1. Sitzung (WP8)
01.10.2024 · 72 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (20)CDU (15)Die Linke (10)GRÜNE (8)SPD (4)fraktionslos (3)BSW (2)
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Ich beginne mit B wie Berta:
Valentin Lippmann GRÜNE
Ja. (Holger Hentschel, AfD, übernimmt den Namensaufruf.)
Andreas Nowak CDU
Ja, mit Gottes Hilfe. Haj, z Božej pomocu.
Marko Schiemann CDU
Haj, z Božej pomocu. Ja, mit Gottes Hilfe.
Franziska Schubert GRÜNE
Ja, mit Gottes Hilfe. (Es erfolgt der Namensaufruf Doreen Schwietzer, AfD –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sie ist nicht anwesend; entschuldigt!) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Schwietzer: nicht anwesend. (Der Namensaufruf wird durch Holger Hentschel, AfD, fortgesetzt.)
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ja Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Sind noch Abgeordnete im Saal, die nicht aufgerufen wurden? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist der Namensaufruf beendet, und ich bitte die Schriftführer, die Zahl der anwesenden Abgeordneten festzustellen. Beim Kollegen Unger haben wir 60 Stimmabgaben, beim Kollegen Hentschel 59 Stimmabgaben. Damit haben 119 Abgeordnete an der Verpflichtung teilgenommen. Entschuldigt ist für heute die Kollegin Schwietzer; ihre Verpflichtung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. Tagesordnungspunkt Aussprache und Geschäftsordnung des Drucksache 8/2, Antrag der Es findet zunächst eine allgemeine Aussprache statt. Es erfolgte eine Verständigung auf eine Redezeit 10 Minuten je Fraktion und 1 Minute für den fraktionslosen Abgeordneten. Für Änderungsanträge gilt eine Redezeit von 3 Minuten pro Antrag und Fraktion sowie für den fraktionslosen Abgeordneten. Für die Gegenrede gilt Entsprechendes. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Reihenfolge in der ersten Runde: zunächst natürlich die Antragsteller CDU, BSW und SPD, danach AfD, BÜNDNISGRÜNE, Linke und fraktionsloser Abgeordneter. Das Wort ergreift jetzt von der CDU der Kollege Voigt; bitte schön.
Sören Voigt CDU
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir erleben heute etwas, das wahrscheinlich in dieser Legislatur nicht noch einmal passieren wird: Wir beschließen die Grundlage für unsere Arbeit, die Geschäftsordnung der 8. Legislatur des Sächsischen Landtags, und damit die Regeln für das Zusammenwirken dieses Parlaments. Zur Abstimmung steht also – wenn man das will – die Bedienungsanleitung für den Maschinenraum des Hohen Hauses. Gemeinsam haben wir sie beraten. Ich habe dazu alle Fraktionen in guter parlamentarischer Tradition zum Gespräch eingeladen, und alle Fraktionen sind dieser Einladung gefolgt. Am Tisch saßen „alte Hasen“ in Sachen Geschäftsordnung und auch politische Neulinge. Die Diskussion war konstruktiv. Vielen Dank dafür. Als Parlamentarier zeigen wir damit den Menschen im Land, wie gute Politik funktionieren kann, auch wenn man unterschiedliche Sichten und Interessen hat: gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren, niemanden ausschließen und am Ende mit einer Mehrheit beschließen. Was muss diese Bedienungsanleitung, diese Geschäftsordnung leisten? Sie sollte ein akzeptiertes Regelwerk sein, und zwar nicht nur von der Mehrheit, sondern jeder einzelne Abgeordnete und die Fraktionen sollten sich darin wiederfinden. Es geht dabei auch um Selbstbeschränkung im positiven Sinne. Der politische Wettbewerb soll klar und deutlich erkennbar sein, aber auf ein annehmbares und nützliches Maß reduziert werden. Es kann und muss also worden. Meine Damen und Herren, gibt es dagegen Widerspruch oder Anträge zur Veränderung der Tagesordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Beschlussfassung zur 8. Sächsischen Landtags Fraktionen CDU, BSW, SPD nicht jedes Interesse berücksichtigt werden. Die Sache, und nicht die Person, soll im Vordergrund stehen. Schließlich unterstreicht diese Geschäftsordnung auch unsere Vorbildrolle als Abgeordnete und Fraktionen im persönlichen und sachlichen Umgang miteinander. Das gilt auch für unsere parlamentarische Verantwortung, uns eben nicht mit uns selbst zu beschäftigten, sondern notwendige und sinnvolle Entscheidungen für den Freistaat Sachsen und die hier lebenden Menschen herbeizuführen – etwas, was mir persönlich wichtig ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gemeinsam den Entwurf der Landtagsverwaltung besprochen und weiterentwickelt. Dieser enthielt zahlreiche klarstellende redaktionelle und systematische Vorschläge wie auch Anpassungen, die sich aus gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung und den praktischen Erfahrungen ergaben. Ein herzlicher Dank geht daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und auch an die Parlamentarischen Berater der Fraktionen für diese Fleiß- und Kopfarbeit und für das Bedenken jedes Querverweises und jeder Folgeänderung, auch in letzter Minute. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke) Welche Änderungen und Verbesserungen schlagen wir vor? In die Kategorie Verantwortlichkeit fällt sicher der neue § 120. Mit ihm führen wir für die parlamentarische Arbeit einen Hauptausschuss bis zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Fachausschüsse gebildet werden. Dies sichert die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments ab heute und sorgt dafür, dass das Land handlungsfähig bleibt. Der neue Hauptausschuss ist nicht nur Haushalt- und Finanzausschuss, sondern auch für Immunitätsangelegenheiten und bestimmte Rechtsfragen zuständig. Der Landtag kann ihm weitere Aufgaben übertragen. Im Parlament der 8. Legislatur sind neben Zwischenfragen ebenso Zwischenbemerkungen zulässig. Der Präsident oder die Präsidentin muss also künftig nicht mehr eine Fragestellung einfordern; der Redner muss aber weiterhin sein Einverständnis dazu geben. Wir haben die Kurzinterventionen erweitert und für fraktionslose Abgeordnete geöffnet. Sie können nun auch nach Redebeiträgen während der ersten Beratung von Gesetzentwürfen gehalten werden. Außerdem können die Fraktionen zu jeder Aktuellen Stunde zwei Kurzinterventionen vortragen. Damit wollen wir den Parlamentarismus stärken. Die Befragung der Staatsregierung war und ist – zumindest aus parlamentarischer Sicht – eine gute Idee. In der Praxis haben sich die damit verbundenen Erwartungen bislang jedoch nicht erfüllt. Hinter vorgehaltener Hand sprachen Kritiker eher von der inoffiziellen Mittagspause der Abgeordneten. Deshalb haben wir den Ablauf gestrafft. Die Fraktionen können jetzt in einem maximal siebenminütigen Frageblock die Staatsregierung befragen anstatt nach jeder Frage und Antwort einer Fraktion der nächsten Fraktion das Wort zu erteilen. Wir sehen darin eine Chance für das Parlament, aber auch für die Ministerinnen und Minister. Meine Damen und Herren! Ja, die neue Geschäftsordnung sieht in § 3 einen Vierten Vizepräsidenten vor. Das war, wie Sie sich sicher vorstellen können, einer der strittigsten Punkte in den Verhandlungen und ebenso auch ein Schwerpunkt der medialen Vorberichterstattung. Sicher hätten zwei Vizepräsidenten dem von mir bereits bemühten Gedanken der Selbstbeschränkung am ehesten entsprochen. Auf der anderen Seite wären, wie im Bundestag, auch eine Vizepräsidentin oder -präsident für jede Fraktion und damit insgesamt sechs möglich gewesen. Am Ende ist es ein Kompromiss im Rahmen der Gesamteinigung. Die materielle Ausstattung der Vizepräsidenten müssen wir im Abgeordnetengesetz und im Haushalt abschließend regeln. § 9 definiert die Rechte und Pflichten von uns Abgeordneten. Bei aller politischen Auseinandersetzung tragen wir allein die Verantwortung für einen respektvollen Umgang miteinander. Um dies zu unterstreichen, haben wir in Abs. 3 einen entsprechenden Verhaltensappell aufgenommen. In die Kategorie Vorbild fällt auch die letzte Änderung, auf die ich hier eingehen möchte, der neue § 9 Abs. 4. Mit ihm schärfen wir die uns als Abgeordnete treffende Verschwiegenheitspflicht. Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher: Von den anderen Fraktionen werden weitere inhaltliche Punkte genannt, andere Meinungen geäußert, auch Änderungsanträge gestellt werden. Das ist normale und gewollte politische Auseinandersetzung. Mit Blick auf die vor uns liegende Legislatur möchte ich Sie und uns alle abschließend ermuntern, weiter im Sinne eines guten und konstruktiven Miteinanders zum Wohle des Freistaates Sachsen und seiner Bürgerschaft zu handeln. Bitte stimmen Sie für die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags, damit wir zügig mit der inhaltlichen Arbeit beginnen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Matthias Berger, fraktionslos) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt von der CDU-Fraktion. Als nächster Redner ist der Kollege Richter von der Fraktion BSW an der Reihe. Bitte schön, Herr Kollege Richter, Sie haben das Wort.
Lutz Richter BSW
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir, die Fraktionen und Abgeordneten des 8. Sächsischen Landtags, haben enorme Aufgaben in den kommenden fünf Jahren zu bewältigen. Ein Teil dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Wahlergebnis und der gesellschaftlichen Situation, die sich in diesem Wahlergebnis widerspiegelt und dort ihren Ausdruck findet. Ein weiterer Teil ergibt sich aus den Herausforderungen, die wir zu bewältigen haben, um diesen Freistaat zukunftssicher zu gestalten. Dieses Parlament, der Sächsische Landtag, ist der Ort, an dem Debatten und Meinungsstreit stattfinden. Wir alle sind aufgefordert, die parlamentarische Demokratie mit Leben zu füllen. Die Wählerinnen und Wähler, die sächsische Gesellschaft haben ein Recht darauf, die politischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Parteien und Fraktionen aufgezeigt zu bekommen. Es ist also nicht zuletzt auch an uns, mit unserem Auftreten die Basis für qualifizierte Wahlentscheidungen zu legen. Wir als BSWFraktion im Sächsischen Landtag wollen dazu beitragen. Die Grundlagen unserer Arbeit hier im Landtag, die Grundlagen für das Zusammenleben im Freistaat Sachsen finden ihr Fundament in der Landesverfassung. Die Ausgestaltung unserer Arbeit, die Regeln unseres parlamentarischen Miteinanders finden sich in der heute zu beschließenden Geschäftsordnung. Dabei haben wir sicherzustellen, dass die Abläufe hier im Hohen Haus bestmöglich strukturiert, nachvollziehbar und alltagstauglich sind. Wir vom BSW sind der Auffassung, dass uns das weitgehend gelungen ist. Ich will mich an dieser Stelle beim Kollegen Sören Voigt und seinem Team bedanken, der diesen Prozess aus meiner Sicht sehr kollegial und umsichtig geführt hat. Unser Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, die diesen Prozess tatkräftig unterstützt hat. Es wird uns nicht gelingen, alle teils konträren politischen Vorstellungen in dieser wichtigen Geschäftsgrundlage zu vereinen. Ein Beispiel hierfür ist das Zählverfahren, das immer wieder und in jeder Geschäftsordnungsdebatte nahezu auf allen Ebenen heiß diskutiert wird. Öffentlich hingegen wird diese Diskussion kaum wahrgenommen, weil sie sehr stark auf die innere Organisation gerichtet ist. Anders ist das mit der Debatte um einen Punkt, den wir als BSW heute mittragen: die Debatte um den vierten Vizepräsidenten. Wir tragen diese Entscheidung mit, auch wenn wir uns bewusst sind, dass sie in der Öffentlichkeit teils sehr kritisch gesehen wird. Der 7. Sächsische Landtag hat in seiner Geschäftsordnung geregelt, dass es einen dritten Vizepräsidenten bzw. eine dritte Vizepräsidentin geben soll. Fünf Jahre später wollen wir eine Entscheidung treffen, die einen vierten Vizepräsidenten einführt. Ein Blick in andere Parlamente zeigt, dass in vielen Fällen vorgesehen ist, dass alle Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen, so auch im Bundestag. So weit gehen wir heute nicht, auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Lage. Dennoch stehen wir für einen selbstbewussten Landtag, der es sich zur Aufgabe macht, öffentlich noch sichtbarer zu werden, natürlich durch die 120 Abgeordneten mit ihren Wahlkreisbüros, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber eben auch durch die höchsten Repräsentantinnen und Repräsentanten des Hohen Hauses. Wir formulieren mit unserer Zustimmung auch die Erwartung an alle fünf Persönlichkeiten, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, diesen 8. Sächsischen Landtag, diesen Parlamentarismus und vor allem diese Demokratie als Ganzes zu verkörpern und dabei auch so präsent wie möglich in der Fläche des Landes zu sein. Die Schaffung eines vierten Vizepräsidenten rechtfertigt sich aus diesem Blickwinkel auch aus dem Wunsch der sächsischen Bevölkerung, noch stärker in den Dialog mit ihren gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern zu treten und den Sächsischen Landtag auch in der Fläche zu erleben. Auf unseren Plätzen liegt eine Reihe von Änderungsanträgen, über die der Landtag gleich zu befinden hat. Wir als BSW-Fraktion werden an der durch uns miteingereichten Fassung weitestgehend festhalten. Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 8/33 haben wir aber eine zustimmende Haltung. Wir empfinden ihre Vorlage als notwendige Klarstellung, als Konsequenz aus der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags, die auch wir mit großer Sorge beobachtet haben. Der Geschäftsordnung als Ganzes erteilt die BSW-Fraktion ihre Zustimmung. Vielen Dank und uns allen viel Erfolg in den kommenden Monaten und Jahren. (Beifall BSW, CDU, SPD und vereinzelt Die Linke) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das Wort hatte Kollege Richter von der Fraktion BSW. Als Nächstes ergreift Kollegin Stellbrink für die Fraktion SPD das Wort.
