landtag.sachsen.de ↗

Sören Voigt

CDU 01.10.2024 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir erleben heute etwas, das wahrscheinlich in dieser Legislatur nicht noch einmal passieren wird: Wir beschließen die Grundlage für unsere Arbeit, die Geschäftsordnung der 8. Legislatur des Sächsischen Landtags, und damit die Regeln für das Zusammenwirken dieses Parlaments. Zur Abstimmung steht also – wenn man das will – die Bedienungsanleitung für den Maschinenraum des Hohen Hauses. Gemeinsam haben wir sie beraten. Ich habe dazu alle Fraktionen in guter parlamentarischer Tradition zum Gespräch eingeladen, und alle Fraktionen sind dieser Einladung gefolgt. Am Tisch saßen „alte Hasen“ in Sachen Geschäftsordnung und auch politische Neulinge. Die Diskussion war konstruktiv. Vielen Dank dafür. Als Parlamentarier zeigen wir damit den Menschen im Land, wie gute Politik funktionieren kann, auch wenn man unterschiedliche Sichten und Interessen hat: gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren, niemanden ausschließen und am Ende mit einer Mehrheit beschließen. Was muss diese Bedienungsanleitung, diese Geschäftsordnung leisten? Sie sollte ein akzeptiertes Regelwerk sein, und zwar nicht nur von der Mehrheit, sondern jeder einzelne Abgeordnete und die Fraktionen sollten sich darin wiederfinden. Es geht dabei auch um Selbstbeschränkung im positiven Sinne. Der politische Wettbewerb soll klar und deutlich erkennbar sein, aber auf ein annehmbares und nützliches Maß reduziert werden. Es kann und muss also worden. Meine Damen und Herren, gibt es dagegen Widerspruch oder Anträge zur Veränderung der Tagesordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Tagesordnung Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Beschlussfassung zur 8. Sächsischen Landtags Fraktionen CDU, BSW, SPD nicht jedes Interesse berücksichtigt werden. Die Sache, und nicht die Person, soll im Vordergrund stehen. Schließlich unterstreicht diese Geschäftsordnung auch unsere Vorbildrolle als Abgeordnete und Fraktionen im persönlichen und sachlichen Umgang miteinander. Das gilt auch für unsere parlamentarische Verantwortung, uns eben nicht mit uns selbst zu beschäftigten, sondern notwendige und sinnvolle Entscheidungen für den Freistaat Sachsen und die hier lebenden Menschen herbeizuführen – etwas, was mir persönlich wichtig ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gemeinsam den Entwurf der Landtagsverwaltung besprochen und weiterentwickelt. Dieser enthielt zahlreiche klarstellende redaktionelle und systematische Vorschläge wie auch Anpassungen, die sich aus gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung und den praktischen Erfahrungen ergaben. Ein herzlicher Dank geht daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und auch an die Parlamentarischen Berater der Fraktionen für diese Fleiß- und Kopfarbeit und für das Bedenken jedes Querverweises und jeder Folgeänderung, auch in letzter Minute. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke) Welche Änderungen und Verbesserungen schlagen wir vor? In die Kategorie Verantwortlichkeit fällt sicher der neue § 120. Mit ihm führen wir für die parlamentarische Arbeit einen Hauptausschuss bis zu dem Zeitpunkt ein, in dem die Fachausschüsse gebildet werden. Dies sichert die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments ab heute und sorgt dafür, dass das Land handlungsfähig bleibt. Der neue Hauptausschuss ist nicht nur Haushalt- und Finanzausschuss, sondern auch für Immunitätsangelegenheiten und bestimmte Rechtsfragen zuständig. Der Landtag kann ihm weitere Aufgaben übertragen. Im Parlament der 8. Legislatur sind neben Zwischenfragen ebenso Zwischenbemerkungen zulässig. Der Präsident oder die Präsidentin muss also künftig nicht mehr eine Fragestellung einfordern; der Redner muss aber weiterhin sein Einverständnis dazu geben. Wir haben die Kurzinterventionen erweitert und für fraktionslose Abgeordnete geöffnet. Sie können nun auch nach Redebeiträgen während der ersten Beratung von Gesetzentwürfen gehalten werden. Außerdem können die Fraktionen zu jeder Aktuellen Stunde zwei Kurzinterventionen vortragen. Damit wollen wir den Parlamentarismus stärken. Die Befragung der Staatsregierung war und ist – zumindest aus parlamentarischer Sicht – eine gute Idee. In der Praxis haben sich die damit verbundenen Erwartungen bislang jedoch nicht erfüllt. Hinter vorgehaltener Hand sprachen Kritiker eher von der inoffiziellen Mittagspause der Abgeordneten. Deshalb haben wir den Ablauf gestrafft. Die Fraktionen können jetzt in einem maximal siebenminütigen Frageblock die Staatsregierung befragen anstatt nach jeder Frage und Antwort einer Fraktion der nächsten Fraktion das Wort zu erteilen. Wir sehen darin eine Chance für das Parlament, aber auch für die Ministerinnen und Minister. Meine Damen und Herren! Ja, die neue Geschäftsordnung sieht in § 3 einen Vierten Vizepräsidenten vor. Das war, wie Sie sich sicher vorstellen können, einer der strittigsten Punkte in den Verhandlungen und ebenso auch ein Schwerpunkt der medialen Vorberichterstattung. Sicher hätten zwei Vizepräsidenten dem von mir bereits bemühten Gedanken der Selbstbeschränkung am ehesten entsprochen. Auf der anderen Seite wären, wie im Bundestag, auch eine Vizepräsidentin oder -präsident für jede Fraktion und damit insgesamt sechs möglich gewesen. Am Ende ist es ein Kompromiss im Rahmen der Gesamteinigung. Die materielle Ausstattung der Vizepräsidenten müssen wir im Abgeordnetengesetz und im Haushalt abschließend regeln. § 9 definiert die Rechte und Pflichten von uns Abgeordneten. Bei aller politischen Auseinandersetzung tragen wir allein die Verantwortung für einen respektvollen Umgang miteinander. Um dies zu unterstreichen, haben wir in Abs. 3 einen entsprechenden Verhaltensappell aufgenommen. In die Kategorie Vorbild fällt auch die letzte Änderung, auf die ich hier eingehen möchte, der neue § 9 Abs. 4. Mit ihm schärfen wir die uns als Abgeordnete treffende Verschwiegenheitspflicht. Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher: Von den anderen Fraktionen werden weitere inhaltliche Punkte genannt, andere Meinungen geäußert, auch Änderungsanträge gestellt werden. Das ist normale und gewollte politische Auseinandersetzung. Mit Blick auf die vor uns liegende Legislatur möchte ich Sie und uns alle abschließend ermuntern, weiter im Sinne eines guten und konstruktiven Miteinanders zum Wohle des Freistaates Sachsen und seiner Bürgerschaft zu handeln. Bitte stimmen Sie für die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags, damit wir zügig mit der inhaltlichen Arbeit beginnen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Matthias Berger, fraktionslos) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt von der CDU-Fraktion. Als nächster Redner ist der Kollege Richter von der Fraktion BSW an der Reihe. Bitte schön, Herr Kollege Richter, Sie haben das Wort.

Alle Reden von Sören Voigt Protokoll ↗