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Jan-Oliver Zwerg

AfD 01.10.2024 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Wochen haben wir angestrengt um die Ausgestaltung der Geschäftsordnung gerungen. Anders als zu Beginn der letzten Wahlperiode kann aus unserer Sicht diesmal von einer Diskussion gesprochen werden – eine Diskussion, welche diese Bezeichnung auch verdient. Vielen Dank deshalb an die Kollegen, die Mitarbeiter der Fraktionen und der Verwaltung, die diesen Prozess intensiv begleitet haben. Werte Kollegen, die Geschäftsordnung stellt die Arbeitsgrundlage für unser Parlament dar. Sie bestimmt die Spielregeln für diese Wahlperiode. Es ist in gewisser Weise wie beim Fußball oder anderen Sportarten. Spielregeln müssen fair sein und für alle gleichermaßen gelten. Dass Spielregeln nicht jede Situation vorwegnehmen und auch einmal unterschiedlich interpretiert werden können, liegt in der Natur der Sache. Es ist aber kein Grund für Aufregung oder unsachliche Kommentare. Dafür gibt es dann die Schiedsrichter. Freilich entscheiden auch die hin und wieder mal falsch. Spielregeln sollten auch nicht während des Spiels verändert werden, wenn es manchem Spieler situationsbedingt gerade mal so passt. Wer die Spielregeln vor dem Anpfiff ändert, weil er sich davon Vorteile verspricht, sollte sich nicht wundern, wenn dann die anderen Mitspieler damit nicht einverstanden sind. Wenn seit Jahrzehnten gelebte parlamentarische Traditionen plötzlich über Bord geworfen werden, um einem Mitspieler das vorzuenthalten, was man sich selbst jahrzehntelang gewährt hat, dann mag das vielleicht rechtlich möglich, aber noch lange nicht richtig sein. Werte Kollegen, die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung hat Licht und Schatten. Positiv ist, dass die Geschäftsordnung übersichtlicher gestaltet, entschlackt und sprachlich vereinheitlicht wurde. Nochmals vielen Dank, vor allem an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die dafür in akribischer Kleinarbeit die Vorlage geliefert haben. Positiv ist auch, dass die Befragung der Staatsregierung auf unseren Hinweis und den der GRÜNEN nun doch nicht den Optimierungsabsichten der CDU zum Opfer gefallen ist. Ob jetzt bei sechs Fraktionen zwei reguläre Plenartage ausreichen werden, unsere Aufgaben als Parlament sachgerecht zu erfüllen, das darf getrost bezweifelt werden. Wir – unsere Fraktion – sprechen uns dann schon für einen dritten Plenartag aus. Geteilter Auffassung kann man auch sein, wenn den Fraktionen mehr Geld für Personal in Untersuchungsausschüssen zur Verfügung gestellt werden soll. Ein Bedarf für die Installierung von Untersuchungsausschüssen besteht zweifellos. Dass den geschrumpften Fraktionen und ihrem Personal auf der linken Seite dieses hohen Hauses damit auf Kosten des Steuerzahlers die Daseinsberechtigung abgesichert werden soll, liegt zumindest nahe. Eine Idee der AfD war das jedenfalls nicht. Eindeutig negativ ist die Absicht, auf Druck der SPD einen vierten Vizepräsidenten zu installieren. Dessen praktische Bedeutung geht gegen null. Diesbezüglich muss ich der Kollegin Stellbrink leider widersprechen. Es kostet den Steuerzahler viel Geld: die anderthalbfachen Diäten, eine monatliche Aufwandspauschale von 500 Euro, einen Dienstwagen, einen persönlichen Fahrer und eine Sekretärin. Das ist im Moment vielleicht das falsche Signal an unsere Sachsen. Ich erinnere daran, dass erst in der letzten Wahlperiode die Position eines dritten Vizepräsidenten geschaffen wurde – und das gegen den Widerstand der AfD. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jetzt soll es auf Druck der SPD einen vierten Vizepräsidenten geben. Das ist nicht vermittelbar, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir dazu einen Änderungsantrag stellen. Aus andernorts gemachten Erfahrungen beurteilen wir die erleichterte Möglichkeit, Ausschussvorsitzende abzuberufen, als negativ. Zukünftig sollen bereits die Ausschussmehrheit oder 45 Abgeordnete ausreichen, um einen solchen Antrag auf den Weg zu bringen. Eine Mehrheit im Landtag – bisher waren es zwei Drittel – genügt dann, um den Ausschussvorsitzenden loszuwerden. Sachlich notwendige Gründe dafür finden wir in der Geschäftsordnung nicht. Eine erweiterte Öffnung der Ausschüsse für das Publikum wurde in der Geschäftsordnung auch versäumt. Die AfD hatte bereits zu Beginn der letzten Wahlperiode für grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen plädiert. Im Zuge der Corona-Ausschüsse und dem damit einhergehenden gesteigerten Interesse der Bürger haben wir diese Forderung erneuert. Die anderen Fraktionen lehnten dies ab. Nun stellen wir aufs Neue einen entsprechenden Änderungsantrag. Auch die großzügigeren Fristen bzw. Fristverlängerungsmöglichkeiten bei der Beantwortung von Großen und Kleinen Anfragen sowie Anträgen durch die Staatsregierung sehen wir kritisch. Aktuellen Entwicklungen laufen wir als Parlament unter Umständen noch ein Stückchen länger hinterher. Die Geschäftsordnung schränkt außerdem die Möglichkeit ein, einzelfallbezogene Abweichungen durch den Geschäftsordnungsausschuss überprüfen zu lassen. erlebt, als plötzlich bei der Wahl zum MDR-Rundfunkrat vom üblichen Vorschlagsrecht zulasten der AfD abgewichen wurde. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Das haben wir bemerkt, Herr Lippmann. Ich bin dort auf dem aktuellen Stand. Vielen Dank. Sehr geehrte Kollegen, ich sagte es bereits: Die Spielregeln unserer Geschäftsordnung sollten fair sein und für alle gleichermaßen gelten. Sie sollten nicht Gegenstand winkeladvokatischer Schachzüge und situationsbezogener Geschmeidigkeit sein oder sich in der Gewährung rein formaljuristischer Mitwirkungsmöglichkeiten erschöpfen. Die durch Verfassung und Geschäftsordnung eingeräumten Rechte dürfen nicht ausgehöhlt, sondern müssen praktisch gelebt werden. Die Bürger werden mit Interesse verfolgen, wie das Verständnis dafür in diesem Hohen Hause ist. Vielen Dank. (Beifall AfD) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Es sprach Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift nun Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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