Laura Stellbrink SPD
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist das Recht dieses Landtags, sich zu Beginn einer neuen Wahlperiode im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung zu geben. So steht es auch in Artikel 46 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Diese neue Geschäftsordnung bedeutet jedoch nicht, alles Alte über Bord zu werfen. Viele Regelungen und Mechanismen, die in den letzten sieben Geschäftsordnungen angewendet wurden, haben sich bewährt. Wir haben im Entwurf für die 8. Geschäftsordnung Bewährtes und Neues verbunden. Eines war dieses Mal ganz neu und ist bemerkenswert: Der Ihnen vorliegende Antrag ist von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD unterzeichnet. Aber alle Fraktionen haben in Vorbereitung auf diesen Antrag an einem Tisch gesessen und sich darüber ausgetauscht, was ihnen für eine gute Parlamentsarbeit wichtig ist. Es saßen Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit unterschiedlichsten Erfahrungen zusammen – Oppositions- und Regierungserfahrung, langjährige Mitgliedschaft im Landtag oder das erste Mal ins Mandat gewählt, unterschiedlichste politische Haltungen, Frauen und Männer. Am Ende haben wir uns für die überzeugendsten Vorschläge entschieden, die Ihnen heute vorliegen. Warum haben wir das so gemacht? Diese Geschäftsordnung beinhaltet nicht nur die Regeln der Mehrheit über die Minderheit, sondern auch die Regeln der Minderheit gegen die Mehrheit. Dieser Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung, weil wir die unterschiedlichen Interessen in konstruktive Bahnen lenken wollen, weil wir ein konstruktives Streiten und Ringen ermöglichen wollen, weil wir das Mehrheitsprinzip und den Minderheitenschutz ernst nehmen und insbesondere zusammendenken; und weil wir Grenzen dort ziehen, wo versucht werden könnte, dieses Parlament lahmzulegen, arbeitsunfähig zu machen oder gar die Demokratie von innen heraus anzugreifen. Das sehen wir als SPD-Fraktion nicht erst mit Blick auf den letzten Donnerstag in Thüringen. Was dort durch die AfD für ein Schauspiel veranstaltet wurde, (Zuruf AfD: Das ist ja wohl der Hammer!) war ein Trauerspiel. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn man unterschiedliche Meinungen hat?) Mit parlamentarischer Demokratie hatte das nichts zu tun. Aber das war nicht neu. (Proteste AfD – Sebastian Wippel, AfD: Wir haben noch nicht einmal angefangen, da beginnen Sie schon mit Ihrer Litanei!) Demokratisch gewählt, aber zutiefst antidemokratisch gesinnt! (Beifall SPD, CDU, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke) – Vielleicht lassen Sie mich in Ruhe ausreden. Auch das wird in der neuen Geschäftsordnung geregelt sein. Thüringen hat gezeigt, dass wir nicht allein auf die Regeln der Geschäftsordnung setzen können, wenn wir die parlamentarische Demokratie und den fairen Umgang untereinander bewahren wollen. Auch wenn die Regeln der Geschäftsordnung dieses antidemokratische Verhalten nicht in Gänze verhindern können, sind sie uns Demokratinnen und Demokraten dennoch immens wichtig. Wir reagieren durch die Anpassungen auf bisherige Entwicklungen unserer parlamentarischen Demokratie, schauen, welche Regeln noch funktionieren und welche angepasst werden sollten. Das haben wir in den letzten Wochen getan, überfraktionell und sehr konstruktiv. Ich danke insbesondere meinem Kollegen Sören Voigt, der stellvertretend für die CDU diesen Prozess hervorragend geleitet hat. Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die wir ändern wollen: Erstens. Der Entwurf sieht vor, dass der Präsident des Sächsischen Landtags künftig von vier Vizepräsidenten vertreten wird. Es gab im Vorfeld insbesondere in den Medien viele Spekulationen zu dieser Erhöhung um eine Position. Es gibt jedoch keine Regel, wie viele Vizepräsidenten ein Parlament haben darf. Fest steht aber: Der Sächsische Landtag hat sich verändert. Ihm gehören in der 8. Wahlperiode so viele Fraktionen an wie niemals seit 1990. Beim Präsidenten wie auch beim Vizepräsidenten geht es nicht um die Repräsentation einer Mehrheit, sondern um die Repräsentanz dieses Hauses. Wir hätten uns daher eine Vizepräsidentenregelung wie im Bundestag gewünscht, damit das Parlament von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen repräsentiert wird. Dafür gab es im Vorfeld keinen breiten Zuspruch. Deshalb sehen wir in dem vierten Vizepräsidenten einen guten Kompromiss. Mit vier Vizepräsidenten lässt sich die Vielfalt des Hauses besser nach außen und nach innen repräsentieren. Zweitens. Nicht jede Mehrheit muss eine Zweidrittelmehrheit sein. In manchen Punkten haben wir bisher normierte, aber verfassungsrechtlich nicht notwendige Zweidrittelmehrheiten zu einer qualifizierten einfachen Mehrheit verändert, zum Beispiel beim Beschluss von Abberufungen von Ausschussvorsitzenden, beim Beschluss über die Ausschussgröße in der Legislatur oder beim Beschluss über eine frühere zweite Beratung von Gesetzentwürfen. Bei Letzterem möchte ich hinzufügen, dass das eine Erleichterung, aber auch eine Verantwortung ist. Die Mehrheit muss immer noch gewährleisten, dass der Landtag genug Zeit erhält, sich mit der Vorlage zu befassen, bevor er über die Vorlage entscheidet. Drittens. Wir haben die Regelungen zu den schriftlichen Fragerechten angepasst. Das ist ein Beispiel dafür, dass manche Instrumente, wie beispielsweise das bisherige Widerspruchsrecht in Bezug auf die Fristenverlängerung für die Antworten der Staatsregierung, in der jetzigen Form keinen Sinn mehr ergeben. Das parlamentarische Fragerecht ist enorm wichtig. Daran wollen und werden wir keine Luft lassen. Wir wollen künftig aber auch, dass der Präsident des Landtags in der bewussten Ausübung seines Ermessens über die Fristenverlängerung für die Antworten gegenüber den Ministerien entscheidet. Da wir voraussetzen, dass Demokratinnen und Demokraten nur an sinnvollen Antworten interessiert sind, und sich die Exekutive bemühen will, diese zu geben, wollen wir die Frist bei Großen Anfragen auf zwölf Wochen verlängern. Natürlich – und das ist bei Kompromissen normal – hätten wir als SPD-Fraktion gern weitere Dinge geändert. Aber Demokratie ist immer die Suche nach einem Kompromiss. Aus unserer Sicht wäre es zum Beispiel folgerichtig gewesen, das Sitzzuteilungsverfahren von d’Hondt nach SainteLaguë umzustellen. Die CDU ließ sich davon leider nicht überzeugen. An manchen Veränderungen hätten die Großen eben mehr zu tragen als die Kleinen. Wir verstehen, dass man das aber auch anders sehen kann. Unter dem Strich bleibt jedoch Folgendes festzuhalten: ein gelungener Kompromiss am Ende eines sehr gelungenen Prozesses. Noch einmal danke schön an Sören Voigt für die Leitung dieses Prozesses. Daher werden wir heute der Geschäftsordnung zustimmen und danken für die überfraktionell sehr gute Zusammenarbeit. (Beifall SPD, CDU und BSW) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das Wort hatte die Kollegin Stellbrink von der SPD-Fraktion. Wir setzen die allgemeine Aussprache fort, und das Wort ergreift jetzt der Vertreter der AfD-Fraktion, Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Wochen haben wir angestrengt um die Ausgestaltung der Geschäftsordnung gerungen. Anders als zu Beginn der letzten Wahlperiode kann aus unserer Sicht diesmal von einer Diskussion gesprochen werden – eine Diskussion, welche diese Bezeichnung auch verdient. Vielen Dank deshalb an die Kollegen, die Mitarbeiter der Fraktionen und der Verwaltung, die diesen Prozess intensiv begleitet haben. Werte Kollegen, die Geschäftsordnung stellt die Arbeitsgrundlage für unser Parlament dar. Sie bestimmt die Spielregeln für diese Wahlperiode. Es ist in gewisser Weise wie beim Fußball oder anderen Sportarten. Spielregeln müssen fair sein und für alle gleichermaßen gelten. Dass Spielregeln nicht jede Situation vorwegnehmen und auch einmal unterschiedlich interpretiert werden können, liegt in der Natur der Sache. Es ist aber kein Grund für Aufregung oder unsachliche Kommentare. Dafür gibt es dann die Schiedsrichter. Freilich entscheiden auch die hin und wieder mal falsch. Spielregeln sollten auch nicht während des Spiels verändert werden, wenn es manchem Spieler situationsbedingt gerade mal so passt. Wer die Spielregeln vor dem Anpfiff ändert, weil er sich davon Vorteile verspricht, sollte sich nicht wundern, wenn dann die anderen Mitspieler damit nicht einverstanden sind. Wenn seit Jahrzehnten gelebte parlamentarische Traditionen plötzlich über Bord geworfen werden, um einem Mitspieler das vorzuenthalten, was man sich selbst jahrzehntelang gewährt hat, dann mag das vielleicht rechtlich möglich, aber noch lange nicht richtig sein. Werte Kollegen, die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung hat Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Geschäftsordnung übersichtlicher gestaltet, entschlackt und sprachlich vereinheitlicht wurde. Nochmals vielen Dank, vor allem an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die dafür in akribischer Kleinarbeit die Vorlage geliefert haben. Positiv ist auch, dass die Befragung der Staatsregierung auf unseren Hinweis und den der GRÜNEN nun doch nicht den Optimierungsabsichten der CDU zum Opfer gefallen ist. Ob jetzt bei sechs Fraktionen zwei reguläre Plenartage ausreichen werden, unsere Aufgaben als Parlament sachgerecht zu erfüllen, das darf getrost bezweifelt werden. Wir – unsere Fraktion – sprechen uns dann schon für einen dritten Plenartag aus. Geteilter Auffassung kann man auch sein, wenn den Fraktionen mehr Geld für Personal in Untersuchungsausschüssen zur Verfügung gestellt werden soll. Ein Bedarf für die Installierung von Untersuchungsausschüssen besteht zweifellos. Dass den geschrumpften Fraktionen und ihrem Personal auf der linken Seite dieses hohen Hauses damit auf Kosten des Steuerzahlers die Daseinsberechtigung abgesichert werden soll, liegt zumindest nahe. Eine Idee der AfD war das jedenfalls nicht. Eindeutig negativ ist die Absicht, auf Druck der SPD einen vierten Vizepräsidenten zu installieren. Dessen praktische Bedeutung geht gegen null. Diesbezüglich muss ich der Kollegin Stellbrink leider widersprechen. Es kostet den Steuerzahler viel Geld: die anderthalbfachen Diäten, eine monatliche Aufwandspauschale von 500 Euro, einen Dienstwagen, einen persönlichen Fahrer und eine Sekretärin. Das ist im Moment vielleicht das falsche Signal an unsere Sachsen. Ich erinnere daran, dass erst in der letzten Wahlperiode die Position eines dritten Vizepräsidenten geschaffen wurde – und das gegen den Widerstand der AfD. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jetzt soll es auf Druck der SPD einen vierten Vizepräsidenten geben. Das ist nicht vermittelbar, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir dazu einen Änderungsantrag stellen. Aus andernorts gemachten Erfahrungen beurteilen wir die erleichterte Möglichkeit, Ausschussvorsitzende abzuberufen, als negativ. Zukünftig sollen bereits die Ausschussmehrheit oder 45 Abgeordnete ausreichen, um einen solchen Antrag auf den Weg zu bringen. Eine Mehrheit im Landtag – bisher waren es zwei Drittel – genügt dann, um den Ausschussvorsitzenden loszuwerden. Sachlich notwendige Gründe dafür finden wir in der Geschäftsordnung nicht. Eine erweiterte Öffnung der Ausschüsse für das Publikum wurde in der Geschäftsordnung auch versäumt. Die AfD hatte bereits zu Beginn der letzten Wahlperiode für grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen plädiert. Im Zuge der Corona-Ausschüsse und dem damit einhergehenden gesteigerten Interesse der Bürger haben wir diese Forderung erneuert. Die anderen Fraktionen lehnten dies ab. Nun stellen wir aufs Neue einen entsprechenden Änderungsantrag. Auch die großzügigeren Fristen bzw. Fristverlängerungsmöglichkeiten bei der Beantwortung von Großen und Kleinen Anfragen sowie Anträgen durch die Staatsregierung sehen wir kritisch. Aktuellen Entwicklungen laufen wir als Parlament unter Umständen noch ein Stückchen länger hinterher. Die Geschäftsordnung schränkt außerdem die Möglichkeit ein, einzelfallbezogene Abweichungen durch den Geschäftsordnungsausschuss überprüfen zu lassen. erlebt, als plötzlich bei der Wahl zum MDR-Rundfunkrat vom üblichen Vorschlagsrecht zulasten der AfD abgewichen wurde. