Torben Braga
Änderung der Geschäftsord nung des Thüringer Landtags
Herzlichen Dank, Herr Alterspräsident. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Herr Bühl, herzlichen Dank für die Einbringung dieses Änderungsantrags. Der Antrag hat zugegebenermaßen aus Sicht meiner Fraktion hellere und dunklere Seiten. Ich möchte nur einiges klarstellen, weil Sie auch auf meine Fraktion Bezug genommen haben und einiges angesprochen haben, was meine Fraktion getan oder unterlassen haben soll. Zunächst einmal zur grundsätzlichen Frage – und ich denke, das ist auch die zentrale Frage dieses Antrags, dem würden Sie nicht widersprechen –, das ist eine Änderung des Verfahrens bei der Besetzung des Postens des Landtagspräsidenten. Dass Sie hier faktisch die Grundlage schaffen – wir wissen, wie die Mehrheitsverhältnisse hier im Haus sind –, dass der Thüringer Landtag sich entfernt und verabschiedet von einer Tradition, einer Verfassungstradition, einem Verfassungsbrauch, der in Deutschland eine lange Geschichte hat, nämlich seit der Paulskirchenverfassung, das ist offenkundig.
(Beifall AfD)
Das ist auch Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen, wo Sie aus verschiedenen Seiten, die nicht im Verdacht stehen, meiner Partei besonders nahezustehen, deutlich dafür kritisiert worden sind – aus inhaltlichen Gründen: Es ist falsch, dass Sie sich von dieser guten und richtigen Tradition, dass die stärkste Kraft im Parlament den Parlamentspräsidenten stellt, verabschieden, aber auch aus der Entstehungsgeschichte dieses Vorgehens seitens Ihrer Fraktion. Wir wissen ja – und das ist ebenfalls Gegenstand der öffentlichen Debatte gewesen –, dass genau diese Frage Inhalt einer Auseinandersetzung in der vergangenen Legislaturperiode war. Es gab eine Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Geschäftsführer, der ich als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion in der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags auch angehört habe, in der durchaus auch offen und kontrovers über die Frage diskutiert wurde: Wollen wir diese Änderung vor dem Wechsel der Legislaturperiode, vor der Wahl durchführen? Es war Ihre Fraktion, Herr Kollege Bühl, die Fraktion der CDU, die der damals vorhandenen rot-rot-grünen Minderheitskoalition hier im Landtag die Unterstützung für ein solches Vorgehen versagte. Warum? Weil Sie darauf spekulierten – und das haben Sie auch offen zugegeben –, bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September stärkste Kraft zu werden, und Sie wollten sich dieses Recht nicht nehmen lassen, dann das Vorschlagsrecht für das Amt des Parlamentspräsidenten zu haben. Aus diesem Vorgehen und aus dieser Einordnung, aus dieser historischen Einordnung, auch wenn sie zeithistorisch sehr kurzfristig ist, werden die taktischen Überlegungen, die Sie bei diesem Vorgehen angestellt haben, deutlich. Ich denke, das offenbart auch, welche Motivation für diese doch zentrale Änderung und diesen Abschied von einer guten Tradition, von einem guten Brauch in der deutschen Parlamentsgeschichte, den Sie hier einleiten wollen, eigentlich dahintersteckte. Dass meine Fraktion das kritisiert, wird Sie nicht überraschen.
