Lutz Richter
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir, die Fraktionen und Abgeordneten des 8. Sächsischen Landtags, haben enorme Aufgaben in den kommenden fünf Jahren zu bewältigen. Ein Teil dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Wahlergebnis und der gesellschaftlichen Situation, die sich in diesem Wahlergebnis widerspiegelt und dort ihren Ausdruck findet. Ein weiterer Teil ergibt sich aus den Herausforderungen, die wir zu bewältigen haben, um diesen Freistaat zukunftssicher zu gestalten. Dieses Parlament, der Sächsische Landtag, ist der Ort, an dem Debatten und Meinungsstreit stattfinden. Wir alle sind aufgefordert, die parlamentarische Demokratie mit Leben zu füllen. Die Wählerinnen und Wähler, die sächsische Gesellschaft haben ein Recht darauf, die politischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Parteien und Fraktionen aufgezeigt zu bekommen. Es ist also nicht zuletzt auch an uns, mit unserem Auftreten die Basis für qualifizierte Wahlentscheidungen zu legen. Wir als BSWFraktion im Sächsischen Landtag wollen dazu beitragen. Die Grundlagen unserer Arbeit hier im Landtag, die Grundlagen für das Zusammenleben im Freistaat Sachsen finden ihr Fundament in der Landesverfassung. Die Ausgestaltung unserer Arbeit, die Regeln unseres parlamentarischen Miteinanders finden sich in der heute zu beschließenden Geschäftsordnung. Dabei haben wir sicherzustellen, dass die Abläufe hier im Hohen Haus bestmöglich strukturiert, nachvollziehbar und alltagstauglich sind. Wir vom BSW sind der Auffassung, dass uns das weitgehend gelungen ist. Ich will mich an dieser Stelle beim Kollegen Sören Voigt und seinem Team bedanken, der diesen Prozess aus meiner Sicht sehr kollegial und umsichtig geführt hat. Unser Dank gilt auch der Landtagsverwaltung, die diesen Prozess tatkräftig unterstützt hat. Es wird uns nicht gelingen, alle teils konträren politischen Vorstellungen in dieser wichtigen Geschäftsgrundlage zu vereinen. Ein Beispiel hierfür ist das Zählverfahren, das immer wieder und in jeder Geschäftsordnungsdebatte nahezu auf allen Ebenen heiß diskutiert wird. Öffentlich hingegen wird diese Diskussion kaum wahrgenommen, weil sie sehr stark auf die innere Organisation gerichtet ist. Anders ist das mit der Debatte um einen Punkt, den wir als BSW heute mittragen: die Debatte um den vierten Vizepräsidenten. Wir tragen diese Entscheidung mit, auch wenn wir uns bewusst sind, dass sie in der Öffentlichkeit teils sehr kritisch gesehen wird. Der 7. Sächsische Landtag hat in seiner Geschäftsordnung geregelt, dass es einen dritten Vizepräsidenten bzw. eine dritte Vizepräsidentin geben soll. Fünf Jahre später wollen wir eine Entscheidung treffen, die einen vierten Vizepräsidenten einführt. Ein Blick in andere Parlamente zeigt, dass in vielen Fällen vorgesehen ist, dass alle Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen, so auch im Bundestag. So weit gehen wir heute nicht, auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Lage. Dennoch stehen wir für einen selbstbewussten Landtag, der es sich zur Aufgabe macht, öffentlich noch sichtbarer zu werden, natürlich durch die 120 Abgeordneten mit ihren Wahlkreisbüros, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber eben auch durch die höchsten Repräsentantinnen und Repräsentanten des Hohen Hauses. Wir formulieren mit unserer Zustimmung auch die Erwartung an alle fünf Persönlichkeiten, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, diesen 8. Sächsischen Landtag, diesen Parlamentarismus und vor allem diese Demokratie als Ganzes zu verkörpern und dabei auch so präsent wie möglich in der Fläche des Landes zu sein. Die Schaffung eines vierten Vizepräsidenten rechtfertigt sich aus diesem Blickwinkel auch aus dem Wunsch der sächsischen Bevölkerung, noch stärker in den Dialog mit ihren gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertretern zu treten und den Sächsischen Landtag auch in der Fläche zu erleben. Auf unseren Plätzen liegt eine Reihe von Änderungsanträgen, über die der Landtag gleich zu befinden hat. Wir als BSW-Fraktion werden an der durch uns miteingereichten Fassung weitestgehend festhalten. Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 8/33 haben wir aber eine zustimmende Haltung. Wir empfinden ihre Vorlage als notwendige Klarstellung, als Konsequenz aus der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags, die auch wir mit großer Sorge beobachtet haben. Der Geschäftsordnung als Ganzes erteilt die BSW-Fraktion ihre Zustimmung. Vielen Dank und uns allen viel Erfolg in den kommenden Monaten und Jahren. (Beifall BSW, CDU, SPD und vereinzelt Die Linke) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das Wort hatte Kollege Richter von der Fraktion BSW. Als Nächstes ergreift Kollegin Stellbrink für die Fraktion SPD das Wort.