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Das haben wir bemerkt, Herr Lippmann. Ich bin dort auf dem aktuellen Stand. Vielen Dank. Sehr geehrte Kollegen, ich sagte es bereits: Die Spielregeln unserer Geschäftsordnung sollten fair sein und für alle gleichermaßen gelten. Sie sollten nicht Gegenstand winkeladvokatischer Schachzüge und situationsbezogener Geschmeidigkeit sein oder sich in der Gewährung rein formaljuristischer Mitwirkungsmöglichkeiten erschöpfen. Die durch Verfassung und Geschäftsordnung eingeräumten Rechte dürfen nicht ausgehöhlt, sondern müssen praktisch gelebt werden. Die Bürger werden mit Interesse verfolgen, wie das Verständnis dafür in diesem Hohen Hause ist. Vielen Dank. (Beifall AfD) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Es sprach Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift nun Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags geben wir uns als Landtag eine neue Geschäftsordnung und somit die elementaren Regeln unserer Zusammenarbeit. Dieser Moment hat regelmäßig etwas fast schon Sakrales. Denn während die alte Geschäftsordnung der Diskontinuität unterfällt, müssen binnen weniger Wochen neu auszuhandelnde, ganz neue, grundlegende Regelungen für die nächsten fünf Jahre aufgestellt werden. Geschäftsordnungsdebatten sind somit regelmäßig Debatten über die Selbstbesinnung und die Selbstbestimmung eines Parlamentes – wie hier und heute. Kaum häufiger wird dabei wahrscheinlich der Geist des Parlaments als ein selbstbewusster, starker, die Staatsregierung gelegentlich in die Schranken weisender Ort zentraler Debatten dieses Freistaates beschworen als in parlamentarischen Festakten oder in Verhandlungen und Debatten zur Geschäftsordnung. In der legislativen Praxis sieht die Sache naturgemäß etwas anders aus. Vom Geist des Anfangs bleibt oft nur noch die Geistlosigkeit der Realität bei der Betrachtung der Geschäftsordnung übrig. Das lag in der Vergangenheit auch daran, dass die Geschäftsordnungen in der Regel nicht in einem breiten überfraktionellen Konsens miteinander verabschiedet wurden, sondern am Ende bloße Mehrheitsentscheidungen künftiger Koalitionen waren. Zumindest dies gestaltet sich bei der heute zu verabschiedenden Geschäftsordnung in wesentlichen Teilen anders. Wenn möglicherweise auch dem Umstand geschuldet, dass sich mögliche Koalitionspartner bestenfalls noch in Kennenlerngesprächen arktischen Klimas befinden, hat sich diesmal das Ziel Bahn gebrochen, die Geschäftsordnung in einem möglichst breiten parlamentarischen Konsens hier und heute zu verabschieden. Hierzu haben wir in den letzten Wochen vertrauensvolle Gespräche geführt und über das Für und Wider einzelner Regelungen breit diskutiert. Es ist ein guter parlamentarischer Stil, hierbei alle Fraktionen – unabhängig von Fragen der Zusammensetzung einer zukünftigen Regierung – einzubeziehen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken und meiner Hoffnung als leidenschaftlicher Parlamentarier Ausdruck verleihen, dass dies auch Teil einer neuen parlamentarischen Kultur in diesem Hohen Hause wird und nicht nur ein Strohfeuer in Anbetracht arktischer Ausweglosigkeit ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Sören Voigt, CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Kern sind wir BÜNDNISGRÜNE mit dem Ergebnis der interfraktionellen Beratungen überwiegend zufrieden. In der neuen Legislatur darf sich die interessierte Öffentlichkeit über einige Neuerungen kleineren und durchaus größeren Ausmaßes im parlamentarischen Betrieb freuen. Neben der Zwischenfrage wird zukünftig auch die Zwischenbemerkung als Instrument einer lebhaften Debatte zulässig sein. Die sich hierdurch eröffnete Möglichkeit des kurzen und schnellen Schlagabtausches kann einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Belebung der Parlamentsund Debattenkultur leisten. Ferner stellt diese Änderung in Zukunft nicht mehr die Problematik für die Sitzungsleitung dar, erkennen zu müssen, was die künstliche Abgrenzung von Frage und Zwischenbemerkung ist. Wir wissen nicht nur aus Untersuchungsausschüssen, wie schwer es einige Kollegen – insbesondere zu meiner Rechten in diesem Rund – regelmäßig haben, auch nur eine präzise Frage zu stellen. Insoweit dürften sie das auch als Entlastung für sich begreifen dürfen. Begrüßenswert ist auch, dass die Befragung der Staatsregierung inhaltlich modifiziert wird. Das Instrument wurde in der vorvergangenen Legislatur eingeführt und in der letzten nachgeschärft. Man muss aber konstatieren, dass selten Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinandergingen wie in der aktuellen Form der Befragung. Statt Prime Minister’s Hour war der Aufruf dieses Tagesordnungspunktes für Kolleginnen und Kollegen regelmäßig der Anlass, das Speisenangebot in der Kantine zu sondieren. Das sollte nun wahrlich nicht das Ziel sein. Wir straffen daher die Befragung deutlich und vereinfachen durch die Blockbefragung, einem Mitglied der Staatsregierung zukünftig tatsächlich Nachfragen zu stellen und ihm somit gehörig auf den Zahn zu fühlen. Dennoch muss man auch hier, werte Kolleginnen und Kollegen, die Erwartungshaltung wohl etwas herunterschrauben. Dresden ist nicht Westminster und wird nie Westminster werden; und Jörg Urban ist von den Qualitäten eines britischen Oppositionsführers Lichtjahre entfernt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Erfreulich ist auch, dass die Ausschüsse in Zukunft eine informatorische Anhörung von Sachverständigen durchführen können, ohne bereits einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen zu müssen. Mit der neuen Geschäftsordnung implementieren wir auch die Möglichkeit, Ausschusssitzungen in außergewöhnlichen Notsituationen digital abzuhalten. Hierdurch stärken wir die Stabilität des Parlaments – auch in möglichen Krisenzeiten. In Zeiten komplizierter Mehrheitsfindung wird das Parlament auch dadurch resilienter, dass an einigen von der Verfassung nicht als zwingend vorausgesetzten Stellen das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit abgesenkt wird. Das ist nicht nur eine politische Frage, sondern dient auch der Auflösung bestehender Widersprüche. So scheint es bei bestem Willen, Herr Zwerg, nicht logisch, die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden denselben Anforderungen zu unterwerfen, wie die Änderung einer Verfassung oder die Selbstauflösung des Landtags. Das ist staatstheoretischer Unfug, den wir hiermit beseitigen. Eine weitere Konsequenz der komplizierten Mehrheitsbildung ist die erstmalige Implementierung eines Hauptausschusses in der Geschäftsordnung bis zur Bildung der Fachausschüsse, der die Arbeitsfähigkeit dieses Hohen Hauses auch in schwierigen Regierungsbildungszeiten absichert. Werte Kolleginnen und Kollegen! Andere Anpassungen der Geschäftsordnung stoßen weniger auf unser Wohlwollen, sie sind aber ein Teil eines aus unser Sicht durchaus akzeptablen Kompromisses. Die moderat verlängerte Frist für die Stellungnahme der Staatsregierung bei Großen Anfragen ist aus unserer Sicht naturgemäß kritisch zu sehen. Gleichzeitig haben wir Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die durch teilweise absurde und eher auf Destruktion denn auf Sachaufklärung ausgelöste Fragenkataloge einzelner Fraktionen in der Vergangenheit deutlich an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind, und halten es im Sinne eines gemeinsamen Regelwerkes durchaus für tolerierbar, hierzu moderate Anpassungen vorzunehmen. Für uns schlichtweg unverständlich bleibt jedoch, warum man den Saurier des Zählverfahren nach d´Hondt unbedingt noch in die nächste Legislaturperiode retten möchte. D´Hondt führt zu einer Verzerrung des Parlaments und begünstigt große Fraktionen grundlos. (Zuruf André Barth, AfD) Für mich ist es nicht nur politisches Kalkül, das wir hier sehen, sondern auch ein Beweis dafür, dass die Innovationskraft nicht dort existiert, wo man bis zuletzt auf dem totgerittenen Saurier daherkommen will, um zu tun, als wäre der Blick in die Vergangenheit der Fortschritt der Zukunft. Ich sage Ihnen: Es wird die Zeit kommen, dass auch Sie sich in diesem Haus von d´Hondt verabschieden werden müssen. (André Barth, AfD: Niemals! Niemals!) Wir geben Ihnen heute noch einmal die Gelegenheit vom toten Saurier abzusteigen und sich für ein sinnvolleres Sitzzuteilungsverfahren zu entscheiden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Lob des Verfahrens und zumindest bei einem übergroßen Teil der inhaltlichen Einigung kann ich an dieser Stelle über den maßgeblichen Makel dieses Werkes nicht hinwegsehen. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen die Schaffung eines vierten Vizepräsidenten durchaus kritisch, da wir dessen parlamentsorganisatorische Notwendigkeit schlicht nicht sehen. In der Öffentlichkeit wurde uns nun vielmehr ein parlamentssymbolisches Argument zu Gehör gebracht, das auf eine möglichst breite Vielfalt in der Vertretung in der Präsidentenriege abzielt. Und ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das lässt sich auch aus meiner Sicht durchaus hören. Allerdings hätte es dazu auch andere Wege als die Ausweitung der Zahl der Vizepräsidenten gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn die Abgeordneten in freier und vorschlagsungebundener Wahl sich für drei Vizepräsidenten hätten entscheiden müssen, dies genauso die Vielfalt widerspiegeln würde, die nun durch einen vierten Vizepräsidenten herbeigeführt werden soll. Aber das hätte den Mut erfordert, das viel beschworene Selbstbewusstsein des Parlaments wirklich ernst zu meinen. Sie haben sich an dieser Stelle für bloße Koalitionsarithmetik entschieden und die in dem Vorzug gegenüber einem selbstwussten Parlament gezeigt. Das halten wir an dieser Stelle für den falschen Weg, gerade in diesen Zeiten. Da Sie die Vizepräsidenten nie mit den anderen Fraktionen in den interfraktionellen Runden zur Geschäftsordnung besprochen haben, sondern wir von der Brombeer-Einigung kurz vorher über die Zeitung erfahren haben, kann von uns keiner verlangen, dies schlussendlich zu goutieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir stehen dem, was wir interfraktionell verhandelt haben, positiv gegenüber. Wir stehen auch dahinter, können aber darüber hinaus gehende politische Betrachtungen der Geschäftsordnung nicht tragen, sodass am Ende eine wohlwollende Enthaltung zu dieser Geschäftsordnung stehen wird. Aber: In diesen Tagen kann man keine Debatte über eine neue Geschäftsordnung führen, ohne den Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus in unserem Nachbarbundesland in den Blick zu nehmen. In Thüringen hat sich gezeigt, was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland Macht erhält – sei es nur in der beschränkten Macht eines Alterspräsidenten. Der 26.09. war ein versuchter parlamentarischer Putsch gegen den Thüringer Landtag. (Zurufe von der AfD: Hohoho!) Auch wenn er schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof unterbunden wurde, ist an dieser Stelle das Kalkül der Strategen aus Schnellroda längst aufgegangen. Das Parlament hat man vorgeführt und das Vertrauen in die erste Gewalt massiv beschädigt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl, hat es in der Sitzung letzte Woche Donnerstag in einem Moment der Entrüstung zutreffend auf den Punkt gebracht: „Was Sie hier betreiben ist Machtergreifung“. Machtergreifung geht aber nicht stets mit bewaffneten Schlägertruppen einher, sondern fängt mitunter bei scheinbar profanen Einzelheiten der Geschäftsordnung an. Aus diesem Grund bringen wir heute einen separaten Änderungsantrag ein, um Klarheit zu schaffen und Zustände wie in Thüringen in Sachsen zukünftig auszuschließen. Durch die Änderungen in § 2 soll klargestellt werden, dass der Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben kann. Diese Änderung ist keineswegs Ausdruck eines Misstrauens gegenüber dem amtierenden Alterspräsidenten Herrn Rost. Ich zweifle keine Sekunde an seiner guten Fähigkeit, diese Sitzung hier und heute zu leiten, und bedanke mich dafür ausdrücklich. Vielmehr ist sie Ausdruck dessen, dass die Geschäftsordnung regelmäßig Präjudiz für die nächste Landtagslegislaturperiode darstellt und wir zum jetzigen Zeitpunkt schon für alle Eventualitäten beim Zusammenkommen – Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Die Zeit, Herr Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
– zur 9. Wahlperiode vorbereitet sind. Denn davor, dass die AfD hier und heute dasselbe Theater aufführen kann – damit möchte ich zum Schluss kommen – bewahrt uns dieses Mal vielleicht nur der Zufall der Altersverteilung in diesem Hohen Haus. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man nicht will, dass der Zufall uns ins Chaos stürzt, dann – Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Die Zeit!