(Beifall AfD)
Sie sprachen in diesem Zusammenhang auch von einer Vereinbarung in der vergangenen Legislaturperiode, die im Ältestenrat getroffen worden sei. Auch da äußern Sie sich wahrheitswidrig. Das hat Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Prof. Dr. Voigt, in der vergangenen Woche ebenfalls getan, wenn er davon sprach, dass meine Fraktion einem Vorgehen im Ältestenrat zugestimmt hätte, wie denn die Wahl zu organisieren sei.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der haben Sie
nicht widersprochen!) Gut, dann haben Sie das jetzt klargestellt: Wir haben nicht widersprochen. Wichtig ist festzustellen, dass es im Ältestenrat stets und ständig um eine Kenntnisnahme ging, um eine durchaus positive Kenntnisnahme, um eine wohlwollende Kenntnisnahme, um eine zustimmende Kenntnisnahme, der meine Fraktion aber zu keinem Zeitpunkt entsprochen hat. Sie hat zu keinem Zeitpunkt dem zugestimmt. Und in meiner Erinnerung war es auch in dieser Sitzung durchaus gewesen, dass wir unsere Zurückhaltung da zum Ausdruck bringen konnten und das auch getan und gesagt haben, dass wir diese Einschätzung nicht teilen. Im Übrigen sind wir immer sehr transparent damit umgegangen. Sowohl in den vergangenen Monaten vor der Wahl als auch in den verschiedenen Arbeitssitzungen in Vorbereitung der heutigen oder der konstituierenden Sitzung, die am vergangenen Donnerstag begonnen hat, haben wir immer klargestellt: Nein, wir teilen diese Auffassung nicht. Das ist eine Auffassung, die die Landtagsverwaltung ausgearbeitet hat, die durchaus ihre plausiblen Argumente hat; das stelle ich überhaupt nicht infrage. Aber wir teilen die Ergebnisse dieser Einschätzung nicht und letztlich werden wir uns daran auch nicht halten, uns nicht gebunden fühlen. Insofern muss ich sagen, auch wenn ich inhaltlich zu einem anderen Schluss als Sie komme und auch feststelle, dass wir die Änderung der Geschäftsordnung für falsch erachten – und das ist vielleicht eine der hellen Seiten dieses Antrags –, ist es gut, weil sie Klarstellung herbeiführt. Auch wenn sie nicht in meinem Sinne ist, ist jetzt Klarstellung herbeizuführen, und das werden Sie aller Voraussicht nach tun; andere Fraktionen haben angekündigt, Ihrem Antrag in diesem Punkt zuzustimmen. Mir ist es nur wichtig festzustellen: Wir haben keineswegs mit irgendwelchen Absprachen gebrochen.
(Beifall AfD)
Dann gehen Sie auf einen anderen Aspekt Ihres Änderungsantrags zur Geschäftsordnung ein, die Berechnungsmethode für die Ausschusssitze, und sagen zutreffend: Der Vertreter der AfD-Fraktion hat in einer Tagung der Parlamentarischen Geschäftsführer zugestimmt, dass auch in der laufenden Legislaturperiode diese Berechnungsmethode, das sogenannte Rangmaßzahlverfahren, zur Anwendung kommen soll, um möglichst kleine Gremien zu ermöglichen. Das war, glaube ich, auch die Übereinkunft, die wir getroffen haben unter den Parlamentarischen Geschäftsführern, zumindest gab es keinen Widerspruch, glaube ich, zu Ihrer Feststellung, dass kleine Gremien meistens auch effektiver arbeiten können, dass es auch durchaus Für-Argumente gäbe, die Ausschussgröße in der laufenden Legislaturperiode – zunächst der vorläufigen Ausschüsse und dann der ständigen Ausschüsse – auf zwölf Personen sicherzustellen. Und ich muss zugeben, ich habe dieses Argument auch für plausibel erachtet, auch geteilt, habe das meiner Fraktion vorgestellt, und wie es eben so ist, ist meine Fraktion anderer Auffassung gewesen. Das habe ich zu respektieren und umzusetzen. Deshalb habe ich allen Kollegen sehr transparent unmittelbar nach dieser Beschlussfassung meiner Fraktion mitgeteilt: Meine Fraktion hat sich gegen dieses Verfahren ausgesprochen. Warum? Weil diese Berechnungsmethode, die Sie dann zur Grundlage nehmen, um die Anträge zur Einsetzung verschiedener Gremien einzureichen und die Größe dieser Gremien auf zwölf Mitglieder festzusetzen, eben doch nicht dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit genügt, nämlich dass die Mehrheitsverhältnisse in den Gremien, in den Ausschüssen den Mehrheitsverhältnissen hier im Plenum entsprechen müssen.
