Sebastian Wippel
Genau!) Sie hätten ja trotzdem einen Wahlvorschlag unterbreiten und dann für eine Zweidrittelmehrheit werben können. Ihnen hat ja niemand verboten, irgendeinen Vorschlag zu unterbreiten. Das Einzige, das mit der Abweichung stattfindet, ist, dass alle Fraktionen einen Vorschlag unterbreiten können. Das ist doch in Ihrem Sinne der urdemokratische Zustand, für den Sie die ganze Zeit werben. Von daher verstehe ich nicht, warum Sie gerade an dieser Stelle darauf bestehen. (Zurufe Martina Jost und Sebastian Wippel, AfD) Lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Sie versuchen gerade wieder zu erklären: Wenn Ihnen ein Platz zusteht, dann müssten Sie auch gewählt werden. – Das Bundesverfassungsgericht ist dieser Auffassung in mehreren Entscheidungen innerhalb der letzten zwei Jahre entgegengetreten, sei es die Vizepräsidentenentscheidung oder jüngst die Entscheidung zu den Ausschussvorsitzenden. Vielleicht hat einer Ihrer Top-Juristinnen oder -Juristen endlich einmal die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu dieser Frage gelesen. Die ist doch für Sie eine krachende Niederlage gewesen, die Sie versuchen dadurch auszuwetzen, dass Sie sagen: Oh, dann soll uns der Landtag vor uns selber retten. Das kann nicht das Ziel der Angelegenheit sein, insbesondere dann nicht, wenn es um die Vielfaltssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und Andreas Nowak, CDU) Alterspräsident Wolf-Dietrich-Rost: Das war Kollege Lippmann. Es wird das Wort von Kollegen Zwerg gewünscht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das kann er nicht; er hat schon eingebracht!)
