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Valentin Lippmann

GRÜNE 01.10.2024 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen konstituierenden Sitzung des Sächsischen Landtags geben wir uns als Landtag eine neue Geschäftsordnung und somit die elementaren Regeln unserer Zusammenarbeit. Dieser Moment hat regelmäßig etwas fast schon Sakrales. Denn während die alte Geschäftsordnung der Diskontinuität unterfällt, müssen binnen weniger Wochen neu auszuhandelnde, ganz neue, grundlegende Regelungen für die nächsten fünf Jahre aufgestellt werden. Geschäftsordnungsdebatten sind somit regelmäßig Debatten über die Selbstbesinnung und die Selbstbestimmung eines Parlamentes – wie hier und heute. Kaum häufiger wird dabei wahrscheinlich der Geist des Parlaments als ein selbstbewusster, starker, die Staatsregierung gelegentlich in die Schranken weisender Ort zentraler Debatten dieses Freistaates beschworen als in parlamentarischen Festakten oder in Verhandlungen und Debatten zur Geschäftsordnung. In der legislativen Praxis sieht die Sache naturgemäß etwas anders aus. Vom Geist des Anfangs bleibt oft nur noch die Geistlosigkeit der Realität bei der Betrachtung der Geschäftsordnung übrig. Das lag in der Vergangenheit auch daran, dass die Geschäftsordnungen in der Regel nicht in einem breiten überfraktionellen Konsens miteinander verabschiedet wurden, sondern am Ende bloße Mehrheitsentscheidungen künftiger Koalitionen waren. Zumindest dies gestaltet sich bei der heute zu verabschiedenden Geschäftsordnung in wesentlichen Teilen anders. Wenn möglicherweise auch dem Umstand geschuldet, dass sich mögliche Koalitionspartner bestenfalls noch in Kennenlerngesprächen arktischen Klimas befinden, hat sich diesmal das Ziel Bahn gebrochen, die Geschäftsordnung in einem möglichst breiten parlamentarischen Konsens hier und heute zu verabschieden. Hierzu haben wir in den letzten Wochen vertrauensvolle Gespräche geführt und über das Für und Wider einzelner Regelungen breit diskutiert. Es ist ein guter parlamentarischer Stil, hierbei alle Fraktionen – unabhängig von Fragen der Zusammensetzung einer zukünftigen Regierung – einzubeziehen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür bedanken und meiner Hoffnung als leidenschaftlicher Parlamentarier Ausdruck verleihen, dass dies auch Teil einer neuen parlamentarischen Kultur in diesem Hohen Hause wird und nicht nur ein Strohfeuer in Anbetracht arktischer Ausweglosigkeit ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Sören Voigt, CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Kern sind wir BÜNDNISGRÜNE mit dem Ergebnis der interfraktionellen Beratungen überwiegend zufrieden. In der neuen Legislatur darf sich die interessierte Öffentlichkeit über einige Neuerungen kleineren und durchaus größeren Ausmaßes im parlamentarischen Betrieb freuen. Neben der Zwischenfrage wird zukünftig auch die Zwischenbemerkung als Instrument einer lebhaften Debatte zulässig sein. Die sich hierdurch eröffnete Möglichkeit des kurzen und schnellen Schlagabtausches kann einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Belebung der Parlamentsund Debattenkultur leisten. Ferner stellt diese Änderung in Zukunft nicht mehr die Problematik für die Sitzungsleitung dar, erkennen zu müssen, was die künstliche Abgrenzung von Frage und Zwischenbemerkung ist. Wir wissen nicht nur aus Untersuchungsausschüssen, wie schwer es einige Kollegen – insbesondere zu meiner Rechten in diesem Rund – regelmäßig haben, auch nur eine präzise Frage zu stellen. Insoweit dürften sie das auch als Entlastung für sich begreifen dürfen. Begrüßenswert ist auch, dass die Befragung der Staatsregierung inhaltlich modifiziert wird. Das Instrument wurde in der vorvergangenen Legislatur eingeführt und in der letzten nachgeschärft. Man muss aber konstatieren, dass selten Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinandergingen wie in der aktuellen Form der Befragung. Statt Prime Minister’s Hour war der Aufruf dieses Tagesordnungspunktes für Kolleginnen und Kollegen regelmäßig der Anlass, das Speisenangebot in der Kantine zu sondieren. Das sollte nun wahrlich nicht das Ziel sein. Wir straffen daher die Befragung deutlich und vereinfachen durch die Blockbefragung, einem Mitglied der Staatsregierung zukünftig tatsächlich Nachfragen zu stellen und ihm somit gehörig auf den Zahn zu fühlen. Dennoch muss man auch hier, werte Kolleginnen und Kollegen, die Erwartungshaltung wohl etwas herunterschrauben. Dresden ist nicht Westminster und wird nie Westminster werden; und Jörg Urban ist von den Qualitäten eines britischen Oppositionsführers Lichtjahre entfernt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Erfreulich ist auch, dass die Ausschüsse in Zukunft eine informatorische Anhörung von Sachverständigen durchführen können, ohne bereits einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen zu müssen. Mit der neuen Geschäftsordnung implementieren wir auch die Möglichkeit, Ausschusssitzungen in außergewöhnlichen Notsituationen digital abzuhalten. Hierdurch stärken wir die Stabilität des Parlaments – auch in möglichen Krisenzeiten. In Zeiten komplizierter Mehrheitsfindung wird das Parlament auch dadurch resilienter, dass an einigen von der Verfassung nicht als zwingend vorausgesetzten Stellen das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit abgesenkt wird. Das ist nicht nur eine politische Frage, sondern dient auch der Auflösung bestehender Widersprüche. So scheint es bei bestem Willen, Herr Zwerg, nicht logisch, die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden denselben Anforderungen zu unterwerfen, wie die Änderung einer Verfassung oder die Selbstauflösung des Landtags. Das ist staatstheoretischer Unfug, den wir hiermit beseitigen. Eine weitere Konsequenz der komplizierten Mehrheitsbildung ist die erstmalige Implementierung eines Hauptausschusses in der Geschäftsordnung bis zur Bildung der Fachausschüsse, der die Arbeitsfähigkeit dieses Hohen Hauses auch in schwierigen Regierungsbildungszeiten absichert. Werte Kolleginnen und Kollegen! Andere Anpassungen der Geschäftsordnung stoßen weniger auf unser Wohlwollen, sie sind aber ein Teil eines aus unser Sicht durchaus akzeptablen Kompromisses. Die moderat verlängerte Frist für die Stellungnahme der Staatsregierung bei Großen Anfragen ist aus unserer Sicht naturgemäß kritisch zu sehen. Gleichzeitig haben wir Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die durch teilweise absurde und eher auf Destruktion denn auf Sachaufklärung ausgelöste Fragenkataloge einzelner Fraktionen in der Vergangenheit deutlich an ihre Belastungsgrenzen gekommen sind, und halten es im Sinne eines gemeinsamen Regelwerkes durchaus für tolerierbar, hierzu moderate Anpassungen vorzunehmen. Für uns schlichtweg unverständlich bleibt jedoch, warum man den Saurier des Zählverfahren nach d´Hondt unbedingt noch in die nächste Legislaturperiode retten möchte. D´Hondt führt zu einer Verzerrung des Parlaments und begünstigt große Fraktionen grundlos. (Zuruf André Barth, AfD) Für mich ist es nicht nur politisches Kalkül, das wir hier sehen, sondern auch ein Beweis dafür, dass die Innovationskraft nicht dort existiert, wo man bis zuletzt auf dem totgerittenen Saurier daherkommen will, um zu tun, als wäre der Blick in die Vergangenheit der Fortschritt der Zukunft. Ich sage Ihnen: Es wird die Zeit kommen, dass auch Sie sich in diesem Haus von d´Hondt verabschieden werden müssen. (André Barth, AfD: Niemals! Niemals!) Wir geben Ihnen heute noch einmal die Gelegenheit vom toten Saurier abzusteigen und sich für ein sinnvolleres Sitzzuteilungsverfahren zu entscheiden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Lob des Verfahrens und zumindest bei einem übergroßen Teil der inhaltlichen Einigung kann ich an dieser Stelle über den maßgeblichen Makel dieses Werkes nicht hinwegsehen. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen die Schaffung eines vierten Vizepräsidenten durchaus kritisch, da wir dessen parlamentsorganisatorische Notwendigkeit schlicht nicht sehen. In der Öffentlichkeit wurde uns nun vielmehr ein parlamentssymbolisches Argument zu Gehör gebracht, das auf eine möglichst breite Vielfalt in der Vertretung in der Präsidentenriege abzielt. Und ja, werte Kolleginnen und Kollegen, das lässt sich auch aus meiner Sicht durchaus hören. Allerdings hätte es dazu auch andere Wege als die Ausweitung der Zahl der Vizepräsidenten gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn die Abgeordneten in freier und vorschlagsungebundener Wahl sich für drei Vizepräsidenten hätten entscheiden müssen, dies genauso die Vielfalt widerspiegeln würde, die nun durch einen vierten Vizepräsidenten herbeigeführt werden soll. Aber das hätte den Mut erfordert, das viel beschworene Selbstbewusstsein des Parlaments wirklich ernst zu meinen. Sie haben sich an dieser Stelle für bloße Koalitionsarithmetik entschieden und die in dem Vorzug gegenüber einem selbstwussten Parlament gezeigt. Das halten wir an dieser Stelle für den falschen Weg, gerade in diesen Zeiten. Da Sie die Vizepräsidenten nie mit den anderen Fraktionen in den interfraktionellen Runden zur Geschäftsordnung besprochen haben, sondern wir von der Brombeer-Einigung kurz vorher über die Zeitung erfahren haben, kann von uns keiner verlangen, dies schlussendlich zu goutieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir stehen dem, was wir interfraktionell verhandelt haben, positiv gegenüber. Wir stehen auch dahinter, können aber darüber hinaus gehende politische Betrachtungen der Geschäftsordnung nicht tragen, sodass am Ende eine wohlwollende Enthaltung zu dieser Geschäftsordnung stehen wird. Aber: In diesen Tagen kann man keine Debatte über eine neue Geschäftsordnung führen, ohne den Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus in unserem Nachbarbundesland in den Blick zu nehmen. In Thüringen hat sich gezeigt, was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland Macht erhält – sei es nur in der beschränkten Macht eines Alterspräsidenten. Der 26.09. war ein versuchter parlamentarischer Putsch gegen den Thüringer Landtag. (Zurufe von der AfD: Hohoho!) Auch wenn er schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof unterbunden wurde, ist an dieser Stelle das Kalkül der Strategen aus Schnellroda längst aufgegangen. Das Parlament hat man vorgeführt und das Vertrauen in die erste Gewalt massiv beschädigt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl, hat es in der Sitzung letzte Woche Donnerstag in einem Moment der Entrüstung zutreffend auf den Punkt gebracht: „Was Sie hier betreiben ist Machtergreifung“. Machtergreifung geht aber nicht stets mit bewaffneten Schlägertruppen einher, sondern fängt mitunter bei scheinbar profanen Einzelheiten der Geschäftsordnung an. Aus diesem Grund bringen wir heute einen separaten Änderungsantrag ein, um Klarheit zu schaffen und Zustände wie in Thüringen in Sachsen zukünftig auszuschließen. Durch die Änderungen in § 2 soll klargestellt werden, dass der Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben kann. Diese Änderung ist keineswegs Ausdruck eines Misstrauens gegenüber dem amtierenden Alterspräsidenten Herrn Rost. Ich zweifle keine Sekunde an seiner guten Fähigkeit, diese Sitzung hier und heute zu leiten, und bedanke mich dafür ausdrücklich. Vielmehr ist sie Ausdruck dessen, dass die Geschäftsordnung regelmäßig Präjudiz für die nächste Landtagslegislaturperiode darstellt und wir zum jetzigen Zeitpunkt schon für alle Eventualitäten beim Zusammenkommen – Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Die Zeit, Herr Lippmann.

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