Jan-Oliver Zwerg
Zur Drucksache 8/30 ist Folgendes zu sagen: Der Änderungsantrag soll scheibchenweise der Aushöhlung der Geschäftsordnung durch Einzelfallentscheidungen entgegenwirken, und dies auf zweierlei Wegen: Erstens. Die Möglichkeit, vom Vorschlagsrecht für die Wahl zu außerparlamentarischen Gremien, aber auch vom Benennungsrecht für die Ausschussvorsitzenden im Einzelfall abzuweichen, wird ausgeschlossen. Zweitens. Bisher bestehende Verfahrensrechte – sprich: die Anrufung des Geschäftsordnungsausschusses im Vorfeld des Landtagsbeschlusses – bleiben erhalten. lichkeit einer Einzelabweichung Gebrauch gemacht, als es um die Vorschlagsrechte für die Wahl zum MDR-Rundfunkrat ging. Eigentlich wäre ja die AfD am Zuge gewesen, aber aufgrund dieser GO-Abweichung wurde eben ein Vertreter der Linken gewählt. (Stefan Hartmann, Die Linke: Gut so!) Nun mag der Sächsische Verfassungsgerichtshof dies gebilligt haben; das heißt aber nicht, dass das Parlament das im Rahmen seiner Organisationshoheit so machen muss. Deswegen appellieren wir an Sie, vielleicht diesem Änderungsantrag zuzustimmen; denn nicht alles, was rechtlich möglich ist – ganz klar –, ist eben auch gerecht. Das ist unser Appell an Sie und ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Danke schön, Kollege Zwerg. Wird dazu das Wort von den Fraktionen gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir über die Drucksache 8/30 ab. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer überwiegenden Anzahl an ablehnenden Stimmen – trotz vieler Dafür-Stimmen – ist die Drucksache 8/30 abgelehnt worden. Danke schön. Wir kommen zur Drucksache 8/31 der AfD-Fraktion. Kollege Zwerg, bitte.
