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Laura Stellbrink

SPD 01.10.2024 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist das Recht dieses Landtags, sich zu Beginn einer neuen Wahlperiode im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung zu geben. So steht es auch in Artikel 46 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Diese neue Geschäftsordnung bedeutet jedoch nicht, alles Alte über Bord zu werfen. Viele Regelungen und Mechanismen, die in den letzten sieben Geschäftsordnungen angewendet wurden, haben sich bewährt. Wir haben im Entwurf für die 8. Geschäftsordnung Bewährtes und Neues verbunden. Eines war dieses Mal ganz neu und ist bemerkenswert: Der Ihnen vorliegende Antrag ist von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD unterzeichnet. Aber alle Fraktionen haben in Vorbereitung auf diesen Antrag an einem Tisch gesessen und sich darüber ausgetauscht, was ihnen für eine gute Parlamentsarbeit wichtig ist. Es saßen Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit unterschiedlichsten Erfahrungen zusammen – Oppositions- und Regierungserfahrung, langjährige Mitgliedschaft im Landtag oder das erste Mal ins Mandat gewählt, unterschiedlichste politische Haltungen, Frauen und Männer. Am Ende haben wir uns für die überzeugendsten Vorschläge entschieden, die Ihnen heute vorliegen. Warum haben wir das so gemacht? Diese Geschäftsordnung beinhaltet nicht nur die Regeln der Mehrheit über die Minderheit, sondern auch die Regeln der Minderheit gegen die Mehrheit. Dieser Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung, weil wir die unterschiedlichen Interessen in konstruktive Bahnen lenken wollen, weil wir ein konstruktives Streiten und Ringen ermöglichen wollen, weil wir das Mehrheitsprinzip und den Minderheitenschutz ernst nehmen und insbesondere zusammendenken; und weil wir Grenzen dort ziehen, wo versucht werden könnte, dieses Parlament lahmzulegen, arbeitsunfähig zu machen oder gar die Demokratie von innen heraus anzugreifen. Das sehen wir als SPD-Fraktion nicht erst mit Blick auf den letzten Donnerstag in Thüringen. Was dort durch die AfD für ein Schauspiel veranstaltet wurde, (Zuruf AfD: Das ist ja wohl der Hammer!) war ein Trauerspiel. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn man unterschiedliche Meinungen hat?) Mit parlamentarischer Demokratie hatte das nichts zu tun. Aber das war nicht neu. (Proteste AfD – Sebastian Wippel, AfD: Wir haben noch nicht einmal angefangen, da beginnen Sie schon mit Ihrer Litanei!) Demokratisch gewählt, aber zutiefst antidemokratisch gesinnt! (Beifall SPD, CDU, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke) – Vielleicht lassen Sie mich in Ruhe ausreden. Auch das wird in der neuen Geschäftsordnung geregelt sein. Thüringen hat gezeigt, dass wir nicht allein auf die Regeln der Geschäftsordnung setzen können, wenn wir die parlamentarische Demokratie und den fairen Umgang untereinander bewahren wollen. Auch wenn die Regeln der Geschäftsordnung dieses antidemokratische Verhalten nicht in Gänze verhindern können, sind sie uns Demokratinnen und Demokraten dennoch immens wichtig. Wir reagieren durch die Anpassungen auf bisherige Entwicklungen unserer parlamentarischen Demokratie, schauen, welche Regeln noch funktionieren und welche angepasst werden sollten. Das haben wir in den letzten Wochen getan, überfraktionell und sehr konstruktiv. Ich danke insbesondere meinem Kollegen Sören Voigt, der stellvertretend für die CDU diesen Prozess hervorragend geleitet hat. Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die wir ändern wollen: Erstens. Der Entwurf sieht vor, dass der Präsident des Sächsischen Landtags künftig von vier Vizepräsidenten vertreten wird. Es gab im Vorfeld insbesondere in den Medien viele Spekulationen zu dieser Erhöhung um eine Position. Es gibt jedoch keine Regel, wie viele Vizepräsidenten ein Parlament haben darf. Fest steht aber: Der Sächsische Landtag hat sich verändert. Ihm gehören in der 8. Wahlperiode so viele Fraktionen an wie niemals seit 1990. Beim Präsidenten wie auch beim Vizepräsidenten geht es nicht um die Repräsentation einer Mehrheit, sondern um die Repräsentanz dieses Hauses. Wir hätten uns daher eine Vizepräsidentenregelung wie im Bundestag gewünscht, damit das Parlament von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen repräsentiert wird. Dafür gab es im Vorfeld keinen breiten Zuspruch. Deshalb sehen wir in dem vierten Vizepräsidenten einen guten Kompromiss. Mit vier Vizepräsidenten lässt sich die Vielfalt des Hauses besser nach außen und nach innen repräsentieren. Zweitens. Nicht jede Mehrheit muss eine Zweidrittelmehrheit sein. In manchen Punkten haben wir bisher normierte, aber verfassungsrechtlich nicht notwendige Zweidrittelmehrheiten zu einer qualifizierten einfachen Mehrheit verändert, zum Beispiel beim Beschluss von Abberufungen von Ausschussvorsitzenden, beim Beschluss über die Ausschussgröße in der Legislatur oder beim Beschluss über eine frühere zweite Beratung von Gesetzentwürfen. Bei Letzterem möchte ich hinzufügen, dass das eine Erleichterung, aber auch eine Verantwortung ist. Die Mehrheit muss immer noch gewährleisten, dass der Landtag genug Zeit erhält, sich mit der Vorlage zu befassen, bevor er über die Vorlage entscheidet. Drittens. Wir haben die Regelungen zu den schriftlichen Fragerechten angepasst. Das ist ein Beispiel dafür, dass manche Instrumente, wie beispielsweise das bisherige Widerspruchsrecht in Bezug auf die Fristenverlängerung für die Antworten der Staatsregierung, in der jetzigen Form keinen Sinn mehr ergeben. Das parlamentarische Fragerecht ist enorm wichtig. Daran wollen und werden wir keine Luft lassen. Wir wollen künftig aber auch, dass der Präsident des Landtags in der bewussten Ausübung seines Ermessens über die Fristenverlängerung für die Antworten gegenüber den Ministerien entscheidet. Da wir voraussetzen, dass Demokratinnen und Demokraten nur an sinnvollen Antworten interessiert sind, und sich die Exekutive bemühen will, diese zu geben, wollen wir die Frist bei Großen Anfragen auf zwölf Wochen verlängern. Natürlich – und das ist bei Kompromissen normal – hätten wir als SPD-Fraktion gern weitere Dinge geändert. Aber Demokratie ist immer die Suche nach einem Kompromiss. Aus unserer Sicht wäre es zum Beispiel folgerichtig gewesen, das Sitzzuteilungsverfahren von d’Hondt nach SainteLaguë umzustellen. Die CDU ließ sich davon leider nicht überzeugen. An manchen Veränderungen hätten die Großen eben mehr zu tragen als die Kleinen. Wir verstehen, dass man das aber auch anders sehen kann. Unter dem Strich bleibt jedoch Folgendes festzuhalten: ein gelungener Kompromiss am Ende eines sehr gelungenen Prozesses. Noch einmal danke schön an Sören Voigt für die Leitung dieses Prozesses. Daher werden wir heute der Geschäftsordnung zustimmen und danken für die überfraktionell sehr gute Zusammenarbeit. (Beifall SPD, CDU und BSW) Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Das Wort hatte die Kollegin Stellbrink von der SPD-Fraktion. Wir setzen die allgemeine Aussprache fort, und das Wort ergreift jetzt der Vertreter der AfD-Fraktion, Kollege Zwerg.

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