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Sören Voigt

CDU 01.10.2024 Sitzungen 8/1

Wir können auch gönnen!) Gut und notwendig erachten wir die Klarstellung in der Geschäftsordnung zur Abwahl von Ausschussvorsitzenden. Da wir in Sachsen ein Benennungsrecht durch die Fraktionen und keine Wahl der Ausschussvorsitzenden haben, sind die Argumente der AfD, die hierzu vorgetragen worden sind, sehr „hilfsweise“, bzw. werden sie dazu noch einen Antrag einbringen. Gut ist auch, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, die dreifache Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Ausschüsse zu benennen. Das hilft insbesondere kleinen Fraktionen. Bedanken möchte ich mich dafür, dass es bei unseren informellen Treffen möglich war – neben den von mir erwähnten Anpassungen, die uns teilweise vom Juristischen Dienst vorgeschlagen worden sind –, in der Diskussion Konsens zu verschiedenen politischen Fragen herzustellen, zum Beispiel beim Thema Verschwiegenheitspflicht oder auch zu der Frage: Soll es weiterhin die erst in der 7. Wahlperiode eingeführte Befragung der Staatsregierung geben oder nicht? Wir haben uns mehrheitlich dafür entschieden. Nun aber genug des Lobes und des Dankes. Wie nicht anders zu erwarten, sind wir als Linksfraktion nicht vollumfänglich mit dem zufrieden, was uns vorliegt. (Sören Voigt, CDU: Nie!) Deswegen haben wir Ihnen ein paar Änderungsanträge vorgelegt. Um genau zu sein: sechs. Zum Vergleich: 2019 hatten wir immerhin 21 Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt. Wir haben uns also konzentriert. Das sind unsere Kritikpunkte: Erstens: dass der Landtag immer noch an dem Zählverfahren nach d’Hondt bei der Besetzung aller Gremien festhält. Zweitens: dass die Mehrheit des Landtags mit der Öffentlichkeit und der Transparenz der Tätigkeit seiner Ausschüsse immer noch fremdelt. Drittens – das ist mir persönlich der wichtigste Punkt –: Es gilt weiterhin die klare Bestimmung der Informationspflicht der Exekutive gegenüber der Legislative. Oder in einfacher Sprache: Die Staatsregierung bestimmt weiterhin für sich, was sie den Abgeordneten, also dem Gesetzgeber, mitteilt und was nicht. Die Bearbeitung von Hunderten Kleinen Anfragen könnte sich die Staatsregierung sparen, wenn sie von sich aus konsequenter den Landtag informieren würde. Hier sind uns andere Bundesländer, zum Beispiel Bayern, weit voraus. Es hilft auch nicht das Transparenzgesetz, das in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden ist. Möglich und sinnvoll wäre es, ein Parlamentsinformationsgesetz zu verabschieden, dann bräuchte es nicht diese Regelung in der Geschäftsordnung. Viertens: Es braucht aus unserer Sicht weitere – wenn auch in der Mehrzahl für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbare – Anpassungen und Regelungen in der Geschäftsordnung. Meine Fraktion hat sie in einem Sammeländerungsantrag zum Geschäftsordnungsentwurf in der Drucksache 8/25 – wer nachschauen will – zusammengefasst. Diese Änderungen enthalten insgesamt 15 aus unserer Sicht änderungsbedürftige Geschäftsordnungsangelegenheiten. Wir wollen Ihnen also ersparen, darüber jeweils im Einzelnen abzustimmen zu müssen; dennoch haben wir aus Transparenzgründen diesen Änderungsantrag gestellt. Es geht dabei um die Rechte im parlamentarischen Beratungsverfahren, unter anderem von parlamentarischen Anträgen und Großen Anfragen, sowie um die Einberufung von Sondersitzungen des Landtags. Auch in Anbetracht dessen, dass die Koalitionsfraktionen der vergangenen sieben Wahlperioden es nicht vermocht haben, die Volksgesetzgebung durch ein entsprechendes Verfassungsänderungsgesetz weiter aufzuwerten und Hürden im Verfahren abzubauen, hätten wir zumindest gern weitere Änderungen, die die bisherigen Rechte der Vertrauenspersonen bei der Einbringung, Beratung und Beschlussfassung über Volksanträge und die Teilhaberechte der Vertrauenspersonen im parlamentarischen Verfahren in die Geschäftsordnung des Landtags ermöglicht. Zur Erinnerung: Diesen Änderungsantrag hatten wir bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt. Fünftens: Es bleibt zu unserer Unzufriedenheit bei der Regelung, dass wir nur an zwei Tagen im Monat Parlamentsdebatten ermöglichen wollen. Das Argument, mehr Anträge kosten mehr Zeit, ist nicht akzeptabel. Gleichzeitig besteht die Mehrheit darauf, dass wir die Beratungen insbesondere am ersten Tag immer sehr lange ausdehnen, ohne uns ein Limit zu setzen, bis wann wir tagen und beraten. Es ist nicht nur eine Zumutung für die Abgeordneten – okay, wir werden dafür gut bezahlt –, es ist auch eine Zumutung für die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung sowie für die Öffentlichkeit. Weder Journalistinnen und Journalisten, noch Menschen im Livestream werden sich Beratungen, die bis weit nach 20 Uhr gehen, antun. Wir beschneiden also unsere eigenen Möglichkeiten, die Öffentlichkeit an unseren Debatten teilhaben zu lassen. Das ist schade und eigentlich gar nicht notwendig. Wir haben dieses Mal auf Änderungsanträge dazu verzichtet, aber ich wollte es nicht unerwähnt lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist wie in der Vergangenheit trotz politischer Differenzen in Einzelfragen bereit, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. An der einen oder anderen Stelle ist uns das in Vorbereitung auf heute gelungen, an anderen Stellen nicht bzw. haben wir es aus Erfahrung in den informellen Gesprächen erst gar nicht versucht. Aber keine Sorge: Ich weiß zwar, dass wir öfters das letzte Wort haben werden, aber dadurch nicht immer recht haben bzw. bekommen – schade eigentlich. Jedoch versuchen wir es auf jeden Fall immer wieder. Darauf können Sie sich verlassen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Wir fahren in unserer allgemeinen Aussprache mit dem fraktionslosen Abgeordneten fort. Herr Berger, Sie haben das Wort.

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