Valentin Lippmann GRÜNE
– ist dem mit einem klaren Recht und Regeln zu begegnen. Hierfür bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und vereinzelt SPD) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Es sprach Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Als Nächstes ergreift der Vertreter der Fraktion Die Linke das Wort. Herr Kollege Gebhardt ist auf dem Weg zum Rednerpult. Herr Kollege Gebhardt, Sie haben das Wort.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Alterspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige müssen jetzt ein wenig stark sein. Nicht deshalb, weil ich hier stehe, sondern weil wir zukünftig im Hohen Hause wohl regelmäßig das letzte Wort haben werden. (Sören Voigt, CDU: Tatsächlich?!) Das wird nicht jedem gefallen, aber Sie müssen sich daran gewöhnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Man könnte der Meinung sein: Ja, keine große Sache, das wird auch in allen Parteien und Vereinen gemacht. Der Unterschied bei unserem Ansinnen ist es, dass dieser Auftrag, uns eine Geschäftsordnung zu geben, Verfassungsrang hat. Artikel 46 Abs. 1 wurde vorhin schon einmal erwähnt: Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung, so lautet der Auftrag – okay, das liest sich relativ einfach und simpel. Der Artikel enthält drei Aufgaben: Es müssen Regeln für die Fraktionen enthalten sein, die fraktionslosen Abgeordneten dürfen in ihren Rechten nicht beschränkt werden und zwei Drittel müssen die Geschäftsordnung ändern. Mehr ist in der Verfassung nicht geregelt. Das heißt, wir haben eine hohe Autonomie darüber, wie wir unsere Angelegenheiten regeln und welche „Spielregeln“ wir uns geben wollen. Dazu sind Erfahrungen wichtig – wir beschließen heute immerhin schon die achte Geschäftsordnung – oder ein Blick in andere Parlamente, insbesondere in den Bundestag. Ich will mich deshalb zu Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich beim Juristischen Dienst des Landtags bedanken, der sich die Mühe gemacht hat, vorweg die Geschäftsordnung einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. (Beifall Die Linke) Es hat also eine Revision der Geschäftsordnung der rioden wurden zwar immer wieder Anpassungen und Veränderungen vorgenommen, die haben aber dazu geführt, dass die Anwendungen nicht immer einfacher wurden. Deswegen wurden notwendige Korrekturen aus verfassungsrechtlicher Rechtsprechung sowie Anpassungen an die parlamentarische Praxis vorgenommen und es erfolgte die Bereinigung von redaktionellen und systematischen Zuordnungen. Es wurden Redundanzen gestrichen – wie die Ausführung zu Wahlen, die in Gesetzen geregelt sind – und es wurden Anlagen durch die Übernahme in die Geschäftsordnung reduziert. Für diese Arbeit meinen ausdrücklichen Dank an den Juristischen Dienst. Danke auch für die Möglichkeit, dass wir uns gemeinsam mit allen jetzt im Landtag vertretenen Fraktionen darüber austauschen konnten. So kann ich für meine Fraktion feststellen, dass im Gegensatz zur Verständigung zur Geschäftsordnung am Beginn der 7. Legislaturperiode ein offeneres Verfahren stattgefunden hat, auch wenn nicht alles ganz rund im Zeitablauf lief, aber es war viel besser als 2019. – Das war ein Lob, Herr Voigt. Gut und richtig finden wir als Linksfraktion, dass es jetzt einen Hauptausschuss geben soll, der bis zu Beginn der Tätigkeit der Fachausschüsse bestimmte Aufgaben aus den Fachausschüssen übernehmen kann. Gut und richtig finden wir auch, dass es nun mit dieser Geschäftsordnung möglich ist, dass alle Abgeordneten – unabhängig von ihrer Mitgliedschaft – Zugang zu den Protokollen der Fachausschüsse haben. Vor fünf Jahren hatte meine Fraktion dazu noch einen Änderungsantrag gestellt und der damalige PGF der CDU hat argumentativ dagegengehalten, worauf dann die zukünftige Koalition unseren Antrag abgelehnt hat. Nun ist es in der Geschäftsordnung geregelt. Sie merken also: Wenn wir etwas fordern, hat das immer irgendeine Bedeutung und irgendwann einmal kommt das auch. (Beifall Die Linke –
Sören Voigt CDU
Wir können auch gönnen!) Gut und notwendig erachten wir die Klarstellung in der Geschäftsordnung zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Da wir in Sachsen ein Benennungsrecht durch die Fraktionen und keine Wahl der Ausschussvorsitzenden haben, sind die Argumente der AfD, die hierzu vorgetragen worden sind, sehr „hilfsweise“, bzw. werden sie dazu noch einen Antrag einbringen. Gut ist auch, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, die dreifache Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Ausschüsse zu benennen. Das hilft insbesondere kleinen Fraktionen. Bedanken möchte ich mich dafür, dass es bei unseren informellen Treffen möglich war – neben den von mir erwähnten Anpassungen, die uns teilweise vom Juristischen Dienst vorgeschlagen worden sind –, in der Diskussion Konsens zu verschiedenen politischen Fragen herzustellen, zum Beispiel beim Thema Verschwiegenheitspflicht oder auch zu der Frage: Soll es weiterhin die erst in der 7. Wahlperiode eingeführte Befragung der Staatsregierung geben oder nicht? Wir haben uns mehrheitlich dafür entschieden. Nun aber genug des Lobes und des Dankes. Wie nicht anders zu erwarten, sind wir als Linksfraktion nicht vollumfänglich mit dem zufrieden, was uns vorliegt. (Sören Voigt, CDU: Nie!) Deswegen haben wir Ihnen ein paar Änderungsanträge vorgelegt. Um genau zu sein: sechs. Zum Vergleich: 2019 hatten wir immerhin 21 Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt. Wir haben uns also konzentriert. Das sind unsere Kritikpunkte: Erstens: dass der Landtag immer noch an dem Zählverfahren nach d’Hondt bei der Besetzung aller Gremien festhält. Zweitens: dass die Mehrheit des Landtags mit der Öffentlichkeit und der Transparenz der Tätigkeit seiner Ausschüsse immer noch fremdelt. Drittens – das ist mir persönlich der wichtigste Punkt –: Es gilt weiterhin die klare Bestimmung der Informationspflicht der Exekutive gegenüber der Legislative. Oder in einfacher Sprache: Die Staatsregierung bestimmt weiterhin für sich, was sie den Abgeordneten, also dem Gesetzgeber, mitteilt und was nicht. Die Bearbeitung von Hunderten Kleinen Anfragen könnte sich die Staatsregierung sparen, wenn sie von sich aus konsequenter den Landtag informieren würde. Hier sind uns andere Bundesländer, zum Beispiel Bayern, weit voraus. Es hilft auch nicht das Transparenzgesetz, das in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden ist. Möglich und sinnvoll wäre es, ein Parlamentsinformationsgesetz zu verabschieden, dann bräuchte es nicht diese Regelung in der Geschäftsordnung. Viertens: Es braucht aus unserer Sicht weitere – wenn auch in der Mehrzahl für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbare – Anpassungen und Regelungen in der Geschäftsordnung. Meine Fraktion hat sie in einem Sammeländerungsantrag zum Geschäftsordnungsentwurf in der Drucksache 8/25 – wer nachschauen will – zusammengefasst. Diese Änderungen enthalten insgesamt 15 aus unserer Sicht änderungsbedürftige Geschäftsordnungsangelegenheiten. Wir wollen Ihnen also ersparen, darüber jeweils im Einzelnen abzustimmen zu müssen; dennoch haben wir aus Transparenzgründen diesen Änderungsantrag gestellt. Es geht dabei um die Rechte im parlamentarischen Beratungsverfahren, unter anderem von parlamentarischen Anträgen und Großen Anfragen, sowie um die Einberufung von Sondersitzungen des Landtags. Auch in Anbetracht dessen, dass die Koalitionsfraktionen der vergangenen sieben Wahlperioden es nicht vermocht haben, die Volksgesetzgebung durch ein entsprechendes Verfassungsänderungsgesetz weiter aufzuwerten und Hürden im Verfahren abzubauen, hätten wir zumindest gern weitere Änderungen, die die bisherigen Rechte der Vertrauenspersonen bei der Einbringung, Beratung und Beschlussfassung über Volksanträge und die Teilhaberechte der Vertrauenspersonen im parlamentarischen Verfahren in die Geschäftsordnung des Landtags ermöglicht. Zur Erinnerung: Diesen Änderungsantrag hatten wir bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt. Fünftens: Es bleibt zu unserer Unzufriedenheit bei der Regelung, dass wir nur an zwei Tagen im Monat Parlamentsdebatten ermöglichen wollen. Das Argument, mehr Anträge kosten mehr Zeit, ist nicht akzeptabel. Gleichzeitig besteht die Mehrheit darauf, dass wir die Beratungen insbesondere am ersten Tag immer sehr lange ausdehnen, ohne uns ein Limit zu setzen, bis wann wir tagen und beraten. Es ist nicht nur eine Zumutung für die Abgeordneten – okay, wir werden dafür gut bezahlt –, es ist auch eine Zumutung für die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung sowie für die Öffentlichkeit. Weder Journalistinnen und Journalisten, noch Menschen im Livestream werden sich Beratungen, die bis weit nach 20 Uhr gehen, antun. Wir beschneiden also unsere eigenen Möglichkeiten, die Öffentlichkeit an unseren Debatten teilhaben zu lassen. Das ist schade und eigentlich gar nicht notwendig. Wir haben dieses Mal auf Änderungsanträge dazu verzichtet, aber ich wollte es nicht unerwähnt lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist wie in der Vergangenheit trotz politischer Differenzen in Einzelfragen bereit, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. An der einen oder anderen Stelle ist uns das in Vorbereitung auf heute gelungen, an anderen Stellen nicht bzw. haben wir es aus Erfahrung in den informellen Gesprächen erst gar nicht versucht. Aber keine Sorge: Ich weiß zwar, dass wir öfters das letzte Wort haben werden, aber dadurch nicht immer recht haben bzw. bekommen – schade eigentlich. Jedoch versuchen wir es auf jeden Fall immer wieder. Darauf können Sie sich verlassen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Wir fahren in unserer allgemeinen Aussprache mit dem fraktionslosen Abgeordneten fort. Herr Berger, Sie haben das Wort.
Matthias Berger fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Minute. Was sagt man in einer Minute? Ich widerspreche erst einmal meinem Vorredner: Das letzte Wort, zumindest in der heutigen Runde, habe ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Toll!) Ich bin stolz und dankbar, mit Ihnen gemeinsam die Geschicke, die Zukunft unseres Landes gestalten zu können. Ich biete Ihnen allen meine kommunale Expertise dafür an. Wir werden konstruktiv zusammenarbeiten müssen, um Veränderungen, die zwingend notwendig sind, herbeizuführen. Zur Geschäftsordnung, die jetzt Gegenstand ist, zwei kurze Bemerkungen: Sainte-Laguë – auf kommunaler Ebene per Gesetz schon längst eine Selbstverständlichkeit – wurde hier nicht umgesetzt. Warum, liegt auf der Hand. Ich finde das ein bisschen beschämend. Einmal mehr werden andere beauftragt und selbst wird nichts gemacht. Zum vierten Vizepräsidenten haben wir als Freie Wähler, für die ich hier sprechen darf, einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. (Zuruf: Sie sind alleene!) Und denken Sie bitte dran, meine Damen und Herren: Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Bitte zum Abschluss kommen, Herr Berger.
Matthias Berger fraktionslos
Geht’s den Kommunen schlecht, geht’s dem Land schlecht. Das sollte eine wesentliche Leitlinie unseres Handelns sein. Vielen Dank. (Beifall AfD) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das war der Kollege Berger, fraktionsloser Abgeordneter. Ich frage in die Runde: Wird in der allgemeinen Aussprache noch einmal das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Dann fahren wir mit den vorliegenden Änderungsanträgen fort. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor, über die wir in der Reihenfolge ihres Eingangs beraten und abstimmen. Aus Gründen der Effizienz – wir haben bereits vernommen, dass in der allgemeinen Aussprache auf den einen oder anderen Antrag eingegangen wurde – frage ich zunächst die einzelnen Fraktionen, ob sie zu den Änderungsanträgen generell noch einmal das Wort ergreifen wollen oder ob sie zu jedem Antrag einzeln die Aussprache wünschen. Ich schlage vor, dass das Wort im Block ergriffen wird, wenn das notwendig ist. Wir beginnen mit der Fraktion Die Linke. Die Änderungsanträge in den Drucksachen 8/20 bis 8/25 liegen dem Hohen Hause vor. Herr Gebhardt, möchten Sie noch einmal etwas dazu sagen? Sie müssen es auch nicht, wenn Sie dazu schon ausgeführt haben. – Bitte, am Mikrofon 1.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Alterspräsident! Sie machen es mir nicht ganz einfach. Auf Ihren freundlichen Hinweis hin habe ich mich für die Variante entschieden, dass ich zu allem etwas sage. Ihnen würde allerdings auch noch eine schwierige Aufgabe zukommen: Ich möchte den Antrag in Drucksache 8/25 zurückziehen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Mhm. (Zuruf Sören Voigt, CDU)
Rico Gebhardt Die Linke
Na, Sören, nicht so hektisch hier. Ich habe einen weiteren Antrag, den ich zurückziehe; denn wir haben uns ja geeinigt. Ich habe vorhin gesagt, dass wir uns zu der Angelegenheit der Befragung der Staatsregierung – – Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Also Drucksache 8/20 war zurückgezogen? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: 8/25!)
Rico Gebhardt Die Linke
Drucksache 8/25, Herr Präsident. Ich habe den § 55 im Kopf. Ich muss schauen, welche Drucksachennummer das ist. Ich habe das nämlich etwas anders. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: 8/23!)
Rico Gebhardt Die Linke
– 23? – Drucksache 8/23 möchte ich für erledigt erklären; denn das ist jetzt in der Geschäftsordnung geregelt. Zu den anderen Anträgen hatte ich mich bereits in meinen Ausführungen geäußert. Wie gesagt, der wichtigste Antrag unsererseits ist der, in dem wir noch einmal ausführlich aufgelistet haben, dass die Staatsregierung etwas großzügiger sein sollte, auch im Umgang mit dem Parlament, um Informationen weiterzugeben. Deshalb liegt uns als Fraktion der Antrag in Drucksache 8/21, bei dem es um die Erweiterung des § 13 a geht, besonders am Herzen. Wir bitten natürlich auch bei allen anderen um Zustimmung, Herr Präsident. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Noch einmal zur Verständigung, Herr Gebhardt: Drucksache 8/20 ist zurückgezogen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Nein!)
Rico Gebhardt Die Linke
Nein. Drucksache 8/25 habe ich zurückgezogen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: 8/25?
Rico Gebhardt Die Linke
Ja. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Gut. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Und die 8/23!
Rico Gebhardt Die Linke
Und die 8/23. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Und die 8/23. Vielen Dank.
Rico Gebhardt Die Linke
Über die anderen müssten Sie abstimmen lassen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Gut, über die anderen müsste abgestimmt werden. Vielen Dank, Herr Gebhardt. Meine Frage in die Runde ist: Wird zu den Anträgen in den Drucksachen 8/20, 8/21, 8/22 und 8/24 von den anderen Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wenn Sie es gestatten, Herr Gebhardt, lasse ich jetzt über die Anträge abstimmen. Wer den Anträgen in den Drucksachen 8/20, 8/21, 8/22 und 8/24 – – Entschuldigung, Herr Kollege Lippmann. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke)
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Soweit sicherlich Konsens über die blockweise Aussprache besteht, begehre ich doch die Einzelabstimmung; denn es stellt doch sehr unterschiedliche Sachverhalte dar. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Also Einzelabstimmung zu den einzelnen Anträgen. – Gut, dann machen wir das so, wenn das von einem einzelnen Abgeordneten bzw. der Fraktion BÜNDNISGRÜNE gewünscht wird. Ich rufe den Antrag von der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/20 auf. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Enthaltungen? – Das war eine ganze Meng von Pro-Stimmen aber eine überwiegende Zahl von Gegenstimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe die Drucksache 8/21 auf. Wer gibt dieser seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke schön. Ein ähnliches Bild: eine überwiegende Anzahl der ablehnenden Stimmen, trotz vieler Stimmen dafür. Drucksache 8/22: Wer möchte dieser seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist auch dieser Antrag aufgrund überwiegender Gegenstimmen abgelehnt. Wir kommen bei den Änderungsanträgen der Fraktion Die Linke abschließend zur Drucksache 8/24. Wer möchte dieser die Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Auch hierzu gibt es erheblich mehr Gegenstimmen, sodass der Antrag abgelehnt ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Wir kommen zum nächsten Block, den Änderungsanträgen der Fraktion AfD. Möchten Sie dazu, Kollege Zwerg, noch einmal Stellung nehmen?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Wir werden uns kurzhalten, möchten aber unsere Änderungsanträge einzeln einbringen. – Danke. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Die Änderungsanträge einzeln – –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Einzeln einbringen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Dann rufen wir sie auf. Sie können gleich stehen bleiben, Herr Zwerg. Zur Drucksache 8/26 Herr Kollege Barth, bitte.
