Alexander Dierks
Damit haben wir die Wahlen zu den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Sächsischen Landtags erfolgreich hinter uns gebracht. Ich rufe auf der Schriftführer und Stellvertreter Fraktionen CDU, BSW, SPD der Fraktion CDU der Fraktion AfD der Fraktion BSW der Fraktion SPD der Fraktion BÜNDNISGRÜNE der Fraktion Die Linke 8, die Fraktion BSW jeweils 3, die Fraktion SPD jeweils 2, die Fraktion BÜNDNISGRÜNE genauso wie die Fraktion Die Linke jeweils einen Schriftführer und Stellvertreter. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen ihnen in den Drucksachen 8/8 bis 8/13 vor. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinigen kann. Da hierzu keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Wir beginnen mit den Schriftführern. Gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand Widerspruch gegen die Wahl per Handzeichen anmelden möchte. – Das kann ich nicht sehen. Da es keinen Widerspruch gibt, können wir durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir über alle Wahlvorschläge für die Schriftführer insgesamt abstimmen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. Sind sie einverstanden, dass wir über die Wahlvorschläge zu den Schriftführern in Gesamtheit abstimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Ich frage jetzt: Wer den Wahlvorschlägen für die Schriftführer aller Fraktionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind alle Wahlvorschläge angenommen und alle Schriftführer gewählt. Ich frage jetzt negativ ab, ob einer der gewählten Schriftführer oder eine der gewählten Schriftführerinnen die Wahl nicht annimmt? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich gratuliere herzlich den Abgeordneten zu dieser wichtigen Aufgabe an meiner Seite. (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Matthias Berger, fraktionslos) Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder und beratenden Mitglieder des Drucksache 8/14, Drucksache 8/15, Drucksache 8/16, Drucksache 8/17, Drucksache 8/18, Wahlvorschlag Drucksache 8/19, Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Sächsisches Wahlprüfungsgesetz, besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder und weiteren sieben Stellvertretern sowie gegebenenfalls beratenden Mitgliedern. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung ergibt sich folgende Verteilung auf die Fraktionen: Die CDU-Fraktion erhält zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und dieselbe Anzahl Stellvertreter, alle anderen Fraktionen erhalten jeweils einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und einen Stellvertreter. Beratende Mitglieder entfallen durch die Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gewählt ist, wer mehr Jaals Neinstimmen erhält. Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter liegen Ihnen in den Drucksachen 8/14 bis 8/19 vor. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen Wir setzen mit den stellvertretenden Schriftführern fort. Auch hierüber kann gemäß § 105 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Verfahren bleiben. – Widerspruch kann ich nicht erkennen. Auch hier schlage ich vor, über die Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Auch das kann ich nicht sehen. Ich bitte bei Zustimmung zu den stellvertretenden Schriftführern jetzt um Ihr Handzeichen.– Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die stellvertretenden Schriftführer einstimmig gewählt. Auch hier frage ich, ob jemand unter den gewählten Kolleginnen und Kollegen die Wahl nicht annehmen möchte. – Auch das kann ich nicht sehen. Ich gratuliere herzlich zur Wahl. (Beifall des gesamten Hauses) Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Stellvertreter sowie der Wahlprüfungsausschusses Wahlvorschlag CDU Wahlvorschlag AfD Wahlvorschlag BSW Wahlvorschlag SPD BÜNDNISGRÜNE Wahlvorschlag Die LINKE durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter wiederspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand wiederspricht, durch Handzeichen abzustimmen. – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Wahl durch Handzeichen. Ich schlage Ihnen vor, über die Wahlvorschläge, also die Mitglieder und Stellvertreter, insgesamt abzustimmen, da es keinen Überhang an zur Wahl stehenden Personen gibt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, können wir so verfahren. Sehe ich Widerspruch? – Ich sehe keinen Wiederspruch und bin darüber von Herzen dankbar. – Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist den Wahlvorschlägen einstimmig zugestimmt. Ich frage wiederum, ob jemand unter den Gewählten die Wahl nicht annehmen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Damit sind alle Mitglieder und Stellvertreter gewählt, und ich gratuliere ganz herzlich zur Wahl in den Wahlprüfungsausschuss. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall CDU, AfD, BSW und SPD) Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, und wir haben die Tagesordnung der Konstituierenden Sitzung des 8. Sächsischen Landtags abgearbeitet. Ehe Sie jetzt alle von Ihren Plätzen aufspringen, möchte ich den Alterspräsidenten, der gerade im Begriff war, den Saal zu verlassen, noch einmal nach vorn bitten. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, Herr Alterspräsident, lieber Wolf-Dietrich Rost, Sie haben uns in sehr würdevoller, angemessener und souveräner Art und Weise durch die ersten Tagesordnungspunkte geleitet. Ich möchte mich noch einmal herzlich bei Ihnen bedanken und glaube, auch das ganze Haus möchte Ihnen den Dank aussprechen. (Alle Abgeordneten erheben sich von den Plätzen. – Starker Beifall des ganzen Hauses – Präsident Alexander Dierks überreicht einen Blumenstrauß.) Darüber hinaus bedanke ich mich bei Ihnen allen für die respektvollen Diskussionen, die wir heute geführt haben. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Ich hoffe, dass wir das in dieser Art und Weise auch in den nächsten Sitzungen miteinander beibehalten. Ich möchte mich auch noch einmal ganz persönlich für das in mich gesetzte Vertrauen als Präsident dieses Hohen Hauses bedanken und weise bereits jetzt darauf hin, dass ich zeitnah das neu zu bildende Präsidium zu einer ersten Sitzung zusammenrufen werde, damit wir die weiteren Obliegenheiten des Landtags miteinander besprechen können. Termin und Tagesordnung für die nächste Sitzung des Sächsischen Landtags werden Ihnen rechtzeitig zugehen. Ich bedanke mich ganz herzlich und schließe die Konstituierende Sitzung des 8. Sächsischen Landtags. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Feierabend oder gute weitere Termine. (Beifall CDU) (Schluss der Sitzung: 16:10 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
