusammenfasse. Zuerst stimmen wir ohne qualifiziertes Mehrheitserfordernis über die Nummer 1 des Antrags ab. Wer ist dafür? Das ist die Mehrheit des Hauses mit Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist die Nummer 1 des Antrags angenommen. Damit unterbleibt eine Abstimmung über die Nummer 1 des Alternativantrags der Fraktion der AfD. Nun stimmen wir mit dem qualifizierten Mehrheitserfordernis des § 120 der Geschäftsordnung über die Nummern 2 und 3 des Antrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ich frage: Wer ist dagegen? Enthaltungen? Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und die Nummern 2 und 3 des Antrags sind angenommen. Damit unterbleibt eine Abstimmung über die Nummern 2 und 3 des Alternativantrags der Fraktion der AfD. Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 eröffne – es sind Wünsche an mich herangetragen worden, ob die Möglichkeit einer Mittagspause bestehen würde. (Beifall CDU, BSW) Ich würde sie gar nicht so lange ausdehnen, würde vorschlagen, dass wir für 20 Minuten in eine Mittagspause eintreten, und frage – das stimmen wir natürlich demokratisch ab –: Wer ist dafür? Ich hoffe, es gibt ein gutes Meinungsbild. Vereinzelt. Dagegen? Das ist die Mehrheit. Sie müssen sich leider noch etwas gedulden mit dem Mittagessen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/14 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/17 Wahlvorschlag der Fraktion des BSW - Drucksache 8/21 Wahlvorschlag der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/25 Gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 82 der Geschäftsordnung werden die sieben ordentlichen und sieben stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses in der ersten Sitzung des Landtags gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 8/14 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglieder Herr Abgeordneter Torben Braga, Herr Abgeordneter Denny Jankowski und Herr Abgeordneter Sascha Schlösser sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Stefan Möller, Herr Abgeordneter Jens Cotta und Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 8/17 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglieder Herr Abgeordneter Stefan Schard und Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf sowie als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Lennart Geibert und Frau Abgeordnete Beate Meißner. Der Wahlvorschlag der Fraktion des BSW liegt Ihnen in der Drucksache 8/21 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 8/25 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Frau Abgeordnete Anja Müller und als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jens Thomas. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Nein, es wird nicht widersprochen, dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag – das hatten wir eben schon mal – und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 32 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 23 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 15 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Ich stelle fest, auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 12 Stimmen. Gibt es Enthaltungen? Bei 5 Enthaltungen aus der SPD-Fraktion. Damit verteilen sich die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD – drei ordentliche und stellvertretende Mitglieder, Fraktion der CDU – zwei ordentliche und stellvertretende Mitglieder, Fraktion des BSW – ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied, Fraktion Die Linke – ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied. Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Die Fraktion der SPD – den Hinweis möchte ich noch geben – ist aufgrund der Vorgabe in § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes mit einem ständigen beratenden Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vertreten, das sie benennt. Kommen wir nun zum Tagesordnungspunkt 10 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/9 - Neufassung dazu: Bildung und Stärke des Petitionsausschusses sowie Bestimmung der Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/28 Gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 70a Abs. 1 der Geschäftsordnung bildet der Landtag unbeschadet der Bildung der Ausschüsse nach § 70 der Geschäftsordnung in seiner ersten Sitzung einen Petitionsausschuss. Dazu liegen zwei Anträge vor, die dieser Geschäftsordnungspflicht Ausdruck verleihen und die Stärke bestimmen lassen. Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/9 – Neufassung – und 8/28 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung zu dem als Alternativantrag eingereichten Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer ist dafür? Den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit des Hauses mit Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt die Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 11 Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/10 dazu: Bildung und Stärke des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Europaausschuss) Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/27 Gemäß Artikel 62a Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen bestellt der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung einen für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen und beschließenden Ausschuss. Dazu liegen zwei Alternativanträge vor, die dieser Verfassungspflicht Ausdruck verleihen und die Stärke bestimmen lassen. Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/10 und 8/27 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung zu dem als Alternativantrag eingereichten Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir auch hier zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer ist dafür? Das ist die Mehrheit des Hauses mit Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmt die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 12 – das Verfahren ist immer ähnlich bei den Punkten, die wir jetzt aufrufen – Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der CDU und des BSW - Drucksache 8/11 - Neufassung dazu: Bildung und Stärke von vor­ läufigen Fachausschüs sen hier: Abweichung von § 70 der Geschäftsord nung des Thüringer Land tags Alternativantrag der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/30 Da der Antrag im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung zurückgezogen wurde, liegen der Verhandlung nur die als Alternativanträge eingereichten Anträge in den Drucksachen 8/11 – Neufassung – und 8/30 zugrunde. Wird das Wort zur Begründung des Antrags der Fraktionen der CDU und des BSW gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags durch die AfDFraktion gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich auch hier die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW. Wer stimmt dafür? Die Mehrheit des Hauses mit Stimmen aus der CDUFraktion, der Fraktion des BSW und der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Dagegen stimmt die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Damit unterbleibt auch hier eine Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD. Der Tagesordnungspunkt 13 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ältestenrat wird in Kürze zu seiner 1. Sitzung zusammentreten – das kann ich schon ankündigen – und dort eine Festlegung für die nächste Plenarsitzung treffen. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. Ich bitte noch die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, 5 Minuten nach der heutigen Sitzung im Sitzungsraum F 102 zu einer Beratung zusammenzukommen, und bedanke mich wirklich heute für die strukturierte Sitzung, die wir gehabt haben, wünsche allen ein schönes Wochenende, uns allen gemeinsam alles Gute für die neue Legislaturperiode und schließe hiermit die heutige Sitzung. Herzlichen Dank.

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