André Barth AfD
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was kostet denn wirklich ein vierter Vizepräsident? Eine halbe Abgeordnetendiät, zwölf Monate lang: 41 724 Euro. Eine Aufwandsentschädigung, zwölf Monate lang: 6 144 Euro. Ein Dienstwagen im Jahr: 10 332 Euro. Eine Sekretärin, E9: 60 000 Euro. Ein Kraftfahrer: 75 700 Euro. Im Jahr sind es somit insgesamt 193 900 Euro und in der gesamten Wahlperiode – Herr Voigt, falls Sie das mitschreiben wollen – sind es 969 500 Euro. Das ist der Mehrwert, und das ist der Mehrwert, den wir im Sächsischen Landtag finanziell haben. Was ist der wirkliche Mehrwert mit einem vierten Vizepräsident in der Organisation? In einer Landtagssitzung verlängert sich die Pausenzeit für die anderen amtierenden Landtagspräsidenten um zwei Stunden. Die Außentermine, die die Landtagspräsidenten haben, sind im Vergleich zum Bundestag sehr übersichtlich. Es könnten sich zwei oder drei Landtagspräsidenten ganz locker reinteilen, dazu brauchen wir keinen vierten. Das Entscheidende ist: Welches politische Signal geben die potenziellen Brombeerkoalitionäre nach außen? Sören Voigt von der CDU sagt ganz sportlich laissez-faire: Das ist im Gesamtpaket drin, das müssen wir so mittragen, wir müssen ja jeden zufriedenstellen. Die SPD hält sich sehr galant mit Vergleichen zwischen dem Bundestag und dem Sächsischen Landtag auf. Der Bundestag hat über 700 Abgeordnete, wir haben 120 Abgeordnete. Unser Verfahren ist sehr strukturiert und sehr vereinfacht im Vergleich zu Bundestagsdebatten. Dafür brauchen wir nicht so viele Vizepräsidenten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: So lange Sie sich nicht verhaspeln!) Und das ganz Entscheidende: Die neue BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, die alles besser und alles anders machen will, die neue politische Akzente ins Land bringen will, (Sabine Zimmermann, BSW: Besser als Sie!) die ihren Preis für eine Koalition sehr teuer machen will – mit Friedensverhandlungen und Ähnlichem –, geht aber den ersten Weg im Sächsischen Landtag genauso, wie es die anderen Altparteien schon immer gemacht haben: Man denkt zuerst an sich selbst, man erhöht die Kosten des Landtags. Das ist nach draußen – an die sächsische Bevölkerung – genau das falsche Signal. Das wird den Frust auf unsere Politik nicht mindern, sondern das wird den Frust auf uns als Politiker verstärken. Das sollten Sie bei dieser Entscheidung auf jeden Fall immer im Hinterkopf behalten. (Beifall AfD) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Bitte kommen Sie zum Ende, Herr Kollege Barth. – Vielen Dank. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag – – (Zuruf Dirk Panter, SPD) – Die Erwiderung! Entschuldigung! Herr Kollege Panter, Sie haben das Wort; bitte schön.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir konzentrieren die Debatte über einen vierten Vizepräsidenten ausschließlich auf die finanziellen Aspekte. (Zurufe AfD) Das war absehbar, doch das ist in unseren Augen kurzsichtig. In Zeiten gesellschaftlicher und auch politischer Überhitzung ist es unserer Meinung nach wichtig, dass das gesamte Parlament repräsentiert wird und auch die progressive Seite dieses Parlaments eine Repräsentation erhält. (Zurufe AfD – Heiterkeit Martina Jost, AfD) Wenn wir über die finanzielle Verantwortung sprechen, dann sind wir frei darüber zu sprechen, wie die Positionen der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten in Zukunft ausgestattet sind. Es gibt kein naturgegebenes Recht, dass sie so ausgestattet sind, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Man kann versuchen, mithilfe von modernen Ansätzen – vielleicht auch bei der Verteilung der Ressourcen – (Zurufe AfD) gemeinsam zu schauen, was notwendig ist und was nicht. Darüber wollen wir in diesem Haus debattieren. Diese Debatte ist aber nicht die heutige Debatte. Die heutige Debatte geht und dreht sich um die Position des vierten Vizepräsidenten für Sie und für uns sowie um eine Geschäftsordnung, die diesem Landtag die nötige Würde und den nötigen Rahmen geben soll, (Zuruf AfD: Würde!) den er für seine zukünftige Arbeit braucht. Darauf möchten wir uns gern konzentrieren. Wir bitten um Zustimmung für die Geschäftsordnung und um Ablehnung dieses Änderungsantrages. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BSW und Sören Voigt, CDU) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Kollege Panter. Wird zum Antrag 8/26 der AfD-Fraktion noch weiter das Wort gewünscht? (Sören Voigt, CDU: … würde die AfD auf ihren Vizepräsidenten verzichten!) – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? (Zurufe AfD: Oooh!) – Danke schön. Es gibt viele Stimmen dafür, aber eine überwiegende Zahl an ablehnenden Stimmen. Damit ist die Drucksache 8/26 abgelehnt. Vielen Dank. Ich rufe die Drucksache 8/27 der AfD-Fraktion auf. Herr Kollege Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Werte Kollegen! Bei der Drucksache 8/27 geht es noch einmal um die Änderung des Wortes „Mehrheit“ in „zwei Drittel“; das war das, was wir beim letzten Mal hatten. Ich brauche dazu jetzt nicht sehr lange ausführen. Ich habe es schon in meiner Rede begründet und bitte den Herrn Alterspräsidenten, über diesen Antrag abstimmen zu lassen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Gibt es eine Gegenrede? – Das Wort wird nicht ergriffen; vielen Dank. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag 8/27 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. (Michael Kretschmer, CDU, hebt seine Hand. – Heiterkeit im Saal – Zurufe CDU und AfD) – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – (Anhaltende Heiterkeit im Saal – Zuruf AfD: Demokratisch!) Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit einer überwiegenden Zahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Herr Kollege Zwerg fährt mit Drucksache 8/28 fort. (Unruhe im Saal) – Meine Damen und Herren! Ich bitte um Aufmerksamkeit, auch die Kollegen von der AfD. Es geht um Ihren eigenen Änderungsantrag. Bitte schön, Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Zu dem Antrag in Drucksache 8/28: Hierbei geht es auch wieder um die Mehrheiten. Im GO-Entwurf ist vorgesehen, das Zustimmungsquorum für die ohnehin schon knapp bemessene Zwei-Tages-Frist für die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs herabzusetzen. Statt einer Zweidrittelmehrheit soll hier zukünftig die Mehrheit ausreichen. Das ist aus unserer Sicht quasi die Lizenz für regierungstragende Fraktionen, die Opposition mit Blitzgesetzentwürfen zu überfahren. Kaum im Ausschuss beraten und empfohlen – und das vielleicht auch noch ohne Anhörung, wie bereits geschehen –, geht es zack, zack in die zweite Beratung und zur Beschlussfassung im Plenum. Diese Überbeschleunigung muss aus unserer Sicht nicht sein. Deswegen beantragen wir die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Vielen Dank. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Danke schön. Wird von den anderen Fraktionen das Wort zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen, daher stimmen wir ab. Wer dem Änderungsantrag in Drucksache 8/28 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Kann ich nicht erkennen. Bei einer überwiegenden Zahl an Gegenstimmen ist die Drucksache 8/28 abgelehnt worden. Danke schön. Wir fahren mit der Drucksache 8/29 fort. Kollege Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Ich komme zur Drucksache 8/29. Hierbei geht es um die Fristverkürzungen. Während die Geschäftsordnung innerparlamentarische Fristverkürzungen erleichtert, zum Beispiel in § 46, sollen der Staatsregierung großzügige Fristverlängerungen eingeräumt werden. Die Staatsregierung soll nun vier statt drei Wochen Zeit bekommen, um zu Anträgen der Fraktionen Stellung zu nehmen. Des Weiteren soll die Staatsregierung Große Anfragen erst binnen zwölf statt zehn Wochen beantworten müssen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit großzügiger Fristverlängerungen durch den Landtagspräsidenten ohne Einverständnis des Fragestellers. Das Ganze dehnt sich also ziemlich weit aus. Nun sind die Ministerien in den letzten Jahren ja schneller gewachsen, als dem Steuerzahler lieb sein kann. Beschleunigte Arbeitsabläufe scheinen damit aber nicht unbedingt verbunden zu sein. (Zuruf AfD: Aha!) Wir meinen, dass es den Ministerien durchaus zugemutet werden kann, binnen der bisherigen Fristen Antworten zu liefern. Deshalb gibt es unseren Änderungsantrag. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Kollege Zwerg. Wird das Wort gewünscht? – An Mikrofon 4 steht Kollege Voigt.
Sören Voigt CDU
Herr Alterspräsident! Lieber Kollege Zwerg! Ich begehre eine Erwiderung. In dem Punkt geht es uns um Gründlichkeit statt Schnelligkeit. Wir gehen davon aus, dass die Staatsregierung auch künftig viele Anfragen bekommen wird. Wir sehen in dieser Regelung eine Möglichkeit, dass man doch sehr fundierte Antworten bekommt. (Sebastian Wippel, AfD: Mehr Zeit für Ausreden!) Insofern werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. – Danke. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Kollege Voigt. Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir über die Drucksache 8/29 ab. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, vielen Dank. Mit einer überwiegenden Anzahl an Gegenstimmen ist die Drucksache 8/29 abgelehnt worden. Wir kommen zur Drucksache 8/30. Kollege Zwerg, bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Zur Drucksache 8/30 ist Folgendes zu sagen: Der Änderungsantrag soll scheibchenweise der Aushöhlung der Geschäftsordnung durch Einzelfallentscheidungen entgegenwirken, und dies auf zweierlei Wegen: Erstens. Die Möglichkeit, vom Vorschlagsrecht für die Wahl zu außerparlamentarischen Gremien, aber auch vom Benennungsrecht für die Ausschussvorsitzenden im Einzelfall abzuweichen, wird ausgeschlossen. Zweitens. Bisher bestehende Verfahrensrechte – sprich: die Anrufung des Geschäftsordnungsausschusses im Vorfeld des Landtagsbeschlusses – bleiben erhalten. lichkeit einer Einzelabweichung Gebrauch gemacht, als es um die Vorschlagsrechte für die Wahl zum MDR-Rundfunkrat ging. Eigentlich wäre ja die AfD am Zuge gewesen, aber aufgrund dieser GO-Abweichung wurde eben ein Vertreter der Linken gewählt. (Stefan Hartmann, Die Linke: Gut so!) Nun mag der Sächsische Verfassungsgerichtshof dies gebilligt haben; das heißt aber nicht, dass das Parlament das im Rahmen seiner Organisationshoheit so machen muss. Deswegen appellieren wir an Sie, vielleicht diesem Änderungsantrag zuzustimmen; denn nicht alles, was rechtlich möglich ist – ganz klar –, ist eben auch gerecht. Das ist unser Appell an Sie und ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Danke schön, Kollege Zwerg. Wird dazu das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir über die Drucksache 8/30 ab. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer überwiegenden Anzahl an ablehnenden Stimmen – trotz vieler Dafür-Stimmen – ist die Drucksache 8/30 abgelehnt worden. Danke schön. Wir kommen zur Drucksache 8/31 der AfD-Fraktion. Kollege Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Alterspräsident! Es geht hierbei noch einmal konkret um die Angelegenheit des MDR-Rundfunkrates. Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Fraktionen bei der Besetzung von Gremien des Landtags nach deren Stärkeverhältnis. Das soll aber, wie bisher schon, nicht für das Vorschlagsrecht für die Wahl des Ministerpräsidenten gelten. Damit können wir leben; kein Problem. Es soll auch nicht für die Vorschlagsrechte für die Wahl des Datenschutz- und Integrationsbeauftragten gelten. Da wird es schon schwieriger. Nun soll die Liste auch noch um die drei Vertreter aus dem Kreise des Landtages im MDR-Rundfunkrat erweitert werden. Die gleichmäßige Beteiligung der Fraktionen wird sukzessive ausgehebelt. Wir hatten den Streit bereits in der sen, aber aufgrund der Abweichung ist es so nicht geschehen. Wir bitten auch hier um Zustimmung, um dies aus der Welt zu schaffen. Danke. Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Vielen Dank, Kollege Zwerg. Wird das Wort zur Drucksache 8/31 gewünscht? – Herr Kollege Lippmann, BÜNDNISGRÜNE.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Bevor es hier zur parlamentarischen Märchenstunde wird, (Gelächter AfD) gestatte ich mir, kurz etwas dazu zu sagen. Herr Zwerg irrt, wenn er behauptet, der Platz im MDR-Rundfunkrat hätte der AfD zugestanden. (Sebastian Wippel, AfD: Vorschlagsrecht!) Er irrt nämlich doppelt. Zum einen verkennt er, dass es hierbei um die Frage eines Vorschlagsrechtes der AfDFraktion geht, mit der eben nicht ein Wahlrecht oder eine Wahlpflicht einhergehen, und somit hätten Sie im Zweifelsfall nur jemanden vorgeschlagen, der nicht gewählt worden wäre. Das Zweite ist: Natürlich kann der Landtag entscheiden, dass er bei solch gewichtigen Gremien wie dem MDR-Rundfunkrat aufgrund der Pluralität, die gerade in der Sicherung der Medienlandschaft wichtig ist, natürlich auch von den Gepflogenheiten der Vorschlagsrechtsverteilung nach Fraktionsstärke abweicht. (Martina Jost, AfD: Jetzt wird es schräg! –
Sebastian Wippel AfD
Genau!) Sie hätten ja trotzdem einen Wahlvorschlag unterbreiten und dann für eine Zweidrittelmehrheit werben können. Ihnen hat ja niemand verboten, irgendeinen Vorschlag zu unterbreiten. Das Einzige, das mit der Abweichung stattfindet, ist, dass alle Fraktionen einen Vorschlag unterbreiten können. Das ist doch in Ihrem Sinne der urdemokratische Zustand, für den Sie die ganze Zeit werben. Von daher verstehe ich nicht, warum Sie gerade an dieser Stelle darauf bestehen. (Zurufe Martina Jost und Sebastian Wippel, AfD) Lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Sie versuchen gerade wieder zu erklären: Wenn Ihnen ein Platz zusteht, dann müssten Sie auch gewählt werden. – Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Auffassung in mehreren Entscheidungen innerhalb der letzten zwei Jahre entgegengetreten, sei es die Vizepräsidentenentscheidung oder jüngst die Entscheidung zu den Ausschussvorsitzenden. Vielleicht hat einer Ihrer Top-Juristinnen oder -Juristen endlich einmal die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu dieser Frage gelesen. Die ist doch für Sie eine krachende Niederlage gewesen, die Sie versuchen dadurch auszuwetzen, dass Sie sagen: Oh, dann soll uns der Landtag vor uns selber retten. Das kann nicht das Ziel der Angelegenheit sein, insbesondere dann nicht, wenn es um die Vielfaltssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und Andreas Nowak, CDU) Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Das war Kollege Lippmann. Es wird das Wort von Kollegen Zwerg gewünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann er nicht; er hat schon eingebracht!)