(Beifall AfD)
Warum ist diesem Grundsatz nicht Genüge getan? Sie wissen auch, dass Gremien dieses Hauses, auch Ausschüsse bisweilen Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit zu treffen haben. Das betrifft Fragen der Öffentlichkeit bestimmter Unterlagen, das betrifft die Frage der Öffentlichkeit bestimmter Sitzungen, das betrifft aber auch zentrale Fragen der Gremienorganisation wie etwa eine möglicherweise notwendig gewordene Abwahl eines Ausschussvorsitzenden oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden. Und leider haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass von dieser Möglichkeit auch politisch Gebrauch gemacht wird, auch aus Sicht meiner Partei und meiner Fraktion in unbegründeten Fällen, und deshalb ist in den Gremien auf alle Fälle sicherzustellen, dass die Mehrheitsverhältnisse in diesen Gremien nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit den Mehrheitsverhältnissen hier im Hause entsprechen. Sie wissen, dass Sie Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit in diesem Plenum nur mit Zustimmung meiner Fraktion fassen können, und es ist notwendig, dass sich diese Mehrheitsverhältnisse auch in den Ausschüssen abbilden.
(Beifall AfD)
Jetzt stehen nun mal diese Anträge mit dieser Gremiengröße auf der Tagesordnung. Sie schaffen dafür die Grundlage, dass diese Anträge auch nur eine einfache Mehrheit benötigen, indem Sie die Geschäftsordnung vorab ändern. Das ist Ihr gutes Recht. Aber ich kann Ihnen von der Stelle auch ankündigen, wir vertreten diese Rechtsposition weiterhin und wir werden, falls der Landtag unseren Alternativanträgen widerspricht und Ihre Anträge mehrheitlich beschließt, eine gerichtliche Überprüfung hier beantragen, weil wir denken, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit hier in offenkundiger Weise nicht beachtet wird.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich bitte zum Schluss kommen und zurück zur Frage des Landtagspräsidenten. Einige Kollegen sitzen schon sehr lange hier im Haus. Ich sitze nicht sehr lange hier im Haus. Ich sitze jetzt hier, bin zum zweiten Mal in dieses Parlament gewählt worden, habe die Arbeit dieses Landtags aber schon vorher begleitet. Ich erinnere mich noch an eine Wahl eines Präsidenten hier im Landtag: Auf Vorschlag Ihrer Fraktion wurde ein Präsident vorgeschlagen, Herr Kollege Bühl, es war der Kollege Michael Heym, und er wurde nicht gewählt, er hat die Mehrheit des Hauses nicht erhalten. Daraufhin gab es eine Äußerung aus Ihren Reihen und die möchte ich zu Protokoll geben, zur Kenntnisnahme geben – Zitat –: „Das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Thüringer Landtags liegt bei der stärksten Landtagsfraktion. Gemeinhin akzeptierter Brauch in allen Parlamenten ist, dass der vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird.“ Laut demjenigen, der diese Sätze geäußert hat, dem damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Mike Mohring, „untergräbt es die parlamentarischen Spielregeln“, wenn die damals regierende Koalition „sich nun ein Auswahlrecht anmaße, welche Abgeordneten die CDU-Fraktion vorschlagen dürfe. […] Mohring betonte, dass die Wahl eines Landtagspräsidenten grundsätzlich keine Angelegenheit sei, die der Logik von Regierungsmehrheit und Opposition folgt.“ Es sei „nach seiner Überzeugung absurd, wenn Abgeordnete anfingen, ‚sich gegenseitig ihre Beiträge in Plenardebatten vorzuwerfen‘“ oder beispielsweise ihre Parteizugehörigkeit. „Dafür werden sie [schließlich] gewählt“ – für ihre politische Positionierung und für ihre Parteizugehörigkeit. Das sind wichtige Worte gewesen. Und das offenbart, dass es hier im Hause Zeiten gab, als Ihre Partei und Ihre Fraktion eine ganz andere Auffassung in dieser zentralen Frage vertreten haben. Es ist schade, dass Sie diese Überzeugung über Bord geworfen haben. Bedauerlicherweise sind wir von Ihrer Partei inzwischen solches Vorgehen gewohnt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