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ich war noch nicht fertig. Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ich darf. Da ich reden darf – – Nein? (Der Alterspräsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Einen Moment, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sie beraten sich noch. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Kollege Zwerg, Sie hatten den Antrag jetzt eingebracht. Es gab die Gegenrede von Kollegen Lippmann. Möchten Sie zu einem anderen Gegenstand noch einmal Stellung nehmen? Das konnte ich jetzt nicht erkennen.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Wir können fortfahren mit der Drucksache 8/32. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Dann führen wir erst einmal die Abstimmung zur Drucksache 8/31 durch, um den Prozess abzuschließen. Wer der Drucksache seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, ansonsten viele Gegenstimmen. Bei einer ganzen Anzahl von ProStimmen ist der Antrag jedoch abgelehnt. Damit ist die Drucksache 8/31 abgeschlossen. Wir kommen zur Drucksache 8/32, wie Sie, Herr Zwerg, schon angekündigt haben. Bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Herr Alterspräsident! Werte Kollegen! Jetzt komme ich zu einer Sache, über die ich denke, dass sie eigentlich zustimmungsfähig wäre. Das betrifft uns alle, und zwar geht es um die Herstellung der Öffentlichkeit für die Ausschüsse. Die AfD-Fraktion hatte bereits zu Beginn der 7. Wahlperiode einen Antrag zur Änderung der damaligen Geschäftsordnung eingebracht, Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich zu machen. Die anderen Landtagsfraktionen haben das damals abgelehnt. Im Jahr 2022 haben wir einen neuen Anlauf genommen; das war die Zeit nach den Corona-Restriktionen. Auch das haben Sie abgelehnt. Damals wie heute sind wir der Meinung, dass die Bürger auch jenseits der Plenarsitzungen oder öffentlichen Anhörungen die Möglichkeit haben sollten, sich ein Bild von der gelebten Demokratie in diesem Haus zu machen. Denn gelebte Demokratie ist eine transparente Demokratie. Das Gegenteil von Transparenz sind Schattengremien und faule Deals in Hinterzimmern. Ungefähr 80 % aller Initiativen liefen in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen ab, also hinter verschlossenen Türen. Ob das wirklich transparent ist, muss man sich fragen. Die Argumente der Gegner öffentlicher Ausschusssitzungen sind bekannt: Die Diskussionen in den Fachausschüssen würden der Kompromissfindung dienen und der Wert der Fachausschüsse würde verloren gehen. Die Meinungsbildung würde in die informellen Gremien verlagert und Ausschüsse würden zum kleinen Plenum mit vorgestanzten Reden werden. In den Bundesländern, die schon jetzt die Öffentlichkeit weitgehend hergestellt haben, sind diese Prognosen nicht eingetreten. Im Übrigen bin ich seit fünf Jahren Abgeordneter und habe in einem nicht öffentlichen Ausschuss noch keine wirklich ergebnisoffene Diskussion und keinen daraus entwickelten Kompromiss zwischen Regierung und Opposition erlebt. Die informellen Gremien zur Meinungsbildung nennen sich Regierungsfraktionen. Weiterhin wird gesagt, Abgeordnete würden in nicht öffentlichen Sitzungen regelmäßig weitergehende Informationen erhalten; das wäre dann eingeschränkt. Dann kann man ja die Nichtöffentlichkeit durch Beschluss herstellen. Das schließt unser Vorschlag nicht aus. Es wird quasi nur das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht. Eine beliebte Behauptung ist auch, dass die Bürger ohnehin ein nur geringes Interesse an Ausschusssitzungen hätten. Das mag für so manche Sitzung zutreffen. Doch gerade Corona und die dadurch bedingten zahlreichen Sondersitzungen der Fachausschüsse haben gezeigt, dass ein sehr großes Interesse an Themen der Ausschusssitzungen besteht. Aber die Zukunft wird zeigen, ob die Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder auch nicht. Wir verschenken uns damit jedenfalls nichts. Wir als Parlamentarier sollten uns nicht anmaßen, – Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Bitte zum Schluss kommen.
Jan-Oliver Zwerg AfD
– zu beurteilen, was für den Bürger interessant ist und was nicht. Vielen Dank. Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Wird von den anderen Fraktionen das Wort zu Drucksache 8/32 gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Drei Stimmenthaltungen. Aufgrund überwiegender Gegenstimmen ist die Drucksache abgelehnt. Kollege Zwerg, vielen Dank. (Beifall AfD) Kollegen Lippmann hatte ich vorhin so verstanden, dass wir auch die Anträge seiner Fraktion einzeln behandeln. Dann kommen wir zuerst zum Antrag, Drucksachennummer 8/33. Sie haben einen Vorschlag. Bitte schön, Herr Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Alterspräsident! Im Namen meiner Fraktion erkläre ich die Drucksache 8/34 aufgrund der wortgleichen Änderung, die von der Linken begehrt und abgelehnt wurde, für erledigt. Wir müssen darüber kein zweites Mal abstimmen. Die Drucksache 8/33 ist eingebracht. – Vielen Dank. Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Gut. Vielen Dank. Gibt es zum Änderungsantrag, Drucksache 8/33, Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Herr Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Alterspräsident! Werte Kollegen! Wir als AfD-Fraktion finden es richtig, dass die Fraktion BÜNDNISGRÜNE diesen Änderungsantrag eingebracht hat. Es geht hierbei um eine Klarstellung, wie eine erste Sitzung abzulaufen hat, was noch gilt und was ab welchem Zeitpunkt gilt. Das können wir nur befürworten. Damit ergeben sich keine anderen Konstellationen, und wir wollen diesem Antrag gern zustimmen. (Beifall AfD) Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Vielen Dank, Kollege Zwerg. Gibt es eine weitere Wortmeldung? – Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Bitte schön. (Unruhe im Saal – Zurufe AfD) Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Herr Alterspräsident, ich glaube, dass ich mich durchsetzen kann. – Ich bin mit meiner Fraktion nicht ganz so euphorisch über den Vorschlag, den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN uns jetzt überraschend auf den Tisch gelegt hat. Ich weiß, um was es geht, und wir können auch die Begründung dafür nachvollziehen, wenn man nach Thüringen schaut; wir hatten gerade in unserer Aussprache gemeinsam darüber diskutiert. Es hat vor allen Dingen die Fraktion, die sich hier gerade als großer Hüter der Demokratie aufspielt, dazu beigetragen, dass diese Unsicherheit besteht. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Ich glaube nur, mit der Einfügung des zweiten Satzes, „[…] erhebt sich ein solcher Widerspruch, hat sie oder er einen Beschluss des Landtags über das vorläufige Verfahren herbeizuführen“, macht man genau die Tür auf, die in Thüringen für die entstandene Situation gesorgt hat. Man könnte es viel einfacher haben, indem man den Satz schreibt: „Die Geschäfte werden, solange der Landtag nichts anderes beschließt, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des vorangegangenen Landtags geführt.“ (Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann muss man keinen Wert darauf legen, ob eine Abstimmung stattfindet oder nicht. (Zuruf Sebastian Wippel, AfD) Deswegen können wir uns zu eurem Antrag nur enthalten. (Beifall Die Linke) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Kollege Gebhardt. Das Wort wird vom Kollegen Voigt gewünscht; bitte schön.
Sören Voigt CDU
Herr Alterspräsident, ich möchte für die Fraktionen CDU, SPD und BSW erklären, dass wir diesem Änderungsantrag, der im Vorfeld inhaltlich mit uns abgestimmt wurde, die Zustimmung geben werden. – Vielen Dank. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Kollege Voigt. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Die Positionen sind ausgetauscht. Wer der Drucksache 8/33 der Fraktion BÜNDNISGRÜNE die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Kann ich nicht feststellen. Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag mit der Drucksachennummer 8/33 mit großer Mehrheit angenommen. Vielen Dank. Wir haben auf der Liste noch den Änderungsantrag des fraktionslosen Abg. Matthias Berger. Herr Kollege Berger, Sie haben das Wort an Mikrofon 5; bitte schön.
Matthias Berger fraktionslos
Vielen Dank für die Möglichkeit, diesen Antrag einzubringen. Vorab ein großes Dankeschön an die Verwaltung des Landtags: Der Servicegedanke lebt noch im Hohen Haus. Vielen Dank, das war wirklich professionell und für mich auch sehr zeitsparend. Dieser Antrag beinhaltet zwei Intentionen: Erstens. Ich bin der Meinung, dass ich als wenn auch fraktionsloser, aber aus eigener Kraft hier stehender Abgeordneter so ausgestattet sein sollte, dass mir ein Wirken, ein Leben als Parlamentarier sowohl im Hohen Haus als auch außerhalb möglich ist. Es erschließt sich mir nicht, dass hier eine Art umgekehrter Synergiegedanke existiert. Das heißt, die Großen bekommen mehr und die Kleinen bekommen immer weniger. Das kann eigentlich nicht sein. Genau genommen: Im ganzen Leben gibt es so etwas wie Synergien oder Mengenrabatt, und das ist hier genau nicht der Fall, es ist genau umgekehrt. (Lachen BÜNDNISGRÜNE) Insofern bitte ich darum, das zu berücksichtigen. Ich weiß, dass einige wenige Dinge passiert sind, aber aus meiner Sicht nicht weitgehend genug. Deshalb möchte ich dafür werben. Das Zweite ist natürlich der vierte Vizepräsident. Mein Vorredner vom BSW hatte mehrfach das Wort „Mehrwert“ genannt. Ich gehe davon aus, er ist ein bisschen einem Irrtum aufgesessen. Er meinte nicht Mehrwert, sondern Mehrkosten; denn aus meiner Sicht kann ich beim besten Willen nichts erkennen, was den Imageschaden, den auch dieses Haus bei entsprechender Bewilligung nehmen würde, rechtfertigen würde. Insofern bitte ich darum, das wirklich zu überdenken. Wenn – Herr Pallas, wir hatten kurz dazu telefoniert – die Intention ist, ein möglichst breites Spektrum über die Position von Vizepräsidenten zu verankern, könnte man dem auch Rechnung tragen, indem man die finanziellen Mehraufwendungen auf null stellt, solange der Bedarf eines zweiten, dritten, vierten Vizepräsidenten nicht gegeben ist, und das vertrösten. Das im Nachgang zu regeln, kann ich nicht akzeptieren; denn ich glaube, der Preis dieser Vizepräsidenten sollte im Vorfeld geregelt sein und nicht im Nachgang. Das sind die beiden primären Intentionen dieses Antrags gewesen. Vielen Dank. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Danke schön. Das war der fraktionslose Abg. Kollege Berger, und das Wort wird jetzt gewünscht vom Kollegen Voigt am Mikrofon 4.
Sören Voigt CDU
Herr Alterspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja alle das Anschreiben vom Kollegen Berger erhalten und haben dieses auch in unserer Abstimmungsrunde diskutiert, haben dort Dinge bestätigt und klargestellt. Diese sind im Rahmen der Geschäftsordnung integriert. Den Änderungsantrag, wie er heute vorliegt, lehnen wir ab. Die Geschäftsordnung hat die Rechte fraktionsloser Abgeordneter bereits im Blick. Sie sind zum Beispiel Mitglied in einem Ausschuss und können Kurzinterventionen halten. Es gibt keinen Grund dafür, ihnen auch Fraktionsrechte zu übertragen oder sie im Vergleich zu fraktionsangehörigen einzelnen Abgeordneten besserzustellen. Wie jeder andere Abgeordnete müssen sich auch fraktionslose Abgeordnete Mehrheiten für ihr Anliegen suchen. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt von der CDU-Fraktion. Wird zu dem Änderungsantrag des Kollegen Berger noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Wer dem Antrag mit der Drucksachennummer 8/36 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Eine Stimme. Vielen Dank. – Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, aber eine überwiegende Zahl von ablehnenden Stimmen und eine Fürstimme. Demzufolge ist der Antrag abgelehnt. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Wir haben die Änderungsanträge so weit erledigt, haben die Diskussionen und die Beschlussfassungen abgeschlossen. Ich stelle noch einmal fest: Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE mit der Drucksachennummer 8/33 hat als einziger die Mehrheit gefunden und ginge praktisch in unsere Geschäftsordnung ein, die ich jetzt zur Abstimmung stellen möchte. Ich schlage Ihnen vor, über die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags einschließlich aller vier Anlagen der Drucksache 8/2 als Ganzes abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann sollten wir so verfahren. Vielen Dank. Wer der mit der Drucksache 8/33 ergänzten Geschäftsordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Kann ich nicht feststellen. Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, aber eine große Mehrheit für die Geschäftsordnung, über die wir jetzt abgestimmt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags ist mit dieser Abstimmung beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall CDU, BSW und SPD) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl des Drucksache 8/1, Ich berufe folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Kay Ritter von der CDU als Leiter der Wahlkommission, Herrn Holger Hentschel von der AfD, Herrn Ronny Kupke, BSW, Frau Simone Lang, SPD, Herrn Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, und Frau Luise NeuhausWartenberg für Die Linke. Meine Damen und Herren! Zur Wahl des Präsidenten liegt Ihnen gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 8/1 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Alexander Dierks. Die Wahl findet geheim statt. Der Leiter der Wahlkommission, Herr Ritter, nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich nach oben zur Elbseite des Plenarsaals an das Ende der schrägen Rampe zu begeben. Sie erhalten dort die Stimmscheine. Sie können sich zu dem vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung im ersten Wahlgang gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, das sind 61 oder mehr, für ihn mit Ja stimmen. Die Mitglieder die Wahlkommission bitte ich, ihre Stimmzettel am Schluss abzugeben. Gibt es Einwände gegen dieses Verfahren? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir so verfahren. Ich bitte Herrn Ritter, mit dem Namensaufruf vom Pult hier vorn zu beginnen.
Kay Ritter CDU
Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach eingehender Prüfung sind wir zur Erkenntnis gekommen, dass niemand im Hohen Hause mit dem Buchstaben A beginnt, deshalb schreiten wir fort und beginnen mit B. (Namensaufruf) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Meine Damen und Herren! Sind Abgeordnete im Saal, die ihren Stimmschein noch nicht abgegeben haben? Haben alle Abgeordneten ihren Stimmschein abgegeben? – Der Hinweis war doch gut, zwei Kollegen sind noch an der Wahlurne. Dann müssten alle, auch die Mitglieder der Wahlkommission, die Wahlhandlung durchgeführt haben. Das ist korrekt. Haben alle gewählt? Auch die Wahlkommission? – Sie sind noch dabei. Die letzten Stimmscheine wandern in die Urne. Meine Damen und Herren! Damit schließe ich die Wahlhandlung. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission Präsidenten Wahlvorschlag Fraktion CDU die Auszählung außerhalb des Plenarsaals im Saal 2 vornimmt und wir auf das Ergebnis warten. Ich unterbreche die Sitzung für circa 10 Minuten und bitte Sie, im Saal zu verbleiben. (Unterbrechung von 13:15 bis 13:26 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fahren mit der Sitzung fort. Ich habe das Wahlergebnis nun vorliegen. Ich gebe es wie folgt bekannt: abgegebene Stimmen 119, gültige Stimmscheine 119, ungültige Stimmscheine demzufolge keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 97 Abgeordnete. (Lebhafter Beifall des ganzen Hauses) Gegen den Vorschlag stimmten 14 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 8 Abgeordnete. Herr Alexander Dierks ist mit mehr als der Hälfte aller Stimmen der Mitglieder des Landtags zum Präsidenten des Sächsischen Landtags gewählt worden. Herr Dierks, ich bitte Sie, nach vorn zu kommen, und alle anderen, sich von den Plätzen zu erheben. Herr Dierks, nehmen Sie die Wahl an?
Alexander Dierks CDU
Herr Alterspräsident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich ganz herzlich für das Vertrauen. Es ist mir eine große Ehre. (Beifall des ganzen Hauses) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Bevor ich meine Aufgabe als Alterspräsident beende und ich Herrn Präsident Dierks bitte, die Sitzungsleitung zu übernehmen, gratuliere ich dem neu gewählten Präsidenten zu seiner Wahl und wünsche ihm viel Kraft, gutes Gelingen, viel Erfolg und Gottes Segen. (Beifall des ganzen Hauses – Der Alterspräsident gratuliert dem Präsidenten und überreicht ihm einen Blumenstrauß. – Glückwünsche und Übergabe von Blumen an den Präsidenten von Fraktionsvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Fraktionen CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke sowie von Matthias Berger, fraktionslos, und Ministerpräsident Michael Kretschmer – Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Matthias Berger, fraktionslos – Vereinzelt Beifall AfD – Präsident Alexander Dierks begibt sich zum Rednerpult.)
Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist wahrscheinlich für längere Zeit das letzte Mal, dass ich in einer Plenarsitzung an diesem Pult stehe. Ich möchte an dieser Stelle erst mal meiner Rührung für das große Vertrauen Ausdruck verleihen, das Sie mir entgegengebracht haben. Nicht nur deshalb, aber auch deshalb werde ich dieses Amt als Präsident des Sächsischen Landtags mit großer Demut führen. Ich bin mir der großen Verantwortung, die auf unser aller Schultern, aber die nicht zuletzt auch auf meinen Schultern als Repräsentant dieses Hohen Hauses liegt, vollauf bewusst. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen! (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Ich möchte an dieser Stelle meinen großen Dank und Respekt unserem Alterspräsidenten Wolf-Dietrich Rost ausdrücken. Sehr geehrter Herr Alterspräsident, Ihre Sitzungsleitung war der würdige Rahmen für einen sehr entscheidenden Moment im Parlamentarismus, dem Beginn einer neuen Legislaturperiode. Sie haben mit großer Souveränität, großer Würde und großer Sachlichkeit diese Sitzung bis hierher geleitet. Lieber Wolf-Dietrich Rost, auch Ihnen ganz herzlichen Dank! (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Ich möchte an dieser Stelle auch herzlichen Dank an unseren scheidenden Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, sagen. Lieber Herr Dr. Rößler, Sie hinterlassen nicht nur in Ihrer Eigenschaft als Landtagspräsident – aber auch als Landtagspräsident – tiefe, bleibende Spuren in der politischen Geschichte des Freistaates Sachsen. Sie haben dieses Amt geprägt wie keiner zuvor. Sie haben immer deutlich gemacht, dass der Freistaat Sachsen, dass auch die Zukunft des Freistaates Sachsen untrennbar mit der Geschichte der friedlichen Revolution verbunden ist. Sie haben dieses Amt mit großer Gerechtigkeit, mit großer Unabhängigkeit, aber niemals unpolitisch ausgefüllt, viele gesellschaftspolitische Debatten geprägt. Dafür ganz herzlichen Dank! (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Es ist im Laufe der Aussprache zur Geschäftsordnung häufig gesagt worden, dass der Sächsische Landtag die erste Gewalt im Staate ist. Ich sage: Der Sächsische Landtag, unser Parlament, ist der wichtigste Ausdruck unserer Freiheit und der demokratischen Verfasstheit unseres Gemeinwesens. Der Sächsische Landtag ist das Spielfeld, auf dem politische Debatten ausgetragen werden, auf dem die Vielfalt der Auffassungen in unserer Gesellschaft, die Vielfalt der Wünsche, Bedürfnisse, auch der Kritikpunkte, zum Ausdruck kommt. Deshalb wünsche ich mir, dass wir in den nächsten fünf Jahren gemeinsam diesem Auftrag, dieser Verantwortung gerecht werden, auf der einen Seite gute, gerne auch kontroverse und harte Debatten miteinander zu führen. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass gute Debatten nicht zuletzt davon leben, dass man sich vielleicht die Mühe macht, auch mal ein oder zwei Minuten darüber nachzudenken, ob der jeweils andere auch recht haben könnte oder zumindest aus seiner Sicht oder aufgrund seiner Sozialisation und Herkunft einen Punkt haben könnte. Harte Debatten müssen in einer Zeit, in der wir die große Zerrissenheit unserer Gesellschaft wahrnehmen, auch sein. Auf der anderen Seite sollten wir dem Anspruch gerecht werden, dass die Art, wie wir hier miteinander umgehen, die Art, wie wir hier miteinander sprechen, stilbildend und beispielgebend für die gesamte Gesellschaft sind. Wir sind Mitbewerber, wir sind bisweilen in harten Debatten auch mal Gegner; aber wir sind niemals Feinde, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Wir sind der Ort, an dem die parlamentarische Demokratie den Beweis antreten kann, dass Demokratien in der Lage sind, Lösungen für große gesellschaftliche Konflikte zu finden. Das Parlament ist auch der Ort, an dem deutlich werden kann und muss, dass durch Kompromisse gute Lösungen erreicht werden können. Demokratie ist mehr als ein mathematisches Zählverfahren zur Feststellung der Mehrheit. Demokratie ist letztlich der Versuch, auf der einen Seite gesellschaftlichen Mehrheiten zu ihrem Recht zu verhelfen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diejenigen, die bei einer Entscheidung auf der anderen Seite stehen, bisweilen eine andere Position haben, trotzdem mit den Entscheidungen leben können. Diesem demokratischen Grundsatz und dieser unzweifelhaften demokratischen Haltung, dieser Verantwortung müssen wir als Sächsischer Landtag in den nächsten Jahren gerecht werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte, dass wir diese Haltung nach innen miteinander leben und vereinbaren. Dafür möchte ich gemeinsam mit dem jetzt zu wählenden Präsidium Sorge tragen. Das ist ein Angebot, aber gleichzeitig auch eine Erwartungshaltung, wie wir hier miteinander umgehen. Ich möchte, dass wir diese Haltung, dass wir diese Art zu diskutieren und die Art, wie wir in der Demokratie Lösungen finden, in der Breite und Fläche unseres schönen Freistaates sichtbar machen und dass wir in einem Land mit so großer demokratischer Tradition und Streitkultur noch stärker nach außen deutlich und sichtbar machen, dass anständiger demokratischer Streit noch immer die beste Art ist, Probleme zu lösen. Unsere Demokratie mit Freude zu vertreten und auch mit Freude auf unsere Demokratie aufzupassen – das ist unser gemeinsamer Auftrag und mein Anspruch, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte zum Abschluss – vielleicht auch stellvertretend für die meisten hier im Saal – herzlich meiner Familie Danke sagen. Ich glaube, jeder, der Politik macht oder anderweitig Verantwortung in irgendeiner Berufstätigkeit trägt, weiß, dass alles, was man schafft, man nicht aus sich selbst heraus schaffen kann, sondern vor allem dann, wenn man von lieben Menschen umgeben ist, von Menschen, die einem ein sicherer Hafen sind. Deshalb möchte ich an dieser Stelle, möglicherweise auch stellvertretend für Sie alle an Ihre Familien, meiner Familie ganz herzlich Danke sagen. (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Ich freue mich auf die nächsten Jahre mit Ihnen. Es werden keine einfachen Jahre. Es können aber spannende Jahre werden, es können Jahre sein, die den Freistaat voranbringen. Früher habe ich gesagt, bürgerliche Politik, als Landtagspräsident sage ich, Politik sollte immer mit hochgezogenen Mundwinkeln gestaltet werden. Tagesordnungspunkt Wahl der Drucksache 8/3, Wahlvorschlag Drucksache 8/4, Wahlvorschlag Drucksache 8/5, Wahlvorschlag Drucksache 8/6, Wahlvorschlag Nach der Geschäftsordnung gibt es vier Vizepräsidenten. Dazu liegen Ihnen folgende Wahlvorschläge vor: Drucksache 8/3, Wahlvorschlag der Fraktion CDU zur Wahl von Frau Ines Saborowski zur Ersten Vizepräsidentin, Drucksache 8/4, Wahlvorschlag der Fraktion AfD zur Wahl von Herrn André Wendt als Zweiter Vizepräsident des Sächsischen Landtags, Drucksache 8/5, Wahlvorschlag der Fraktion BSW zur Wahl von Herrn Prof. Dr. Jörg Scheibe zum Dritten Vizepräsidenten und Drucksache 8/6, Wahlvorschlag der Fraktion SPD zur Wahl von Herrn Albrecht Pallas zum Vierten Vizepräsidenten. Die Vizepräsidenten werden nach § 3 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung in geheimer Abstimmung gewählt. Im ersten oder zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erhält. Das sind 61 oder mehr, wie beim Präsidenten auch. Ich berufe dazu dieselbe Wahlkommission, die auch die Wahl des Landtagspräsidenten geleitet hat. Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Das entsprechende Bewegungssystem haben wir ja geübt. Wir gehen hinten hinein und vorn heraus, damit es nicht zu Staus kommt. Sie erhalten dort für jeden Wahlvorschlag einen gesonderten Stimmzettel, das heißt für alle vier Vizepräsidenten jeweils einen Stimmzettel. Sie können auf jedem Stimmschein Ja, Nein oder Enthaltung wählen. Ich bitte jetzt Kollegen Ritter, den Namensaufruf vorzunehmen. Mit Pessimismus erreicht man nichts. Man muss daran glauben, dass man Probleme lösen kann. Hier steht ein Demokrat aus Überzeugung, ein demokratischer Überzeugungstäter. Ich möchte die Probleme mit euch gemeinsam lösen. Herzlichen Dank. (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos – Präsident Alexander Dierks nimmt seinen Platz im Präsidium ein.) Ich orientiere mich jetzt hier. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir eine zügige Sitzungsführung haben wollen, natürlich mit den notwendigen Aussprachen, sofern sie vonnöten sind. Ich rufe auf Vizepräsidenten der Fraktion CDU der Fraktion AfD der Fraktion BSW der Fraktion SPD
Kay Ritter CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Prozedere ist allen bekannt. Der Präsident hat es soeben wiederholt. Wir beginnen die Wahl mit dem Buchstaben B. (Namensaufruf – Wahlhandlung)
Alexander Dierks
Hat irgendjemand seinen Namen noch nicht gehört, das heißt, ist noch nicht im Begriff, seine Stimme abzugeben? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann warten wir noch die restlichen Wahlhandlungen ab, danach führe ich zum weiteren Prozedere aus. (Kurze Unterbrechung) Nun schreitet die Wahlkommission noch selbst zur Wahl; wir haben es fast geschafft. – Ich frage noch ein letztes Mal in den Raum: Ist irgendjemand ohne Stimmschein? – Das ist nicht der Fall. Dann kann ich mit der letzten Stimmabgabe der Wahlkommission die Wahlhandlung schließen. Ich bitte selbige Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich würde, wie schon beim vorherigen Wahlgang, die Sitzung bis zum Vorliegen des Ergebnisses unterbrechen. Ich gehe davon aus, dass wir circa 15 Minuten brauchen, um ein Ergebnis festzustellen. Ich bitte Sie aber, sich im Plenarsaal oder in dessen unmittelbarer Nähe für die Fortsetzung der Sitzung bzw. die Kenntnisnahme des Wahlergebnisses bereitzuhalten. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung von 14:03 bis 14:26 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein Ergebnis. Ich bitte Sie, wieder die Plätze im Plenarsaal einzunehmen – möglichst jeder seinen –, damit wir das Ergebnis gemeinsam zur Kenntnis nehmen können. Wir haben für die Wahl zur Ersten Vizepräsidentin – Wahlvorschlag der CDU, Ines Saborowski – 119 abgegebene Stimmscheine. Ungültige Stimmscheine gab es nicht. Für den Wahlvorschlag stimmten 95 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten 18 Abgeordnete, der Stimme enthielten sich sechs Abgeordnete. Damit ist Ines Saborowski zur Ersten Vizepräsidentin gewählt. (Beifall des ganzen Hauses) Dann bitte ich Ines Saborowski jetzt nach vorn. (Ines Saborowski, CDU, tritt nach vorn.) Ich frage Sie an dieser Stelle ganz offiziell: Nehmen Sie die Wahl an, Frau Kollegin?
Ines Saborowski CDU
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an und danke Ihnen für das große Vertrauen. (Beifall des ganzen Hauses – Der Präsident und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen gratulieren der Ersten Vizepräsidentin und überreichen Blumen und Präsente.)
Alexander Dierks
Noch einmal herzlichen Glückwunsch an die Kollegin Saborowski zur Wahl der Ersten Vizepräsidentin des Sächsischen Landtags. Auf gute Zusammenarbeit! Wir haben ein Ergebnis für die Wahl des Zweiten Vizepräsidenten, Wahlvorschlag AfD-Fraktion, Herr Kollege André Wendt. Wir haben wiederum 119 abgegebene Stimmscheine, ungültige Stimmscheine: keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 84 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 28 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 7 Abgeordnete. Damit ist André Wendt gewählt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU, AfD, BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Ich bitte Sie nach vorn, Herr Kollege Wendt. (André Wendt, AfD, tritt nach vorn.) Ich frage auch Sie offiziell: Nehmen Sie die Wahl zum Zweiten Vizepräsidenten an?
André Wendt AfD
Herr Präsident, ich nehme die Wahl sehr gern an und danke für das Vertrauen. Herzlichen Dank. (Beifall AfD, CDU, BSW und Matthias Berger, fraktionslos – Der Präsident und Jörg Urban, AfD, gratulieren dem Zweiten Vizepräsidenten und überreichen Blumen.)
Alexander Dierks
Damit ist auch die Wahl des Zweiten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags abgeschlossen. Ich komme zum Wahlgang Wahl des Dritten Vizepräsidenten, Wahlvorschlag BSW, Kollege Prof. Dr. Scheibe: abgegebene Stimmscheine 119, ungültige Stimmscheine einer. Für den Wahlvorschlag stimmten 59 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 50 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 9 Abgeordnete. Damit ist die notwendige Mehrheit für die Wahl zum Dritten Vizepräsidenten verfehlt. Ich komme zum Wahlgang des Vierten Vizepräsidenten, Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Kollege Albrecht Pallas: abgegebene Stimmscheine 119, ungültige Stimmscheine einer. Für den Wahlvorschlag stimmten 48 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 60 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 10 Abgeordnete. Insofern ist auch hier die notwendige Mehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags verfehlt worden. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Ich sehe eine Wortmeldung an Mikrofon 4.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion beantrage ich eine Überlegungspause nach § 108 unserer heute beschlossenen Geschäftsordnung von 10 Minuten.
Alexander Dierks
Die CDU-Fraktion begehrt eine Auszeit von 10 Minuten. Ich stelle fest, dass wir jetzt 14:33 Uhr haben, und ich schlage vor, dass wir uns um 14:45 Uhr wieder hier im Plenarsaal zur Fortsetzung bzw. für dann zweite Wahlgänge treffen. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung: 14:33 Uhr bis 14:45 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist 14:45 Uhr, die Überlegungspause ist beendet. Ich bitte alle Mitglieder des Hohen Hauses, wieder ihre Plätze einzunehmen, würde noch einen Moment warten, weil die Reihen insbesondere in zwei Fraktionsblöcken noch sehr licht bis ganz leer sind. Ich nehme die Sitzung wieder auf, und wir können in einen zweiten Wahlgang eintreten. Ich frage zunächst, ob die beiden Wahlvorschläge aufrechterhalten werden, ob wir in einen zweiten Wahlgang eintreten sollen. (Zurufe BSW und SPD: Ja!) Dann treten wir in einen zweiten Wahlgang ein über die Drucksachen 8/5 und 8/6, den Dritten Vizepräsidenten und den Vierten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags. Auch für den zweiten Wahlgang gilt, dass gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, das heißt mindestens 61 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ich schlage vor, dass wir unsere bewährte Wahlkommission beibehalten, die den ersten Wahlgang geleitet hat. Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Ich bitte Herrn Ritter, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Das Prozedere der Wahl sollte aufgrund vielfacher Wiederholung am heutigen Tag, glaube ich, hinreichend bekannt sein. Insofern kann Kay Ritter jetzt seines Amtes walten. Herr Kollege, ich bitte Sie, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Kay Ritter CDU
Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung)
Alexander Dierks
Der Namensaufruf ist beendet. Ich stelle nun die Frage, ob irgendjemand seinen Namen noch nicht gehört hat, das heißt, ob irgendjemand nicht zum Wahlgang aufgerufen wurde. – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann warten wir jetzt die restlichen Wahlhandlungen ab. Ich frage ein letztes Mal, ob jemand im Saal ist, der nicht gewählt hat. Als Letzte gibt gerade Frau Kollegin Lang ihre Stimmscheine in die Urne. – Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich unterbreche die Sitzung für circa 15 Minuten und bitte Sie, sich in der Nähe des Plenarsaals bereitzuhalten, damit wir dann zügig mit der Sitzung fortfahren können. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung 15:03 bis 15:16 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein Wahlergebnis. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wer in direktem Kontakt mit weiter entfernten Kolleginnen oder Kollegen steht, möge denen bitte mitteilen, dass es weitergeht. (Kurze Unterbrechung) Ich bitte, von den wenigen Restplätzen Gebrauch zu machen. – Ich eröffne die Sitzung zur Bekanntgabe der Ergebnisse. Ich beginne mit dem Ergebnis des zweiten Wahlgangs für den Dritten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags, Wahlvorschlag BSW, Kollege Prof. Dr. Jörg Scheibe: abgegebene Stimmscheine 118, ungültige Stimmscheine keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 71 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 43 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 4 Abgeordnete. Damit hat Herr Prof. Scheibe die nötige Mehrheit erreicht. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos) Ich bitte Sie zu mir nach vorn, Herr Kollege Scheibe. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl zum Dritten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags an?
Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW
Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. (Beifall alle Fraktionen und Matthias Berger, fraktionslos – Die Fraktionsvorsitzenden und weitere Abgeordnete gratulieren dem Dritten Vizepräsidenten.)
Alexander Dierks
Nochmals herzlichen Glückwunsch, Herr Prof. Scheibe. – Wir kommen zum zweiten Wahlgang zur Wahl des Vierten Vizepräsidenten, Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Kollege Albrecht Pallas: abgegebene Stimmscheine 118, ungültige Stimmscheine einer. Für den Wahlvorschlag stimmten 59 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 49 Abgeordnete. Der Stimme enthielten sich 9 Abgeordnete. Insofern ist die nötige Mehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags verfehlt. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, in einen dritten Wahlgang einzusteigen. – Ich sehe eine Wortmeldung am Mikrofon, Frau Kollegin Stellbrink.
Laura Stellbrink SPD
Wir beantragen als SPD-Fraktion nach § 108 eine Überlegungspause von 10 Minuten.
Alexander Dierks
Es ist eine Überlegungspause von 10 Minuten beantragt. Deshalb unterbreche ich die Sitzung. Wir haben es jetzt 15:21 Uhr. Ich würde sagen, wir treffen uns um 15:35 Uhr wieder hier im Plenarsaal. (Unterbrechung von 15:21 bis 15:34 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Die Überlegungspause endet in wenigen Sekunden. Ich bitte auch um Ruhe im Hohen Haus. – Die Plätze wurden überwiegend eingenommen. Ich bitte um Ruhe und frage: Wollen wir jetzt in einen dritten Wahlgang eintreten? (Laura Stellbrink, SPD: Ja!) – Es wird um einen dritten Wahlgang gebeten. Wir treten nun in einen dritten Wahlgang zur Wahl des Vierten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags ein. Der Wahlvorschlag kommt von der SPD-Fraktion, Kollege Albrecht Pallas. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im dritten Wahlgang gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, das heißt, dass die Mehrheitsfindung im Vergleich zu den ersten beiden Wahlgängen abweicht. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die bewährte Wahlkommission im Amt belassen. – Ich stelle fest, dass sich dagegen kein Widerspruch regt. Insofern bitte ich die Wahlkommission, abermals ihre Arbeit aufzunehmen, und ich bitte Kollegen Kay Ritter, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Kollege Ritter, bitte.
Kay Ritter CDU
Danke, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Bischöfe haben uns heute Morgen bei der Andacht ein Bild gegeben: Im Nebel, von Caspar David Friedrich. Deswegen beginnen wir jetzt mal mit dem Buchstaben N. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal – Namensaufruf – Wahlhandlung)
Alexander Dierks
Der Namensaufruf ist beendet. Ist jemand im Saal, dessen Name noch nicht erklungen ist? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann warten wir die verbleibenden Wahlhandlungen noch ab. (Kurze Unterbrechung) Ich frage ein letztes Mal, ob jemand im Saal ist, der noch nicht gewählt hat. – Ich sehe, dass die Wahlkommission selbst ihre Wahlhandlung noch vornimmt. Jetzt haben alle Kolleginnen und Kollegen die Wahlhandlung vorgenommen. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Wir unterbrechen die Sitzung, und ich denke, es reichen diesmal 10 Minuten. Ich bitte darum, im Plenarsaal oder in dessen unmittelbarer Nähe zu bleiben, damit wir zügig mit der Sitzung fortfahren können. (Unterbrechung von 15:48 bis 15:56 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen. Wir haben ein Ergebnis im dritten Wahlgang zur Wahl der Vizepräsidenten, in diesem Fall der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für den Vierten Vizepräsidenten, Kollegen Albrecht Pallas: abgegebene Stimmscheine 116, ungültige Stimmscheine keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 60 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten 51 Abgeordnete, der Stimme enthielten sich fünf Abgeordnete. Insofern ist die notwendige Tagesordnungspunkt Bestimmung der Anzahl und Wahl Drucksache 8/7, Antrag der Drucksache 8/8, Wahlvorschlag Drucksache 8/9, Wahlvorschlag Drucksache 8/10, Wahlvorschlag Drucksache 8/11, Wahlvorschlag Drucksache 8/12, Wahlvorschlag Drucksache 8/13, Wahlvorschlag In der Drucksache 8/7 liegt Ihnen ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, BSW und SPD zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer und deren Stellvertreter vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich die Drucksache 8/7 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Drucksache einstimmig zugestimmt. Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer und deren Stellvertreter. Daraus ergibt sich bei der eben beschlossenen Anzahl von 24 Schriftführern und 24 stellvertretenden Schriftführern folgende Zusammensetzung: Die Fraktion CDU hat jeweils 9 Schriftführer und Stellvertreter, die Fraktion AfD jeweils Mehrheit erreicht und Kollege Pallas gewählt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Ich bitte Sie jetzt zu mir nach vorn, Herr Kollege Pallas. (Albrecht Pallas, SPD, tritt nach vorn.) Ich frage Sie, Herr Pallas: Nehmen Sie die Wahl zum Vierten Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags an?
Albrecht Pallas SPD
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Der Präsident und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen gratulieren dem Vierten Vizepräsidenten und überreichen Blumen und Präsente.)
Alexander Dierks
Damit haben wir die Wahlen zu den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags erfolgreich hinter uns gebracht. Ich rufe auf der Schriftführer und Stellvertreter Fraktionen CDU, BSW, SPD der Fraktion CDU der Fraktion AfD der Fraktion BSW der Fraktion SPD der Fraktion BÜNDNISGRÜNE der Fraktion Die Linke 8, die Fraktion BSW jeweils 3, die Fraktion SPD jeweils 2, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE genauso wie die Fraktion Die Linke jeweils einen Schriftführer und Stellvertreter. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen ihnen in den Drucksachen 8/8 bis 8/13 vor. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinigen kann. Da hierzu keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Wir beginnen mit den Schriftführern. Gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand Widerspruch gegen die Wahl per Handzeichen anmelden möchte. – Das kann ich nicht sehen. Da es keinen Widerspruch gibt, können wir durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über alle Wahlvorschläge für die Schriftführer insgesamt abstimmen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. Sind sie einverstanden, dass wir über die Wahlvorschläge zu den Schriftführern in Gesamtheit abstimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Ich frage jetzt: Wer den Wahlvorschlägen für die Schriftführer aller Fraktionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind alle Wahlvorschläge angenommen und alle Schriftführer gewählt. Ich frage jetzt negativ ab, ob einer der gewählten Schriftführer oder eine der gewählten Schriftführerinnen die Wahl nicht annimmt? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich gratuliere herzlich den Abgeordneten zu dieser wichtigen Aufgabe an meiner Seite. (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Matthias Berger, fraktionslos) Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder und beratenden Mitglieder des Drucksache 8/14, Drucksache 8/15, Drucksache 8/16, Drucksache 8/17, Drucksache 8/18, Wahlvorschlag Drucksache 8/19, Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Sächsisches Wahlprüfungsgesetz, besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder und weiteren sieben Stellvertretern sowie gegebenenfalls beratenden Mitgliedern. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung ergibt sich folgende Verteilung auf die Fraktionen: Die CDU-Fraktion erhält zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und dieselbe Anzahl Stellvertreter, alle anderen Fraktionen erhalten jeweils einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und einen Stellvertreter. Beratende Mitglieder entfallen durch die Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gewählt ist, wer mehr Jaals Neinstimmen erhält. Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter liegen Ihnen in den Drucksachen 8/14 bis 8/19 vor. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen Wir setzen mit den stellvertretenden Schriftführern fort. Auch hierüber kann gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Verfahren bleiben. – Widerspruch kann ich nicht erkennen. Auch hier schlage ich vor, über die Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Auch das kann ich nicht sehen. Ich bitte bei Zustimmung zu den stellvertretenden Schriftführern jetzt um Ihr Handzeichen.– Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die stellvertretenden Schriftführer einstimmig gewählt. Auch hier frage ich, ob jemand unter den gewählten Kolleginnen und Kollegen die Wahl nicht annehmen möchte. – Auch das kann ich nicht sehen. Ich gratuliere herzlich zur Wahl. (Beifall des gesamten Hauses) Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Stellvertreter sowie der Wahlprüfungsausschusses Wahlvorschlag CDU Wahlvorschlag AfD Wahlvorschlag BSW Wahlvorschlag SPD BÜNDNISGRÜNE Wahlvorschlag Die LINKE durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter wiederspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand wiederspricht, durch Handzeichen abzustimmen. – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Wahl durch Handzeichen. Ich schlage Ihnen vor, über die Wahlvorschläge, also die Mitglieder und Stellvertreter, insgesamt abzustimmen, da es keinen Überhang an zur Wahl stehenden Personen gibt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, können wir so verfahren. Sehe ich Widerspruch? – Ich sehe keinen Wiederspruch und bin darüber von Herzen dankbar. – Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den Wahlvorschlägen einstimmig zugestimmt. Ich frage wiederum, ob jemand unter den Gewählten die Wahl nicht annehmen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Damit sind alle Mitglieder und Stellvertreter gewählt, und ich gratuliere ganz herzlich zur Wahl in den Wahlprüfungsausschuss. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU, AfD, BSW und SPD) Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, und wir haben die Tagesordnung der Konstituierenden Sitzung des 8. Sächsischen Landtags abgearbeitet. Ehe Sie jetzt alle von Ihren Plätzen aufspringen, möchte ich den Alterspräsidenten, der gerade im Begriff war, den Saal zu verlassen, noch einmal nach vorn bitten. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, Herr Alterspräsident, lieber Wolf-Dietrich Rost, Sie haben uns in sehr würdevoller, angemessener und souveräner Art und Weise durch die ersten Tagesordnungspunkte geleitet. Ich möchte mich noch einmal herzlich bei Ihnen bedanken und glaube, auch das ganze Haus möchte Ihnen den Dank aussprechen. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Plätzen. – Starker Beifall des ganzen Hauses – Präsident Alexander Dierks überreicht einen Blumenstrauß.) Darüber hinaus bedanke ich mich bei Ihnen allen für die respektvollen Diskussionen, die wir heute geführt haben. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Ich hoffe, dass wir das in dieser Art und Weise auch in den nächsten Sitzungen miteinander beibehalten. Ich möchte mich auch noch einmal ganz persönlich für das in mich gesetzte Vertrauen als Präsident dieses Hohen Hauses bedanken und weise bereits jetzt darauf hin, dass ich zeitnah das neu zu bildende Präsidium zu einer ersten Sitzung zusammenrufen werde, damit wir die weiteren Obliegenheiten des Landtags miteinander besprechen können. Termin und Tagesordnung für die nächste Sitzung des Sächsischen Landtags werden Ihnen rechtzeitig zugehen. Ich bedanke mich ganz herzlich und schließe die Konstituierende Sitzung des 8. Sächsischen Landtags. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Feierabend oder gute weitere Termine. (Beifall CDU) (Schluss der Sitzung: 16:10 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
